Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

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  1. #1
    Avatar von Yogi
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    Standard Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Hallo Zusammen

    Neuerdings gilt die Klausel "BIS ZU" in den AGB´s nicht mehr, weil die Provider es immer wieder missbrauchen. Dazu mal den Link:

    Providervertrag: Lahmes DSL berechtigt zur außerordentlichen Kündigung

    oder einfach mal im Google eingeben:

    az340c3088

    LG
    Yogi

  2. #41
    Avatar von aladin14
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Schrippe
    @aladin14
    1. Nur in einem "perfekten System" kommt der Anfangsdruck auch am Ende an. Sprich: nach 2m Schlauch sind's noch nahezu 3 Bar, nach 30m nur noch 1,5 Bar, nach 300m fast nix mehr (Stichwort Reibung z.B.).

    2. Kauft man beim Wasserwerk nicht "bis zu 100l", sondern GENAU 100l. Wenn irgendwo 100l Wasser in ein Rohr gekippt werden, kommen diese 100l auch irgendwo an. Beim DSL ist es anders: der elektronische Datenstrom kann gestört und vermindert werden, sodass die 6000 KBit, die reingekippt werden, nicht zwangsläufig auch zu 100% am anderen Ende rauskommen.

    3. Halten sich die Provider nicht eine "6000 bis Nichts-Option" offen. DSL ist Breitband und Breitband bedeutet wenigstens 384 KBit. Zudem unterliegt - wie gerade gesagt - DSL als "elektronischem wasauchimmer" der umweltbedingten Störung. Und die Umwelt ist bekanntlich nicht exakt messbar, sodass bei dem einen Anschluss, der exakt 1000m vom Verteiler weg ist, von den 6000 KBit 99% ankommen, bei dem zweiten Anschluss mit exakt derselben Entfernung aber nur 10%. Das kann einfach niemand wissen und dagegen kann auch niemand etwas tun.

    Wenn die Provider verpflichtet würden, die "bis zu"-Klausel komplett abzuschaffen, wird das einen Wust an Tarifen zur Folge haben: DSL mit 384 KBit, DSL mit 385 KBit, DSL mit 386 KBit, DSl mit 387 KBit.............................................. ....DSL mit 50000 KBit. Sonst könnte sich ja jeder darauf berufen, dass er eventuell 3 KBit zu wenig Speed hätte....
    zu 1. Wasserwerk und Wasser war nur symbolisch gemeint
    zu 2. Das kann auch bei einer Wasserleitung passieren das es Verluste gibt
    genau das ist es ja wenn 6000 reingekippt werden sollten auch beim Kunden 6000 rauskommen - Verluste interessieren mich als Kunde überhaupt nicht.
    aber egal

    Eigentlich ging es mir darum das ein Techniker bei mir zu Hause prüfen muss was hier an kommt und danach wird der Tarif mit der maximalen gemessenen Geschwindigkeit die anliegt und somit garantiert werden kann, geschaltet. Da ist nichts von einem Tarif Wust. Das was garantiert wird sollte auch maximal anliegen.

    Ihr klingt ja gerade so als wenn Ihr Anbieter seid und die Felle davon schwimmen seht. Außerdem muss ich kein Techniker sein oder DSL Spezialist sein um das zu bekommen was ich bezahle. In anderen Bereichen gibt es auch keine "von bis Klausel".

  3. #42
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Immer wieder der gleiche Schmarrn von Leuten, die mit der realität nicht zu tun haben wollen und sich nicht mal ansatzweise die Mühe machen, sich mit den technisch-physikalischen Gegebenheiten auseinanderzusetzen. Sowas nennt man Ignoranz oder Blödheit, kann sich jetzt jeder aussuchen, was Sache ist. Und um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich bin derzeit noch ganz ruhig und höflich, was sich aber noch ändern kann.

  4. #43
    Avatar von DrNick
    DrNick

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von aladin14
    Eigentlich ging es mir darum das ein Techniker bei mir zu Hause prüfen muss was hier an kommt und danach wird der Tarif mit der maximalen gemessenen Geschwindigkeit die anliegt und somit garantiert werden kann, geschaltet. Da ist nichts von einem Tarif Wust. Das was garantiert wird sollte auch maximal anliegen.
    Selbst wenn ein Techniker bei dir zuhause vorbeikommt, prüft und feststellt dass Bandbreite x aktuell anliegen (was ja auch irgendwer - also der Kunde - dann bezahlen müsste) heist das nicht dass zu Stosszeiten oder wenn mehr Kunden aufs Hauptkabel geschaltet wurden oder Nachbarn jetzt ne höhere Bandbreite haben die Bandbreite x noch weiter stabil möglich ist.

    Das kann und wird kein Anbieter garantieren können - deswegen "bis zu".

    Und was die Preisunterschiede angeht - da haben die Endverbraucher völlig falsche Vorstellungen.
    Die Leitung kostet den Anbieter der die Leitung von der Telekom mietet - egal welche Bandbreite drüberläuft einen Betrag x.
    Die Miete des Ports kostet auch einen festen Betrag.
    Der Traffic kostet heutzutage fast garnichtsmehr.

    Selbst wenn beim Kunden nur 50% der "bis zu Bandbreite" ankommen sind die Kosten für den Anbieter weiterhin 100%.

    Wer hier meint er hat ein Recht auf eine kürzung der monatl. Beiträge um 50% qualifiziert sich in meinen Augen für eine Anbieterseitige Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
    Mal davon abgesehen das Provider mit ihren 19,x Euro/Monat Flatrates einen sagenhaften Gewinn von 2-3 Euro/Monat aus dem Kunden rausholen...

  5. #44
    Avatar von scolopender
    scolopender ist offline

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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von aladin14
    ...genau das ist es ja wenn 6000 reingekippt werden sollten auch beim Kunden 6000 rauskommen...
    Der Vergleich mit der Wasserleitung hinkt gewaltig. Wenn beim Kunden 6000kbit/s rauskommen, werden auch nur 6000kbit/s reingekippt. Da gibt es kein Leck.
    Zitat Zitat von DarkShadow
    Sowas nennt man Ignoranz oder Blödheit...
    Sagen wir mal: Missverständnis. Die Verwechslung einer Tarifbezeichnung ("DSL 16000" - ein Tarif, mit dem Datenraten bis zu 16000kbit/s abgegolten sind) mit der effektiven Datenrate.

    G., -#####o:

  6. #45
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    @aladin
    Dass du keine Ahnung von dem ganzen Kram hast, merkt man a) an deinen Beiträgen und b) an deinem Danke für DarkShadow, dessen Beitrag auf dich gemünzt war...

    Es ist müßig jemandem wie dir klarmachen zu wollen, was DSL ist, wie es funktioniert, warum die Anbieter nicht abzocken und was passieren würde, wenn z.B. dein Vorschlag eines prüfenden Technikers auf die monatlichen Paketpreise aufgeschlagen würde...


    Um es mit Nuhr zu sagen: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!"

  7. #46
    Avatar von aladin14
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    Daumen hoch AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Schrippe
    @aladin
    Dass du keine Ahnung von dem ganzen Kram hast, merkt man a) an deinen Beiträgen und b) an deinem Danke für DarkShadow, dessen Beitrag auf dich gemünzt war...
    1. Ich habe mich für die Beleidigungen bedankt, da ja offensichtlich User mit anderer Meinung anscheinend ignorant und dumm sind und Deiner Meinung nach auch noch die Fresse halten sollten. Ich habe eben lieber nichts zum vorangegangenem Beitrag gesagt und mich statt dessen dafür bedankt. Was sollte ich auch dazu sagen.

    Zitat Zitat von Schrippe
    @aladin
    Es ist müßig jemandem wie dir klarmachen zu wollen, was DSL ist, wie es funktioniert, warum die Anbieter nicht abzocken und was passieren würde, wenn z.B. dein Vorschlag eines prüfenden Technikers auf die monatlichen Paketpreise aufgeschlagen würde...
    1. Es ist doch nicht notwendig das gerade Du mir DSL erklähren mußt! Darum ging es auch nicht.
    2. Einige wenige Anbieter zocken definitiv ab das ist fakt. Darüber wurde mehrfach im TV berichtet.

    Ganz nebenbei, meinen Anschluß hat ein Techniker am Tag der Zuschaltung, in meiner Wohnung geprüft. OHNE MEHRKOSTEN Manche Firmen machen das eben auch wenn das speziell für Dich nicht vorstellbar ist und statt dessen User beschimpfst.

    Nach wie vor bin ich, wie auch sicher einige andere User hier, der Meinung das diese "von bis zu xxxMbit"-Klausel abgeschafft werden sollte.
    Auch zu Stoßzeiten sollte das anliegen was bezahlt wird. In anderen Bereichen wird auch dafür gesorgt das gerade eben in Stoßzeiten das angebotene Produkt anliegt. Von geringen oder vertretbaren Schwankungen mal abgesehen, das ist nicht aus zu schließen.

    Ich will es nochmal betonen das man nichts von der Technik verstehen muss um anderer Meinung zu sein und das es Verluste gibt iss klar. Dann sollte so wie bei Versatel automatisch.....

    Auzug von .Versa.:

    Sollte die gewünschte Bandbreite technisch nicht möglich sein, passt Versatel automatisch Dein Profil auf eine stabile, niedrigere Bandbreite an. Somit erhältst Du an jedem Wohnort die bestmögliche Internetverbindung!

  8. #47
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Yogi

    Aber wenn ich bei Provider A Kunde bin und der seinen Laden An B verkauft und mir dann noch mitteilt es ändert sich nix, dann ist weder der Schlauch länger geworden, noch ändert sich was am Standort, wenn dann die Bandbreite massiv abschmiert ist das extrem ärgerlich Wenns dann nach mehrmaligem drohen doch wieder geht mit der Bandbreite dann hats sicher nicht an technischen Gegebenheiten gelegen sondern eher woanders dran. Z.B. daran das mancher Reseller eine Leitung mietet und zwei Kunden draufpackt.
    Darauf geht bisher in keinem Post jemand ein.
    Wenn ihr bei der Bahn ne Platzkarte kauft seid ihr ja auch sauer wenn auf zwei Sitzen dann plötlich drei oder vier Leutchen sitzen, oder etwa nicht?

    Yogi
    Mein ich doch

  9. #48
    Avatar von aladin14
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Schrippe

    Wem diese "bis zu" Regelung nicht zusagt, der soll einen solchen Vertrag nicht abschließen, so einfach ist das...
    Dann gibts für User die das nicht wünschen KEIN DSL oder kennst Du einen Anbieter der diese Klausel nicht drinne hat.
    Als Kunde hast Du doch keine Wahl, von der Wahl, es nicht zu nehmen, mal ganz abgesehen.

  10. #49
    Avatar von DrNick
    DrNick

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Wie schon geschrieben - weil es nicht möglich ist ... lies meinen Beitrag ein paar Posts weiter vorher nochmal durch.

    Das was Yogi geschrieben hat ist auch - sorry - Schwachsinn.

    Die Provider mieten eine Leitung - auf diese Leitung kann nur 1 Kunde aufgeschaltet werden. Alles andere ist technisch nicht möglich!

    Wenn jetzt in einem Hauptkabel mehr Kunden dazugeschaltet werden kann ein einzelner Provider dafür rein garnichts - weil jeder Provider nunmal Leitungen miten darf und die Telekom durch Weisung der Regulierungsbehörde nunmal eben nicht sagen darf (!) "Sorry aber die Leitung ist am Limit wenn mehr draufgeschaltet wird leidet die Bandbreite von bestehenden Kunden".

    Die Telekom muss dann vermieten und die Kunden deren Bandbreite dann sinkt haben schlicht und ergreifend Pech.


    Was die User die die "Bis zu" Bandbreitenangaben weghaben wollen immernochnicht verstehen ist das man bei keinem Provider eine Bandbreite von x mb bestellt.

    Man bestellt einen Tarif und dieser Tarif bietet neben vielen anderen Leistungen eine DSL Verbindung. Und tariflich ist für diese Verbindung die technisch maximale Bandbreite garantiert die auf das "bis zu" gedrosselt wird.


    Und wir halten User mit anderer Meinung nicht per se für dumm oder ignorant. Nur viele Leute hier sind eben "vom Fach" und arbeiten bei Providern.
    Sie wissen warum etwas ist wie es ist und was da an hintergründen dahintersteht.

    Das geben wir hier auch gerne weiter - wir halten nur die User hier für Ignorant die logischen Begründungen ihre zum xten mal wiederlegten Stammtischweisheiten entgegenbringen.

  11. #50
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von DrNick
    Das geben wir hier auch gerne weiter - wir halten nur die User hier für Ignorant die logischen Begründungen ihre zum xten mal wiederlegten Stammtischweisheiten entgegenbringen.
    Oder die an Erklärungen nicht interessiert sind, sondern mit "ist mir doch egal, ich will das nicht" reagieren.

    Der material- und längenabhängige Widerstand einer Leitung ist eine physikalische Größe, die sich weder wegdiskutieren, noch durch das urteil eines Amtsgerichts, das von Technik keine Ahnung hat, entfernen. Das ist im Stromnetz das gleiche, nur eben nicht so krass, weil keine Hochfrequenztechnik eingesetzt wird. Du hast auch nur per Zufall 240Volt, das variiert zwischen 255 und 220Volt und ist durch den sogenannten Leitungsfall bedingt.

    Wenn der Innenwiderstand des Telefonleiters das Signal so weit dämpft, dass eben nur noch DSL3000 übrig bleibt, dann ist das eben so und nicht anders. Dazu die "nette" Idee, man müsse erst schalten, dan schauen, was dabei herauskomt, und dann einen entsprechenden Vertrag machen. Blödsinn. Und wenns dem werten Kunden nicht passt, kann er nach der Schaltung immer noch zurücktreten, oder wie? Und natürlich gibt es dann tausende Verträge mit unterschiedlichen Bandbreiten, was die Sche bei einem Umzug besonders interessant macht, denn da wäre ja ein Neuvertrag fällig, was der werte Kunde aber auch nicht will, wegen der Laufzeit.

  12. #51
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Aladin
    1. Es ist doch nicht notwendig das gerade Du mir DSL erklähren mußt! Darum ging es auch nicht.
    Ach so, na da bin ich ja froh...
    Zitat Zitat von Aladin
    2. Einige wenige Anbieter zocken definitiv ab das ist fakt. Darüber wurde mehrfach im TV berichtet.
    Jaaaaa, im TV wurde gestern auch gesagt, dass BP nun endlich die Ölpest unter Kontrolle bekommt, dass die Hell Angels und Bandidos "Frieden" beim Notar geschlossen haben und dass Obama die Welt zum 183635. Mal gerettet hat....
    So langsam glaube ich wirklich, dass die "14" in deinem Namen für dein Alter stehen muss....

    Zitat Zitat von Aladin
    Ganz nebenbei, meinen Anschluß hat ein Techniker am Tag der Zuschaltung, in meiner Wohnung geprüft. OHNE MEHRKOSTEN Manche Firmen machen das eben auch wenn das speziell für Dich nicht vorstellbar ist und statt dessen User beschimpfst.
    Was meinst du, bei wie vielen Leuten am Anschalttag ein Techniker im Haus ist? Und was meinst du, wie viele von denen die Leitung messen?
    Und was meinst du, bei wie vielen Kunden das Auswirkungen auf den geschlossenen Vertrag hat?

    Zitat Zitat von Aladin
    Nach wie vor bin ich, wie auch sicher einige andere User hier, der Meinung das diese "von bis zu xxxMbit"-Klausel abgeschafft werden sollte.
    Kannst du ja auch ruhig sein - es ist aber schwachsinnig. DSL ist eine technische Leistung, die nicht exakt bestimmt oder gar gehalten werden kann. Das liegt einfach an der Technik. Das ist so. Das ist Fakt. Das ist so Fakt wie das Amen und die Schläge in der kath. Kirche.

    Noch mal: gerade weil DSL eine technisch bedingt variable Leistung (aufgrund von für den Menschen unabänderlichen Naturgesetzen) ist, wird a) keine feste Leistung verkauft und ist b) keine feste Leistung möglich.
    Wer das nicht versteht/akzeptiert, der braucht zum Thema DSL gar nicht das Maul aufmachen...

    Zitat Zitat von Aladin
    Auch zu Stoßzeiten sollte das anliegen was bezahlt wird.
    Du bezahlst nicht eine bestimmte Leistung, sondern das zu jedem Zeitpunkt technisch mögliche an Leistung, Herrgottnochmal...

    Zitat Zitat von Aladin
    In anderen Bereichen wird auch dafür gesorgt das gerade eben in Stoßzeiten das angebotene Produkt anliegt. Von geringen oder vertretbaren Schwankungen mal abgesehen, das ist nicht aus zu schließen.
    Ach so? Wo denn?
    Du wirst kein Beispiel finden, weil es keinen Vergleich gibt...

    Zitat Zitat von Aladin
    Ich will es nochmal betonen das man nichts von der Technik verstehen muss um anderer Meinung zu sein
    Nö, muss man nicht. Macht ja unser Außenminister auch so - keine Ahnung von nix, ist aber dagegen oder phantasiert irgendeinen Murks daher.
    Du musst keine Ahnung haben, aber man sollte schlichtweg die Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat und sich Leute mit Ahnung zu einem Thema äußern und 32894646 Belege für ihre Meinung bzw. die bloßen Fakten haben....

    Zitat Zitat von Aladin
    und das es Verluste gibt iss klar. Dann sollte so wie bei Versatel automatisch.....
    Ach, jetzt plötzlich!?

    Zitat Zitat von Aladin
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    Und? Das machen doch etliche andere Provider auch so. Wo liegt das Problem?
    Versatel hat genau so wenige Tarife wie die anderen Provider auch. Wenn du bis zu 6000 KBit wählst, aber nur 4000 anliegen, zahlst du auch bei Versatel für 6000. Wenn du bei Versatel einen 16000er Tarif abschließt, aber nur 8000 anliegen, zahlst du für 16000.


    Also, halt endlich den Ball flach.....

  13. #52
    Avatar von XedosDan
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    @Schrippe

    Stromerzeuger stellen ja nach Tageszeit die Leistung ein, die gebraucht wird.
    Also Nachts fahren die die Generatoren runter. Da weniger Strom benötigt wird.

    Es gibt also schon Beispiele für Leistungsanpassung. Mehr fällt mir aber gerade nicht ein

  14. #53
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    @XedosDan
    Ihr kapiert es einfach nicht....................

    Ein DSL-Signal ist NICHT VERGLEICHBAR mit Strom, Gas, Wasser oder Scheiße.

    Vom Verteiler geht ein Signal aus, dass abhängig von der Leitung, durch die es geschickt wird, bis zum Empfänger gedämpft (also geschwächt) wird. Daran gibt es nichts zu rütteln, das ist so und das bleibt auch so.
    Strom, Gas, Wasser und auch Scheiße durch eine Leitung geschickt, kommen in derselben Menge an, wie du sie reinschiebst. KEIN physikalisch bedingter Leistungsabfall!


    Wenn du denkst, dass du das aktive Verringern des in die Leitung gesteckten Stroms mit der physikalisch bedingten Dämpfung eines DSL-Signals vergleichen willst, hast du nichts verstanden.
    100 % Strom rein --> 100 % Strom raus
    50% Strom rein --> 50 % Strom raus
    16000 KBit rein --> 15000 KBit raus
    6000 KBit rein --> 5500 KBit raus

    Versteht ihr das nicht oder seid ihr wirklich zu dämlich? Man kann nicht den Verlust des DSL-Signals dadurch verringern, weil man mehr reinsteckt. Man kann aber mehr Strom ankommen lassen, wenn man mehr reinsteckt. Ist das so unglaublich schwer???

    Mannometerherrgottnochmal....

  15. #54
    Avatar von XedosDan
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Also es ging hier in erster Linie um Unternehmen, die je nach Bedarf Ihre leistung anbieten. mehr nicht.
    also bitte nicht falsch verstehen.
    war nur als beispiel gedacht

    Aber viel mehr als ein Strom ist doch DSL auch nicht.
    elektrische impulse über kabel versenden.
    wie die bandbreite zustande kommt is mir schon klar. faktoren wie querschnitt und länge usw.

  16. #55
    Avatar von Titoo
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von XedosDan
    Aber viel mehr als ein Strom ist doch DSL auch nicht.
    elektrische impulse über kabel versenden.
    Doch und genau da liegt ja der Knackpunkt der ganzen Diskussion hier.

  17. #56
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Mit Strom ist Hochfrequenztechnik nur sehr begrenzt vergleichbar, da die Spannungen und die Frequenzen ganz anders sind, außerdem ist DSL moduliert, wohingegen Strom nur eine sich nicht ändernde Frequenz von 50Hz hat, außerdem sind die Aderquerschnitte wesentlich größer.

    Aber auch beim Strom bekommst du nicht immer das, was am Anfang reingeschickt wird. Ein Ortsnetztransformator beschickt das Netz mit mindestens 250/420 Volt, der Letzte am Kabel oder der Freileitung hat davon vielleicht noch 230/390Volt, der Rest geht wegen des Eigenwiderstandes der Leitung unterwegs verloren. Und so geht das mit dem DSL-Signal eben auch, je näher man an der Quelle sitzt, um so mehr Bandbreite bleibt eben übrig. Und da dieser Leistungsfall von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, kann niemand genau sagen, was du bekommst, und die mitbewerber schon dreimal nicht. Die telekom ist fein raus, sie hat ne Datenbank mit Leitungsdämpfungswerte, in die sie jedoch niemandem Einsicht gewährt, und sie schaltet, als Einziger, ab einer gewissen Dämpfung fest. Hat den Vorteil, dass die dir sagen könne, was du von ihnen bekommst (aber auch hier gibts nur DSL6000 mit Rückfalloption 3000, also auch ne Art von Bis Zu), aber auch den Nachteil, dass es bei gleicher Leitungslänge meist weniger ist, als beim Mitbewerber.

    So einfach ist es also nicht mit dem DSL.

  18. #57
    Avatar von aladin14
    aladin14 ist offline

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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von XedosDan
    @Schrippe

    Stromerzeuger stellen ja nach Tageszeit die Leistung ein, die gebraucht wird.
    Also Nachts fahren die die Generatoren runter. Da weniger Strom benötigt wird.

    Es gibt also schon Beispiele für Leistungsanpassung. Mehr fällt mir aber gerade nicht ein
    Ja, das müsste doch auch bei den DSL-Anbietern gehen, das mehr freigeschaltet wird so das am Ende das raus kommt was bezahlt wird. Wenn die bezahlte Leistung nicht erreicht wird sollte der Tarif abwärts korrigiert werden wie es eben bspw.Versatel macht.

    Zitat Zitat von DarkShadow

    Aber auch beim Strom bekommst du nicht immer das, was am Anfang reingeschickt wird. Ein Ortsnetztransformator beschickt das Netz mit mindestens 250/420 Volt, der Letzte am Kabel oder der Freileitung hat davon vielleicht noch 230/390Volt, der Rest geht wegen des Eigenwiderstandes der Leitung unterwegs verloren. Und so geht das mit dem DSL-Signal eben auch, je näher man an der Quelle sitzt, um so mehr Bandbreite bleibt eben übrig.
    Stromanbieter passen je nach Bedarf Ihre Leistung an und das müsste auch bei DSL Anbietern gehen. In gewisser Hinsicht isses doch ähnlich. Verluste werden eben kompensiert in dem man sich als Anbieter dem Bedarf anpasst.
    Was weiss ich was mein Stromanbieter alles anstellt um mir halbwegs konstant Strom zu liefern, gerade in Spitzenzeiten...

  19. #58
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Aladin
    Ja, das müsste doch auch bei den DSL-Anbietern gehen, das mehr freigeschaltet wird so das am Ende das raus kommt was bezahlt wird.
    Mann Junge, schalte doch mal dein Hirn ein...
    Alles, was der Kunde an Speed bekommt, muss doch in die andere Richtung (also zum Verteiler und vom Verteiler in die weite Welt) auch vorhanden sein. Hast du mal drüber nachgedacht, dass nicht überall und zu jeder Zeit ewig viel Bandbreite in alle Ecken der Welt verfügbar ist? Hast du mal drüber nachgedacht, dass die Bandbreite, die ein Verteiler für alle über diesen Verteiler geschalteten Kunden bereit stellt, auch begrenzt ist?

    Zitat Zitat von Aladin
    Wenn die bezahlte Leistung nicht erreicht wird sollte der Tarif abwärts korrigiert werden wie es eben bspw.Versatel macht.
    Und komm endlich runter von deiner Versatel-Lobhudelei!
    Versatel bietet wie jeder andere Provider Tarife an, die eine "bis zu"-Leitung beinhalten. Wenn du 16000 buchst, aber "nur" 6000 anliegen, bekommst du den 6000er Tarif - das ist bei der Telekom, 1&1 usw. auch so! Das ist keine Besonderheit von Versatel! Also nein, Versatel macht das nicht so, wie du es dir in deiner Phantasie vorstellst...

    Zitat Zitat von Aladin, Signatur
    Multae sunt causae bibendi
    Du weißt, was deine Signatur bedeutet!? Wenn ja könnte auch das die Erklärung für deine wirren, sinnlosen Fragen sein...

  20. #59
    Avatar von aladin14
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Schrippe

    Du weißt, was deine Signatur bedeutet!? Wenn ja könnte auch das die Erklärung für deine wirren, sinnlosen Fragen sein...
    Prost, "Galuboi" aber ich hatte nichts gefragt.

    Übrigens ganz nebenbei ich bin Telekom Kunde

  21. #60
    Avatar von DrNick
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von aladin14
    Ja, das müsste doch auch bei den DSL-Anbietern gehen, das mehr freigeschaltet wird so das am Ende das raus kommt was bezahlt wird. Wenn die bezahlte Leistung nicht erreicht wird sollte der Tarif abwärts korrigiert werden wie es eben bspw.Versatel macht.



    Stromanbieter passen je nach Bedarf Ihre Leistung an und das müsste auch bei DSL Anbietern gehen. In gewisser Hinsicht isses doch ähnlich. Verluste werden eben kompensiert in dem man sich als Anbieter dem Bedarf anpasst.
    Was weiss ich was mein Stromanbieter alles anstellt um mir halbwegs konstant Strom zu liefern, gerade in Spitzenzeiten...
    Es ist leider nicht so einfach wie beim Stromnetz.
    Wenn da bei nem Kunden zuwenig Spannung anliegt reicht es wirklich die Eingespeiste Spannung zu erhöhen.

    Bei der DSL Technik sieht das aber anders aus.
    Die Bandbreite ergibt sich hier aus der Anzahl von Frequenzbändern über die eine stabile Datenübertragung möglich sind. Über je mehr Frequenzbänder das möglich ist desto mehr Bandbreite ist machbar.

    Ob bei einem Frequenzband eine Übertragung möglich ist hängt von der Leitungslänge und Störeinflüssen ab. Je höher die Leitungslänge desto schwächer das Signal wenn es am anderen Ende rauskommt.

    Um jetzt beim Strombeispiel zu bleiben könnte man ja die Sendeleistung von Port und Modem erhöhen oder?
    Eben nicht!
    Da es bei DSL generell das Problem Übersprechen gibt - das was über deine Leitung geht erzeugt Rauschen auf der Leitung des Nachbarn da eure beiden Leitungen im gleichen Hauptkabel zur Vermittlungsstelle gehn.

    Je mehr Rauschen desto schlechter kann ein Modem/Port das Nutzsignal erkennen und desto schlechter stehn die Chancen das auf einem Frequenzband daten übertragen werden können.

    Würde jetzt jeder Anbieter die Sendeleistung auf max stellen hat im Endeffekt nicht jeder Kunde mehr Bandbreite sondern jeder Kunde wesentlich weniger da mit höherer Leistung nicht nur mehr Übersprechen auf den Leitungen auftritt sondern auch Reflexionen auf den Leitungen noch stärker werden würden.

    Stromanbieter können also einfach durch erhöhung des Inputs den Output steuern - DSL Anbieter müssen sich nach den Gegebenheiten vor Ort richten.

    Die einzige Alternative heist Netzausbau und das wird gemacht aber eben nicht im dem Tempo das viele gerne hätten.
    Wobei auch kaum ein Kunde weis was der Netzausbau kostet oder was sein Anbieter an seinem Vertrag so im Monat verdient.

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