Hallo zusammen,
ich habe einen 1+1 DSL-Anschluss. Demnächst werde ich zu meiner Freundin ziehen. Meinen DSL-Anschluss würde ich dahin auch mitnehmen.
In das Mehrfamilienhaus, in das ich ziehen werde, ist zwar ein Telefonanschluss vorhanden. Nur eben nicht in unserer Wohnung. Der Vermieter weigert sich aber den Anschluss aus dem Keller in die Wohnung legen zu lassen.
Eine Klage würde Jahre dauern.
Ist es mir zuzumuten diese Leitungsverlegung, wenn sie denn genehmigt werden würde, selbst zu tragen?
Oder wäre dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?
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#2
DarkShadow
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DarkShadow
AW: außerordentlicher Kündigungsgrund?
Nein, das stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Würde mein Vermieter mir nicht mal einen funktionierenden Telefonanschluß zur Verfügung stellen würde ich ihm den Vogel zeigen und dem Arschloch sagen, dass er selber in seine Dreckshütte ziehen kann. Also Leute gibts....!
würde ich in eine eigene Wohnung ziehen, könnte ich mich darauf einstellen. Da ich aber zu jemanden ziehe bin ich auf die gegebenen Bedingungen angewiesen, leider.
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#4
Schrippe
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Schrippe
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AW: außerordentlicher Kündigungsgrund?
Das Mietrecht ist eindeutig! Es steht dir ein Telefonanschluss zu. Punkt.
Wenn er nicht zahlen will, mahne ihn an, dass er den Anschluss legen lassen soll (mit angemessener Frist, meist 14 Tage) und weise ihn darauf hin, dass du es andernfalls auf seine Rechnung tun wirst. Tut er es nicht, lässt du legen und forderst von ihm die Begleichung des Rechnungsbetrags.
Du kannst zu deinem örtlichen Mieterverein gehen und - sofern du Mitglied bist, was ich jedem sowieso raten würde, der zur Miete wohnt! - dir dort eine rechtliche Auskunft einholen. Mietervereine kosten ein paar Euro pro Monat, das lohnt sich in jedem Fall. Allein was man sparen kann, wenn die sich die Nebenkostenabrechnungen anschauen, holt die Mitgliedsbeiträge locker wieder ein! Ich habe bisher noch keine einzige korrekte Nebenkostenabrechnung erhalten! Mehrere hundert Euro habe ich mit Hilfe des Mietervereins "gespart" bzw. eben nicht fälschlicherweise nachgezahlt!
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#5
DarkShadow
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DarkShadow
AW: außerordentlicher Kündigungsgrund?
Das habe ich in einem anderen Forum darüber gefunden:
Es gehört zum Standart einer Wohnung, daß die Telefondose mit dem Telefonnetz der Telekom verbunden ist. Fordere deinen Vermieter schriftlich dazu auf, die Leitung legen zu lassen. Weigert sich dein Vermieter dies zu veranlassen hast du 2 Möglichkeiten:
1. Die Miete kürzen. Um wieviel kann dir der Mieterverein sagen. Zahle erst dann wieder die volle Miete, wenn der Mangel behoben ist.
2. Laß es auf eigene Kosten machen und stelle die Kosten deinem Vermieter in Rechnung. Weigert er sich weiterhin die Kosten zu übernehmen, nimm dir einen Rechtsanwalt.
Warum sich deine Freundin darauf eingelassen hat ist mir schleierhaft, aber versteh einer die Damen. Wahrscheinlich hat sie ein Handy und nutzte dies bislang, richtig?
Sicher ist es zuzumuten, dass du die Kosten für die Leitungsverlegung übernimmst, du kannst sie dir ja vom Vermieter zurückholen. Gestattet er es dir erst gar nicht lang hast du folgende Alternativen:
- Du und deine Freundin suchen sich eine andere Wohnung
- Du stellst dem Vermieter die monatlichen DSL-Gebühren in Rechnung, da du deinen Anschluss durch sein Verschulden nicht nutzen kannst, im zweifel kürzt ihr die Miete um diesen Betrag, der Mieterschutzverein wird dich hier im Zweifel beraten.
Als meine Freundin damals einzog benötigte sie den Anschluss nicht (Handy).
Und wegen diese Kleinigkeit diese Wohnung nicht zu nehmen wäre schwachsinn gewesen. Ich verstehe ihre Entscheidung (kommt nicht oft vor )
Ich bin im Mieterverein. Mit Mahnen und Klagen könnte man vielleicht weiterkommen. Nur wie lange dauert so was?
Bis dahin ist mein DSL-Vertrag schon längst abgelaufen (1 jahr).
Es wäre wesentlich einfacher, wenn mich 1+1 aus dem Vertrag lassen würde.
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#7
Schrippe
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Schrippe
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AW: außerordentlicher Kündigungsgrund?
Du brauchst nicht klagen.
Wenn du im Mieterverein bist, genügt ein Anruf des Rechtsanwalts bei deinem Vermieter. Da wird er darauf hinweisen, dass er es machen muss.
Andernfalls eben selbst machen lassen und die Kosten dann von den Nebenkosten abziehen. Auch dieses Vorgehen wird dir der Mieterverein ausführlich erörtern können.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Vermieter sehr schnell spuren, wenn der RA vom Mieterverein anruft und klar macht, was rechtlich Sache ist und welche Extrakosten auf den Vermieter zukommen, sollte er in seiner Funktion als RA tätig werden müssen (Stundensätze von RAs sind ja bekanntlich nicht die günstigsten).
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#8
Ruedi1952
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AW: außerordentlicher Kündigungsgrund?
Ich denke schon das sie dich gegen eine abstandszahlung rauslassen werden. Du bist einen Vertrag eingegangen und wirst jetzt Vertragsbrüchig. Es entstehen doch Kosten und da werden sie kaum aus reiner menschlichkeit dir soweit entgegenkommen. Jeder muß leben und vom reinen Samaritertum kann man heute nicht leben.
Dafür das die End/Steigleitung vom Vermieter nicht eingerichtet wird, ist kein Grund auf eine ausserordentliche Kündigung. Also kann man das mit dem Freikauf schonmal vergessen. Wenn das 1&1 aus Kulanz macht, dann halt nur aufgrund den technischen Schwierigkeiten. Ich würde mich schriftlich bei der Bundesnetzagentur über den Mieterverein beschweren. Es gab vor Jahren mal bei uns ein Fall, der kam über die Beschwerde an einem funktionstüchtigen Anschluss. Der Vermieter muss wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, einen bereitstellen. Mündliche Absprachen gelten nicht.
Das habe ich bereits erwähnt, wenn du mal richtig meinen Post ließt. Ein Mieterverein kann mehr als du denkst. Er soll sich nur nicht vom Vermieter einschüchtern lassen. Es steht gesetztlich vorgeschrieben, das jeder! Anrecht auf einen Anschluss hat.
Sich bei der BNetzA über den Mieterverein zu beschweren, mag in deinem Kopf anders gemeint sein, aber wie du offensichtlich siehst, verstehen es alle anders.
Also anstatt andere anzukacken solltest du mal drüber nachdenken, wie du rüberkommst!
Egal, wie viel Fachkenntnis du hast - gerade als jemand, der sich als Mitarbeiter offenkundig darstellt und damit für den Fragesteller als vertrauenswürdig gilt, solltest du sehr genau schreiben, was du meinst und wie etwas ist! Es besteht nämlich die Gefahr, dass sich jemand mit wenig Ahnung auf deine ungenauen Aussagen verlässt und sich dann (noch tiefer) in die Nesseln setzt!
Und wenn's dir nicht passt, korrigiert zu werden, musst du halt den Mund halten und in anderen Foren rumeiern! Unwahrheiten zu verbreiten und dann anderen den Mund verbieten kommt nämlich gar nicht gut an...