Huhu zusamm
wollt nur mal kurz fragen ob ich 1und1 Schriftlich die frist mitteilen muss(sollte) oder ob da das Kontaktformular reicht?
Und muss diese 14 tage beinhalten?
Fristschreiben (14tage wie schonmal geschrieben) würde abgeschickt einschreiben+rückschein. 22.7 rückschein erhalten und bis zum 27.7 nichtmal irgendeine reaktion von 1und1.
Gestern morgen dann die erste Email:
Tut uns leid das sie sich so lange nich gemeldet haben haben sehr viel zu tun etc etc ihr Spezialteam arbeiten mit hochdruck an dem Problem
und ganz unten dann. Zur information wir widersprechen natürlich ihrer Fristsetzung.
hm keinerlei begründung oder sonstwas ganz toll.....
5stunden später 2weiter email. Störung würde behoben leitung kann wieder fehlerfrei betrieben werden hm so weit so gut
Heute 7uhr morgens 7sync abbrüche in einer stunde. um 11uhr nochmal 5dcs das zum thema leitung läuft wieder fehlerfrei.
Nun meine frage soll ich nun nochmal die störung melden? habs mittlerweile 13x gemacht. Und soll ich nach ablauf der frist 05.08 trotzdem eine kündigung samt entzug der einzugsermächtigung abschicken?
Die scheinen ja immernoch nix gemacht zu haben
Wenn die einer korrekten Fristsetzung widersprechen (wahrscheinlich sogar automatisch - ohne Hand und Fuß) -
dann ist das so egal wie mit dem Sack Reis in China.
Wenn es weiterhin keine Besserung gibt - berufe Dich auf Deine Fristsetzung, welche fruchtlos verlaufen ist -
und ziehe die außerordentliche Kündigung durch - wieder per Einschreiben/Rückschein.
@MariaR
So einfach istr das ja nun auch wieder nicht...
Wenn eine Frist gesetzt und die Herstellung eines funktionierenden Anschlusses gefordert wird, man dann eine Nachricht bekommt, dass die Störung beseitigt wurde und der Anschluss 12 Stunden funzt, ist das so eine Sache mit der außerordentlichen Kündigung...
Wenn ich in meinem Verantwortungsbereich alles ausgeschlossen habe und die Leitung dennoch nicht korrekt funktioniert - würde ich bis zum äußersten gehen, um diesen Zustand zu beenden.
Ich bin fern ab davon, daß ich mir erzählen ließe "Störung behoben" - wenn das nur für Stunden funktioniert - und das womöglich wiederholend.
Wie lange?? Wochen? Monate?
Nö - mit mir nicht.
Und ich bin fern davon, zu glauben, daß Gesetze solche Gängelei unterstützen.
Ob du das jetzt glaubst oder nicht:
Wird eine Frist gesetzt um einen Mangel zu beheben und es kommt, wenn auch nur temporär, zur Behebung eben dieses Mangels ist die Fristsetzung erfüllt und es kann keine Kündigung aus wichtigem Grund mehr ausgesprochen werden.
Wird eine Frist gesetzt um einen Mangel zu beheben und es kommt, wenn auch nur temporär, zur Behebung eben dieses Mangels ist die Fristsetzung erfüllt und es kann keine Kündigung aus wichtigem Grund mehr ausgesprochen werden.
Wenn ich dem Provider melde, mein Anschluss funktioniert nicht und die Ströung wird wenn auch nur für Stunden beseitigt, mag das stimmen.
Wenn ich dem Provider aber eine Störung melde, das mein Anschluss zeitweise nicht funktioniert kann der Provider sich nicht auf den Zustand des Funktionierens berufen, weil der Anschluss ja sowieso immer wieder mal geht.
deshalb habe ich ja geschrieben, daß ich bis zum äußersten gehen würde -
um genau solche Gängelei (und nichts anderes ist das - weil dieser Anschluß eben nicht störungsfrei läuft, sonst würde dieses Problem nicht nach Stunden immer und immer wieder auftreten)
zu unterbinden.
Es kann definitiv nicht sein - daß ein Kunde eine ganze MVLZ ausharren muß - dabei jede Woche mehrere Störungen melden muß - Internet nur stundenweise funktioniert -
nur weil der Provider Emails und sms versendet, daß er angeblich (!!) die Störung behoben hat.
Ich schrieb: Wird eine Frist gesetzt um einen Mangel zu beheben und es kommt, wenn auch nur temporär, zur Behebung eben dieses Mangels ist die Fristsetzung erfüllt und es kann keine Kündigung aus wichtigem Grund mehr ausgesprochen werden.
Da war von Behebung die Rede, nicht von sinnfreien SMS.
Es zwingt dich niemand, werte Maria. Nur die Rechtslage sieht nunmal anders aus, und du erweckst den Eindruck, dass diese Bestimmungen keine Gültigkeit hätten.
Die Rechtslage beruft sich nicht darauf, daß Kunden einen ständig gestörten Anschluß behalten müssen - der nur temporär immer wieder für wenige Stunden funktioniert und ansonsten (in meinen Augen!!!) unbrauchbar ist.
Nö - das kannst auch Du mir nicht erzählen.
Das sind individuelle Geschichten und abhängig von der Häufigkeit der Störung.
So wie eben von mir geschildert - würde auch die "Rechtslage" nicht anders ausfallen.
Die Rechtslage besagt, wurde die Störung behoben, ist die Fristsetzung hinfällig, nicht mehr und nicht weniger. Tritt die Störung hinterher wieder auf muss eine neue Frist gesetzt we4rden. Und nun widerlege das doch einfach mal, und zwar nicht mit Dingen die mit "Ich würde" oder "Ich finde" anfangen. Einfach mal bei den Tatsachen bleiben und nicht ins Wunschdenken oder in "in meinen Augen" abscheifen.
Es kommt in diesem Fall darauf an, wie man die Störung formuliert.
Wenn man jedesmal eine Störung meldet und sagt"Mein Anschluss funktioniert nicht", dann ist jede Entstörung auch nur für einige Stunden eine Lösung des Problems.
Wenn ich die Störung aber als Zeitweise Störung mit einer Entsprechenden Beschreibung was nicht funktioniert an den Provider melde, dann ist eine Kurzzeitige Entstörung nicht als Problemlösung anzusehen und hat auf die Frist keine Auswirkung.
Die Rechtslage beruft sich nicht darauf, daß Kunden einen ständig gestörten Anschluß behalten müssen - der nur temporär immer wieder für wenige Stunden funktioniert und ansonsten (in meinen Augen!!!) unbrauchbar ist.
Einen für Stunden brauchbaren Anschluß sehe ich ja auch nicht als entstört an. Unter einer temporären Besserung verstehe ich Tage oder Wochen, nicht aber Stunden. Kanns sein, dass wir da schon eine Weile aneinander vorbeireden?
Es kommt einfach drauf an wie die Frist gesetzt wurde - den genauen Wortlaut der verwendet wurde.
Schreibe ich "Störung seit Montag - Internet funktioniert garnichtmehr" dann ist die beanstandete Störung damit Behoben wenn ich Freitag und Samstag wieder ins Netzt komme. Tritt Sonntag erneut eine Störung auf wäre das durch die Mahnung zur Nachbesserung nichtmehr abgedeckt -> eine neue Fristsetzung wäre nötig
Lautet die Fristsetzung allerdings - "der Anschluss funktioniert seit Wochen nicht zuverlässing - wenn dann maximal ein oder zwei Tage stabil - es wird verlangt dass der Anschluss dahingehend instandgesetzt wird dass die laut AGB vereinbarte Anschlussverfügbarkeit auch erbracht wird" dann sieht das anders aus.
Hallöchen zusammen
Wollte man schreiben wie es zur zeit mit 1und1 und mir aussieht
Nach dem Fristschreiben wurde wohl anscheinend meine leitung überprüft und was soll man sagen sie lief doch fast 3 wochen problemlos.
Jetzt kommt was was mich an der ganzen sache bissl iritiert. Und zwar ist zur gleichen zeit mein Nachbar über mir ausgezogen. Inet lief problemlos leider nur auf 4500 statt 16000 aber nungut hauptsache stabil.
Nun sind neue Mieter über mir eingezogen oder am einziehn und zack seid 2-3 tagen sync abbrüche als wär die leitung nie in ordnung gewesen. Direkt wieder die störung gemeldet nur frag ich mich lag es vllt daran das oben keiner wohnte das meine leitung lief oder haben die irgendwas gemacht das die 3wochen ganz gut lief hm
Da ich insgesammt immernoch total unzufrieden mit 1und1 bin werd ich bei weiteren sync fehlern nich lange zögern und wieder ein Fristschreiben schicken. Hotline anrufen bringt irgendwie rein nix
Ich habe nun auch schon zum x. Mal die gleichen Verbindungsabbrüche bei meinem Anschluss. Ich hab in der Vergangenheit schon diverese Tickets dazu aufgemacht. Wenn der Fehler nach Wochen dann mal behoben wurde hat es meist nicht lange gedauert bis das ganze Spiel von vorne losging.
Aktuell warte ich nun schon wieder seit 1 1/2 Wochen auf die Behebung der Probleme.
Da 1&1 nicht in der Lage zu sein scheint den Fehler dauerhaft zu beseitigen, möchte ich nun eine Frist setzen um ggf. vorzeitig kündigen zu können.
Kann mir jemand nen Tipp geben, wie die Fristsetzung am besten formuliert sein muß, damit der Fehler wirklich dauerhaft behoben wird?
Ich möchte vermeiden, dass es zum Ende der Frist heißt "Leitung geht wieder" und dann gehen die Probleme ein paar Tage später wieder von vorne los. Dann müsste ich ja nochmal ne Frist setzen usw.
An welche Adresse muss so etwas bei 1&1 eigentlich geschickt werden?