Ich habe einen VDSL Vertrag mit 1&1 abgeschlossen. Der Termin zur Freischaltung ist nun vorbei und ich habe kein INET und Telefon
nach langen hinundher mit 1&1 habe ich nun erfahren, dass der Anschluss an die falsche Hausnummer gelegt wurde, obwohl die Endgeräte und alles an meiner richtigen Hausnummer geliefert wurde. Nun erfahre ich, das VDSL nicht möglich ist. Ist der Vertrag nun 0 und nichtig, denn jetzt versucht 1und1 mir ein 6k vertrag aufzuschwatzen den ich nicht will.
Muss ich den Vertrag nun schriftlich kündigen?
Kann ich im übrigen die 2 Grundgebühren die Sie mir innerhalb einer Woche abgezogen haben, von meiner Bank zurückholen lassen?
Wenn der Vertrag nicht erfüllt werden kann, musst Du nicht auf einen anderen zurückgreifen. Das ist ein Angebot welches Du nicht annehmen musst.
Das Geld würde ich nicht zurück buchen lassen, das gibt nur Probleme.
Setze Dich nochmal mit 1&1 in Verbindung und kläre alles ab, auch wie die Hardware zurückgeschickt werden soll.
na ja obs probleme gibt ist mir egal, die können nicht einfach Geld abbuchen und sagen es gibt kein DSl und die Frechheit besitzen 1 Woche später noch mal Geld abbuchen. Das spielchen habe ich schon mit Mobilcom durch.
Ich weiss auch nicht was ich nun machen soll, ausser anrufen, denn auf meine Mails reagiert keiner mehr.
So werde ich dass erst mal morgen in den sauren Apfel beissen und dort anrufen.
Jemand sagte mir ich solle per Einschreiben kündigen, aber eigentlich kommt ja kein Vertrag zustande, denn die können mir ja kein VDSL legen.
Wenn du weiterhin nur hinterher telefonierst, wird das auch nicht besser.
In diesem Fall, solltest du per Einschreiben mit Rückschein eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen (10 Arbeitstagen) zur Schaltung setzen. Konkret heißt das, mit einer Frist von zwei Wochen ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite. Eine längere Frist sehe ich keinesfalls als angemessen an, schließlich sei 1&1 als Leistungserbringer in der Pflicht. Passiert auch nach Fristsetzung nichts, kannst du vom Vertrag zurücktreten und auch Schadensersatzforderungen stellen. Dies solltest du aber in dem Einschreiben erwähnen, dass du nach Ablauf der Fristsetzung ausserordentlich kündigst und Schadenersatzanforderungen stellst. Das können Fahrtkosten sein, aber auch zum Beispiel die Kosten für die Beauftragung eines Alternativvertrages (Surf-UMTS-Stick) oder zum Beispiel Bereitstellungsgebühren erhebt (Versandkosten). Daneben muss 1&1 dir durch den Vertrag entstandenen Kosten wie anteilige Grundgebühren, etwaige Bereitstellungskosten etc. zurückerstatten.