Versorgungspflicht Telekom

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  1. #1
    Avatar von Alleparty
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    Standard Versorgungspflicht Telekom

    Hallo ...

    Ich bin nun nur noch ratlos. Seit ca einem Jahr wohne ich nun schon an einer Lagerhalle an der das letzte Stück (altes Archiv) von mir zu einer 3 Zimmer Wohnung umgebaut wurde.
    In dieser Wohnung liegt folglich kein Telefonanschluss. Mitte vergangenen Jahres stellte ich nun also einen Antrag für einen analogen Anschluss. Die Auftragsbestätigung incl. meiner neuen Rufnummer waren binnen 4 Tagen in meinem Postkasten. 4 Tage weiter jedoch bekam ich einen Anruf der Telekom das unter dieser Wohnadresse kein Anschluss möglich sei, da keine Leitung bis in die Wohnung liegen würde. Angeblich würde meine Adresse nicht einmal existieren. Leider sagt meine Meldebescheinigung der Stadt aber was ganz anderes. Nun meine Frage:

    MUSS die Telekom vor meiner Wohnung ( Erdgeschoss ) die Strasse aufreissen und eine Leitung legen ?

    Wer kommt für die Kosten auf ?

    Kann die Telekom eventuelle Baumaßnahmen an den Endkunden umwälzen ?

    Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antwort(en)

    MfG Michael

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    Schrippe ist offline

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    Standard AW: Versorgungspflicht Telekom

    Moin!

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Telekom in JEDE als "Wohnung" deklarierte Behausung einen Telefonanschluss legen MUSS.

    Folglich könnte sie, täte sie es dennoch, die Kosten auf den Kunden umwälzen.

    Seit die Telekom kein Staatsbetrieb mehr ist, muss dieses Unternehmen wirtschaftlich arbeiten. Um nur für eine Wohnung einen Telefonanschluss zu installieren, sind viele tausend Euro an Investitionen nötig. Die kommen mit deinem Telefon- (und ggf. DSL-)Anschluss nie wieder rein.

    Die Telekom MUSS ja auch keine Dörfer ans DSL-Netz anschließen, wenn sie nicht möchte und meint, die Investitionen würden sich nicht lohnen. Warum sollte es also eine Pflicht geben, dir einen Telefonanschluss zu legen?
    Oder wer ein Haus baut muss auch den Anschluss von der nächsten Leitung ins Haus bezahlen...


    Grüße,
    Julian

  3. #3
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Standard AW: Versorgungspflicht Telekom

    Hallo,

    wenn in dem Gebäuden in dem du wohnst kein APL ist, und das entnehme ich der Auskunft der Telekom, musst du die Installation beantragen. Das machst du über die Bauherren-Hotline der Telekom: 0800 3301000.

    Die Kosten kann dir die Telekom nennen.

    Ja, die dürfen dir die Kosten voll in Rechnung stellen.
    Ja, ohne dass du es so machst wirst du dort niemals Telefon bekommen.
    Nein, auch kein anderer Anbieter wird dir einen Anschluss legen können bevor da ein APL besteht.

  4. #4
    Avatar von HHS
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    Standard AW: Versorgungspflicht Telekom

    Hallo,
    ich hatte vor kurzen ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Bundesnetzagentur.
    Laut seiner Aussage ist die Telekom verpflichtet jedem einen "einfachen" Telefonanschluss zur Verfügung zu stellen.

    Das trifft nur auf die Telekom zu, nicht auf andere Anbieter.

    Kannst ja mal eine Mail an die Bundesnetzagentur schicken, und nachfragen, die rufen dann zurück, und erklären Dir wer laut Gesetzt welche Rechte und Pflichten hat.

    Hilfe bei Problemen mit einem Provider kann man da aber nicht erwarten, da sie nicht die Endkunden vertreten.

    Gruß
    HHS

  5. #5
    Avatar von chk
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    Standard AW: Versorgungspflicht Telekom

    Zitat Zitat von Schrippe
    Oder wer ein Haus baut muss auch den Anschluss von der nächsten Leitung ins Haus bezahlen...
    Vor zehn Jahren: Kosten ca 300 DM, Entfernung zum nächsten Verteiler ca. 10m, Kabel wurde zusammen mit dem Stromanschluss gelegt. Wenn für das Telefonkabel extra Erdarbeiten notwendig sind, dürften die Kosten heute deutlich höher liegen. Genaueres kann dir aber die bestimmt die Telekom sagen.

  6. #6
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Versorgungspflicht Telekom

    Zusammenfassung:

    Die Telekom hat nach wie vor, als Quasimomopolist, eine Grundversorgungspflicht für Telefon.

    D.h. sie müssen, auf Antrag, eine entsprechende Leitung legen und einen APL setzen

    Die Telekom ist jedoch ausdrücklich NICHT dazu verpflichtet, die dabei anfallenden Erschließungskosten zu bezahlen, diese Kosten werden in der Regel auf den Kunden umgelegt.

    Diese Grundversorgungspflicht beinhaltet ausschließlich analoges Telefon, ein Anspruch auf ISDN oder DSL besteht ausdrücklich nicht.

  7. #7
    Avatar von kerberos
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    kerberos ist offline

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    Standard AW: Versorgungspflicht Telekom

    Zitat Zitat von Schrippe
    Moin!

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Telekom in JEDE als "Wohnung" deklarierte Behausung einen Telefonanschluss legen MUSS.

    Folglich könnte sie, täte sie es dennoch, die Kosten auf den Kunden umwälzen.

    Seit die Telekom kein Staatsbetrieb mehr ist, muss dieses Unternehmen wirtschaftlich arbeiten. Um nur für eine Wohnung einen Telefonanschluss zu installieren, sind viele tausend Euro an Investitionen nötig. Die kommen mit deinem Telefon- (und ggf. DSL-)Anschluss nie wieder rein.

    Die Telekom MUSS ja auch keine Dörfer ans DSL-Netz anschließen, wenn sie nicht möchte und meint, die Investitionen würden sich nicht lohnen. Warum sollte es also eine Pflicht geben, dir einen Telefonanschluss zu legen?
    Oder wer ein Haus baut muss auch den Anschluss von der nächsten Leitung ins Haus bezahlen...


    Grüße,
    Julian
    Doch, die Telekom muss, weil sie als Quasimonopolist von der Regulierungsbehörde dazu verpflichtet wurde. Aber bitte Grundversorgung nicht mit einem 'jeder Haushalt hat das Recht auf einen Anschluß' verwechseln.

    Diese Grundversorgung stellt lediglich sicher, dass jeder, der einen Anschluß bestellt, diesen auch erhält. Die Kosten dafür trägt der, der bestellt. Bei einem herkömmlichen Neuanschluß beim Häuslebau liegen die Kosten dafür bei rund 350 Euro.

    Geregelt wird das u.a. im §78 TKG.

    Es gibt aber dort auch die Einschränkungen "soweit technisch möglich" sowie "zu einem erschwinglichen Preis".
    Insofern kann es durchaus Flecken geben, wo eben diese Grundversorgung nicht hergestellt werden kann. Was hier in diesem Fall die Hinderung darstellt, müsste im Detail geprüft werden. Es werden ja erstmal zwei Gründe genannt "kein Anschluß im Haus" und "Adresse existiert nicht". Daher würde ich hier erstmal nachbohren.

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