Nach dem Umzug haben wir bei Alice DSL und einen Telefonanschluss bestellt.
Der Vormieter hat den Telefonanschluss vorher gekündigt. Dennoch wurde die Leitung ja bereits benutzt.
Alice wollte und aufgrund der neueinrichtung einen Techniker vorbeischicken. Dieser kam dann auch und wollte dann aber die Hauptleitung sehen, die sich in der Wohnung des Vermieters, der eine eigene DSL-Leitung und eine eigene Telefonnummer hat.
Daher frage ich mich nun was an der Leitung geändert werden muss, wenn doch diese Leitung bereits als DSL-Ausgangsleitung verwendet wurde.
Nun muss der Techniker erneut kommen. Laut Alice kann dieser aber nur zwischen 8:00 und 16:00 kommen. Dazu sei gesagt, dass man durch die Wohnung des Vermieters muss um in dessen Keller zu gelangen und der Vermieter ist Berufstätig... auch an einem Samstag kann der Techniker nicht kommen - so Alice.
Daher würde ich nun gern wissen was der Techniker macht und ob man nicht auch ohne Hauptleitung eine DSL-Verbindung bekommt.
Der Vermieter MUSS aber einen Telefonanschluss gewährleisten, daher MUSS er auch einen Techniker in seine Wohnräume lassen, wenn sich der Verteiler dort befindet.
Weil wenn das so stimmen würde, wie du das behauptest, dann müsste er auch niemanden in den Keller lassen, ist ja auch sein Eigentum.
Hierzu ein urteil des Landesgerichts Berlin:
Jeder Mieter hat einen Anspruch darauf, telefonieren zu können. Auch wenn er dafür die Einzelheiten selbst klären muss, so ist der Vermieter jedoch verpflichtet, den Zugang zum Telefonnetz bereit zu stellen.LG Berlin
Az. 64 S 53/98
Ich denke auch, dass man sich hier als Vermieter ganz nette Strafen aufbrummen lassen muss, wenn man derartige Zugänge verhindert. Wartungen müssen auch durchgeführt werden (Schornsteinfeger bspw., ich möchte nämlich nicht an einer Kohlenmonoxidvergiftung sterben, nur weil der Vermieter den Schornsteinfeger nicht reinlassen will).
Eigentum hin oder her - die Pflichten von Vermietern wiegen im Zweifel mehr als persönliche Zickereien...
Mit Vermietern hat man meistens weniger Probleme, was jedoch spannend werden kann, ist wenn sich der APL im Nachbarhaus befindet.
Bin schon mehr als einmal in Nachbarschaftkriege rein geraten und der Nachbar in dessen Haus sich der Kasten befindet woltte mich nicht reinlassen. Reinprügeln ist auch keine Lösung, aber soweit ich weiss, muss der Eigentümer theoretisch Zugang gewähren.
Wenn er es nicht tut, kann man sich natürlich reinklagen. Und notfalls steht dann der Techniker mit dem Gerichtsvollzieher auf der MAtte, aber das es dann im Endeffekt soweit kommt, habe ih noch nicht gehört.
Da gab es schon Fälle, da musste das Kabel zum Hinterhaus über das Grundstück an der Strasse geführt werden. Alles kein Problem, bis die Bewohner der beiden Häuser Krach miteinander bekamen.
Da man als Eigentümer des Grundstücks das Kabel dulden muss, wenn man selbst Telefon hat, hat der Bewohner vom Vorderhaus sein Telefon gekündigt und die Nutzung seines Grundstücks untersagt. Damit hatte er zwar kein Telefon mehr, aber auch der Bewohner des Hinterhauses, konnte über sein Grundstück nichtmehr versorgt werden. Die Telekom musste daraufhin alle Kabel auf dem Grundstück entfernen und den Bewohner des Hinterhauses über ein anderes Grundstück anbinden.
Als der Bewohner des Vorderhauses dann merkte, das es so ohne Telefon dann doch nicht so dolle (Handys gab es damals noch nicht so viele) ist, hat er bei der Telekom wieder einen Antrag auf Telefon gestellt. Die Telekom hat im auch wieder Telefon gelegt, aber sämtliche Kosten (mehrere tausend DM) musste von dem Bewohner des Vorderhauses getragen werden.