Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

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  1. #1
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    Standard Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Hallo Zusammen

    Neuerdings gilt die Klausel "BIS ZU" in den AGB´s nicht mehr, weil die Provider es immer wieder missbrauchen. Dazu mal den Link:

    Providervertrag: Lahmes DSL berechtigt zur außerordentlichen Kündigung

    oder einfach mal im Google eingeben:

    az340c3088

    LG
    Yogi

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Leute, wann lernt ihr es endlich???

    Noch mal, ganz deutlich und bunt, zum Lesen und Verstehen:

    Ein Amstgericht trifft keine Grundsatzentscheidungen! Dieses Urteil hat keine allgemein geltende Wirkung und kann nicht auf auch nur einen einzigen Fall übertragen werden!


    Grüße,
    Julian

  3. #3
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Und sowas auf einer Internetseite, die vorgibt, Rechtsauskünfte zu geben! Das ist noch die viel größere Frechheit! Solch halbgarer Müll so präsentiert - will nicht wissen, wie viele Leutchens jetzt plötzlich Kündigungen aussprechen, Einzugsermächtigungen zurückziehen, Geld zurückbuchen lassen etc.pp und sich dann wundern, wenn ein Inkassounternehmen vor der Tür steht, man keinen Handyvertrag mehr bekommt, weil die SchuFa plötzlich negativ ist und Mahngebühren auf einen einprasseln. Von den Prozesskosten, die diese Leutchens dann anstrengen, ganz zu schweigen...



    Wem diese "bis zu" Regelung nicht zusagt, der soll einen solchen Vertrag nicht abschließen, so einfach ist das...

  4. #4
    Avatar von kerberos
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Naja, man bekommt vielleicht recht, steht aber dann immer noch ohne DSL da.

    Was wird passieren? Richtig, die anderen Anbieter (ebenfalls ohne den 'bis zu' Zusatz) werden den Kunden eine Absage erteilen, wenn diese 6 Mbit bestellen, weil es nicht geht.

    Ein Ausweg wäre nur, wenn man wieder geringere Bandbreiten als Vertragsoption anbietet.

    Bei 1&1 und Versatel gehts erst bei 6 Mbit los, Vodafone hat sogar nur 16 Mbit im Angebot. Entweder warten die Kunden, bis diese Anbieter 'kleinere' Geschwindigkeiten anbieten oder aber sie müssen zähneknirschend doch die höhere Geschwindigkeit zahlen, die sie nicht bekommen.

    Komisch nur, dass man nie von Gerichtsurteilen hört, weil jemand mit seinem Auto nicht die Höchstgeschwindigkeit von bis zu 250 km/h erreicht, weil er nur auf beschränkten Strecken unterwegs ist.

    Ich finde es in Deutschland immer wieder lustig und traurig zugleich, wenn selbst die nichtigsten Dinge vor Gericht gezerrt werden müssen.

    Die Seite ist sowieso großer Käse. Da wird dann weiter unten ein absolut fragwürdiger Speedtest empfohlen. Da müssten die Kunden ja reihenweise vor Gericht ziehen.

  5. #5
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von kerberos
    Was wird passieren? Richtig, die anderen Anbieter (ebenfalls ohne den 'bis zu' Zusatz) werden den Kunden eine Absage erteilen, wenn diese 6 Mbit bestellen, weil es nicht geht.
    Ich weiß auch gar nicht, wo das Problem besteht.

    Es werden DSL-Pakete angeboten. Ein Bestandteil dieser Pakete ist ein Internetzugang. An jedem einzelnen Anschluss ist eine maximale Bandbreite möglich, je nach Leitungslänge und blablabla.
    Ob's nun im Angebot heißt "sie erhalten für 29,99/Monat die bei ihnen maximal mögliche Bandbreite" oder "sie erhalten für 29,99/Monat die bei ihnen maximal mögliche Bandbreite bis zu einem Höchstwert von 6660 KBit".

    Das ist doch dasselbe!


    Jeder dieser Idioten, die wegen solchem Schwachsinn vor Gericht ziehen, kosten mindestens so viele Steuergelder wie Herr Westerblödian für mitreisende Freunde ausgibt...

  6. #6
    Avatar von Yogi
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!


  7. #7
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Ich habe Heute einen 2 Meter langen Gartenschlauch angeschlossen. Die 3 Bar Druck haben ganz schön Power gegeben. Dann habe ich meine 25 Meter lange Schlauchtrommel geholt, weil der 2 Meter Schlauch zu Kurz war. Ich hatte aber am Ende keinen gescheiten Druck mehr. Morgen werde ich den Hersteller der Schlauchtrommel verklagen! So eine
    Frechheit!

  8. #8
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Ich zitiere mal aus deiner weiteren, genauso nutzlosen Quelle:
    [...]ist der Kunde rechtlich auf relativ sicherem Boden. Dann kann die geringere Übertragungsgeschwindigkeit als so genannte "Schlechtleistung" zu werten sein, die nicht als vertragsgemäße Leistung gilt.
    Könnte, relativ, blablabla.

    Natürlich kann man den Vertrag kündigen, wenn in den AGBs eine gewisse Bandbreite versprochen wird. In den alleralleralleralleer meisten Fällen aber wird keine Mindestbandbreite garantiert und damit sind 99,99999999999% aller Kündigungen/Klagen dieser Art hinfällig, nichtig und idiotisch...

  9. #9
    Avatar von Weissnix
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Das ganze Thema wäre eigentlich gar keines, wenn die Provider nicht immer auf den hohen Geschwindigkeiten rumreiten würden.

    In deren Werbung wird fälschlicher Weise der Eindruck erweckt, dass jede Geschwindigeit möglich ist. Nicht ok.

    Wenn der Provider auf diese "bis zu" - Klause so hinweisen würde, ohne dass man eine Lupe zum Lesen braucht, hätte ich auch nichts einzuwenden.

  10. #10
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Weissnix
    Das ganze Thema wäre eigentlich gar keines, wenn die Provider nicht immer auf den hohen Geschwindigkeiten rumreiten würden.

    In deren Werbung wird fälschlicher Weise der Eindruck erweckt, dass jede Geschwindigeit möglich ist. Nicht ok.

    Wenn der Provider auf diese "bis zu" - Klause so hinweisen würde, ohne dass man eine Lupe zum Lesen braucht, hätte ich auch nichts einzuwenden.
    Es steht jedem frei, sich ein Angebot näher anzusehen, bevor man es annimmt.

    Oder kaufst Du auch ein Auto, ohne das Kleingedruckte im Kaufvertrag zu lesen?

  11. #11
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Weissnix
    Das ganze Thema wäre eigentlich gar keines, wenn die Provider nicht immer auf den hohen Geschwindigkeiten rumreiten würden.

    In deren Werbung wird fälschlicher Weise der Eindruck erweckt, dass jede Geschwindigeit möglich ist. Nicht ok.

    Wenn der Provider auf diese "bis zu" - Klause so hinweisen würde, ohne dass man eine Lupe zum Lesen braucht, hätte ich auch nichts einzuwenden.
    So ganz Unrecht hast du nicht.

  12. #12
    Avatar von Rohrnetzmeister
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Ich habe meine Verträge den Geschwindigkeiten angepaßt. Finde ich immer interessant wenn man mir einen VDSL Anschluss verkaufen möchte...

  13. #13
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Nun, es gibt z.B. bei 1&1 die sogenannte Speedoption zu Verträgen mit kleinerer Bandbreite. In den ersten drei Monaten kostenlos, ist keine höhere Geschwindigkeit als die gebuchte möglich, wird die Speedoption nach den drei Monaten nicht weitergeführt.
    Aber meint ihr das würde jemand großartig nutzen?

  14. #14
    Avatar von .Versa.
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Hallo Yogi,

    die Vertragsklausel "bis zu" dient keinesfalls dem Missbrauch der Telekommunikationsanbieter! Ein unlauteres Versprechen wäre es, wenn Dir die Anbieter DSL 16000 in jedem Fall zusichern würden! Denn das können wir LEIDER nicht.

    Die Qualität der Leitung ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, wie bereits hier von den anderen Usern sinnvoll aufgeführt.

    Zum Beispiel vom Wohnsitz, denn die Nähe zum Verteiler und die Länge des Kabels zwischen TAE-Dose und Vermittlungsstelle nehmen großen Einfluss auf die Bandbreite. Auch ein schwankender Adernquerschnitt (Leitungsdicke) aufgrund von Unterbrechungen der Leitung (z.B. am KVZ) fallen hier ins Gewicht. Je weiter die Entfernungen und je mehr Unterbrechungen, desto langsamer und instabiler die Leitung.

    Versatel stellt Dir natürlich immer die an Deinem Wohnort maximal verfügbare Bandbreite zur Verfügung sowie Hardware, die Dir eine möglichst stabile Leitung versichert.

    Sollte die gewünschte Bandbreite technisch nicht möglich sein, passt Versatel automatisch Dein Profil auf eine stabile, niedrigere Bandbreite an. Somit erhältst Du an jedem Wohnort die bestmögliche Internetverbindung!

    Viele Grüße,
    Deine Versa

  15. #15
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Alles schön und gut, aber das steht doch hier gar nicht zur Diskussion?

  16. #16
    Avatar von Weissnix
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Wird denn diese Speedoption auch nach draussen zum Kunden kommuniziert ?
    Wird der Kunde vom Powerseller oder bei telefonischer Beratung auf diese Option hingewiesen ?Dann allerdings ist es vom Kunden dusselig auf so ein Windbeutelangebot zu reagieren.

  17. #17
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von .Versa.
    Sollte die gewünschte Bandbreite technisch nicht möglich sein, passt Versatel automatisch Dein Profil auf eine stabile, niedrigere Bandbreite an. Somit erhältst Du an jedem Wohnort die bestmögliche Internetverbindung!
    kerberos hat zwar Recht, das steht hier nicht zur Diskussion, aber Versa, passt ihr denn dann auch den Preis automatisch an? Siehst du, das ärgert den Kunden auch und zwar richtig.

  18. #18
    Avatar von Yogi
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von stadtindianer
    kerberos hat zwar Recht, das steht hier nicht zur Diskussion, aber Versa, passt ihr denn dann auch den Preis automatisch an? Siehst du, das ärgert den Kunden auch und zwar richtig.
    Dem schließe ich mich an! Das würde mich auch intressieren.

    Ebenso finde ich es Kunden Verar... wenn da die Bandbreiten so hochgelobt angepriesen werden und dann doch nicht gebracht werden, sondern stattdessen irgendwo mikroskopisch klein "bis zu" versteckt wird ist das sich nicht Kunden freundlich.

    Aber wenn ich bei Provider A Kunde bin und der seinen Laden An B verkauft und mir dann noch mitteilt es ändert sich nix, dann ist weder der Schlauch länger geworden, noch ändert sich was am Standort, wenn dann die Bandbreite massiv abschmiert ist das extrem ärgerlich Wenns dann nach mehrmaligem drohen doch wieder geht mit der Bandbreite dann hats sicher nicht an technischen Gegebenheiten gelegen sondern eher woanders dran. Z.B. daran das mancher Reseller eine Leitung mietet und zwei Kunden draufpackt.
    Darauf geht bisher in keinem Post jemand ein.
    Wenn ihr bei der Bahn ne Platzkarte kauft seid ihr ja auch auer wenn auf zwei Sitzen dann plötlich drei oder vier Leutchen sitzen, oder etwa nicht?

    Yogi

  19. #19
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von yogi
    Wenn ihr bei der Bahn ne Platzkarte kauft seid ihr ja auch auer wenn auf zwei Sitzen dann plötlich drei oder vier Leutchen sitzen, oder etwa nicht?
    Noch so ein beklopptes Beispiel...

    Ungeachtet deiner Problematik, die, soweit ich mich erinnere, bis zum Erbrechen hier diskutiert wurde, mietet man mit einem DSL-Vertrag nicht ein fest reserviertes Stückchen der insgesamt zur Verfügung stehenden Bandbreite.


    Und: das "bis zu" steht z.B. bei 1&1 ziemlich groß und deutlich gleich auf der ersten Seite der Produktbeschreibungen. Vin winzig kleinen * ist da nichts zu sehen...

  20. #20
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Es ist immer dasselbe Lied: jeder Kauf eines popligen 3,50 EUR Scart-Kabels wird exakt geprüft, ob nicht Laden B noch 10 Cent günstiger ist als Laden A - wenn man aber einen 2-Jahres-Vertrag abschließt, mit einem Gesamtkostenvolumen von vielen hundert Euro, dann wird das Hals über Kopf im Internet abgeschlossen - und dann 3 Monate hier im Forum rumgemotzt.

    Über das Wort "VERHÄLTNISMÄßIGKEIT" sollten sich viele Mitbürger mal klar werden...

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