Freigabe des Anschlusses bei Umzug, wenn Vertrag weiterläuft
Hallo,
ich ziehe demnächst um, und möchte mit dem Einzug in die neue Wohnung zu einem anderen DSL Anbieter wechseln. In der alten Wohnung läuft ein Arcor/Vodafone DSL Vertrag mit noch 6 Monaten Laufzeit.
Klar ist, dass ich die letzten 6 Monate für den Vertrag noch zahlen muss, auch wenn ich den jetzt kündige. Ich hoffe aber doch, dass ich den Vertrag in dem Sinne beenden kann, dass der Anschluss in der alten Wohnung freigegeben wird und mein Nachmieter mit seinem DSL Vertrag dort einziehen kann?
Arcor kann ja den Nachmieter nicht zwingen, den Anschluss von Arcor zu übernehmen, oder?
Danke für die Hilfe!
PS: Ich weiss dass ich auch den Arcor-Vertrag umziehen könnte in die neue Wohnung, aber insgesamt lohnt sich das nicht, die Konditionen bei dem anderen Anbieter sind besser auch wenn ich 6 Monate Grundgebühr bei Arcor "verschenke".
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Schrippe
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Schrippe
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AW: Freigabe des Anschlusses bei Umzug, wenn Vertrag weiterläuft
Ich hoffe aber doch, dass ich den Vertrag in dem Sinne beenden kann, dass der Anschluss in der alten Wohnung freigegeben wird und mein Nachmieter mit seinem DSL Vertrag dort einziehen kann?
Ruf die Hotline an und sag denen, dass du kündigen wirst wegen Umzug und den Anschluss nicht mitnehmen wirst. Dann bittest du um eine Auflösung und erklärst dich bereit, die noch ausstehenden Grundgebühren zu bezahlen. Dann sollte eine Auflösung kein Problem sein.
Arcor kann ja den Nachmieter nicht zwingen, den Anschluss von Arcor zu übernehmen, oder?
Nein, natürlich nicht! Aber der Nachmieter kann ganz schön Stress haben, wenn er sich erstmal drum kümmern muss, dass die Leitung freigegeben wird. Und das muss ja nicht sein.
PS: Ich weiss dass ich auch den Arcor-Vertrag umziehen könnte in die neue Wohnung, aber insgesamt lohnt sich das nicht, die Konditionen bei dem anderen Anbieter sind besser auch wenn ich 6 Monate Grundgebühr bei Arcor "verschenke".
Wenn du den Vertrag nicht mitnehmen willst, musst du das freilich nicht. Ist ja jedem sein Bier. Immerhin muss man dir nicht erst lang und breit erklären, dass ein Umzug kein außerordentliches Kündigungsrecht bedingt...