seit ca. 2007 habe ich am jetzigen Standort DSL6000 mit einem (ehemaligen) Arcorvertrag. Hatte davor auch schon seit 2004 nur bei Arcor DSL geschalten.
Derzeit habe ich ein Problem an dem ich sehr verzweifel. An einem Tag im Mai 2010 fiel das Internet komplett aus. Ich habe die Hotline von Arcor (Vodafone) angerufen und diese meinte mein Gerät sei defekt, da auch keine Verbindung zu mir durchkam bei einer Messung. Ich hatte damit aber mein Problem das zu glauben, denn die Abfrage was alles gemacht wurde von mir zur Prüfung, klang sehr nach einem PDF-Vorgehen. Ich habe dem Support erklärt das mein Gerät völlig in Ordnung sei und ich auch mit einem anderen Router keine Verbindung hätte aber man behauptete weiter, dass mein Gerät defekt ist. Es war übrigens eine ARCOR A800 Easy Box.
Man bot mir einen Austausch an, ich meinte aber das ich für sowas kein Geld habe und der Support sagte mir "Sie müssen doch nichts bezahlen, sie schicken nur Ihre alte Box an Vodafone zurück." Ich dachte mir, gut ok machen wir das. Heute kam die Rechnung, ich war zuerst geschockt und nun bin ich arg böse, ca. 110 Euro will Vodafone nun haben??!?!
Wie gesagt, meine A800 war in Ordnung hatte noch eine andere A800 aus der nachbarschaft dran (mit Resett usw.) diese ging auch nicht. Nun hat man mir sozusagen meine Box weggenommen und eine neue in Rechnung gestellt. Kann ich denn meine alte A800 wiederverlangen? Es handelt sich ja hierbei um mein Eigentum und man wollte mir ja nicht an der Hotline glauben. Ich habe dort 3 oder 4x angerufen und den Sachverhalt immer wieder erklärt aber keiner wollte mir glauben, jeder wollte nur ein Austauschgerät schicken.
Der Support an sich war sehr nett da kann man nichts sagen, allerdings hätte ich die Fragen die an mich gestellt wurden alle selbst beantworten können.
Du hast einen ehemaligen Arcorvertrag und rufst bei Arcor an damit die das Problem lösen um dich dann zu fragen, warum sie dir eine Leistung ich Rechnung stellen die sie gar nicht hätten erbringen müssen, weil du ja gar keinen Vertrag mit denen hast.
Oder bestand zu deinem Zeitpunkt der Vertrag noch? Oder meinst du gar ehemaliger Arcorvertrag weils jetzt Vodafone ist? Dann ist es doch eigentlich Anbitetersache, und dies schliesst die Endgeräte mit ein, für die Funktion des Anschlusses zu sorgen.
Meiner Ansicht nach kannst du dich aber auf § 241 BGB berufen, da du ja keinen Auftrag erteilt hast. Allerdings ohne Gewähr.
Was sagt eigentlich die Kundenbetreuung zu deiner Schilderung?