Ich habe ein Problem seit ca. 2 Wochen habe ich kein Internetzugang mehr via 1&1 ( power led blinkt, techniker, hotline bringen nix" und da Ich in der Vergangenheit schon sehr oft Probleme mit 1&1 hatte, dachte Ich mir wechsel Ich nun endgültig zu seinem anderen Anbieter.
Nur jetzt kommt wie, Frage auf.
Der 1&1 läuft noch bis zum 17.08.2010 bei 1&1 und über meinem Vaters Namen, der jedoch letztes Jahr verstorben ist und der Vertrag noch nicht auf mich oder meine Mutter übernommen wurde.
Nun LeseIch überrall... ; wechselt zu XXX und wir über nehmen alles, kündigen für Sie usw.
Nun habe Ich eine Frage
1.
Wenn Ich mich zB für T-Com entscheide und meinen Namen angebe zum neuen Provider, werden die dann den 1&1 Anschluß kündigen der über meinem Vater läuft oder werden dann 2 Verträge endstehen?
Ich bin sehr unsicher ob, T-Com alles mit 1&1 klären wird mit der Kündigung usw.
Ich habe keine Lust, neues Intnet über meinen Namen zumachen und dann 2 Verträge an der Backe zuhaben.
Hoffe Ihr versteht meine Lage und könnt weiter helfen!
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
DarkShadow
Gast
n/a
DarkShadow
AW: Hi Vertrag Frage! sehr dringend!
Ähem, ja, also den Todesfall des Vertragspartners hätte man 1&1 schon mitteilen sollen, das könnte jetzt zu Komplikationen führen.
Die Telekom kann definitiv keinen DSL-Vertrag für dich kündigen, kein anderer Anbieter kann das, das gehört in die Märchenstunde.
Setze einfach schriftlich eine Frist von 14 Tagen (per Einschreiben!) zur Behebung des Fehlers. Läuft es dann immer noch nicht, steht dir das Recht zur Kündigung aus besonderem Grund zu, zumindest theoretisch, denn eigentlich bist du nicht der Vertragspartner von 1&1.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#3
Schrippe
erfahrener Benutzer
22.11.2007
5.178
**********
Schrippe
Title
erfahrener Benutzer
seit
22.11.2007
Ort
Berlin
Beiträge
5.178
Danke
400
AW: Hi Vertrag Frage! sehr dringend!
Moin!
Ähm, wieso zahlt ihr denn für einen Vertrag, der von jemandem abgeschlossen wurde, der nun leider nicht mehr lebt? Der Vertrag würde doch ohne weiteres aufgelöst, wenn ihr diesen Fakt 1&1 meldet!
Dann brauchst du nicht irgendeinen dummen Grund suchen, um kündigen zu können. Du hast doch einen mehr als trifftigen Grund!
Und dann kannste einfach einen neuen Vertrag abschließen, auf deinen Namen. Dann bezahlst du natürlich auch nur den einen Vertrag...
EDIT:Ich sehe gerade, Dark hat geschrieben.
@Dark: Warum sollte er eine Frist setzen. Den Vertrag kann er doch auflösen lassen und dann sich schön einen neuen Vertrag suchen, wo er suventionierte Hardware und alle weiteren Neukundenvorteile bekommt...
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#5
Schrippe
erfahrener Benutzer
22.11.2007
5.178
**********
Schrippe
Title
erfahrener Benutzer
seit
22.11.2007
Ort
Berlin
Beiträge
5.178
Danke
400
AW: Hi Vertrag Frage! sehr dringend!
Sowas immer am besten per Post mit Einschreiben+Rückschein!
Einfach den Sachverhalt kurz darlegen (bittest um Vertragsauflösung, da Vertragsinhaber (dein Vater) verstorben) und dann werden die sich melden und entweder einen Nachweis fordern oder dir eine Bestätigung schicken.
Kein Vertrag, bei dem eine Vertragsseite "nicht mehr existent" ist, besteht weiter....
Sowas immer am besten per Post mit Einschreiben+Rückschein!
Einfach den Sachverhalt kurz darlegen (bittest um Vertragsauflösung, da Vertragsinhaber (dein Vater) verstorben) und dann werden die sich melden und entweder einen Nachweis fordern oder dir eine Bestätigung schicken.
Kein Vertrag, bei dem eine Vertragsseite "nicht mehr existent" ist, besteht weiter....
Grüße,
Julian
Also, werde Ich dort nur reinschreiben.
"Mein vater ist am XXXX gestorben und bitte hiermit um eine Vertragsauslösung"
EDIT:Ich sehe gerade, Dark hat geschrieben.
@Dark: Warum sollte er eine Frist setzen. Den Vertrag kann er doch auflösen lassen und dann sich schön einen neuen Vertrag suchen, wo er suventionierte Hardware und alle weiteren Neukundenvorteile bekommt...
Beste Grüße,
Julian
Wegen der schon verstrichenen Zeit zwischen dam Ableben des Vaters und der Meldung.
Firmen sind alle als hinterhältig anzusehen, sie könnten das Stillschweigen als Zustimmung zur Vertragsweiterführung deuten. Trau keinem Unternehmen über 4 Mitarbeitern.
es gibt keine regelung zu wann eine meldepflicht für einen verstorbenden vorliegen muss.
einfach eine kopie der sterbeurkunde mit einem freundlichen brief als einschreiben mit rückschein das ihr ein technisches problem habt, jedoch der vertragsinhaber seit längerem verstorben sei und was du nun in einem forum erst erfahren hast. daher bittest du um auflösung des vertrages. es kann von 1&1 keine hinhaltetaktik mehr kommen denn sie würden sich ins eigene fleisch schneiden. sie sind verpflichtet den vertrag bei verstorbenden zu deaktivieren, ganz gleich ob es technische probleme gibt oder dieser über dich fortgeführt wurde. man kann den vertrag natürlich umschreiben, aber warum sollte man das, wenn du unzufrieden bist mit deinem anbieter. wichtig ist, das du immer ehrlich und freundlich bist. das schätzt man dir hoch an und dann wirst du auch sehen das alles ein gutes ende nimmt.
es gibt keine regelung zu wann eine meldepflicht für einen verstorbenden vorliegen muss.
einfach eine kopie der sterbeurkunde mit einem freundlichen brief als einschreiben mit rückschein das ihr ein technisches problem habt, jedoch der vertragsinhaber seit längerem verstorben sei und was du nun in einem forum erst erfahren hast. daher bittest du um auflösung des vertrages. es kann von 1&1 keine hinhaltetaktik mehr kommen denn sie würden sich ins eigene fleisch schneiden. sie sind verpflichtet den vertrag bei verstorbenden zu deaktivieren, ganz gleich ob es technische probleme gibt oder dieser über dich fortgeführt wurde. man kann den vertrag natürlich umschreiben, aber warum sollte man das, wenn du unzufrieden bist mit deinem anbieter. wichtig ist, das du immer ehrlich und freundlich bist. das schätzt man dir hoch an und dann wirst du auch sehen das alles ein gutes ende nimmt.
Gut das zu wissen. In diesem Fall sollte es ja dann keine Probleme mit der Vertragsauflösung geben.
sie sind verpflichtet den vertrag bei verstorbenden zu deaktivieren
Wenn sie dazu verpflichtet sind, kann man dann auch vielleicht die seit dem Tod gezahlten Gebühren zurückverlangen? Oder geht das aufgrund der Weiternutzung nicht? Oder ist das grundsätzlich Kulanz?
Wenn sie dazu verpflichtet sind, kann man dann auch vielleicht die seit dem Tod gezahlten Gebühren zurückverlangen? Oder geht das aufgrund der Weiternutzung nicht? Oder ist das grundsätzlich Kulanz?
Ich glaube nicht, dass das rechtens ist, wobei hier dann auch mein Gerechtigkeitsempfinden empfindlich gestört würde. Schließlich wurden ja augenscheinlich die Leistungen geliefert und auch genutzt. Warum sollte das dann umsonst gewesen sein?
Wenn der Vertragsinhaber verstorben ist, kann man fast jeden Vertrag kündigen, DSL, Handy, Kabel usw., immer mit beigelegter Sterbeurkunde.
Es ist auch kein Problem, das erst nach einer gewissen Zeit zu tun, genauso muss man keinen anderen Grund angeben. Der Anbieter kann ja nicht wissen, das der Vertragsinhaber verstorben ist und muss, so hart es für den einen oder andere ist, von den Hinterbliebenen informiert werden.
Das gleiche gilt übrigens für Zeitschriften Abos und ähnliches.
Meines Erachtens liegt die Sachlage etwas anders, auch wenns bitter klingen wird:
(Sachlage deshalb fett, weil sich die Sache in der Realität wahrscheinlich humaner darstellt!)
a) der Vertrag zwischen 1und1 und deinem Vater kann nicht mehr bestehen.
b) Ihr habt die Leistungen weiter genutzt und bezahlt, daher mußte 1und1 davon ausgehen (im Juristendeutsch nennt sich so etwas "konkludentes Handeln") , daß der Vertrag weiterzuführen ist. Das normale "Überschreiben" des Vertrags war ja in dem Fall nicht möglich, da der alte Vertragspartner seine Zustimmung dazu nicht mehr geben konnte.
c) wenn 1und1 gemein wäre, könnten sie meines Erachtens sogar darauf bestehen, der Wechsel der Vertragspartner hätte dazu geführt, daß ein neuer Vertrag durch eben dieses konkludente Handeln geschlossen wurde, was zur Folge hätte, daß sich die Vertragslaufzeit entsprechend verlängern würde.
Also Leute nu macht ma keinen Stress.
Der Vertragspartner in diesem Fall der Vater des TE ist gestorben. 1&1 löst diesen Vertrag absolut problemlos auf, wenn man es ihnen mitteilt (Einschreiben mit Rückschein ist immer richtig) und eine Kopie der Sterbeurkunde beilegt.
Ich hatte selbst diesen Fall bei einem Kunden, da war die Frau als Vertragspartnerin vor einem halben Jahr gestorben. Es gab überhaupt kein Problem bei der Vertragsauflösung. Die genutzte Zeit nach dem Tod musste natürlich bezahlt werden, warum auch nicht.