ich wäre sehr froh, könnte mir jemand sagen, ob ich oder ob Versatel im Recht ist.
Bin seit 1. September 2006 (an dem Tag kam die Auftragsbestätigung) Kunde bei Versatel mit DSL flatrater 2000 (V).
"Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, danach verlängert sich diese um jeweils 3 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt wird."
So hieß es im Willkommensschreiben.
Ende Dezember 2009 habe ich dann schriftlich gekündigt. ich rechnete damit, dass ich im März 2010 dann aus dem Vertrag mit Versatel raus sein würde.
Ich erhielt zwei Schreiben von Versatel, nenne nur das zweite vom 06.März 2010 (!). In dem heißt es:
"...wie vereinbart erhalten Sie Ihre Kündigungsbestätigung für das Produkt DSL flatrater 2000. Ihre Kündigung wird wirksam zum 06.09.2010 und betrifft folgende Nummern...."
HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ?
Liebe Leute, bin ICH DOOF und denke ich falsch?
Tipps oder Auklärung? DANKESCHÖN!
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P.s.
Meine Reaktion sah so aus, dass ich Versatel ein Schreiben aufsetzte, in dem ich Versatel die Einzugsermächtigung entzog. Desweiteren zitierte ich den Satz (siehe oben, Mindestvertragslaufzeit) aus Ihrem Willkommensschreiben und bat um Korrektur Ihrerseits, was das Datum der Wirksamkeit der Kündigung betraf.
War das korrekt?
Hallo gyntiana
Was steht denn bezüglich Kündigung in der für dich gültigen AGB.
Was ein Fehler war es allerdings, die Einzugsermächtigung zu kündigen. Ein Provider schaltet ganz schnell eine Inkassobüro ein, solltest du anfallende Rechungen nicht begleichen. Da können dann ganz schnell Gebühren anfallen, die das doppelte der monatlichen Gebühren betragen.
Besser ist es, nach erfolgter Kündigung die zuviel bezahlten Gebühren zurückzuverlangen. Solltest du im Recht sein, wird dir Versatel das dann auch anstandslos zurückbuchen.
In den AGBs Punkt 12.2 ist das geregelt. Es verlängert sich um jeweils ein Jahr, was mit dem Kündigungstermin, der von Versatel genannt wurde im Einklang ist.
Anscheinend wurden seit 2006 die AGBs geändert, und er hat die Benachrichtigung wohl überlesen oder ignoriert. Da er nicht widersprochen hat, gelten für ihn die aktuellen AGBs.
Die Vertragslaufzeit bei Deinem Flatrater 2000-Vertrag beträgt normalerweise 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Wird diese vom Kunden nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
Nicht der Erhalt der Auftragsbestätigung gilt als Start der Vertragslaufzeit, sondern die tatsächliche Inbetriebnahme des Anschlusses. Sprich: Sobald wir unseren Dienst zur Verfügung stellen, beginnt auch die Vertragslaufzeit.
Sofern Du damals im Rahmen einer gesonderten Kampagne Deinen Vertrag mit uns abgeschlossen hast und mit Dir zwölf Monate Vertragslaufzeit vereinbart wurden, wäre es gut, wenn Du mir hier Deine Kundennummer als private Nachricht zusenden kannst. Dann kann ich mir Deinen Fall noch mal genau anschauen.