Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

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  1. #1
    Avatar von Loli
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    Standard Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

    Hallo,

    ich habe ganz dringendes Problem. Ich komme aus Tschechien und ich habe vor einem Jahr ein Praktikum in DE gemacht. In Februar 2009 habe ich einen Vertrag für Internet mit Arcor abgeschlossen (24 Monate). Es wurde mir gesagt, dass ich den Vertrag ab sofort kündigen kann wenn ich aus DE ausziehe. Ich habe dann nach 6 MOnaten am Ende meines Aufenthaltes in DE einen Brief als eine Kündigung an Arcor geschickt. Jetzt bin ich wieder nach DE zurückgekommen und habe eine Rechnung von Arcor in der Höhe von ca.500 Euro bekommen. Sie haben meine Kündigung nämlich nicht akzeptiert. Arcor hat mir gesagt, dass ich ihnen keinen Beweis darüber geschickt habe, dass ich wirklich aus DE ausgezogen bin. Ich kann sowohl die Abmeldung beim EInwohneramt als auch die Kündigung des Mietvertrages nachträglich liefern. Arcor hat aber gesagt, dass es nicht mehr geht. STimmt das wirklich so oder habe ich Recht, diese DOkumente noch nachträglich zu liefern? Ich habe ganze Zeit darüber gar nicht gewusst, dass sie mir immer noch Rechnung stellen, weil ich nicht mehr auf der Adresse gewohnt habe und ich war schon in Tschechien.

    Vielen Dank für die Hilfe

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

    Moin Loli!

    Dein Deutsch ist deutlich besser als von so manchem Muttersprachler. Respekt!

    Zu deinem Problem: wie das genau bei Arcor (jetzt Vodafone) in den AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) geregelt ist, weiß ich nicht. Aber ich denke mal, dass eine Kündigung dann wirksam ist, wenn sie vollständig, also inklusive aller Nachweise, frist- und formgerecht, ist.
    Da sie das bei dir nicht ist, war deine Kündigung nicht begründet und konnte somit abgelehnt werden.

    Anderes Beispiel: wer die Frist zur rechtzeitigen Kündigung verpasst, kann ja hinterher auch nicht sagen, er hätte ja aber rechtzeitig kündigen können...

    Ich denke, du solltest dich noch mal an Arcor/Vodafone wenden und deine Lage und die Geschehnisse sachlich und freundlich schildern und dann um Kulanz bitten, da du ja tatsächlich nachweislich Deutschland verlassen hast. Da sollte seitens Arcor/Vodafone eigentlich Spielraum für eine Kulanzlösung sein.
    Ruf doch zunächst mal die Hotline an und bespreche das und dann gibst du hier Rückmeldung, was die gesagt haben...


    Beste Grüße,
    Julian

  3. #3
    Avatar von Nullraff
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

    Dein Deutsch ist deutlich besser als von so manchem Muttersprachler. Respekt!
    Dem kann ich mich nur anschließen!

    Am besten versuchst du mit jemanden zu sprechen, der in der Hierarchie über der Hotline sitzt. Meistens werden dort die Probleme besser verstanden, zumal diese Leute auch einen erweiterten Spielraum haben. Evtl. hilft auch ein Brief (so richtig wie früher mit der Post).

  4. #4
    Avatar von Loli
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

    Danke für die Antworten und Komplimente! Mein Kollege hat Arcor schon angerufen und sie haben gesagt, dass es Problem war, dass ich keinen Beweis über die Abmeldung aus DE geschickt habe und dass es jetzt zu spät ist. Ich möchte mal aber auch eine Bestätigung darüber von einem Rechstanwalt bekommen, dass es wirklich zu spät ist und dass ich die Beweise nicht mehr nachträglich an Arcor liefern kann. Arcor hat mir eigentlich den Vergleichsbetrag von 380 euro angeboten, was deutlich besser ist als 500 euro aber immer noch. Ich will nur sicher sein, dass ich kein Recht habe...dann werde ich die Summe bezahlen. Falls ich aber Recht habe, weil ich wirklich aus DE ausgezogen bin, dann will ich die Summe nicht bezahlen. Weiss jemand, auf welcher Seite das Recht steht in so einem Fall???

    Danke!

  5. #5
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

    Da fragst du hier die Falschen. Von uns ist keiner Rechtsanwalt, und selbst wenn, dürfte niemand in einem solchen Forum Rechtsauskünfte geben. Was du hier liest, sind Einschätzungen, und meiner Einschätzung nach war deine Kündigung ungültig, da kein Nachweis über den Umzug geliefert wurde. Daher lief der Vertrag ungeändert weiter, und es sind dadurch Kosten entstanden, die der Anbieter nunmal haben möchte.

    Aber wie gesagt, setzt dich mit einem Fachanwalt in Verbindung, oder wenigstens der Verbraucherberatung, die können dir genauere Auskunft geben.

  6. #6
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

    Moin Loli!

    Wie DarkShadow schon sagte, darf niemand in einem Forum Rechtsauskünfte geben.

    Es ist in Deutschland so ziemlich alles mit festen Fristen geregelt. Wenn nun also ein Vertrag aufgelöst wird, wird es meiner Meinung nach auch sicherlich eine Frist geben, innerhalb derer die erforderlichen Nachweise geliefert werden müssen, die die Auflösung berechtigen.
    Liegen diese Nachweise nicht vor, wird einem das mitgeteilt und dann hat man wieder eine Frist, um die erforderlichen Nachweise nachzureichen.

    Wenn es diese Fristen gibt, wirst du sie schon verpasst haben, solche Fristen sind üblicherweise nicht viel länger als 4 Wochen.

    Kurzum: viel Hoffnung kannst du dir wahrscheinlich nicht machen...

    Wenn du einen Fachanwalt aufgesucht hast, kannst du ja hier noch mal eine Rückmeldung geben, was der dazu sagt. Wäre auf jeden Fall interessant zu wissen...


    Beste Grüße,
    Julian

  7. #7
    Avatar von Jan2208
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

    Kurzum hast du einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen. Jede kürzere Laufzeit, z.B. aufgrund eines Umzuges in das Ausland, ist Kulanz des Anbieters.

    Letztendlich ist es ja auch logisch das ein Nachweis erbracht werden muss, sonst kann ja jeder kommen.

    Ich nehme an du hast den Kündigungsbrief so kurzfristig vorher aufgegeben dass du entsprechende Schreiben gar nicht mehr erhalten hast.

  8. #8
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

    Zitat Zitat von Jan2208
    Jede kürzere Laufzeit, z.B. aufgrund eines Umzuges in das Ausland, ist Kulanz des Anbieters.
    Na!? Ich war bisher der Meinung, ein Umzug ins Ausland beschert einem das Recht auf Vertragsauflösung...

  9. #9
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

    Zitat Zitat von Schrippe
    Na!? Ich war bisher der Meinung, ein Umzug ins Ausland beschert einem das Recht auf Vertragsauflösung...
    Mit den entsprechenden Nachweisen, ja.

  10. #10
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

    Dann hatte ich ja Recht...

  11. #11
    Avatar von tuxhunter
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht beim Auszug ins Ausland

    Tja, aber man darf halt nicht vergessen, dem Provider darüber den Nachweiß zu erbringen.

    Einfach einen Brief schreiben so nach dem Motto:

    Ich kündige, weil ich jetzt ins Ausland gezogen bin.

    Das klappt sicherlich nicht. Da ist es schon erforderlich, zum einen fristgerecht und zum anderen mit den entsprechenden Nachweisen zu kündigen.

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