Als kostenlos beworbene Zusatzangebote müssen auch dauerhaft kostenlos bleiben. Andernfalls ist die Werbung irreführend und unzulässig, urteilte das Landgericht Koblenz gegen den Telefon- und Internet-Anbieter 1&1. Das Gericht bestätigte am Freitag auf Anfrage einen Sieg des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen 1&1. (Az: 1 HK O 85/09)
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In der 1&1 Doppel-FLAT 50000 sind u. a. folgende Features enthalten: Eigene Domain + 100 MB Speicherplatz + Homepage-Baukasten + 50 E-Mail-Postfächer mit leicht bedienbarem Webmailer + Virenschutz & SPAM-Filter + 1000 GB Online-Speicherplatz für Fotos, Soundfiles und Dokumente
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Einerseits sollte man zwar trotzdem immer genau lesen (jedes noch so kleine *), was man vertraglich abschließt.
Andererseits muss ich den Richtern vollkommen Recht geben, wenn sie sagen, was einfach und klar dargestellt werden kann, muss auch so gemacht werden.
Jepp! Genau so soll es sein. Ich hasse Sternchen, Fußnoten und Kleingedrucktes, nur damit man die Katze nicht im Sack kauft.
Die Richter haben absolut recht, wenn etwas als kostenlos beworben wird, hat es auch kostelos zu bleiben!
Ich gehe mal davon aus das es sich hier um ne Sim Karte. Also die Handyflat handelte. Dann Norton wird ja nicht als kostenlos beworben, sondern mit einer testphase von 3 monaten. genau wie die Speedoption.
Die erste Sim Karte ist kostenlos. Es kann aber passieren wenn man einen tarifwechsel macht in ein paket ohne inklusiv sim karte. dann kostet die natürlich.
hier kann man aber nur vermuten worum es wirklich ging. nebenbei: landgerichte treffen keine grundsatzentscheidungen. also wenn 1und1 in die nächste instanz gegangen wäre, hätte es anders ausgehen können.
nebenbei: landgerichte treffen keine grundsatzentscheidungen. also wenn 1und1 in die nächste instanz gegangen wäre, hätte es anders ausgehen können.
Darum steht unter dem Link, den du nicht gelesen hast, auch, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist - offenbar hat 1&1 noch nicht auf einen Einspruch verzichtet...