Nachdem der für mich wichtige Thread "Von Freenet zu 1&1" leider wegen ein paar Forenschrecken geschlossen wurde, muss ich hier einen neuen aufmachen.
Ich warte nun schon seit fünf Monaten auf die Freigabe meines Ports.
Als ehemaliger Freenetkunde hatte ich letztes Jahr fristgerecht gekündigt.
Und zwar Wochen bevor Freenet zu 1&1 ging.
Trotzdem bekomme ich den Port nicht frei und kann mir keinen neuen Provider suchen.
Hat noch jemand das genau gleiche Problem?
Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Wenn nicht, schaue mal bei einer Verbraucherzentrale vorbei.
Eine Rechtschutzversicherung nimmt den Fall dann auch nicht, weil das Problem schon vorhanden war.
Exakt. In den allermeisten Versicherung ist es so, dass eine 3-monatige "Sperrfrist" eingebaut ist. D.h. erstmal 3 Monate Beitrag zahlen und alles, was dann neu anfällt, wird übernommen.
Die Verbraucherzentralen sind da dann noch die günstigste Variante, zumindest vorerst...
Wobei es auch möglich sein sollte, die Anwaltskosten nachträglich auf den Provider abzuwälzen. Kann ja nicht sein, dass man jahrelang kein DSL bekommen kann, weil der Port niocht freigegeben wird und man dann auf den Kosten sitzen bleibt, die angefallen sind, um diesen unhaltbaren Zustand zu ändern...
Man könnte auch versuchen eine einstweilige Verfügung zur Freigabe des betreffenden Ports zu erwirken. Auch da helfen die Verbraucherzentralen mit Sicherheit.
wir haben das gleiche Problem.
Kündigung bei Freenet/1&1 zum 1.1.2010 wirksam.
Übergangweise neue Zugangsdaten von T-Home bekommen.
Das ganze lief noch bis 20.03. gut über (Bitstrom-) 1&1, ohne Bezahlung.
Jetzt ist komplett abgestellt und 1&1 bequemt sich nicht vom Port herunter.
Die Mittel über die Bundesnetzagentur (Schlichtung o. ä.) sind hier leider äußerst begrenzt, da vereinfacht gesagt kein Rechtsanspruch seitens des Kunden auf den Port besteht. Habe mich diesbezüglich im Hause beraten lassen. Obwohl ich es bei der Schlichtung gern mal auf den Versuch ankommen lassen würde.
Als Privatnutzer wird auch ein Ausfallschaden schwerlich nachzuweisen sein.
Einstweilige Verfügung? Es gab bereits Einzelfälle, in denen diese erwirkt wurden. Da ist mir allerdings die Argumentation schleierhaft. Die Verbraucherzentralen könnten da in der Tat ein Ansprechpartner sein.
Hier scheinen einige Vertreter der Telekom unterwegs zu sein.
Vielleicht könntet Ihr, rein hypothetisch, erklären wie bei Euch im Hause in solchen Fällen verfahren werden könnte?
Tja, ich habe mich bereits auch anwaltlich beraten lassen, da die Bundesnetzagentur meinen Schlichtungsantrag abgelehnt hat.
Um eine einstweilige Verfügung zu erwirken bräuchte mein Anwalt einige Informationen zum Ablauf einer Portfreigabe, die er nicht hat.
Ohne klare Fakten wird so ein Antrag auf einstweilige Verfügung höchstwahrscheinlich vom Richter abgelehnt.
Er bat mich die Info von der Telekom zu erfragen.
Die verwehren mir aber jegliche Auskunft über diesen Vorgang.
Lächerlicherweise mit der Begründung Datenschutz.
LoL - Datenschutz bei der Telekom.
Wenn mich nicht wöchentlich mindestens zwei dubiose Callcenter "im Auftrag der Telekom" anrufen würden, hätte das Thema Datenschutz bei Telekom mehr Glaubwürdigkeit.
Ich surfe übrigens auch mit vorläufigen Daten der Telekom und meine Leitung steht noch.
Meine Kündigung war übrigens Wochen vor dem Wechsel zu 1&1 gültig.
Anfang November 2009!
Um eine einstweilige Verfügung zu erwirken bräuchte mein Anwalt einige Informationen zum Ablauf einer Portfreigabe, die er nicht hat.
Dann solltest du dir vielleicht mal einen anderen Anwalt suchen! Fachanwälte heißen Fachanwälte, weil sie sich mit der Materie soweit auskennen, dass sie dich vertreten können!
Wenn mein Anwalt mir sagt, ich solle mich mal um Informationen kümmern, wäre er die längste Zeit mein Anwalt gewesen! Dafür engagiert man doch einen, dass man eben nicht selbst aktiv sein muss...