versatel

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  1. #1
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    Böse versatel

    Habe im feb.2009 einen DSL-Auftrag bei Vesatel unterschrieben da ich mit Arcor arg Probleme hatte ( Absturz Internetverbindund trotz wechsel des Modems
    etliche male!
    Auftragsbestandteil ist eine 6000 dsl-leitung mit Festnetzflatrat!
    Nach ca.16 Monaten( war vertraglich noch gebunden)erhalte ich von Versatel
    eine Auftragbestätigung! Aber über eine 2000DSL Basis-Flatrat mit Opionsmodul
    auf 6000!
    Dieses habe ich aber nicht geordert sondern eine reine 6000(steht so auch im
    Auftrag( Basis-DSL mit Opion nicht erwähnt)) !
    Von einer erweiterten Basisflatrat war beim Außendienstmitarbeiter nicht die
    Rede sonder eine 6000 standleitung!
    Mir ist bewußt,das durch dämmpfungen einiges verloren geht!
    Aber nun meine Frage!
    Ist der Vertag mit Vesatel eigendlich rechtlich gültig,wenn man mir Optionen
    bestätigt die nicht Auftragsbestandteil sind und man mir die Vertragskonditionen nach unten hin korigiert ohne mich davon in Kenntnis zu
    setzen?
    Vorab noch! Die AGB wurden mir erst nach Unterzeichnug ausgehändigt die ich dann eigendlich nur überflogen habe! Spezifisch habe ich ja nach nicht
    gesucht bis heute!
    Wenn aber da (wie ich jetzt weiß) die AGB greift,bin ich aber von den Außen
    dienstmitarbeiter aber arglistig getäucht worden wenn Vesatel aus tech.keine
    6000 Leitung liefern kann!
    Gegen diese Auftragsbestätigung über eine 2000 DSL mit Zusatzmodul habe
    ich Widerruf eingelegt da in dem Auftragsformular nur eine reine 6000
    (keine 2000 mit Zusatzmodul) erwähnt wird!

  2. #2
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    Standard AW: versatel

    Oh mann...

    Also,
    1. hast du keine "6000er Standleitung" gekauft. Du hast eine DSL-Leitung "mit bis zu 6000 KBit" gemietet. D.h. Versatel muss dir irgendwas zwischen 384 KBit und 6000 KBit liefern, damit sie den Vertrag erfüllen.

    2. Ist es außerordentlich nett von Versatel, dir vons ich aus einen 2000er Tarif mit Option bis 6000 KBit anzubieten. Denn bei dir wird wahrscheinlich nicht mehr gehen als 2000 KBit. Denke mal, der 2000er Tarif ist günstiger als der 6000er. Also sei froh.

    3. Wer die AGBs nicht liest bzw. danach fragt, bevor er etwas unterschreibt, ist selbst Schuld (und dazu noch ziemlich naiv).

    4. Nein, der Vertrag ist damit nicht nichtig. Versatel liefert im Rahmen dessen, was du bestellt hast. Die Korrektur der Bandbreite erfolgte deshalb, weil bei dir nicht mehr geht, was a) Kulanz ist und b) darüber hinaus sehr nett, machen bei weitem nicht alle Provider so...


    Grüße,
    Julian

    P.S.: Komm mal wieder etwas runter, du tust so, also ob du um dein Leben betrogen wurdest...

  3. #3
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    Böse AW: versatel

    Danke für deine Antwort! Jedoch können andere Anbieter (z.Z Vodafon,da Arcor
    übernommen problemlos) eine 6000 liefern!
    Warum dann eine herabstufung des Vertrages von Vesatel wenn 6000 möglich!
    Wenn Vesatel über den Verteiler seinerseits das nicht erfüllen kann,darf er auch
    in dieser Region eben nur das anbieten was möglich für ihn ist aber doch nicht
    die aufträge ohne Rücksprache eigenmächtig ändern!
    Das hätte der AM den Kunden mitteilen müßen!
    Wenn er dem Kunden etwas anbietet,was von vornheraus nicht machbar ist,
    hat das Unternehmen mit sicherheit nicht das Recht eigenmachtig Aufträge zu
    ändern! Ferner steht auch nirgends in der Auftragsbescheinigung ""bis dsl 6000
    sondern dsl 6000 ,das heißt das mit dämpfungsberücksichtigung mindestens
    annäernd z.b eine verbindungsrate für "dsl5000 geliefert werden muß!Du kaufst
    ja auch keinen Kühlschrank mit 1000l fassungsvermögen,bekommst aber nur750l
    geliefert aber mußt 1000 bezahlen!

  4. #4
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    Standard AW: versatel

    Noch einmal Danke für deine Antwort Schrippe!
    Was ich noch sagen wollte,bei dem Gespräch mit dem AM von Versatel,war nie
    die Option unter DSL 6000! Dann hätte ich auch bei meinen alten Anbieter
    bleiben können! Aufgrund dessen das man mir hier an meinen Wohnort eine
    6000 dsl Standleitung zugesichert hat!!!!!!
    Ist der Auftrag zustande gekommen!
    Aber wenn VS das nicht kann ist das doch nicht von mir verschuldet oder???

  5. #5
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: versatel

    Ich denke du verwechselst da was.

    Du hast keinen Vertrag "mit 6000 KBit" abgeschlossen. Du hast einen Tarif gewählt, der so benannt ist. Schau dir das noch mal in Ruhe genau an.

    Dass Versatel eventuell nur weniger liefern kann als Vodafone liegt schlichtweg daran, dass Vodafone eigene Technik und eigene Leitungen besitzt und damit durchaus mal mehr liefern kann als andere Anbieter.
    Wie gesagt ist die Herabstufung auf den 2000er Tarif ein freundlich gemeintes Angebot von Versatel.
    So wie ich dich einschätze, würdest du hier einen ähnlichen Aufriss machen, wenn du den 6000er Tarif hättest, aber nur 2000 bekämst, aber 6000 bezahlen sollst.

    Zudem denke ich, dass du mit der Änderung auf 2000+Option auch die Möglichkeit der Stornierens eingeräumt bekommen hast, wenn du damit nicht einverstanden bist, oder!?


    Grüße,
    Julian

  6. #6
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    Hochmal !!!
    Im Grunde ist der Anbieter ja egal! Wichtig ist nur,das Grundlagen die zur Unterzeichnung eines Aufrages herführen auch eingehalten werden!
    Ob man durch naivität oder anderen Gründen die AGB überfliegt steht dahin!
    Man verläßt sich überwiegend auf die Beratung!
    Dazu folgendes,was in meinen Bekanntenkreis auch noch niemals vorgrkommen ist! Ein Vodafone-Mitarbeiter hat mir bei einer Beratung sogar den Dämpfungsverlust erklärt! Das war voll korekt!
    Die mehrmals gemessene Übertragungsrat über Computer-Bild liegt hier bei mir
    bei ca.5940 überVF.
    Warum dann von VT nur eine 2000 Basis!
    Ich war selbst 25 Jahre in meinen Beruf im Kundendienst und mußt Kalkulationen,
    Angebote und Kostenvoranschläge machen! Es gibt gesetzliche Regen die man dabei beachten muß! So auch eine Nachkalkulation, oder eine Reperatur darf den
    Kostenvoranschlag nur um x % überschreiten!
    Ansonsten hat der Kunde ein Rücktrittsrecht!
    Dann muß er nur die Vertraglichen Kosten tragen-alles darüber sind Firmenkosten!
    Meine Frage nocheinmal ist VT berechtigt ohne Rücksprache den Vertrag bzw.
    die Auftragserteilung eigenmächtig zu verändern!
    Änderungen würde Ich nach Rücksprache akzetieren,aber dann auch Preisänderungen! D.H wenn 6000 dsl-29.95
    dann dsl 2000 nur für ein drittel!
    Haben wir Verbraucher eigendlich auch noch Rechte???????

  7. #7
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    Standard AW: versatel

    Ob man durch naivität oder anderen Gründen die AGB überfliegt steht dahin!
    Man verläßt sich überwiegend auf die Beratung!
    Das sind m.E.n. die entscheidenden Dinge, die man bei einer Vertragsunterzeichnung beachten sollte...

    Ich breche das hier jetzt ab, es ist sinnlos. Du hast dich in eine Denkstruktur verrannt, die ich dir nicht austreiben kann. Ist auch nicht meine Aufgabe.


    Ein letztes Mal in aller Kürze: du schließt einen Vertrag mit bis zu XXX KBit ab. Neben diesem Bestandteil gibt es noch andere Leistungen, die in diesem Vertrag als Tarif zusammengefasst sind.
    Du buchst also einen Tarif, der u.a. eine DSL-Leitung mit bis zu 6000 KBit enthält. Was bis zu heißt, habe ich erläutert.
    Versatel hat nicht den Vertrag geändert. Versatel hat lediglich die "Variablen" im Vertrag der Realität angepasst - also statt der in dem von dir gewählten Tarif maximal möglichen 6000 KBit haben sie den Vertrag direkt auf die real maximal mögliche Bandbreite von 2000 KBit geändert (mit Option, falls doch mehr geht). Wo da jetzt das Problem liegt, verstehe ich nicht. Du hast nicht mehr Kosten, du hast nicht mehr Aufwand, du hast keine anderen Vertragsbedingungen - da steht einfach nur eine einzige andere Zahl drin. Wie bereits gesagt sehe ich diese Vorgehensweise als sehr transparent an, da die meisten anderen Provider einfach Tarife anbieten und hinterher einfach weniger geschaltet wird, ohne Erklärung. Versatel sagt von sich aus, VOR Zustandekommen des Vertrags, das nur weniger geht, ich wette sogar inkl. Rücktrittsrecht, falls der Kunde möchte.

    Wer sich auf die Beratung von Leuten verlässt, die damit ihr Geld verdienen, Verträge abzuschließen, ist selbst Schuld. Beratung entledigt nicht der Kontrolle!

    Und noch ein Wort zum "Dämpfungsverlust" - sowas gibt's nicht.
    Jede Leitung hat eine Dämpfung, die maßgeblich von Länge und Durchmesser abhängt. Je länger die Leitung, desto größer die Dämpfung (des Signals) und desto weniger Speed ist beim Kunden maximal stabil möglich.
    Bei dir ist genau das der Fall. Du hast einen Tarif mit bis zu 6000 KBit abgeschlossen, aber deine Leitung ist so lang, dass wahrscheinlich nur 2000 stabil synchronisieren. Daraufhin wurde der Vertrag angepasst und dir ein Rücktrittsangebot unterbreitet.

    Vorteile für Versatel: 0.
    Nachteile für den frankyboy: 0.

    Also entspann dich, ist alles halb so wild und alles rechtlich sauber.


    Grüße,
    Julian

  8. #8
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    Lächeln AW: versatel

    War wohl gestern doch schön aufe Palme!
    habe das ja auch im Grund verstanden!
    Aber ein rücktrittsangebot aufgrund der änderung hat man mir nicht unterbreitet
    oder eingeräumt!
    Der Vertrag unter den geänderten Bedingungen wird von VS ausgeführt!
    Eine stonierung bzw.einen Rücktritt von den Vertrag hat man abgelehnt!
    Werde jetzt mal abwarten was kommt!
    Danke nochmal fur deine Erlärungen!

  9. #9
    Avatar von fribous
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    Standard AW: versatel

    Hallo

    Nach Erhalt der Auftragsbestätigung hast du 14 Tage Zeit um die Sache zu wiederrufen, danach geht es nicht mehr. Wenn man solche Verträge in einem Ladengeschäft abschließt, hat man gar kein Wiederrufsrecht.

    @frankyboy1

    Hier mal ein Auszug aus den AGBs von Versatel

    Zitat:
    2 Vertragsschluss
    2.1 Der Kunde kann Aufträge schriftlich, fernmündlich oder durch Online-
    Auftrag (z.B. E-Mail) erteilen. Ein Vertrag kommt zustande durch die
    schriftliche Annahme des Auftrags durch Versatel; spätestens jedoch mit
    Freischaltung des Anschlusses. Für die schriftliche Annahme erhält der
    Kunde eine schriftliche, als „Auftragsbestätigung“ bezeichnete, Annahmeerklärung
    von Versatel. Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag des
    Kunden ab, so erfolgt die Annahme des Vertrags durch den Kunden zu den
    in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen, spätestens durch die
    erstmalige Inanspruchnahme von Versatel-Leistungen durch den Kunden.


    Versatel AGB Festnetz

    Gruß fribous

  10. #10
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    Standard AW: versatel

    Hallo Fankyboy1,

    vielleicht magst Du mir ja Deine Kundendaten per PN schicken? Dann kann unser Kundenservice Deinen Fall noch einmal prüfen und schauen, ob hier möglicherweise etwas schief gelaufen ist.

    Danke und Gruß
    Versa

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