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Urteil kostenlose Zusatzangebote

8Antworten
  1. #1
    Avatar von Ruedi1952
    Ruedi1952 ist offline
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    Standard Urteil kostenlose Zusatzangebote

    Als kostenlos beworbene Zusatzangebote müssen auch dauerhaft kostenlos bleiben. Andernfalls ist die Werbung irreführend und unzulässig, urteilte das Landgericht Koblenz gegen den Telefon- und Internet-Anbieter 1&1. Das Gericht bestätigte am Freitag auf Anfrage einen Sieg des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen 1&1. (Az: 1 HK O 85/09)

    Bitte auf das 1&1 klicken dann wird es angezeigt.

    In der 1&1 Doppel-FLAT 50000 sind u. a. folgende Features enthalten:
    Eigene Domain + 100 MB Speicherplatz + Homepage-Baukasten + 50 E-Mail-Postfächer mit leicht bedienbarem Webmailer + Virenschutz & SPAM-Filter + 1000 GB Online-Speicherplatz für Fotos, Soundfiles und Dokumente
    1&1 Sofortstart Option die ersten 3 Monate kostenlos

  2. #2
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Um welche Zusatzleistungen ist es denn da gegangen?

  3. #3
    Avatar von MariaR
    MariaR ist offline

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    Standard AW: Urteil kostenlose Zusatzangebote

    nehme an, daß es Norton ist - wie immer.

    Edit: genau
    https://www.n-tv.de/ratgeber/steuernr...cle880576.html

  4. #4
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Urteil kostenlose Zusatzangebote

    Find ich gut!

    Einerseits sollte man zwar trotzdem immer genau lesen (jedes noch so kleine *), was man vertraglich abschließt.
    Andererseits muss ich den Richtern vollkommen Recht geben, wenn sie sagen, was einfach und klar dargestellt werden kann, muss auch so gemacht werden.

  5. #5
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Urteil kostenlose Zusatzangebote

    Jepp! Genau so soll es sein. Ich hasse Sternchen, Fußnoten und Kleingedrucktes, nur damit man die Katze nicht im Sack kauft.
    Die Richter haben absolut recht, wenn etwas als kostenlos beworben wird, hat es auch kostelos zu bleiben!

  6. #6
    Avatar von XedosDan
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    Standard AW: Urteil kostenlose Zusatzangebote

    Ich gehe mal davon aus das es sich hier um ne Sim Karte. Also die Handyflat handelte. Dann Norton wird ja nicht als kostenlos beworben, sondern mit einer testphase von 3 monaten. genau wie die Speedoption.

    Die erste Sim Karte ist kostenlos. Es kann aber passieren wenn man einen tarifwechsel macht in ein paket ohne inklusiv sim karte. dann kostet die natürlich.

    hier kann man aber nur vermuten worum es wirklich ging. nebenbei: landgerichte treffen keine grundsatzentscheidungen. also wenn 1und1 in die nächste instanz gegangen wäre, hätte es anders ausgehen können.

  7. #7
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Urteil kostenlose Zusatzangebote

    Evtl. hättest Du meinen Link lesen sollen.
    Google hilft oft weiter.

  8. #8
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Urteil kostenlose Zusatzangebote

    nebenbei: landgerichte treffen keine grundsatzentscheidungen. also wenn 1und1 in die nächste instanz gegangen wäre, hätte es anders ausgehen können.
    Darum steht unter dem Link, den du nicht gelesen hast, auch, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist - offenbar hat 1&1 noch nicht auf einen Einspruch verzichtet...

  9. #9
    Avatar von XedosDan
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    Standard AW: Urteil kostenlose Zusatzangebote

    Jop...hätte ich den Link gelesen, dann hätte ich meinen beitrag sparen können.

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