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hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

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  1. #1
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    Böse hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Hallo alle miteinander,

    eins vorweg: es ist sowohl eine Information für andere, wie es bei 1&1 denn so abläuft und zum anderen auch eine Fragestellung, was ich denn noch alles machen kann/sollte.

    ich habe echt ein Problem mit 1&1. Ich bin seit kurzem aus meinem Elternhaus ausgezogen (yippieh) und habe nun eine eigene Wohnung. Da ich gerne Telefon und Internet haben wollte, und bei meinen Eltern schon 1&1 lief, dachte ich mir "wir schon nix schief gehen".

    Tja, weit gefehlt:
    Kundennummer:
    Auftragsnummer:

    Sehr geehrter Herr XXXX,

    wir freuen uns, dass Sie sich für 1&1 Surf-Flat 6.000 entschieden
    haben.
    Ihr 1&1 Komplettanschluss steht Ihnen ab dem 06.05.2010 zur
    Verfügung.

    WICHTIG: Damit Ihr 1&1 Komplettanschluss freigeschaltet werden kann,

    benötigen wir
    Ihre Mithilfe. Wir bitten Sie daher am 06.05.2010 zwischen 08:00 Uhr
    und 16:00 Uhr für den Service-Techniker vor Ort erreichbar zu sein.
    Lesen
    Sie hierzu
    bitte auch das angehängte "Merkblatt zur Schaltung".

    Wenn Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie
    bitte
    spätestens fünf
    Werktage vorher einen neuen Technikertermin unter der unten
    genannten
    Rufnummer. Wenn Sie
    keinen neuen Termin vereinbaren und der Techniker trifft Sie am
    06.05.2010
    nicht
    an, berechnen wir Ihnen den erfolglosen Technikerbesuch gemäß
    Preisliste
    mit 59,95 EUR.

    Sobald die Freischaltung erfolgt ist, stehen Ihnen folgende
    DSL-Rufnummern
    zur Verfügung:
    Soweit so gut. Ich habe mir also extra für den 6.5. kurzfristig Urlaub genommen und habe gewartet ... und gewartet ... und gewartet.
    In der Zwischenzeit habe ich mal ausprobiert, ob das Internet denn schon klappen würde, hat es sogar, nur mein Telefon konnte die FritzBox nicht anmelden (jaja, gutes altes VOIP). Dass VOIP nicht ging, habe ich erstmal ignoriert.

    Kurz nach 16 Uhr bekam ich eine SMS, dass der Termin nicht zustande kommen konnte und ich solle doch bitte anrufen um einen neuen Termin auszumachen.

    Bisheriger Schaden:
    - kein Telefon (VOIP)
    - ein Urlaubstag für lustiges Warten

    Als ich daraufhin bei der Hotline (zum Glück habe ich auch ne Handy-Karte bestellt für kostenloses Festnetz) anrief, und ich geschildert habe, dass kein Techniker gekommen sei, wurde mir gesagt, ich müsse einfach eine Eidesstattliche Erklärung abgeben (was ich auch direkt per Fax gemacht habe) und dann würde ich die entstandenen 29,95 € Techniker-Gebühr zurückbekommen, erstmal würde es im System aber verbucht werden bis die EV angekommen sei; auf meine explizite Frage ob es auf meinem Bankkonto landen würde und nicht auf das virtuelle 1&1-Konto folgte ein mehrfaches JA.
    Am Ende habe ich dann einen Termin für den 21.05 ausgemacht. (Der Knackpunkt hierbei ist, dass ich nur mit der Dame am Telefon diesen Termin ausgemacht habe, später aber nie eine Bestätigung bekommen habe ... auch das ist wichtig zu wissen).

    Okay, dachte ich mir, und habe gewartet ... bis ich dann eine Rechnung von knapp 50 euro bekommen habe (habe nur eine 1und1 surf-flat). Immer wieder interessant, was passiert, wenn man mal ne Bankeinzugserlaubnis erteilt.

    Bisheriger Schaden:
    - kein Telefon (VOIP)
    - rund 30 Euro unberechtigte Technikergebühr (war ja nicht mein Verschulden!)
    - ein weiterer Urlaubstag für lustiges Warten genommen

    Naja, kann ja mal passieren, also habe ich ein wenig noch gewartet aber dann doch nochmal nachgefragt, wo denn jetzt die 30 Euro blieben.

    Mir wurde gesagt, dass dies schon in der Finanzabteilung liegen würde, und jetzt extra nochmal drauf geschaut würde, dass das jetzt klappen würde mit der Überweisung.

    So habe ich dann am 21.05. gewartet, doch es kam nie jemand, als ich dann erbost darüber anrief, wurde mir gesagt, dass der Termin vom Techniker (in diesem Fall ARCOR) nie bestätigt worden sei. .... na super .... erst Termine vereinbaren aber dann nie bescheid sagen, dass er nicht stattfinden kann ... frechheit

    Bisheriger Schaden:
    - kein Telefon (VOIP)
    - rund 30 Euro unberechtigte Technikergebühr (war ja nicht mein Verschulden!)
    - zwei volle Urlaubstage für lustiges Warten genommen (man kann ja nicht ne genaue Uhrzeit erwarten, diese 8-16 Uhr sind maßlos unverschämt ... wie soll man das machen, wenn man berufstätig ist?!? Urlaub wächst ja nicht auf Bäumen)

    Ich habe also mit der Dame weitertelefoniert und nun einen Termin für Samstag den 5.6. zwischen 8 und 12 Uhr (oho, wenn man Druck macht, gibts endlich mal genaue Uhrzeiten?!) DAS IST SOMIT DER DRITTE TERMIN. Zum Glück habe ich dann jetzt auch die Bestätigung per eMail erhalten.

    Was mir aber dann tierisch auf den (sorry) Sack gegangen ist, ist der 25.5.2010 ... da lagen 2 tolle Briefe in meinem neuen Briefkasten.

    Brief 1: eine Rechnung über rund 60 Euro wegen nicht wahrgenommenen Technikertermin
    Brief 2: eine Gutschrift von diesen rund 60 Euro

    Was zum alles in der Welt soll das denn bitte für eine Verar****e sein?!? Zuerst sagen "der Termin wurde nie bestätigt" und dann Geld für etwas nicht so stattgefundenes (ich war den ganzen langen Tag da und habe meine Wohnung eingerichtet) abbuchen .... und dann auch noch behaupten damit, dass ICH daran schuld gewesen bin!!!

    Bisheriger Schaden:
    - kein Telefon (VOIP)
    - rund 30 Euro unberechtigte Technikergebühr (war ja nicht mein Verschulden!)
    - zwei volle Urlaubstage für lustiges Warten genommen
    - einen negativen Eintrag, dass ich Schuld am Versagen der 1&1/Arcor-Informationspolitik sei
    - rund 60 Euro unberechtigte Technikergebühr (soll wohl von meinem Konto abgebucht werden)

    Da fiel ich dann aus allen Wolken. 60 Euro? für etwas, dass weder stattgefunden noch von denen bestätigt wurde?
    Ein Anruf bei der mittlerweile gut eintrainierten Hotline-Nummer hat folgendes ergeben:
    - Zitat des Hotline-Typs: "Die Technikergebühr fällt auf jeden Fall an. Ob jetzt gebucht wurde oder dann, wenn der Techniker da war, spielt doch keine Rolle"

    Bitte was? Achso, jetzt verstehe ich das: ich zahle JETZT für etwas, dass erst nächsten Monat stattfindet ... ich bekomme erst Ende des Monats Gehalt, somit bin ich gegen Ende des Monats immer knapp bei Kasse ... aber ist ja nicht schlimm, sind ja nur 30 euro, davon kann man sich doch nix anständiges zu essen holen *fluch* *sarkasmus*

    Das gespräch ging bestimmt wieder 25 minuten (toll, wie man seine Arbeitspausen so verbringen kann), mir wurde zudem gesagt, dass die NIE auf mein bankkonto zurücküberweisen würden, sondern alles nur per gutschrift laufen würde, und dass auch eine anmerkung von einem vorherigen gespräch da sei, dass dieser mich nicht so ganz verstanden hätte (wieso sagt der mir das dann nicht? so begrifssstutzig oder einfach nur kundenschleimer?)
    Als ich dann aber darauf bestand, dass ich das Geld sofort auf meinem Bankkonto wieder haben wolle, dauerte es einige Zeit, gefolgt von einer Bestätigung, dass er jetzt erreicht hätte, dass mir 60 euro auf mein konto überweist werden, ich solle das geld bis nächste woche donnerstag auf meinem konto haben. Ich bin jetzt mal gespannt, was genau er mit diesen 60 Euro gemeint hat, ich fürchte, dass es die 60 Euro von nicht-Besuch Nummer 2 stammen.

    Sollte ich sehen, dass ich immernoch nicht die 30 euro techniker-gebühr (die ja laut eigener aussage nur bei nicht-vorhandensein einer telefondose anfällt) bekomme, werde ich mich wohl nochmehr mit denen anlegen.

    ----------
    Mal ne Frage allgemein: muss ich diese dämlichen 30 euro (29.99 € oder 29.95 € , irgendwie so) bezahlen, obwohl während des GESAMTEN bestellprozesses nicht einmal darauf hingewiesen wurde und auch in den AGB das nirgends zu finden ist (wie gesagt, dose ist ja da, inet geht auch, nur VOIP nicht)?!???
    ----------

    Ich hoffe, dass 1und1 hier auch nochmal alles durchliest, denn ich bin schon daran interessiert, dass alles weiter gut klappt, aber was ich auf jeden Fall machen werde ist die Bankeinzugsermächtigung zu widerrufen.

    Kann ich irgendwie Geld von denen verlangen wegen diesen Umständen, die ich dadurch habe? Die "Leistungsgarantie" ist ja somit hinfällig, denn VOIP (das wird extra inkludiert auf deren Seite) zählt da ja auch zu!

    Ich hoffe ihr habt euch durchkämpfen können.

    Gruß
    FFX

  2. #2
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Mal ein paar Grundsätzliche Fragen.

    Hast Du die Fritzbox über den Starcode eingerichtet?
    Was genau hast Du reklamiert? Das das Telefon nicht geht oder das kein Techniker da war?

    Du hast eine Rechnung über 60 Euro bekommen und gleichzeitig eine Gutschrift über 60 Euro, wo ist also das Problem? Buchhalterisch ist das alles sauber gelaufen.

  3. #3
    Avatar von FibreFoX
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    Ausrufezeichen AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Zitat Zitat von Anbei
    Mal ein paar Grundsätzliche Fragen.

    Hast Du die Fritzbox über den Starcode eingerichtet?
    Was genau hast Du reklamiert? Das das Telefon nicht geht oder das kein Techniker da war?

    Du hast eine Rechnung über 60 Euro bekommen und gleichzeitig eine Gutschrift über 60 Euro, wo ist also das Problem? Buchhalterisch ist das alles sauber gelaufen.
    ja, ich habe das ding über den startcode eingerichtet (war zu faul für die händische einstellung).

    Mein Problem ist, dass 1&1 dies ohne grund abgebucht hat und bei mir jetzt drin steht, dass ICH angeblich den Besuch verhindert habe. Außerdem fehlt die Spur von den ersten 30 Euro "Technikergebühr".

    Bisher habe ich mich nur beschwert und nichts direkt reklamiert, werde ich aber machen, wenn der techniker WIEDER nicht in dem zeitraum 8 bis 12 uhr bei mir ist (hab schließlich auch noch was anderes zu tun). Ich habe sowohl angesprochen, dass ich kein Telefon habe als auch, dass der Techniker nicht da war.

  4. #4
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Ich bezweifele auch, daß 1&1 die 30 oder 60 Euro zurück überweist.
    Das haben die bei mir erst gemacht, nachdem die außerordentliche Kündigung durch war -
    und ich das ermahnen mußte.

    Zudem wäre ich mir im besagten Falle gar nicht sicher, ob ich tatsächlich über "meine" Leitung im Internet bin - oder doch wieder nur die des Vormieters.

    @FibreFoX

    Du kannst eine Frist setzen (10 Werktage + Wochenende + Postweg) zur Nachbesserung mit dem Hinweis zur folgenden außerordentlichen Kündigung.

  5. #5
    Avatar von FibreFoX
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    Idee AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Zitat Zitat von MariaR
    Ich bezweifele auch, daß 1&1 die 30 oder 60 Euro zurück überweist.
    das warte ich kulanterweise mal ab (man bin ich nett =D)
    Zitat Zitat von MariaR

    Du kannst eine Frist setzen (10 Werktage + Wochenende + Postweg) zur Nachbesserung mit dem Hinweis zur folgenden außerordentlichen Kündigung.
    Leider will ich schon gerne bei 1&1 aufgrund des (angepriesenen) Leistungsumfang bleiben, ist schon nett mit dem Handy kostenlos ins Festnetz zu telefonieren (wird bestimmt noch lustig, wenn Ende Juni die Rufnummernübernahme läuft). Aber bleibt mir wohl wenig Wahl, als denen Druck damit zu machen

  6. #6
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Zitat Zitat von FibreFoX
    aber was ich auf jeden Fall machen werde ist die Bankeinzugsermächtigung zu widerrufen.
    Das ist das schlechteste was du machen kannst.
    Wenn du dann mit den Zahlungen in Verzug kommst, hast du ganz schnell ein Inkassounternehmen an der Backe und dadurch auch mal ganz schnell die doppelte Gebühr zu bezahlen.

    Nicht berechtigte Zahlungen lassen sich relativ problemlos zurückholen.

  7. #7
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Zitat Zitat von MariaR
    Ich bezweifele auch, daß 1&1 die 30 oder 60 Euro zurück überweist.
    Quatsch! Natürlich erstattet 1&1 unberechtigt erhaltene Beträge! Man muss das nur ordentlich mitteilen, am besten per eMail an billing@1und1.de oder support@1und1.de!

    Zitat Zitat von MariaR
    Zudem wäre ich mir im besagten Falle gar nicht sicher, ob ich tatsächlich über "meine" Leitung im Internet bin - oder doch wieder nur die des Vormieters.
    Auch Quatsch. Wenn er den Start-Code verwendet hat, kann er gar nicht über die Leitung (also über die Einwahldaten) des Vormieters ins Netz.

    Zitat Zitat von MariaR
    Du kannst eine Frist setzen (10 Werktage + Wochenende + Postweg) zur Nachbesserung mit dem Hinweis zur folgenden außerordentlichen Kündigung.
    Bevor er eine Frist setzen kann, muss er erstmal ordnungsgemäß eine Störung melden. Das tut man über die Hotline, indem man sich dort durch das Sprachmenü zum entsprechend Punkt durchhangelt.
    Dann wird die Störung bearbeitet. Führt dies zu keinem Erfolg, kann man eine Frist setzen.
    So, wie FibreFox das schildert, hat er bisher gar keine richtiger Störung gemeldet, sondern nur bei der Hotline gemeckert, dass was nicht geht...

  8. #8
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Hallo FibreFoX,

    Ich muss mich Anbei anschließen, dass ich nicht ganz genau verstehe, wo das Problem liegt. Abgesehen davon verstehe ich natürlich, dass nicht stattfindene Techniker-Termine, auch in Hinsicht auf Urlaub, sehr ärgerlich sind. Jedoch können wir darauf leider kaum Einfluss nehmen.
    Wenn Sie möchten, kann ich mir aber gerne einen genaueren Einblick in Ihren Fall verschaffen, und Ihnen ggf. weiterhelfen. Dazu bräuchte ich aber Ihre Kundennummer per PN oder E-Mail (online@1und1.de).

    Gruß,
    Andreas Forner

  9. #9
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Zitat Zitat von 45grisu
    Das ist das schlechteste was du machen kannst.
    Wenn du dann mit den Zahlungen in Verzug kommst, hast du ganz schnell ein Inkassounternehmen an der Backe und dadurch auch mal ganz schnell die doppelte Gebühr zu bezahlen.
    Zumal man beim Entzug der Einzugsermächtigung vertragsbrüchig wird...

  10. #10
    Avatar von FibreFoX
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Zitat Zitat von Schrippe
    Zumal man beim Entzug der Einzugsermächtigung vertragsbrüchig wird...
    Wieso werde ich denn bei Entzug der Einzugsermächtigung vertragsbrüchig? Liegt doch in MEINEM ERMESSEN, ob ich das per Lastschrift oder Überweisung machen will?

    Um es nochmal klar zu schildern, was jetzt mein Problem ist (scheint wohl zu viel text zu sein):
    - Ich habe kein VOIP
    - Mir wurden 30 Euro zu viel abgezogen
    - Ich habe nun einen Eintrag, dass ICH nicht da war beim Technikertermin
    (wie das mit den 60 euro aussieht, will ich noch schauen, was draus wird)

    @Schrippe:
    Ich habe jetzt schon mindestens 4 mal angerufen, ist das noch immer keine Beschwerde?

  11. #11
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Hast Du eine Störung gemeldet?
    Oder hast Du dich nur beschwert das kein Techniker da war?
    Wenn letzteres, woher soll 1&1 bitte wissen, das Dein VOIP nicht funktioniert.

    Gebe bitte eine ordentliche Störung auf.

    Bezüglich der Technikertermine, es kann sein, das der Techniker einfach nur zu Faul war bei Dir zu erscheinen, das kann er natürlich so nicht sagen, von daher ist es, leider, eine beliebte Ausrede, das sie den Anschlußinhaber nicht angetroffen haben.

    Thema Einzugsermächtigung.
    Du mit Deinem Auftrag zugestimmt, das die Gebühren für den Anschluß per Bankeinzug von 1&1 von Deinem Konto abgebucht werden dürfen. Wenn Du jetzt die Einzugsermächtigung widerrufst, wirst Du Vertragsbrüchig. Eine Einzugsermächtigung ist, meines Wissen nach, bei allen Providern, sei es jetzt DSL oder Handy Vertrag, Vertragsbestandteil. Ohne erteilung einer Einzugsermächtigung bekommst Du diese Verträge erst gar nicht.

  12. #12
    Avatar von 45grisu
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    In vielen Verträgen ist die Einzugsermächtigung als Voraussetzung vermerkt.
    Ohne Einzugsermächtigung bekommst du keinen Vertrag mehr.

  13. #13
    Avatar von FibreFoX
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    Zitat Zitat von Anbei
    Thema Einzugsermächtigung.
    Du mit Deinem Auftrag zugestimmt, das die Gebühren für den Anschluß per Bankeinzug von 1&1 von Deinem Konto abgebucht werden dürfen. Wenn Du jetzt die Einzugsermächtigung widerrufst, wirst Du Vertragsbrüchig. Eine Einzugsermächtigung ist, meines Wissen nach, bei allen Providern, sei es jetzt DSL oder Handy Vertrag, Vertragsbestandteil. Ohne erteilung einer Einzugsermächtigung bekommst Du diese Verträge erst gar nicht.
    =( werde ich nochmal nachlesen, obwohl ich da ja kritisch bin.
    Notfalls werde ich das Geld halt von der Bank zurückziehen lassen.

    Naja, ist eh momentan "abwarten" bei mir angesagt

  14. #14
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    Zitat Zitat von Anbei
    Hast Du eine Störung gemeldet?
    Oder hast Du dich nur beschwert das kein Techniker da war?
    Wenn letzteres, woher soll 1&1 bitte wissen, das Dein VOIP nicht funktioniert.
    Ich habe sofort beim aller ersten Gespräch (und auch bei den folgenden) gesagt, dass ich kein VOIP habe sollte ich das nicht erwähnt haben, so seit ihr jetzt erlöst mit der info

  15. #15
    Avatar von MariaR
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    @Anbei
    Was sollte denn 1&1 denken, wenn er dort anruft, weil kein Techniker da war?
    Das alles bestens ist??

    @Schrippe
    Selbstverständlich kann die Frist JETZT gesetzt werden.

    Und das mit dem Startcode stand zu der Zeit, als ich den Beitrag schrieb, NOCH NICHT da.
    Also erst denken ....

  16. #16
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    =( werde ich nochmal nachlesen, obwohl ich da ja kritisch bin.
    Notfalls werde ich das Geld halt von der Bank zurückziehen lassen.
    Da kannst du kritisch sein wie du willst.
    In den AGBs jedes DSL-, Handy- oder anderen Dienstleistungsvertrags steht als Bedingung die Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Begleichung der Rechnungsbeträge.

    Liegt doch in MEINEM ERMESSEN, ob ich das per Lastschrift oder Überweisung machen will?
    Nö, leider nicht. Liegt einfach daran, dass es zu viele Menschen in Deutschland gibt, die es mit der Bezahlung von Rechnungen nicht so genau nehmen und sich kein Unternehmen darauf "verlassen" kann, dass die Leute ihre Rechnungen bezahlen..

    Um es nochmal klar zu schildern, was jetzt mein Problem ist (scheint wohl zu viel text zu sein):
    - Ich habe kein VOIP
    - Mir wurden 30 Euro zu viel abgezogen
    - Ich habe nun einen Eintrag, dass ICH nicht da war beim Technikertermin
    (wie das mit den 60 euro aussieht, will ich noch schauen, was draus wird)
    Wenn die 60 EUR für den "fehlgeschlagenen" Technikerbesuch sind, kannst du das 1&1 mitteilen, dass der Techniker nicht kam. Dann erhälst du das Geld wieder.
    Die 30 EUR zu viel eingezogenes Geld werden bei ordentlicher Reklamation gutgeschrieben (mit der/den nächsten Rechnung/en). Auf deiner Rechnung muss doch diese Position drauf stehen, warum 30 EUR mehr abgezogen werden, oder nicht!?

    @Schrippe:
    Ich habe jetzt schon mindestens 4 mal angerufen, ist das noch immer keine Beschwerde?
    Wie meine Vorredner schon sagten, "beschweren" an der Hotline ist keine Störungsmeldung. Eine Störungsmeldung macht man bei einer gesonderten Abteilung der Hotline. So schwer isses doch nu auch nicht, oder!?!?

  17. #17
    Avatar von Schrippe
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    Zitat Zitat von MariaR
    @Anbei
    Was sollte denn 1&1 denken, wenn er dort anruft, weil kein Techniker da war?
    Das alles bestens ist??
    Es gibt nun mal einen Unterschied zwischen einem Anruf, bei dem man meckert, der Techniker wäre nicht erschienen und einem Anruf bei der Störungshotline, bei dem man mitteilt, dass der Anschluss nicht funzt...

    Und das mit dem Startcode stand zu der Zeit, als ich den Beitrag schrieb, NOCH NICHT da.
    Also erst denken ....
    Das hat mit denken nicht viel zu tun. Dein Beitrag steht unter seinem, also für mich danach...

  18. #18
    Avatar von FibreFoX
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Zitat Zitat von Schrippe
    Wenn die 60 EUR für den "fehlgeschlagenen" Technikerbesuch sind, kannst du das 1&1 mitteilen, dass der Techniker nicht kam. Dann erhälst du das Geld wieder.
    Die 30 EUR zu viel eingezogenes Geld werden bei ordentlicher Reklamation gutgeschrieben (mit der/den nächsten Rechnung/en). Auf deiner Rechnung muss doch diese Position drauf stehen, warum 30 EUR mehr abgezogen werden, oder nicht!?
    Fehlgeschlagener Technikerbesuch ... aber nicht von meiner Seite, wie es in dem Brief geschildert war
    Das was mich ärgert ist die Tatsache, dass mir auf Rückfrage gesagt wurde, dass das Geld nicht auf dem 1&1-Konto gutgeschrieben wird, sondern meinem Bankkonto. Und bei einer Frage, wo ich denn diesen virtuellen Kontostand (bzw. das Guthaben) einsehen kann, sagte mir einer, dass ich es nicht könne ... na super

  19. #19
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Störungen gibt man an der 0721 / 9600 auf.

    Im Sprachmenü (ich weiß, das ist nicht leicht) sich zu technisches Problem / Technik / Störung (keine Ahnung wie der Menüpunkt heißt) durchhangeln, Störung noch nicht gemeldet.

    Störung melden, DSL Lampe blinkt/kein VoIP oder was auch immer, erledigt.

  20. #20
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: hilfe? Seit April bestellt,kein Technikerbesuch, aber Geld abbuchen

    Und als Info, frisch und verzehrfertig für FibreFoX, der die AGBs vor Vertragsschluss offenbar nicht gelesen hat, da er es sonst wüsste:
    Zitat Zitat von AGB 1&1, Punkt 6.8
    Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit ggü. 1&1 die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug und eine entsprechende Bankverbindung aufrechtzuerhalten. Dies gilt insbesondere für einmalige und/oder geringfügige Beträge.
    und
    Zitat Zitat von AGB 1&1, Punkt 3.10
    Bei Nichterteilung oder Widerruf einer Einzugsermächtigung durch den Kunden erhebt 1&1 eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste.

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