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Leitungsprobleme

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  1. #1
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    Standard Leitungsprobleme

    Hallo Leute ich habe folgendes Probem und weis nicht, was ich weiter machen kann, ausser auf ein Wunder warten.
    Wir haben einen 1&1 Surf-FLAT 6000 Regio Vertrag!
    Am 25.4. hatte ich die Störung unseres Anschlußes gemeldet.
    1und1 meldet es der Telekom. Telekom sollte sich wegen Behebung der Störung melden. Dies geschah am 27.4. : der Technker kommt am 29.4.
    Er hat dann festgestellt, das die Leitung, die über der Erde verläuft zwischen dem vorletzten und dem letzten Übergabepunkt defekt ist. Er hat dies auch in meinem Beisein weiter gemeldet. Mit dem Ergebnis, das Telekom die Störung am Sonntag(2.5.) als behoben gemeldet hat, ohne den Fehler wirklich zu beheben! Ich bekam dann die Info von 1und1 per SMS:Störung behoben.
    Am Monatg habe ich reklamiert, das die Störung nicht bebehoben wurde. Laut der Hotline wurde dann wieder eine Störung an Telekom gemeldet. Ich hätte erwartet, das 1und1, die angebliche Behebung der Störung reklamiert und nicht eine neue Störung auf machen.
    Ergebnis am 4.5. meldet sich die Telekom, um wieder einen Termin(jetzt 5.5.) mit mir ausmachen um den Fehler ereut zuuntersuchen. Ich habe versucht der Telkom zuerklären, das ihr Techniker am 29.4. die Fehlerquelle lokaliesiert hat und der Bautrupp die Oberleitung reparieren muss.
    Aber er hat darauf bestanden das ein Techniker vor Ort den Fehler analysieren muss, warum kann ich nicht nachvollziehen! Der Techniker sollte sich am 5.5. vorher telefonisch bei mir melden--- passiert ist nichts.

    Was kann ich machen?
    Ich würde gerne an der richtigen Stelle eine deutliche Beschwerde über die Arbeitsweise der Telekom abgeben, aber nur wenn es Sinn macht

  2. #21
    Avatar von shooterfjb
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    Zitat Zitat von 1und1internet
    Hallo shooterfjb,

    Wenn Sie möchten, schicken Sie mir doch per PN ihre Kundendaten. Vielleicht kann ich noch etwas für Sie tun.

    Gruß,
    Andreas Forner
    Hallo bis jetzt habe ich von Ihnen oder Ihrem Kollegen noch nichts gehört!
    Warum wundert mich das nicht
    Mein Anschluß funktioniert ja nicht mehr aber das sind ja erst 18 Tage.
    Ich hätte wenigstens mal eine Info per SMS oder einen Anruf erwartet .

  3. #22
    Avatar von 1und1internet
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    Hallo Shooterfjb,

    ich habe gerade nachgefragt. Ihr Fall ist in Bearbeitung, aber da noch keine Lösung für Ihre DSL-Störung gefunden werden konnte, hat sich bisher noch niemand bei Ihnen gemeldet. Tut mir leid, dass ich Ihnen im Moment nichts anderes sagen kann. Aber Ihr Anliegen wurde nicht vergessen, haben Sie bitte in diesem Punkt keine Sorge.

    Gruß,
    Andreas Forner

  4. #23
    Avatar von shooterfjb
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    Zitat Zitat von 1und1internet
    Hallo Shooterfjb,

    ich habe gerade nachgefragt. Ihr Fall ist in Bearbeitung, aber da noch keine Lösung für Ihre DSL-Störung gefunden werden konnte, hat sich bisher noch niemand bei Ihnen gemeldet. Tut mir leid, dass ich Ihnen im Moment nichts anderes sagen kann. Aber Ihr Anliegen wurde nicht vergessen, haben Sie bitte in diesem Punkt keine Sorge.

    Gruß,
    Andreas Forner
    Hallo Herr Forner,
    ein Wunder ist geschehen: einen Tag vor dem festgelegten Termin, kam ein Techniker von der Firma BFE und reparierte das defekte Oberlandkabel
    An wen kann ich mich bei 1und1 wenden, damit eine Beschwerde über die Telekom von 1und1 weitergeleitet wird. Den ganzen Vorgang hier zuposten wäre zulang.

    Nur so viel:
    nachdem der Telekomtechniker am 29.4 die defekte Oberleitung gemeldet hat, hat Telekom außer 2x die Störung als erledigt zu melden nichts gemacht. Es wurde erst nach meiner massiven Beschwerde am 17.5 bei 1und1 etwas von Telekom gemacht.

    D.h. Telekom hat die Störung einfach ignoriert und das ist eine Frechheit.

  5. #24
    Avatar von shooterfjb
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    Zitat Zitat von Schrippe
    Nein, auch jeder Bürger kann sich bei der BNetzA beschweren. Die Provider machen das häufig genug, ohne das die Kunden es mitbekommen. Aber Kunden-Beschwerden nimmt die BNetzA genauso ernst...

    Zudem halte ich nichts davon immer zu sagen "das bringt doch eh nix". "Warums oll ich wählen gehen, bringt doch eh nix" - "Warum soll ich mich bei Geschäft XY über das Produkt beschweren, bringt eh nix" - "Warum soll ich reklamieren, dass die Pizza zu kalt ist, bringt eh nix"

    Ich beschwere mich bei berechtigten Einwänden IMMER - und in den allermeisten Fällen bringt es komischerweise was...
    Hi Schrippe,
    ich habe mich gestern bei der BNetzA über die Telekom beschwert.Die ANtwort die ich bekommen habe ist nur allgemeines Blabla, wie ich es nicht anders erwartet habe. Kann ich aber gerne bei Bedarf per PN schicken.

  6. #25
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    Und was sagt das allgemeine Blabla? Das du dich grundsätzlich nicht beschweren kannst oder das man es "zur Kenntnis nimmt", aber nicht tätig wird?

    Wenn sie es wenigstens zur Kenntnis nehmen, ist das doch schon was wert. Dann bekommt die Telekom einen Strich auf der Tafel und bei Bedarf/Gelegenheit wird sich das schon auszahlen, dass sich viele Leute über diese "Taktik" beschwert haben.

  7. #26
    Avatar von shooterfjb
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    Zitat Zitat von Schrippe
    Und was sagt das allgemeine Blabla? Das du dich grundsätzlich nicht beschweren kannst oder das man es "zur Kenntnis nimmt", aber nicht tätig wird?

    Wenn sie es wenigstens zur Kenntnis nehmen, ist das doch schon was wert. Dann bekommt die Telekom einen Strich auf der Tafel und bei Bedarf/Gelegenheit wird sich das schon auszahlen, dass sich viele Leute über diese "Taktik" beschwert haben.
    das ich mich grundsätzlich nicht beschweren kann.

    Ich kann Dir gerne die ganze Mail schicken, wenn Du mir eine E-Mail adresse schickst.

  8. #27
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    das ich mich grundsätzlich nicht beschweren kann.
    Na schreiben sie, dass sie die falsche Adresse für eine solche Beschwerde sind? Oder schreiben sie, dass sie die Beschwerde zur Kenntnis nehmen, aber nichts direkt für dich tun können?

  9. #28
    Avatar von shooterfjb
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    Zitat Zitat von Schrippe
    Na schreiben sie, dass sie die falsche Adresse für eine solche Beschwerde sind? Oder schreiben sie, dass sie die Beschwerde zur Kenntnis nehmen, aber nichts direkt für dich tun können?
    Na gut dann stelle ich den Text mal hier rein
    @ Moderator sollte er zulang erscheinen oder gegen die Forumsregeln verstossen, dann bitte löschen


    Hier die Antwort von der BNetzA:


    Verbraucherservice der Bundesnetzagentur


    Sehr geehrter ....,

    vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich über das Geschäftgebaren der Deutschen Telekom AG (DT AG), im Zusammenhang mit der Störungsbearbeitung an einem Telekommunikationsanschluss, beschweren. Es geht um einen Anschluss beim Anbieter 1&1. Sie bringen zum Ausdruck, dass die DT AG hier den Wettbewerb behindert.

    Erlauben Sie einige allgemeine Erläuterungen hinsichtlich des Zuständigkeitsbereiches der Bundesnetzagentur. Der Gesetzgeber hat mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22. Juni 2004, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 49 v. 3.08.2009, S. 2413) und durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 49 v. 3.08.2009, S. 2409), die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur im Bereich der Telekommunikation festgelegt. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten (§1 TKG). Die Bundesnetzagentur nimmt die ihr nach diesem oder anderen Gesetzen zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse wahr (§116 Abs. 1 S. 1 TKG). Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb zu sichern, die flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten, Telekommunikationsdienste bei öffentlichen Einrichtungen zu fördern und für die effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen zu sorgen. Die Bundesnetzagentur erarbeitet Lösungen im Rahmen der Standardisierung, verwaltet Frequenzen und Rufnummern, bekämpft den Missbrauch von Rufnummern und berät die Verbraucher über neue telekommunikationsrechtliche Regelungen und deren Auswirkungen.

    Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikationsunternehmen hat der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur nicht eingeräumt. Insofern steht es ihr generell nicht zu, direkten Zugriff auf Kundenunterlagen bei diesen Unternehmen zu nehmen und diese hinsichtlich des Vorgehens im Einzelfall anzuweisen. Dies gilt auch für das Geschäftsgebaren einschließlich der Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und der Produktvermarktung.

    Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt ist telekommunikationsrechtlich nicht relevant. Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Telekommunikationsanbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service einschließlich der Störungsbearbeitung. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.


    Alleiniger Ansprechpartner wäre immer das Unternehmen, mit dem ein Vertragsverhältnis besteht. Es ist richtig, bei Schwierigkeiten im Rahmen der Nutzung des Anschlusses und zur Klärung der vertragsrechtlichen Sachverhalte, dieses Unternehmen aufzufordern, die evtl. vorhandenen Probleme auszuräumen und auf Erbringung der vereinbarten Leistung zu drängen.


    Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der Unternehmen und zur Durchsetzung evtl Schadensersatzansprüche, sollten Sie sich Unterstützung bei einer Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder einem Rechtsanwalt holen.

    Die nächstgelegene, für Sie zuständige, Verbraucherzentrale finden Sie im Internet unter Portal der Verbraucherzentralen in Deutschland - Übersicht.

    Gestatten Sie an dieser Stelle einige Hinweise über die rechtlichen Möglichkeiten einer Verpflichtung von Unternehmen zur Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen für ihre Kunden.

    Endnutzer haben gemäß §§ 78 ff. TKG einen Anspruch darauf, dass Universaldienstleistungen erbracht werden. Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist. Dazu gehören u. a. der Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort und der Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort. Das öffentliche Telefonnetz wiederum muss einen funktionalen Internetzugang ermöglichen.

    Zurzeit erbringt nur die DT AG die Grundversorgungsleistungen in der Bundesrepublik. Zu beachten ist, dass das Angebot von breitbandigen Anschlüssen (z.B. DSL) nach dem Telekommunikationsgesetz nicht den Vorgaben der Grundversorgung unterliegt. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.


    Unabhängig vom Erbringer der Grundversorgung hat aber jeder Anbieter, und damit auch ein von Ihnen beauftragte Anbieter, die Möglichkeit den gewünschten Teilnehmeranschluss einzurichten. Die betriebsbereite Neueinrichtung von Teilnehmeranschlüssen ist mit nicht unerheblichen Investitionen verbunden. Anbieter, die keine eigenen Teilnehmeranschlussleitungen verfügen, können ggf. diese bei der DT AG mieten.

    Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten schließen dafür untereinander so genannte Netzzusammenschaltungsvereinbarungen ab (z. B. der Anbieter XYZ mit der DT AG). Darin werden u.a. organisatorische, technische und finanzielle Vereinbarungen getroffen, auf deren Basis der Anbieter die Teilnehmeranschlussleitung von der DT AG mieten kann. Da es sich um vertragliche Vereinbarungen handelt, hat jeder der Vertragspartner die Möglichkeit bei Nichteinhaltung die Leistung zu verlangen und ggf. gerichtlich geltend zu machen.

    Gemäß den Regelungen des TKG zur Zugangsregulierung haben Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gegenüber solchen Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht die Möglichkeit, meine Behörde in Zusammenschaltungs- bzw. Zugangsfragen zwecks Erlass entsprechender Anordnungen anzurufen. Wenn sich ein Anbieter gegenüber der DT AG benachteiligt fühlt, kann er die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur anrufen.

    Ich hoffe, dass ich Ihnen die Sachlage verständlich darstellen konnte.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Verbraucherservice

    verbraucherservice@bnetza.de

  10. #29
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten schließen dafür untereinander so genannte Netzzusammenschaltungsvereinbarungen ab (z. B. der Anbieter XYZ mit der DT AG). Darin werden u.a. organisatorische, technische und finanzielle Vereinbarungen getroffen, auf deren Basis der Anbieter die Teilnehmeranschlussleitung von der DT AG mieten kann. Da es sich um vertragliche Vereinbarungen handelt, hat jeder der Vertragspartner die Möglichkeit bei Nichteinhaltung die Leistung zu verlangen und ggf. gerichtlich geltend zu machen.
    Da ist dann die Frage, wie dieser Vertrag zwischen 1&1 und der telekom aussieht.
    In dem Vertrag zwischen der Telekom und 1&1 ist auch die Entstörung grundsätzlich geregelt.
    Welche Enstörfristen da festgelegt sind, müsste man expliziet ermitteln.
    Man kann aber grundsätzlich sagen, je schneller die Entstörung, desto höher der Preis dieser Leistung. Bei den aktuell gültige Preisen ist da eine schnelle Entstörung sicherlich nicht enthalten.

  11. #30
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    Moin!

    Ok, also, die BNetzA nimmt sich nicht direkt den Problemen der Kunden an, hat aber offensichtlich ein offenes Ohr und die Problematik scheint nicht unbekannt zu sein.

    Dann verweisen sie auf den Vertragspartner des Kunden, der sich an die BNetzA wenden kann.


    Im Endeffekt ist es also so, dass man nicht selbst einen Eingriff der BNetzA erwirken kann, dies aber bei ausreichend Druck über seinen Provider machen kann.


    Grüße,
    Julian

  12. #31
    Avatar von shooterfjb
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    Zitat Zitat von Schrippe
    Moin!

    Ok, also, die BNetzA nimmt sich nicht direkt den Problemen der Kunden an, hat aber offensichtlich ein offenes Ohr und die Problematik scheint nicht unbekannt zu sein.

    Dann verweisen sie auf den Vertragspartner des Kunden, der sich an die BNetzA wenden kann.


    Im Endeffekt ist es also so, dass man nicht selbst einen Eingriff der BNetzA erwirken kann, dies aber bei ausreichend Druck über seinen Provider machen kann.


    Grüße,
    Julian
    Das was ich am Anfang gesagt habe : der Provider muss aktiv werden.Also kann man es sich als Endbenutzer sparen, sich bei der BNetzA zu beschweren

  13. #32
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Leitungsprobleme

    Also kann man es sich als Endbenutzer sparen, sich bei der BNetzA zu beschweren
    Eben nicht! Wie du siehst, nimmt man solche Beschwerden durchaus ernst und reagiert ausführlich auf sie! Und da die ganze Problematik mit WITA nicht unbekannt ist, bin ich mir sicher, dass zumindest die Anzahl und Art der Beschwerden von Bürgern bei der BNetzA erfasst werden...

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