Mir wurde nach einem Wechsel von Alice zu 1&1 von Alice ca 20 Euro berechnet. Konnte in den Unterlagen nichts dazu finden. Ist es üblich für die Rufnummermitnahme zahlen zu müssen?
Ja, das ist legal.
Ich schätze mal das es genauso ist wie bei Handynummern, die Du ja auch zu einem neuen Anbieter mitnehmen kannst. Dort sind die Maximalkosten von der Bundesnetzagentur auf 30,72 festgelegt.
Schaue mal in die AGBs- bzw Kostenliste die bei Vertragsabschluss mit Alice vorgelegen hat ,wenn da nix von diesbezüglichen Gebühren steht,dann brauchst du auch nichts zu bezahlen.
Alice hat diese erst vor nicht all zu langer Zeit eingeführt.
Bei mir bestand Alice auch auf Zahlung dieser 19,90€ obwohl bei Vertragsabschluss diese nicht aufgeführt wurden.
Somit Rückbuchung Lastschrift und Inkasso .
Bin aber hart gebleiben und Alice hat die Forderung von 19,90 + Inkassokosten auch nicht eingeklagt,gibt aber genug Leute die sich ins Boxhorn jagen lassen.
Gültig sind immer die AGB die beim Abschluß bzw. einer Vertragsänderung vom Kunden anerkannt wurden. Wenn das da nicht aufgeführt ist, auf die AGBs berufen und gut ist es
Aufpassen, in der Regel wird über neue AGBs per Mail informiert, wenn diesen nicht widersprochen werden, dann sind diese gültig. Egal welche bei Vetragsabschluß gültigkeit hatten.
Aufpassen, in der Regel wird über neue AGBs per Mail informiert, wenn diesen nicht widersprochen werden, dann sind diese gültig. Egal welche bei Vetragsabschluß gültigkeit hatten.
Irrtum,es ist die explizite Zustimmung
des Kunden zu AGB änderungen notwendig.
Irrtum,es ist die explizite Zustimmung des Kunden zu AGB änderungen notwendig.
Zitat von pumuline
Richtig und in der Regel ist es so das der Kunde in der Vertragslaufzeit keine Änderung seiner AGB bekommt....
Ihr erzählt beide Quatsch!
Wenn es innerhalb der VLZ eine AGB-Änderung gibt, wird einem diese (meistens) per eMail mitgeteilt. Wird nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen, treten die neuen AGBs in Kraft - auch für laufende Verträge.
Dieses Vorgehen hat man bei Vertragsabschluss akzeptiert.
Wenn es innerhalb der VLZ eine AGB-Änderung gibt, wird einem diese (meistens) per eMail mitgeteilt. Wird nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen, treten die neuen AGBs in Kraft - auch für laufende Verträge.
Dieses Vorgehen hat man bei Vertragsabschluss akzeptiert.
Grüße,
Julian
Wäre mir neu aber ok wenn du das sagst dann wird es seine Richtigkeit haben
In Zusammenhang mit Handyverträge gab es diesbezügliche Urteile,das AGB Änderungen nur mit expliziter Zustimmung des Kunden möglich sind.
Wobei Schweigen nicht als Zustimmung galt.
Das ist eine schöne und gute Nachricht, wie ich finde, und schafft zusätzliche Sicherheit und Klarheit. Weil bislang haben die Provider ja das Schweigen als Zustimmung gesehen.
In Zusammenhang mit Handyverträge gab es diesbezügliche Urteile,das AGB Änderungen nur mit expliziter Zustimmung des Kunden möglich sind.
Wobei Schweigen nicht als Zustimmung galt.
-> Vodafonne -> T-Mobile
Was für Gerichte waren das? Hat das Grundsatzwirkung? Ist das Allgemein gültig oder nur für die Handysparte?
Was für Gerichte waren das? Hat das Grundsatzwirkung? Ist das Allgemein gültig oder nur für die Handysparte?
Man muss dabei beachten das einzeln zugesagte Rechte und Eingeständnisse nicht verallgemeinert werden können sondern immer nach Fall entscheiden werden müssen...
Wenn das im Falle von Vodafone und T-Mobile so ist dann ok aber das kann man keinesfalls verallgemeinern...
Man muss dabei beachten das einzeln zugesagte Rechte und Eingeständnisse nicht verallgemeinert werden können sondern immer nach Fall entscheiden werden müssen...
Wenn das im Falle von Vodafone und T-Mobile so ist dann ok aber das kann man keinesfalls verallgemeinern...
Das meine ich doch mit meiner Frage. Solange nicht das BGH darüber geurteilt hat, sonder nur ein "normales" Gericht, hat es keine Grundsatzwirkung. Das was ich oben geschrieben habe, dagegen schon, da es vom BGH so bestätigt wurde.