1&1 Bestellung (16.000 Flat) nicht selbst ausgeführt
Hallo,
Ich bin seit kurzem mit meiner Freundin zusammen gezogen und wollte mich über eine Internetverbindung kümmern, da ich aber aus früherer Zeit ein Negativen Schufa Eintrag habe, kann ich keine Verträge abschließen und habe die Bestellung in Namen von meiner Freundin abgegeben, Sie wusste aber nix davon, sie wollte aber gerne Alice haben und war dagegen das ich über 1&1 Bestellt habe über Ihren Namen.
Nun will ich die Bestellung Wiederrufen, habe aber gelesen das das bei einer Express Schaltung nicht geht.
Der Vertrag ist doch garnicht Rechtsgültig da Sie nicht wusste das ich in Ihren Namen bestellt habe.
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Hallo
Eine Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen.
Das ganze ist aber eine super Basis für ein zusammenleben.
Wenn du das ganze Telefonisch beauftragt hast mit der schnellstmöglich Schaltung beauftragt hast, habt Ihr erstmal schlechte Karten.
Welche Möglichkeiten bestehen, diesen Vertrag zu widerrufen, weil du im Namen deiner Freundin abgeschlossen hast, kann dir bzw. deiner Freundin nur ein Rechtsanwalt beantworten.
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Hallo Andysnow,
Schicken Sie mir doch bitte Ihre Kundennummer (bzw. die Ihrer Freundin) per PN. Ich kann nichts garantieren, aber ggf. können wir noch was für Sie und Ihre Freundin tun.
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Zitat von 45grisu
Wenn du das ganze Telefonisch beauftragt hast mit der schnellstmöglich Schaltung beauftragt hast, habt Ihr erstmal schlechte Karten.
Ich bin mir nicht Sicher ob das anklicken von "Schnellstmögliche Schaltung" das Wiederrufsrecht automatisch aufhebt. Da müsste dann im Kleingedruckten stehen das man auf das Wiederrufsrecht verzichtet.
Mürde meine Frau solche Spiele machen, wäre aber was los!
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Hallo Andysnow,
das Bestellen auf falschen Namen ist rechtswidrig. Sonst könnte das ja jeder einfach so machen. Nennt sich auch "Missbrauch von persönlichen Daten".
Der Vertrag mag in deinen Augen als ungültig erscheinen, ist er aber erst dann, wenn bewiesen werden kann, dass deine Freundin das nicht im Internet selbst bestellt hat. Das wird denke ich schwierig.
Wenn du noch innerhalb der 14 Tage bist, dann soll deine Freundin einen Widerruf per Mail schreiben. Nur Sie als Vertragsinhaberin kann das machen.
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Moin!
Also, in diesem Fall muss es aus meiner Sicht die Möglichkeit des Widerrufes geben.
Es kann ja nicht sein, dass irgendjemand für jemand anderen im Internet einen Vertrag abschließt, der dann auch noch ohne Widerrufsrecht ist und der veräppelte Vertragsinhaber muss zahlen.
Wenn nun eine Auftragsbestätigung kommt, muss die Freundin einen Widerruf schreiben mit dem Hinweis, dass sie nichts bestellt hat. Ich würde da dann eher den Provider in der Beweispflicht sehen, zu beweisen, dass sie den Vertrag abgeschlossen hat und nicht jemand anderes. Zumal zum endgültigen Vertragsabschluss ja auch noch eine Unterschrift notwendig ist und wenn sie die verweigert, hat sich's eh mit dem Vertrag...
Wenn es da hart auf hart kommt, sollte man aber eventuell Auskunft bei einer Rechtsberatung einholen!
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Natürlich kommt sie aus dem Vertrag raus, und zwar relativ leicht, dazu muss sie nur ihren Freund in die Pfanne hauen und anzeigen.
Denn genausowenig, wie jemand für einen Anderen einen solchen Anschluß bestellen kann, kann dieser Jemand ungeschoren davon kommen. Mal abgesehen davon, dass es noch ein juristisches nachspiel hat, dürften die bisher angefallenen Kosten und eventuell ein Schadensersatz an die beauftragte Firma fällig werden. Und bei Bestellung über das Internet war bislang noch keine Unterschrift nötig.
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Hallo allerseits,
da Andysnow sich scheinbar nicht mehr meldet, möchte ich ihn hier vor weiterer Schelte bewahren. Seine Freundin konnte den Vertrag bei uns stornieren, es ging also noch mal glimpflich aus.
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Zitat von 1und1internet
da Andysnow sich scheinbar nicht mehr meldet, möchte ich ihn hier vor weiterer Schelte bewahren. Seine Freundin konnte den Vertrag bei uns stornieren, es ging also noch mal glimpflich aus.
Das ist gut zu Hören! Ich hoffe das die Freundin die Beziehung zu Andysnow auch gleich storniert hat.
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Zitat von tuxhunter
naja, solange die 14 Tage Widerrufsfrist nicht abgelaufen sind sollte da was machbar sein....
Also laut den 1und 1 AGBs hat man ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen. Ich frage mich, was es dann mit der Checkbox "schnellstmögliche Schaltung"auf sicht hat. Interessieren würde es mich schon.
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Zitat von fribous
Also laut den 1und 1 AGBs hat man ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen. Ich frage mich, was es dann mit der Checkbox "schnellstmögliche Schaltung"auf sicht hat. Interessieren würde es mich schon.
Ich könnte mir vorstellen, dass 1&1, sollte diese Checkbox nicht angeklickt sein, erst mal gar nichts unternimmt, solange die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist.
eil auch Portreservierungen etc. kosten ja Geld, liegen aber noch vor der eigentlichen Schaltung, werden im Falle einer Stornierung aber nicht in Rechnung gestellt.
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Zitat von fribous
Also laut den 1und 1 AGBs hat man ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen. Ich frage mich, was es dann mit der Checkbox "schnellstmögliche Schaltung"auf sicht hat. Interessieren würde es mich schon.
Also laut der Widerrufsbelehrung gibt es nur die Einschränkung.
"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."
Bedeutet das du stornieren kannst, auch wenn man schnellstmöglich auswählt. Aber eben nicht mehr dann, wenn der Anschluss geschalten wurde.
Habe mir das auch nochmals auf der Bestellseite angeschaut. Aktuell bedeutet schnellstmöglich, alles unter 28 Tage. Darüber hinaus sind es Wunschtermine bis zu 90 Tage in die Zukunft.
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Ich hatte mir diese Frage gestellt, weil in früheren Diskussionen einige der Meinung waren das bei aktivieren der Checkbox "Schnellstmöglich" die Wiederrufsfrist hinfällig wäre.
Ich habe schon öfters davon gehört, das 1und 1 eine Stornierung verweigert hatte, weil mit Bestellung "Schnellstmöglich" sofort alles in die Wege geleitet wird und ein Wiederruf oder Stornierung nicht mehr Möglich wäre. Ich wollte es halt mal genau wissen, damit es in Zukunft keine Diskussionen mehr darüber gibt!
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Das ganze war auch mal so.
Bis ein Gericht das als unzulässig entschieden hat. Der Verbraucherschutz war da auch beteiligt dran. Und nun muss 1und1 und die anderen Anbeiter eine Stornierung zulassen.