Ich werde zum 1.7. mit einem Bekannten zusammenziehen. Wir beide sind Kunden des Marcel Davis. Nun ist es so, dass wir natürlich nur einen DSL Vertrag brauchen. Herr Davis ist nun insofern Kulant, dass einer von uns beiden sich aus dem Vertrag freikaufen könnte zu einem vergünstigten Preis, sofern eienr der beiden Verträge weiterbesteht. Bei einer Rest Laufzeit bis 02.2012 sind das 69€.
Das Problem an unserer neuen Wohnung ist, dass offensichtlich keine Telefonbuchse angebracht ist. Die Vormieterin hatte wohl Telefon über Kabel.
Da wir die Angebote der Kokurrenz nicht schlecht sind und wir überlegen auch Digitales Fernsehen mit einzubringen, wäre eine Erlösung aus beiden Verträgen mehr als wünschenswert zumal zum gleichen Preis eine Höhere (50.000) Leitung verfügbar wäre.
Sonderkündigungsrecht besteht nicht, da es ja rein theoretisch Möglich wäre DSL an unserem Neuen Wohnort zu installieren, das wir nun keine Telefonbuchse haben ist "unser Problem".
Meine Eigentliche Frage ist nun. Wenn sich einer von uns beiden freikauft, der andere aber seinen Vertrag zum Beispiel von 6000 auf 16000 erhöht ist das nun ein neuer Vertrag? weil dann könnte ich ja auch auf die Neue Werbestrategie eingehen, dass ich einen Vertrag OHNE Mindestlaufzeit haben möchte und den dann nach 1-2 Monaten und der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündige und dementsprechend auf einen anderen Provider wechseln könnte. Die Frage in Kurzform: Wenn ich meine DSL Leitung bei einem bestehenden Vertrag erhöhen möchte, ist dafür der Abschluss einen neuen Vertrages mit den aktuellen Vertragsbedingungen (dementsprechen OHNE Mindestlaufzeit) nötig/möglich oder gelten die Vertragsbedingungen bei Abschluss des letzteren Vertrages?
Bestandskunden kommen (noch) nicht in den Genuss von Verträgen ohne Laufzeit. Ein Wechsel von 6000 auf 16000 bedeutet i.d.R Vertragswechsel und damit nochmal 2 Jahre Laufzeit. Genaueres kann dir aber 1und1 selbst beantworten.
Es ist, wie chk sagt, du wirst als Bestandskunde keinen Vertrag ohne MVLZ bekommen und nach Tarifwechseln beginnen die 24 Monate von neuem.
Seid doch froh, dass ihr überhaupt einen Vertrag für nur 69 EUR los werdet! 1&1 könnte rein theoretisch auch auf dem Bestand und damit der Zahlung für beide Verträge bestehen...
Wechseln könnt ihr dann immer noch. Die fehlende TAE-Dose (gibt es wirklich keine Dose in der Wohnung??? Kann ich mir fast nicht vorstellen, irgendwer wird diese Wohnung in den letzten 25 Jahren doch bewohnt haben, der ein Telefon hatte...) legt euch 1&1 dann.
Eure Konstellation zeigt sehr schön, warum Bestandskunden bei einem Tarifwechsel nicht ohne MVLZ davonkommen: da würde ja jeder, der den Vertrag loswerden will, einen Tarifwechsel machen und dann statt nach 24 Monaten schon nach 3 Monaten kündigen...
Danke für die schnellen Antworten. Hatte mir schon sowas gedacht, aber fragen kostet ja nichts
Ja die fehlende Dose legt mir 1und1 garantiert nicht! Die sagten mir schon am Telefon, dass es grob gesagt unser Problem ist
Wir hatten bei der Wohnungsbesichtigung mit dem Vermieter/Makler gesucht und keine gefunden, aber da wird sich sicher ne Möglichkeit ergeben, weil das Haus auch nicht zu einem Zeitalter gebaut worden ist, in dem es Kabelinternet gibt