Blockade von Bestandskunden

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  1. #1
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    Standard Blockade von Bestandskunden

    Ach wie schön ist doch die Fernsehwerbung bei 1und1, Herr Davis schwebt über den Wassern und alles wird gut.
    Dumm nur wenn man schon länger Kunde ist bei 1und1.
    Das heißt konkret: man bekommt neue Leistungen grundsätzlich mit 1/2 bis 1 Jahr Verzögerung, wenn überhaupt.
    Tarifwechsel werden grundsätzlich abgeblockt, höhere geschwindigkeiten werden bei der gleichen Adresse neukunden angeboten, den Altkunden aber verweigert.
    Konkret: Ich sitze hier direkt am Backbone der TU München, laut Neukundentool über die Verfügbarkeit von 50000 Doppelflat gibts das alles für meine Adresse. Blöd nur das das nicht für Altkunden gilt (bin seit 2003 bei 1und1, da sollte man meinen die schätzen langjährige Kunden).
    Nachdem ich jetzt über ein halbes Jahr gewartet habe auf das "Upgradeangebot" ist mir jetzt der Kragen geplatzt und ich rief mal an.
    Ergebnis- mir wurde erklärt dass ich an meinem anschluß sogar froh sein könnte das 10000Mbit funktionieren würden, mehr ginge eh nicht.
    Darauf erwiderte ich das das Quatschsei und mein 16000Mbit Anschluß bei downloads mit bis zu 1,685 Mbyte /sec ziehen würde was ja sehr anständig sei. Da war die Dame am telefon dann beleidigt und erklärte mir das das unmöglich sei bei meiner schlechten Leitung und das sei der Grund warum ich kein schnelleres VDSL bekommen könnte.

    So - das heißt dann wohl die Neukunden bei uns im Haus die unterschreiben wollen werden verarscht mit falschen Angaben (50000 verfügbar) oder was ?

    Es ist ja nicht so dass ich kein Geld ausgeben möchte, nein ich wollte die volle Packung mit allen extras buchen, aber man lässt mich nicht.
    Mir wurde dann erklärt ich könnte ja kündigen (aber erst zum Juni 2011) und dann einen neuen Vertrag machen dann ginge das. Alternativ stünde es mir ja frei den alten vertrag laufen zu lassen und parallel einen neuen abzuschließen ???

    Häääääää???? Wie bitte ????

    ich kann vor dieser Firma nur warnen. Ich werde jetzt kündigen. dann das jetzt leider noch laufende Jahr (13 Monate) absitzen und dann bin ich weg.

    In der Zwischenzeit kann es schon sein dass ich mir ein Script anlege und vom Microsoft server ununterbrochen die neueste Officedemo runterlade, sie wieder lösche und das als Endlosschleife. Mal schauen wie flat so ne flatrate sein kann.

    Stinksauer
    Stefan

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Blockade von Bestandskunden

    Moin!

    Auch wenn du es wahrscheinlich nicht hören magst: einen wirklichen Grund, dich aufzuregen, hast du nicht...

    VDSL ist grundsätzlich erstmal was anderes als ADSL. Nur weil ADSL geht (was du aktuell hast), heißt das im Umkehrschluss nicht auch, dass du VDSL bekomme kannst.

    Der nächste Punkt ist, dass 1&1 als Unternehmen selbst bestimmen kann, welche Kunden welche Angebote nutzen können. Wenn 1&1 bisher nur Neukunden VDSL zur Verfügung stellt/stellen möchte (was der Fall ist), dann ist das eben so. Für VDSL muss neue Technik ausgebaut werden, das heißt, es sind auch wieder nur eine beschränkte Anzahl an Ports verfügbar, die VDSL liefern können. Das Monpol über diese Ports und Technik hat bisher die Telekom. 1&1 mietet auch nur bei der Telekom an. Und wenn 1&1 sich gedacht hat, mit VDSL Neukunden anzuwerben und erst nach dieser Akquisephase auch den Bestandskunden die dann eventuell noch vorhandenen VDSL-Ports zur Verfügung zu stellen, dann ist das eben so.

    Deine 1,685 MByte im Download entsprechen nicht 16000 KBit, sondern 13500 KBit. Du hast also nicht volles DSL16000. Sicher hat die Dame nicht Recht damit, dass du nur 10000 KBit hast, aber 16000 sind es eben auch nicht.
    A propos: wäre es möglich, dass du hier mal einen Screenshot der DSL-Informationen reinstellst? Dann könnte man sehen, inwiefern deine Leitung "grenzwertig" ist und was sie tatsächlich hergibt.


    Also, ADSL und VDSL kann man nicht in einen Topf werfen. Es mag unschön für dich sein, dass du diesen Tarifwechsel nicht vollziehen kannst, aber da steckt keine Boshaftigkeit, sondern reine Geschäftspolitik dahinter.


    Beste Grüße,
    Julian

  3. #3
    Avatar von Stefan.S
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    Hi Schrippe

    Reine Geschäftspolitik ist gut........
    Ich für meinen Fall bin als beruflicher Anwender auf bestmögliche Internetanbindung angewiesen. 1und1 blockiert mich aber durch das pochen auf den bestehenden Vertrag und hindert mich daran eine leistungsfähigere Leitung anzumieten. Ich hätte hier im Haus auch die Möglichkeit aufs Kabelmodem umzusteigen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

    Klar hast Du recht, Vertrag ist Vertrag. Aber meine schlechte Laune über dieses Verhalten werde ich flächendeckend in meinem Bekanntenkreis streuen und dafür sorgen dass jeder über die Unflexibilität von 1 und 1 Bescheid weiß.

    Eben auch in diesem Forum......... und in einigen anderen.

    Ich sag ja. Vielleicht mach ich das wirklich, hol mir den Kabelvertrag und lass nebenbei bei 1 und1 pro tag 50-100 giga durchrauschen.
    Mal schauen wann sie mir kündigen.


  4. #4
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Blockade von Bestandskunden

    Naja - ob sie Dir dann kündigen ....

    Ich könnte mir eher vorstellen, daß 1&1 die Leitung drosselt - und der Vertrag erst zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird -

    da 1&1 ja in den AGB stehen hat:
    6.6.

    Der Kunde ist verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen vermieden wird.

  5. #5
    Avatar von Stefan.S
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    tja, das können sie schon machen, aber dann reduziert sich auch der Preis oder es ergäbe sich ein Kündigungsgrund Leistung unter 50% der vereinbarten Geschwindigkeit), das widerspräche im übrigen den Geschäftsbedingungen der Leistungsbeschreibung § 2.10 - was soll denn eine Übermäßige Nutzung bei einer "unbegrenzten Flatrate" bedeuten siehe:
    >>>>>>>>>>>>
    2.10 1&1 Internet-Flat
    Die 1&1 Internet-Flat ist ein fester Bestandteil aller 1&1 DSL-Pakete und in der monatlichen Grundgebühr enthalten. Die
    Internet-Flat berechtigt zum unbegrenzten Surfen im Internet ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung.

    weiters gilt:
    Die 1&1 Leistungs-Garantie umfasst alle Bestellungen sowie Tarifwechsel, bei denen die voraussichtlich verfügbare
    Bandbreite (Downstream) unter 50 Prozent der bestellten Bandbreite (Downstream) liegt. Wird der Schwellenwert
    unterschritten, versucht 1&1 den Kunden spätestens fünf Werktage nach Prüfung des Auftrags telefonisch zu kontaktieren.
    Dabei wird ihm die Möglichkeit geboten, das bestellte 1&1 DSL-Produkt beizubehalten, in ein alternatives 1&1 DSL-Produkt mit
    einer niedrigeren Bandbreite zu wechseln oder die Bestellung zu stornieren.
    >>>>>>>>>>
    Ich denke dass bei einer willkürlichen Drosselung eine außerordentliche Kündigung beste Aussicht auf Erfolg hat.

    Soviel zur "Geschäftspolitik"

  6. #6
    Avatar von Schrippe
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    Zitat Zitat von Stefan.S
    Ich für meinen Fall bin als beruflicher Anwender auf bestmögliche Internetanbindung angewiesen.
    Dann solltest du dir sowieso einen Business-Tarif besorgen. Die Tarife von 1&1 sind zwar für die berufliche Nutzung nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aber was Entstörzeiten und Schadensersatz angeht beißt du auf Granit...

    Zitat Zitat von Stefan.S
    1und1 blockiert mich aber durch das pochen auf den bestehenden Vertrag und hindert mich daran eine leistungsfähigere Leitung anzumieten.
    Noch mal: 1&1 blockiert nicht. 1&1 hat festgelegt, welchem Kundenpsektrum sie welche Leistungen anbieten. Darüber können sie so frei entscheiden wie du frei entscheiden kannst, welchen Tarif du bei welchem Provider wöhlst...

    Zitat Zitat von Stefan.S
    Ich hätte hier im Haus auch die Möglichkeit aufs Kabelmodem umzusteigen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
    Andere Provider bieten auch nichts anderes an als 1&1. Ob du nun von 1&1 für VDSL eine zweite Leitung gelegt bekommst oder von der Telekom oder von wem auch immer, ist völlig wurscht. Du hättest in jedem Fall bis Mitte 2011 zwei Verträge an der Backe...

    Zitat Zitat von Stefan.S
    Aber meine schlechte Laune über dieses Verhalten werde ich flächendeckend in meinem Bekanntenkreis streuen und dafür sorgen dass jeder über die Unflexibilität von 1 und 1 Bescheid weiß.

    Eben auch in diesem Forum......... und in einigen anderen.
    Dann lass mich dich kurz darauf hinweisen, dass dieses Forum kein Blog zur Infoverbreitung ist, sondern eines zur Problemlösung und Hilfestellung.

    Zitat Zitat von Stefan.S
    tja, das können sie schon machen, aber dann reduziert sich auch der Preis oder es ergäbe sich ein Kündigungsgrund Leistung unter 50% der vereinbarten Geschwindigkeit),
    Tja, du irrst mal wieder. Eine Geschwindigkeitsdrosselung ist KEIN Kündigungsgrund! Dir wird zu keinem Zeitpunkt eine bestimmte Geschwindigkeit garantiert oder zugesagt. Wenn du also ohne Punkt und Komma saugst, obliegt es 1&1 durchaus, deinen Speed auf 6000 oder 3000 KBit runterzuschrauben, da dein Nutzungsverhalten nicht mehr im normalen Rahmen liegt. Und ja, den normalen Rahmen definiert sich 1&1 selbst.

    Zitat Zitat von Stefan.S
    das widerspräche im übrigen den Geschäftsbedingungen der Leistungsbeschreibung § 2.10 - was soll denn eine Übermäßige Nutzung bei einer "unbegrenzten Flatrate" bedeuten siehe:
    >>>>>>>>>>>>
    2.10 1&1 Internet-Flat
    Die 1&1 Internet-Flat ist ein fester Bestandteil aller 1&1 DSL-Pakete und in der monatlichen Grundgebühr enthalten. Die
    Internet-Flat berechtigt zum unbegrenzten Surfen im Internet ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung.
    Wie gesagt, du hast mit keinem Wort zu keinerm Zeitpunkt von keinem Mitarbeiter eine bestimmte Geschwindigkeit garantiert bekommen. Dein Anschluss muss lediglich zwischen 384 und 16000 KBit laufen. Egal ob 384 oder 16000 KBit anliegen, 1&1 erfüllt den Vertrag.
    Was ich dir garantieren kann, ist, dass du mit einer Kündigung aus diesem Grund keine Chance haben wirst.

    Zitat Zitat von Stefan.S
    weiters gilt:
    Die 1&1 Leistungs-Garantie umfasst alle Bestellungen sowie Tarifwechsel, bei denen die voraussichtlich verfügbare
    Bandbreite (Downstream) unter 50 Prozent der bestellten Bandbreite (Downstream) liegt. Wird der Schwellenwert
    unterschritten, versucht 1&1 den Kunden spätestens fünf Werktage nach Prüfung des Auftrags telefonisch zu kontaktieren.
    Dabei wird ihm die Möglichkeit geboten, das bestellte 1&1 DSL-Produkt beizubehalten, in ein alternatives 1&1 DSL-Produkt mit
    einer niedrigeren Bandbreite zu wechseln oder die Bestellung zu stornieren.
    Das gilt nur für NEUKUNDEN bei der Bestellung! Wenn du den 16000er Tarif wählst und bei der Schaltung rauskommt, dass nur 6000 gehen, wird dir automatisch der 6000er Tarif angeboten.
    Wenn du erstmal 16000 nutzen kannst (wie bei dir) und die Leitung mit der Zeit schlechter wird, bedingt dies keinerlei Kündigungsrecht.

    Zitat Zitat von Stefan.S
    Ich denke dass bei einer willkürlichen Drosselung eine außerordentliche Kündigung beste Aussicht auf Erfolg hat.
    Das ist dein größer Irrglaube! Null Chance, wird dir jeder hier im Forum bestätigen, sowohl von den bei den Providern Angestellten als auch von allen anderen Fachkundigen hier...

  7. #7
    Avatar von Stefan.S
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    Tja Schrippe

    Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen,wenn das so ist, wie Du soeben schlüssig erklärt hast, operiert diese Fa. offensichtlich im Rechtsfreien Raum mit Willkür und unter Beugung geschlossener Verträge.

    Es mag ja sein dass Du recht hast. Das ist aber um so schlimmer. Ich verliere vielleicht 13x 29,95 €. Die Jungs von 1und 1 aber Ihre Reputation je öfter sie sowas mit den Kunden machen.

    Mich können Sie jedenfalls zukünftig als Kunden abschreiben.
    Lieber Herr D Ávis das war wohl nix mit der Kundenzufriedenheit !

    Lehre daraus: keine Verträge mehr mit Laufzeit 24 Monate abschließen !

  8. #8
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Blockade von Bestandskunden

    Zitat Zitat von Stefan.S
    Lehre daraus: keine Verträge mehr mit Laufzeit 24 Monate abschließen !
    Da ist was dran. Zumindest vermeidet man dann solche Unstimmigkeiten.

    Zitat Zitat von Stefan.S
    Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen,wenn das so ist, wie Du soeben schlüssig erklärt hast, operiert diese Fa. offensichtlich im Rechtsfreien Raum mit Willkür und unter Beugung geschlossener Verträge.
    Das hat nichts mit Beugung eines Vertrages zu tun. Und rechtsfreier Raum ist es auch nicht.
    Wie in diesem Forum in nahezu jedem Thread erläutert wird, ist DSL eine Dienstleistung, die aufgrund der technischen Realisierung keine Garantie beinhalten kann. Dafür ist es schlichtweg zu unsicher, wie viel in welcher Qualität vom DSL-Signal beim Kunden ankommt. Dafür kann weder der Kunde, noch die Provider noch unser Bundespräsident a.D. etwas. Das ist Physik.

    Davon abgesehen bieten alle Dienstleistungsunternehmen Leistungen in "abgesteckten Grenzen" an. Man bekommt praktisch nirgendwo das auf einen selbst perfekt zugeschnittene Angebot. Das wäre auch nicht möglich, da jeder Kunde so spezifische Anforderungen stellt/stellen kann, dass bei einem separaten Eingehen auf jeden einzelnen ein Wust an Millionen von Tarifen, Paketen usw. entstünde. Das lohnt sich nicht zuletzt wirtschaftlich nicht...

    Zitat Zitat von Stefan.S
    Es mag ja sein dass Du recht hast. Das ist aber um so schlimmer. Ich verliere vielleicht 13x 29,95 €. Die Jungs von 1und 1 aber Ihre Reputation je öfter sie sowas mit den Kunden machen.
    Sorry, aber das haben schon 3846464 Leute hier im Forum gesagt, sie würden groß Radau machen gegen die Provider. Hat's bisher geschadet? Nö. Für die 10 Kunden, die du vielleicht überredest, nicht zu 1&1 zu gehen, schließen gleichzeitig 100 neue einen Vertrag ab.
    Außerdem ist für viele Leute die Reputation der Provider sowieso schon scheiße. Und dennoch: es kann ja dann im Endeffekt doch keiner ohne DSL mehr leben...

    Zitat Zitat von Stefan.S
    Mich können Sie jedenfalls zukünftig als Kunden abschreiben.
    Lieber Herr D Ávis das war wohl nix mit der Kundenzufriedenheit !
    Also, ich bin bisher durchweg zufrieden. Seit der Zufriedenheitsoffensive von 1&1 sogar noch zufriedener. Und ich denke mal, dem allerallerallergrößten Teil der Kunden geht es genauso.


    Um noch mal auf meine Frage zurückzukommen: mach doch mal einen Screenshot deiner DSL-Informationen. Dann kann ich dir eine Aussage dazu geben, wie grenzwertig deine Leitung tatsächlich ist oder eben nicht ist.


    Beste Grüße,
    Julian

  9. #9
    Avatar von XedosDan
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    @Stefan.S

    Hast du den Herrn Davis mal ne Mail geschickt und dein Anliegen erläutert?
    Wenn nicht, dann würd ich über die Werbung und seine Tätigkeiten nicht so urteilen.

    Wenn ja, dann fasse kurz zusammen, was er (oder der Mitarbeiter) dir geschrieben hat.

  10. #10
    Avatar von Stefan.S
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    Standard AW: Blockade von Bestandskunden

    Der Herr Dávis wenn es Ihn überhaupt gibt (siehe Herr Kaiser bei der Hamburg Mannheimer) reagiert auf ein Anschreiben diesbezüglich nur mit irgendwelchen Standardfloskeln ich könnte mich anmelden und mein Interesse bekunden dann würde ich benachrichtigt, das war vor einem halben Jahr, seitdem nada nix niente.

    Jetzt aber noch was interessantes zum Thema die 1und 1ler können machen was Sie wollen - das können sie eben doch nicht siehe hier

    Internet: Fristlos kündigen bei zu langsamem DSL - biallo.de

    auszug: "Das Gericht hielt die Kündigung für rechtmäßig Az.: 340 C 3088/08. Der Vertrag sei über eine Bandbreite von 6.000 KBit/s zustande gekommen. Zudem sei die sogenannte "Speedoption" auf DSL 16.000 Vertragsbestandteil geworden. An diesen Vertrag ist der Provider gebunden. Die geringere Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Verbraucher an einem Langzeitvertrag nicht weiter festgehalten werden könne. "

    siehe da, auch 1und 1 muss sich an Gesetze halten , wer hätte das gedacht.....

    Grüße
    Stefan

  11. #11
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    Standard AW: Blockade von Bestandskunden

    Es ist wie immer "nur" ein Urteil eines Landgerichtes und gilt nur für diesen Fall. Das Urteil eines Landgerichtes hat keine allgemein gültige Weisung. An einem anderen Landgericht kann dieser Fall schon wieder anders ausgehen. Das Urteil ist nicht Bundesweit anwendbar, man kann es als Anhaltspunkt nehmen, mehr aber auch nicht.
    Vor allem muss der eigene Fall Punkt für Punkt genauso auch bei einem Vorliegen.

  12. #12
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Blockade von Bestandskunden

    Und nun auch noch mal auch für dich, Stefan.S, weil du offenbar noch zu denjenigen gehörst, die es immer noch nicht kapiert haben: Urteile von Amtsgerichten können dich einen Scheißdreck interessieren, da sie keinerlei Grundsatzwirkung haben. Jedes Amtsgericht kann bei jedem absolut identischen Fall anders entscheiden.

    Ein Bezug auf ein Amtsgerichtsurteil ist für einen Provider-Kunden ungefähr genauso hilfreich und wertvoll wie die Antifa für die NPD oder Herr Ackermann für eine Bankenabgabe...


    EDIT: @Anbei
    Du warst zwar schneller, es ist aber ein Amtsgericht...

  13. #13
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    Zitat Zitat von Schrippe

    EDIT: @Anbei
    Du warst zwar schneller, es ist aber ein Amtsgericht...
    Arrrgh, stimmt, es ist ein Amtsgericht. Da habe ich ein bißchen zu schnell gelesen.

  14. #14
    Avatar von Stefan.S
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    Standard AW: Blockade von Bestandskunden

    Hallo Schrippe

    jetzt irrst aber Du.
    Denn mit so einem Urteil kannst Du deine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Und was glaubst Du wohl wer scheut ein Landesgerichtsurteil oder gar Oberlandesgerichtsurteil wie der Teufel das Weihwasser ? Na......?
    Ich wette mit Dir nahezu jeden Betrag dass sobald die Klage bei 1und1 auf dem Tisch liegt entlassen sie dich aus dem Vertrag - natürlich " kulanterweise".

    Capice ?

    Stefan

  15. #15
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    Zitat Zitat von Stefan.S
    Hallo Schrippe

    jetzt irrst aber Du.
    Denn mit so einem Urteil kannst Du deine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Und was glaubst Du wohl wer scheut ein Landesgerichtsurteil oder gar Oberlandesgerichtsurteil wie der Teufel das Weihwasser ? Na......?
    Ich wette mit Dir nahezu jeden Betrag dass sobald die Klage bei 1und1 auf dem Tisch liegt entlassen sie dich aus dem Vertrag - natürlich " kulanterweise".

    Capice ?

    Stefan
    Klar kannst Du Deine Rechtsschutzversicherung dafür in Anspruch nehmen, es heißt aber trotzdem nicht, das das Urteil eine Grundssatzwirkung hat.
    Dein Beitrag liest sich so, das wenn man klagt und sich auf dieses Urteil bezieht man nicht verlieren kann und das ist eben nicht so. Es kann auch anderes ausgehen, das soll/muss den Leuten klar sein.

  16. #16
    Avatar von Stefan.S
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    @ Anbei

    das hab ich nicht gemeint !

    Überleg mal ganz genau.Wenn du gleich gewinnst is gut - OK.
    Falls Du verlierst gibts dazu eine nächste Instanz. Dein Risiko dazu ist nahezu null (außer deinem Zeitaufwand verlierst Du erst mal nix) aber für 1und1 wirds immer brenzliger je höher das geht. Sollten sie je damit vor einem Oberlandesgericht landen und verlieren sind Ihre Verträge Makulatur.
    Jetzt könnte man dazu nur noch einwenden dass der Streitwert dazu zu gering sein könnte, aber auch das könnte man bei der Klage berücksichtigen und entsprechend hoch ansetzen indem man Folgeschäden und Zeitaufwand einbringt , da gibts sicher noch mehr Tricks - frag mal einen guten Anwalt.

    Jetzt könnte es nur sein das dann irgendwann die Rechtsschutzversicherung meckert. Klar ist das dann vielleicht ein Risiko auf deine Kappe weiter zu machen aber da braucht man halt Sportsgeist. ( oder richtig Ärger im Bauch )

    Grüße
    Stefan

  17. #17
    Avatar von Anbei
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    Ich verstehe Dich schon, aber wenn Du in der ersten Instanz verlieren solltest, sagt Dir Deine Rechtschutzversicherung, der Fall kostet zuviel, die nächste Instanz bezahlen wir nicht.

    Es soll hier gar darum gehen ob und wie ein Fall vor Gericht gewonnen oder verloren wird, es muss nur jedem die Konsquenzen klar sein. Das ganze kann nämlich auch ganz schön in die Hose gehen.

    Ob jemand vor Gericht gehen möchte oder nicht, ist mir erstmal egal, das muss jeder für sich entscheiden und sich vorher dazu einen anwaltlichen Rat einholen.

  18. #18
    Avatar von Stefan.S
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    @Anbei

    naja da gäbe es theoretisch noch eine Verfassungsklage, das könnte man auch als Sammelklage machen.
    Begründung: Gesetzesgeber ignoriert Rechte von Käufern indem Zusicherung einer wesentlichen Eigenschaft der Kaufsache als unwichtig negiert wird.
    Konsequenzen : Forderung entweder Schaffung einer klaren Gesetzeslage oder Anweisung des Falles an ein entsprechendes Gericht (Oberlandesgericht?) zur Neuprüfung der Sachlage.

    Daran hätten alle Provider aber dicke zu kauen.
    Denn das würde sie Abermillionen kosten.

    Deswegen glaube ich nach wie vor, wenn man da nur hartnäckig genug bleibt und seinen Standpunkt beharrlich vertritt, dann werden die 1und1ler
    (und ich bin mir sicher die haben sehr gute Rechtsanwälte und schlaue Berater) den entsprechenden Vertrag lösen. Das Prozessrisiko stünde in Ihrem Fall in keinerlei Verhältnis zum möglichen Verlust eines einzelnen Kunden.

    Grüße
    Stefan

  19. #19
    Avatar von Schrippe
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    @Stefan.S
    1. Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. Höchstens eine Prozessverbindung durch den Richter.

    2. Ist und bleibt es freies unternehmerisches Handeln, wie die angebotenen Tarife einer Dienstleistung gestaltet werden. Es kann kein Unternehmen in Deutschland auf eine bestimmte Gestaltung des Angebotes verklagt werden.

    3. Natürlich wird jeder Querulant aus dem Vertrag entlassen, wenn er klagt. Zum einen will niemand ein Grundsatzurteil, u.a. weil die Richter in den allermeisten Fällen keine Ahnung haben. Gerade vor Amtsgerichten arbeiten oft nicht die bewandertsten Richter, was diese Materie angeht. Da urteilt schon hin und wieder mal einer nach deiner Argumentation. Ich bin mir aber sicher, dass Richter in höheren Instanzen, gerade wenn es um einen Grundsatz geht, sich entsprechend kundig machen und dann auch erkennen, dass hier keine Abzocke o.ä. vorliegt, sondern die Ausgestaltung der Tarife schlichtweg der Physik geschuldet ist.
    Zum anderen würde ich als Unternehmer Querulanten wie dich auch schnell loswerden wollen. Dann gibst du wenigstens Ruhe und störst nicht weiter den Betrieb. Der "Schaden" durch eventuelle Negativ-Publicity bewegt sich in sehr übersichtlichem Rahmen und kann hingenommen werden.


    Wie man's dreht und wendet, der "maximale Erfolg" für dich wäre die Auflösung deines Vertrages. Und dann? Gibt's beim nächsten Anbieter wieder Stress.
    Ganz abgesehen davon, dass sich bei einer signifikanten Ausbreitung dieser "ich klage mich frei"-Mentalität irgendwann Schwarze Listen zwischen den Providern kursieren werden und Leute wie du dann ganz einfach keinen DSL-Vertrag mehr bekommen werden...


    Also, tu, was du nicht lassen kannst. Aber heul dann nicht wieder hier rum, wenn du wieder Probleme hast oder dich schlecht behandelt fühlst...

  20. #20
    Avatar von Stefan.S
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    Danke
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    Standard AW: Blockade von Bestandskunden

    @ Schrippe

    ich habe hier ganz sachlich die Möglichkeiten geschildert. Das heißt noch lange nicht dass ich das mache und außerdem ist wie ich schon angemerkt habe, der pekuniäre Verlust von 13 x 29 € durchaus verschmerzbar. Ich werde halt meine Konsequenzen draus ziehen. d.h. einen neuen Vertrag mit kurzen Kündigungszeiten abschließen und den alten kündigen.
    Weiters jeden neu abgeschlossenen Vertrag sofort zum Vertragsende vorsorglich kündigen, ich kann jedem nur empfehlen genau das zu tun.
    damit haben sich die 1und1ler dann sicher ein Eigentor geschossen denn wenn jeder das macht, steigt der Verwaltungsaufwand ins Unermessliche, dann wäre es einfach billiger dem Kunden gegenüber kulant zu sein

    Wenn sich aber nach Deiner Meinung jeder einfach alles gefallen ließe, dann wäre das Ok ? Im übrigen ist interessant wieso du in derart heftiger Form mich hier persönlich angehst, neutrale Diskussion ist wohl nicht deine Sache ? Im übrigen habe ich nie gesagt "Ich" will aus dem Vertrag entlassen werden , ich wollte und will Ihn eigentlich erweitern. Und ich war bis jetzt mit der technischen leistung von 1und1 7 Jahre lang zufrieden - Du glaubst doch nicht im Ernst dass ich mich in die Arme des Rosa Riesen begebe, die sind Faktor 5 schlimmer als 1und1- mal abgesehen vom Preis Leistungsverhältnis. Was mich nervt ist der Umgang mit Bestandskunden und die total dämliche Auskunft meine Leitung wäre zu schlecht, die steht nämlich wie ne eins, recht viel besser kann ADSL gar nicht laufen. Soviel zu den Feinheiten..... Genau lesen hilt manchmal.

    Sag mal- du bekommst nicht zufällig dein Gehalt von 1und1 oder einem anderen Provider ? So als Forumsaufpasser oder Ausputzer wenn einer mal blöde Fragen stellt ? Ist ja mittlerweile durchaus gängige Praxis......
    oder war das jetzt zu persönlich......

    Grüße
    Stefan

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