Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

76Antworten
  1. #1
    Avatar von Yogi
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    Standard Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Hallo Zusammen

    Neuerdings gilt die Klausel "BIS ZU" in den AGB´s nicht mehr, weil die Provider es immer wieder missbrauchen. Dazu mal den Link:

    Providervertrag: Lahmes DSL berechtigt zur außerordentlichen Kündigung

    oder einfach mal im Google eingeben:

    az340c3088

    LG
    Yogi

  2. #21
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    - gelöscht -

  3. #22
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    @scolopender
    Yogi ist einer der Fälle, der alles Böse der Welt in den Providern sieht und dass diese ihre Böswilligkeit dann auch noch an ihm auslassen...

    Sprich: er übertreibt in dieser Hinsicht (maßlos)...

  4. #23
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Schrippe
    Yogi ist einer der Fälle...
    Was Yogi ist oder auch nicht ist, weiß ich selber zu beurteilen.

    G., -#####o:

  5. #24
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von scolopender
    Das funktioniert doch garnicht.

    G., -#####o:
    Doch, das geht. Macht aber nur die Telekom und ausschließlich bei reinen Festnetzanschlüssen. Zwei DSL-Anschlüsse über eine Leitung hingegen sind definitiv NICHT möglich.

  6. #25
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    - gelöscht -

  7. #26
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Du sagtest aber, dass das generell nicht geht, und das entspricht nicht den Tatsachen.

  8. #27
    Avatar von kerberos
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Wenn ihr bei der Bahn ne Platzkarte kauft seid ihr ja auch auer wenn auf zwei Sitzen dann plötlich drei oder vier Leutchen sitzen, oder etwa nicht?
    Das wird nicht passieren, ist aber auch ein blödes Beispiel

    Um es mal vergleichbarer zu machen:

    Ein normales Bahnticket (ohne Sitzplatzreservierung) berechtigt Dich nur, mit der Bahn zu fahren. Das bedeutet aber nicht, dass Du Anspruch auf einen Sitzplatz hast. Zu Stoßzeiten kannst Du auch auf Deinem Koffer am Durchgang oder am zugigen Ausgang sitzen, wo ständig Leute über Dich stolpern.

    Gleiches gilt für DSL: Du darfst mitsurfen, aber hast keinen Anspruch auf die von Dir gewünschte Geschwindigkeit, die kann auch niedriger sein.

  9. #28
    Avatar von .Versa.
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Hallo stadtindianer und Yogi,
    zu Eurer Frage, ob der Preis automatisch angepasst wird:

    Grundsätzlich haben wir drei verschiedene Produktkategorien: 2oooer, 6oooer & 16oooer Bandbreite.

    Wenn ein Kunde nach vorangegangener Störmeldung von der 16oooer Bandbreite auf 6ooo gedrosselt wird, dann erfolgt in der Regel auch eine neue Produktberatung mit entsprechender Anpassung, da die Werte außerhalb des Toleranzbereiches liegen.

    Wird ein Kunde von 16ooo auf 1oooo gedrosselt, wird das Produkt preislich nicht angepasst, da die Werte noch im Toleranzbereich liegen. Genauso ist es auch, wenn ein Kunde von 6ooo auf 4ooo angepasst wird.

    Gruß
    Versa

  10. #29
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    @versa
    Geht die "Anpassung" bzw. "Produktberatung" mit anschließender Anpassung mit einer neuen Laufzeit von 24 Monaten einher??

  11. #30
    Avatar von Jan2208
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von .Versa.
    Grundsätzlich haben wir drei verschiedene Produktkategorien: 2oooer, 6oooer & 16oooer Bandbreite.
    Seit dem 1. März werden 2000er aber nicht mehr vertrieben...

  12. #31
    Avatar von .Versa.
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    @Schrippe: Das wird im Einzelfall geprüft. Wenn die Bandbreite aufgrund der Leitungsdaten angepasst wird, besteht die Möglichkeit, aus Kulanz auf eine Verlängerung zu verzichten.

    @Jan2208: Du hast natürlich recht, es gibt jetzt nur noch die 6000er & 16000er. Wer aber bereits seit vor dem 1. März 2010 einen Anschluss bei uns hat, hat weiterhin die Möglichkeit, auf ein entsprechendes Produkt umgestellt zu werden.

  13. #32
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Wer aber bereits seit vor dem 1. März 2010 einen Anschluss bei uns hat, hat weiterhin die Möglichkeit, auf ein entsprechendes Produkt umgestellt zu werden.
    Nur blöd, dass man das wissen muss und es nirgendwo steht! Und die meisten wissen eben nicht, dass sie danach bei der Hotline fragen können/müssen.

    Und ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass es genügend Callcentermitarbeiter gibt, die diese Möglichkeit dann abstreiten...

  14. #33
    Avatar von passer
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von kerberos
    Vodafone hat sogar nur 16 Mbit im Angebot.
    Nein auch 6000 allerdings auch nicht als
    Geschwindigkeitszusage sondern als bis zu Speed.

    Jeder Anbieter der auf sich etwas hält,teilt dem Kunden vorher mit wenn die bestellte Geschwindigkeit nicht erreicht wird. (u.a.Alice - 1und1 geben hier Garantien)

    Und wenn während der Vertragslaufzeit der Speed durch Neuauschaltungen von weiteren Kunden abnimmt,dann kann es nur recht und billig sein,das der Anbieter den Kunden entweder aus dem Vertrag entlässt oder einen Rechnungsabschlag anbietet.

    Denn der Bestandskunde hat ja nicht darum gebeten das neue User auf seine Leitung mit entsprechend mehr Verdienst für den Anbieter aufgeschaltet werden. Für den Anbieter hiesse es in diesem Falle Leitung ausbauen,denn du verdienst ja auch mehr .

    Ansonsten gibt Anbieter-Dienstleister die das maxiamale was geht schalten (Teleofonica,QVC-1und1-Alice) übel sieht es diesbezüglich bei der Telekom und Vodafone aus,die haben ihre unflexiblen Dämpfungsgrenzen. Wo man bei VF noch einen Risikoantrag stellen kann,aber die Geschwindigkeiten sind auch mit RA noch erheblich unter den von den erstgenannten.

  15. #34
    Avatar von kerberos
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Nein auch 6000 allerdings auch nicht als
    Geschwindigkeitszusage sondern als bis zu Speed.
    Kannst Du DSL 6000 zu einem günstigeren Preis als DSL 16000 bestellen?

    Nein, alle Angebote sind auf "bis zu 16.000" ausgelegt.

  16. #35
    Avatar von DrNick
    DrNick

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Denn der Bestandskunde hat ja nicht darum gebeten das neue User auf seine Leitung mit entsprechend mehr Verdienst für den Anbieter aufgeschaltet werden. Für den Anbieter hiesse es in diesem Falle Leitung ausbauen,denn du verdienst ja auch mehr .
    Wenn es nur so einfach wäre.
    Es wird ja niemand auf "seine" Leitung geschaltet da jeder DSL Kunde seine eigene Doppelader hat.
    Was die Geschwindigkeit negativ beeinflusst ist das erhöhte übersprechen wenn mehr Kunden DSL bekommen bzw. auch in der Geschwindigkeit hochgeschaltet werden die im selben Kabelstrang liegen.

    Ein Reseller hat darauf 0 Einfluss - er mietet bei der DTAG eine Doppelader die die Vorraussetzungen "geht bis zum Kunden" erfüllt zu den Konditionen der Regulierungsbehörde.

    Was kann Provider A dafür dass die Bandbreite seiner Kunden einbricht nur weil Provider B 10 neue Kunden auf DSL schaltet oder Provider C 10 Kunden von 2000 auf 16000 oder VDSL schaltet ?

    Wie hier schon in anderen Threads wird das in Zukunft eher schlimmer als besser.

  17. #36
    Avatar von aladin14
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von fribous
    Ich habe Heute einen 2 Meter langen Gartenschlauch angeschlossen. Die 3 Bar Druck haben ganz schön Power gegeben. Dann habe ich meine 25 Meter lange Schlauchtrommel geholt, weil der 2 Meter Schlauch zu Kurz war. Ich hatte aber am Ende keinen gescheiten Druck mehr. Morgen werde ich den Hersteller der Schlauchtrommel verklagen! So eine
    Frechheit!
    Das eine hat doch mit dem anderem nichts zu tun. Du verwechselst da was!
    Wenn auf der einen Seite 100 Liter Wasser rein gehen, sollten da am Ende auch 100 Liter raus kommen und damit hat ja der Hersteller der Schlauchtrommel nichts zu tun.
    Also das ist doch eher so: Du kaufst beim Wasserwerk für 19.99€ "bis zu" 100 Liter Wasser und da auf der Leitung vom Wasserwerk aus zu wenig Druck ist bekommst Du eben nicht die Menge die du eigentlich bezahlst.

    Ich finde es auch sehr schwammig formuliert wenn die Provider sich eine 0 bis 6000 Option offen halten.

  18. #37
    Avatar von aladin14
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von .Versa.
    Hallo Yogi,

    die Vertragsklausel "bis zu" dient keinesfalls dem Missbrauch der Telekommunikationsanbieter! Ein unlauteres Versprechen wäre es, wenn Dir die Anbieter DSL 16000 in jedem Fall zusichern würden! Denn das können wir LEIDER nicht.

    Die Qualität der Leitung ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, wie bereits hier von den anderen Usern sinnvoll aufgeführt.

    Zum Beispiel vom Wohnsitz, denn die Nähe zum Verteiler und die Länge des Kabels zwischen TAE-Dose und Vermittlungsstelle nehmen großen Einfluss auf die Bandbreite. Auch ein schwankender Adernquerschnitt (Leitungsdicke) aufgrund von Unterbrechungen der Leitung (z.B. am KVZ) fallen hier ins Gewicht. Je weiter die Entfernungen und je mehr Unterbrechungen, desto langsamer und instabiler die Leitung.

    Versatel stellt Dir natürlich immer die an Deinem Wohnort maximal verfügbare Bandbreite zur Verfügung sowie Hardware, die Dir eine möglichst stabile Leitung versichert.

    Sollte die gewünschte Bandbreite technisch nicht möglich sein, passt Versatel automatisch Dein Profil auf eine stabile, niedrigere Bandbreite an. Somit erhältst Du an jedem Wohnort die bestmögliche Internetverbindung!

    Viele Grüße,
    Deine Versa
    Ja dann sollen doch die Anbieter Ihre Preispolitik den möglichen Geschwindigkeiten der User anpassen. Automatisch und nicht Ihren geliebten Kunden ausnehmen. Anders kann man es nicht nennen. Zumindest machen das einige Anbieter. Wenn man 10 Brötchen für 4,-€ kauft und in der Tüte eben nur bis zu 10 Brötchen sind und eben nicht wirklich genau 10 Brötchen...

  19. #38
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Von nichts ne Ahnung, davon aber besonders viel, richtig?

  20. #39
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    @aladin14
    1. Nur in einem "perfekten System" kommt der Anfangsdruck auch am Ende an. Sprich: nach 2m Schlauch sind's noch nahezu 3 Bar, nach 30m nur noch 1,5 Bar, nach 300m fast nix mehr (Stichwort Reibung z.B.).

    2. Kauft man beim Wasserwerk nicht "bis zu 100l", sondern GENAU 100l. Wenn irgendwo 100l Wasser in ein Rohr gekippt werden, kommen diese 100l auch irgendwo an. Beim DSL ist es anders: der elektronische Datenstrom kann gestört und vermindert werden, sodass die 6000 KBit, die reingekippt werden, nicht zwangsläufig auch zu 100% am anderen Ende rauskommen.

    3. Halten sich die Provider nicht eine "6000 bis Nichts-Option" offen. DSL ist Breitband und Breitband bedeutet wenigstens 384 KBit. Zudem unterliegt - wie gerade gesagt - DSL als "elektronischem wasauchimmer" der umweltbedingten Störung. Und die Umwelt ist bekanntlich nicht exakt messbar, sodass bei dem einen Anschluss, der exakt 1000m vom Verteiler weg ist, von den 6000 KBit 99% ankommen, bei dem zweiten Anschluss mit exakt derselben Entfernung aber nur 10%. Das kann einfach niemand wissen und dagegen kann auch niemand etwas tun.

    Wenn die Provider verpflichtet würden, die "bis zu"-Klausel komplett abzuschaffen, wird das einen Wust an Tarifen zur Folge haben: DSL mit 384 KBit, DSL mit 385 KBit, DSL mit 386 KBit, DSl mit 387 KBit.............................................. ....DSL mit 50000 KBit. Sonst könnte sich ja jeder darauf berufen, dass er eventuell 3 KBit zu wenig Speed hätte....

  21. #40
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Schrippe
    Wenn die Provider verpflichtet würden, die "bis zu"-Klausel komplett abzuschaffen, wird das einen Wust an Tarifen zur Folge haben: DSL mit 384 KBit, DSL mit 385 KBit, DSL mit 386 KBit, DSl mit 387 KBit.............................................. ....DSL mit 50000 KBit. Sonst könnte sich ja jeder darauf berufen, dass er eventuell 3 KBit zu wenig Speed hätte....

    Das wird es nicht geben. Wenn die Provider verpflichtet werden das "bis zu" abzuschaffen, was ja darauf hinausläuft, dass alle physikalischen Gesetzmäßigkeiten ignoriert werden, dann gibt es durch die Bank nur noch DSL light, was auf jeden Fall zu schaffen ist. Oder die Mitbewerber verschwinden dann, und man darf bei der Telekom endlich wieder 50€ für DSL1000 zahlen, hatten wir ja schon alles, und genau da wollen manche anscheinend wieder hin.

    Daher ja auch meine Aussage zwei Posts weiter oben. Von nichts ne Ahnung, aber davon recht viel...

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