Hallo, ich möchte, dass 1und1 meinen Port freigibt, damit ich einen anderen Internetanbieter wählen kann. Ich bezahle natürlich gerne den Vertrag weiter bis zum Kündigungstermin..
Allerdings soll das nach telefonischer Auskunft nicht möglich sein, was ich nicht glauben kann, die können mich doch nicht zwingen deren Internet zu behalten?
Was muss ich denen also schreiben bzw. was muss ich tun, damit die meinen Port freigeben und ich wechseln kann?
Ich hoffe, Du bezahlst den Anwalt und das Gericht selbst......
Warum läßt Du Dir vom Provider Deiner Wahl nicht einfach einen 2. Anschluß in die Wohnung legen?
Hast Du keine Doppelader?
Oder ist am APL alles voll?
Oder was spricht sonst noch dagegen?
Warum läßt Du Dir vom Provider Deiner Wahl nicht einfach einen 2. Anschluß in die Wohnung legen?
Ich habe die Telekom angerufen und die meinten pauschal (ohne dass ich meine Adresse genannt habe), dass die NIEMALS 2 DSL-Leitungen in einer Wohnung machen würden, obwohl ich den Fall genau geschildert habe.
Ich hatte bis vor einiger Zeit 2 Anschlüsse - und beide funktionierten.
Der eine (den ich noch habe) ist sogar von Telekom.
Ich habe die auch vorher nicht gefragt, sondern einfach einen Neuanschluß bestellt.
Natürlich ist es möglich eine zweite Leitung aufschalten zu lassen. Hier muss vom Eigentümer eine End/Steigleitung vom Übergabepunkt zur weiteren TAE Dose gesetzt werden. Da es die Telekom macht, musst du jedoch viel Geld abdrücken (Anfahrtskosten/Materialkosten/Arbeitskosten).
Du kannst jedoch, wenn du einen 1&1 Anschluss hast, der kein Komplettanschluss ist, den Port durch eine Kündigung des Telefonanschlusses freigeben. Vorteil: der Port fällt automatisch weg. Nachteil: der Telefonanschluss mit der Rufnummer fällt weg. Die Rufnummer ist dann aber futsch. Bei einem Komplettanschluss geht das aber nicht.
Was hast du denn für ein Tarif ? (Tarif steht im Control-Center)
Dann gehts nicht, denn es kam ein Vertrag zustande, der durch die AGB abgedeckt wurde. Bedeutet, es gilt von beiden Vertragspartnern, den Vertrag bis Ende der Mindestvertragslaufzeit auszuführen und einzuhalten. Ansonsten kann dich 1&1 auf einen einseitigen von dir ausgeführten Vertragsbruch verklagen.
Es besteht nur die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.Und ein wichtigen Grund hast du nun mal nicht um außerordentlich zu kündigen.Also stehst du in der Pflicht dein Vertrag bis zum Ende der Laufzeit einzuhalten.
Eure Worte in Gottes Ohr. Hab ich ihm auch schon gesagt, erst freundlich, dann weniger. Und es hat nix geholfen, er meint einfach tun und lassen zu können, was immer ihm gefällt. Kein Wunder, dass der schon einen SchuFa-Eintrag hat.
Dann soll er halt versuchen was er für richtig hält.Er wird es schon sehen was er davon hat. Auf ein Schufa-Eintrag mehr oder weniger kommt es bei ihn auch nicht mehr drauf an.
Dann soll er halt versuchen was er für richtig hält.Er wird es schon sehen was er davon hat.
Ihr redet alle so, als ob es vor mir schonmal jemanden gegeben hat, der versucht hat, das Eigentumsrecht auf seine eigene Telefonleitung auszuüben? Wie gesagt, ich hätte kein Problem mit einer fristlosen Kündigung und der Bezahlung aller noch anstehenden Monatsraten auf einen Schlag.
Und sollte wider Erwarten alles fehlschlagen zieh ich halt wirklich um und hol mir in der neuen Wohnung nen vernünftigen Anbieter
Wann kapierst Du endlich, die Leitung gehört nicht Dir, sie ist nicht Dein Eigentum und war es nie gewesen und wird es auch nie sein. Du hast einen Nutzungsvertrag abgeschloßen, der Dir erlaubt die Leitung gegen einen Nutzungsgebühr zu benutzen. Nicht mehr und nicht weniger und dabei ist es egal ob Du die Leitung benutzt oder nicht, die Gebühr dafür wird auf jedenfall fällig.
Veträge gelten für beide Seiten, oder was für einen Aufstand würdest Du machen, wenn jemand so mit Dir verfahren würde.
Wie wäre es, ich schließe mit Dir einen Kreditvertrag ab und Du leihst mir 3.000 Euro, wenn ich das Geld sage ich Dir, ich zahle Dir das Geld nicht zurück, da es ja mein Geld ist und ich damit machen kann was ich will.
Schreib doch mal bitte, warum und weshalb du 1&1 den Rücken kehren möchtes? Das interessiert mich dann jetzt aber doch.
Dass man den Kunden dazu nötigt bei dem Provider zu bleiben und nicht mal eine fristlose Kündigung bei Bezahlung der Restsumme ermöglicht reicht für mich schon völlig als Grund...
Interessant, es ging um die Erzwingung der Freigabe des DSL-Ports und das Amtsgericht hat sogar DAS bestätigt.
Der Internetanbieter ist aber in Berufung gegangen und das Landgericht hat dann entschieden, dass der DSL-Port nicht freigegeben werden muss, aber NUR, weil man eben nicht die Eigentümerschaft des DSL-Ports anerkannt hat.
ABER es ging mir ja die ganze Zeit gar nicht um den DSL-Port (wie ich schon mehrfach gesagt habe), sondern um die Telefonleitung in meiner Wohnung, und da bestehen ja die Eigentumsrechte, womit ich eine Freigabe erzwingen kann, wie das Gericht ja festgestellt hat (ha, eat that suckers, shouldn't have flamed so much!)..
Ich kann also problemlos die Freigabe meiner Telefonleitung erzwingen und die notfalls verklagen.. Ich müsste nur noch Glück haben und es müsste in der Vermittlungsstelle einen weiteren freien DSL Port geben