Hallo, ich möchte, dass 1und1 meinen Port freigibt, damit ich einen anderen Internetanbieter wählen kann. Ich bezahle natürlich gerne den Vertrag weiter bis zum Kündigungstermin..
Allerdings soll das nach telefonischer Auskunft nicht möglich sein, was ich nicht glauben kann, die können mich doch nicht zwingen deren Internet zu behalten?
Was muss ich denen also schreiben bzw. was muss ich tun, damit die meinen Port freigeben und ich wechseln kann?
Das hat mit zwingen nichts zu tun. 1&1 ist ja dazu verpflichtet den Vertrag, den du mit ihnen abgeschlossen hast, zu erfüllen, also geben sie den Port erst frei, wenn dieser Vertrag beendet ist.
Das hat mit zwingen nichts zu tun. 1&1 ist ja dazu verpflichtet den Vertrag, den du mit ihnen abgeschlossen hast, zu erfüllen, also geben sie den Port erst frei, wenn dieser Vertrag beendet ist.
Ja und? Ich hab doch aber die Verfügungsgewalt über den Telefonanschluss in meiner Wohnung, den will ich jetzt frei haben. Und ich bin so 'gnädig' 1und1 von ihrer Vertragserfüllung freizustellen...
Du hast erst mal gar nichts.
Was du da gerade ablässt ist, noch höflich ausgedrückt, eine bodenlose Frechheit. Du meinst Verträge sind für dich nicht bindend, weil dir einbildest per "Verfügungsgewalt" machen zu können, was du willst.
Also Klartext:
Die Leitung gehört der Telekom und dein Anschluß wird dir durch 1&1 zur Verfügung gestellt, dies ist durch einen gültigen Vertrag, den du unterschrieben hast, so geregelt. Und den hat sowohl 1&1 als auch du zu erfüllen. Die größte Unverschämtheit ist es jedoch von dir die weitere Zahlung als "gnädigerweise" abzutun.
Du meinst Verträge sind für dich nicht bindend, weil dir einbildest per "Verfügungsgewalt" machen zu können, was du willst.
In dem Vertrag steht also, dass ich mich dazu verpflichte meine Rechte auf meine physikalische Telefonleitung an 1&1 abzugeben? Das musst du mir aber mal zeigen in den AGB?!?
Ich kann auch einfach ne Schere nehmen und die Telefonleitung durchschneiden! Allerdings möchte ich das natürlich nicht, da ich ja nen anderen Anbieter will. Also muss sich 1&1 gefälligst von meiner Telefonleitung fernhalten, wenn ich das will.
Was ist denn z.B. wenn ich umziehe und 1&1 nicht in meine neue Wohnung lassen möchte? Deiner Logik zur Folge müsste ich die Internetleitung dann in der alten Wohnung liegen lassen, so dass der Nachmieter auf meine Kosten telefonieren darf und 0900er Nummern anrufen kann?
Zitat von DarkShadow
Die größte Unverschämtheit ist es jedoch von dir die weitere Zahlung als "gnädigerweise" abzutun.
Nein, die größte Unverschämtheit ist, dass 1&1 glaubt, über MEINE Leitung bestimmen zu dürfen.
In dem Vertrag steht also, dass ich mich dazu verpflichte meine Rechte auf meine physikalische Telefonleitung an 1&1 abzugeben? Das musst du mir aber mal zeigen in den AGB?!?
Die physikalische Telefonleitung von der Vermittlungsstelle in dein Haus gehört dir nicht, hat dir nie gehört und wir dir nie gehören. Die gehört der Telekom und die wiederum vermietet sie an andere Unternehmen, in diesem Fall 1&1. Somit ist 1&1 derzeit Eigentümer der physikalischen Telefonleitung von der Vermittlungsstelle zu dir.
Zitat von NeWsOfTzzz
Ich kann auch einfach ne Schere nehmen und die Telefonleitung durchschneiden! Allerdings möchte ich das natürlich nicht, da ich ja nen anderen Anbieter will. Also muss sich 1&1 gefälligst von meiner Telefonleitung fernhalten, wenn ich das will.
Nochmal für Schmaldenker, Begriffstutzige und dich:
Es ist nicht deine Telefonleitung.
Zitat von NeWsOfTzzz
Was ist denn z.B. wenn ich umziehe und 1&1 nicht in meine neue Wohnung lassen möchte? Deiner Logik zur Folge müsste ich die Internetleitung dann in der alten Wohnung liegen lassen, so dass der Nachmieter auf meine Kosten telefonieren darf und 0900er Nummern anrufen kann?
Dann zahlst du schön den bisherigen Vertrag weiter, so einfach ist das.
Du hast einen gültigen Vertrag, und den hast auch du einzuhalten. Und somit bleibt dein Port bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Händen von 1&1.
Zitat von NeWsOfTzzz
Nein, die größte Unverschämtheit ist, dass 1&1 glaubt, über MEINE Leitung bestimmen zu dürfen.
Nein, die in meiner Wohnung gehört mir.
mfg, René~
Die in deiner Wohnung? Vielleicht, sofern du sie bezahlt hast. Die andere, eingebuddelt in der Straße gehört dir nicht. Und über die verfügt 1&1
Dann zahlst du schön den bisherigen Vertrag weiter, so einfach ist das.
Du hast einen gültigen Vertrag, und den hast auch du einzuhalten. Und somit bleibt dein Port bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Händen von 1&1.
Das heißt also, wenn ich ausziehe, kann der Nachmieter auf meine Kosten 0900er Nummern anrufen und wenn er denn so will Hunderttausende € Schaden verursachen?
In diesem Ton erreichst du hier im Forum nichts mehr. Du hast eine Frage gestellt und eine Antwort bekommen, die du nicht hören willst. Dein Pech. Aber hier bekommst du keine Antwort mehr.
In diesem Ton erreichst du bei 1&1 schon gar nichts. Du hast einen rechtsgültigen Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen. Schon vergessen?
Kündigen kannst du immer. Allerdings erst zum Ende der MVLZ / VLZ. Noch Fragen?
Also Rene, ich denke wenn du wirklich willst gibt es hier nur zwei Möglichkeiten. Du kündigst deinen 1&1 Vertrag fristgerecht und lässt dir derweil eine neue Leitung von der Telekom oder sonst wem legen. Das kost aber wohl ein bisschen. Oder du regelst intern dein Problem mit 1&1, vielleicht gibt es da eine Möglichkeit für eine vorzeitige Trennung. Aber die kann nur individuell sein. Ein Recht oder gar Anspruch auf eine Portfreigabe hast du meiner Ansicht nach auf keinen Fall.
Das heißt also, wenn ich ausziehe, kann der Nachmieter auf meine Kosten 0900er Nummern anrufen und wenn er denn so will Hunderttausende € Schaden verursachen?
Das heißt also, wenn ich ausziehe, kann der Nachmieter auf meine Kosten 0900er Nummern anrufen und wenn er denn so will Hunderttausende € Schaden verursachen?
mfg, René~
Wenn du es genau wissen willst:
Wenn du so doof bist und ihm deine Zugangsdaten gibst, dann ja. In jedem anderen Fall kommt er nämlich nicht weiter.
Nein. In diesem Fall weist man der Telekom nach, dass der vorherige Mieter einen auf Miststück gemacht hat und einfach ausgezogen ist ohne sich um den DSL-Umzug gekümmert zu haben, dann verhandeln die mit dem betreffenden Provider und geben den Port frei. Da der Vormieter vertragsbrüchig geworden ist bezieht er zwar keine Leistungen mehr von 1&1 am neuen Wohnort, darf aber trotzdem zahlen.
Und, bevor du dir Illusionen machst: Das klappt in deinem Fall nicht.
Und, bevor du dir Illusionen machst: Das klappt in deinem Fall nicht.
Weil?
Ich schreib 1&1 jetzt einfach, dass ich umziehe und da schon Internet ist. Und dass sie die Leitung für den Nachmieter freigeben sollen.
Warum sollten sie das NICHT tun?
Notfalls widerrufe ich die Einzugsermächtigung und bezahle dann auch gerne alle noch anfallenden Grundgebühren in einer Summe nach einer fristlosen Kündigung..
1. Wollen die erst einmal Nachweise darüber. Sollte an deinem neuen Wohnort kein DSL möglich oder bereits geschaltet sein, dann lassen sie dich gegen Zahlung eines gewissen Betrags raus. Darüber wollen die aber einen Nachweis, und es trifft auf dich nicht zu
2. Kannst du gerne die Zahlung verweigern, dann geschieht folgendes
- Mahnungen
- Dein Zugang wird gesperrt, 1&1 behält aber deinen Port
- SchuFa-Eintrag
- im schlimmsten Fall Gerichtsvollzieher und Pfändung
Damit bekommst du dann nicht mal mehr ne Tüte Tempo auf Kredit, geschweige denn irgend einen Vertrag. Würde dir aber recht geschehen.
Da von dir aber anscheinend nur noch dümmere Ideen und Kommentar kommen, klinke ich mich hier aus, dafür ist mir die Zeit erhlich gesagt zu schade.
Damit bekommst du dann nicht mal mehr ne Tüte Tempo auf Kredit, geschweige denn irgend einen Vertrag. Würde dir aber recht geschehen.
Ach, ich steh schon seit Jahren in der Schufa und krieg keinen Kredit, das interessiert mich also nen Feuchten. Und mein Schufa-Score is bei 88 (hab übrigens trotzdem den Internetanschluss und sogar nen 1500€ Dispo gekriegt, die Dramatik mit der Schufa wird manchmal leicht übertrieben)
Zitat von DarkShadow
1. Wollen die erst einmal Nachweise darüber. Sollte an deinem neuen Wohnort kein DSL möglich oder bereits geschaltet sein, dann lassen sie dich gegen Zahlung eines gewissen Betrags raus. Darüber wollen die aber einen Nachweis, und es trifft auf dich nicht zu
Ich geb denen keinen Nachweis (mit Hinweis auf den Datenschutz) und erkläre denen, dass ich keine vorzeitige Kündigung will. Dann werden die ja wohl trotzdem den Port freigeben für den Nachmieter...
Zitat von DarkShadow
- SchuFa-Eintrag
- im schlimmsten Fall Gerichtsvollzieher und Pfändung
Nope, weder noch, weil ich bezahl ja sofort, was auch die immer von mir fordern werden.
Wer will es noch versuchen, bevor ich so richtig unhöflich werde und ihm meine Meinung geige?
Mach doch, ich such mir gerade anwaltlichen Rat und notfalls verklage ich 1&1 darauf, meine Leitung freizugeben! Dann müssen die mir vor Gericht erstmal nachweisen durch welchen Vertragspassus ich meine Rechte an meiner Telefonleitung an 1&1 übertrage.
Dass sich 1&1 verpflichtet, mir einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen, gibt 1&1 noch lange nicht das Recht, mit meiner Telefonleitung zu machen, was sie wollen!!!
Notfalls schaffe ich da einen Präzedenzfall vor Gericht, wenn die nicht bei Androhung eines Gerichtsverfahrens freiwillig die Leitung freigeben.