Hallo zusammen,
ich weiß, ihr alle seid das Thema leid, aber ich frage trotzdem, weil ich meinen Fall nicht so konkret gefunden habe. Ich habe seit fast vier Jahren den Vertrag 3DSL bei 1und1 mit den berühtem Sätzen in den AGB wie z.B. "..technisch maximal möglichen Bandbreite" Bislang hatte ich DSL 16.000, jetzt bin ich aufs Land gezogen, dort nur max. DSL 2000 möglich. Meine Kündigung hat 1und1 nicht akzeptiert und ich soll das den Betrag weiter zahlen, da o.g. Satz in den AGB steht. Nun habe ich das Urteil des AG Fürth vom 30.03.09 gefunden, wo diese Klausel für unwirksam erklärt worden ist - zumindest in dem dort verhandelten Fall. Kann ich mich nicht auch auf das Urteil berufen, bzw. habe ich nicht das Recht zu kündigen, da die Leistung nicht mehr erbracht werden kann?
Vielen Dank für eure Mühen