Telekom Vertrag kündigen

14Antworten
  1. #1
    Avatar von mller1989
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    Standard Telekom Vertrag kündigen

    Hallo liebes DSL-Forum,
    das ist mein erster thread und ich bräuchte eure Hilfe.
    Also, mein Kumpel hat seinem Vater einen Laptop mit einem Telekom Vertrag
    ersteigert. Hierbei handelst es sich um den Web´n walk stick premium l connect
    am Telefon sagte der Verkäufer unbegrenztes Datenvolumen, doch vor ein paar tagen erhielt mein freund eine sms das das Datenvolumen überschritten wurde und nun eine reduzierte Geschwindigkeit folge. Somit ist für ihn der Stick wertlos, da er viel im Internet ist und auch gerne mal zockt. Was kann er tun? Den Vertrag mit dem Verkäufer im ebay kündigen oder mit der Telekom?
    Kann er auch mit Telekom abkären ob er ein modem e.t.c bekommt?

    Danke für die Antworten

  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    Er hat ein unbegrenztes Datenvolumen, nur wird nach einem gewissen Volumen, abhängig vom Vertrag, die Bandbreite reduziert. Das machen aber alle Anbieter so.

    Der Vertrag wird also voll erfüllt und dein Freund hat keine Möglichkeit vor Beendigung der Vertragslaufzeit zu kündigen, noch hat er irgendwelche Ansprüche.

  3. #3
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    Ab 5 GB Datenvolumen wird auf 64 kbit/s gedrosselt. Das machen alle Mobilfunk Anbieter so. Man sollte also vorher schon mal Lesen was man da kauft!

  4. #4
    Avatar von rudi51
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    Auch hat er bei Ebay leider keine Chance, den Kauf rückgängig zu machen.

  5. #5
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    Zitat Zitat von rudi
    Auch hat er bei Ebay leider keine Chance, den Kauf rückgängig zu machen.
    Wie bei jedem Kauf übers Internet besteht ein 4-wöchiges Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht!

  6. #6
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    Du kennst die Umstände nicht, unter denen der Kauf vonstatten gegangen ist. Außerdem wurde das Produkt bereits genutzt, somit schaut es schon erheblich schlechter aus.

  7. #7
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    Das Produkt erfüllt die versprochene Leistung, es existiert eine Datenflatrate. Wenn vom Käufer nicht gelesen wird, das die Geschwindigkeit ab einem bestimmten Volumen gedrosselt wird, ist das nicht die Schuld des Verkäufers.

  8. #8
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    @Bernard und Anbei
    Ich bezog mich mit meiner Aussage lediglich auf rudi51. Wenn der TE nämlich einen Laptop bei Ebäh gekauft hat, hat er sehr wohl ein 4-wöchiges Rückgaberecht! Was dann mit dem dazugehörigen Vertrag passiert, ist eine andere Sache. Nur die Aussage von rudi51, es bestünde grundsätzlich kein Rückgaberecht bei Käufen auf Ebäh, ist schlichtweg falsch.

  9. #9
    Avatar von wagnerd
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    Fakt ist: der Vertrag steht und wird ja auch erfüllt. Da kommt er meines Erachtens nicht raus.

    Letzten Endes ist ja der "Kauf" eines Laptops mit einem Datentarif auch nur ein verkappter Ratenkauf. Der Tarif mit Laptop kostet meist ~40 € monatlich, das gibt über 24 Monate ca. 960 € Gebühren. Davon wird dem Ebay-Händler eine üppige Provision ausgeschüttet (kurz nach Vertragsabschluß), der davon das Notebook bezahlt und an seinen Kunden ausliefert. Die Hardware hat dann vielleicht noch einen Wert von ~450 €, so daß der Händler noch ein Bißchen was von der Provision übrig hat. Sonst würde er das Ganze ja nicht machen.

    Ich kenne Fälle, in denen der Provider angeboten hat, den Vertrag rückabzuwickeln. Allerdings nur unter der Voraussetzung, daß der Händler die Provision zurückzahlt. Und der wird das nicht machen, ohne das Notebook incl. ordentlichem Wertausgleich (es ist ja nun nicht mehr neu) zurückzuerhalten. Wenn überhaupt.

  10. #10
    Avatar von rudi51
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    @Schrippe
    Im Grunde genommen hast Du recht. Aber, mit welchem Argument will den der Käufer kommen. Wie bereits schon erwähnt ist das Produkt benutzt und mit der Bezahlung und Bewertung des Verkäufers, ist der Vertragsabschluss perfekt gemach worden.
    Ich glaube nicht, dass der Verkäufer dazu verpflichtet ist. Wie sagt der Volksmund so schön, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und in diesem Fall ist der Käufer leider bestraft. Gerade bei Ebay wird es sehr schwer werden, diesen Kauf rückgängig zu machen.

  11. #11
    Avatar von mller1989
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    ok danke für die hilfreichen tipps

  12. #12
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    @rudi51
    Bereits beutzte Ware ist mit entsprechender Wertminderung zurückzugeben.
    Das ist doch der Clou bei Internetgeschäften: da man eben NICHT vorher checken kann, ob die Ware ok ist, steht einem dieses Recht zu Hause zu. Stellt man dann fest, die Ware ist nicht so, wie man es sich vorgestellt hat (egal ob Farbe, Qualität oder wasauchimmer), hat man 4 Wochen Rückgaberecht (man tritt also vom Kaufvertrag zurück).
    Wenn man nun z.B. einen Laptop im Wert von 500 EUR 1 Woche genutzt hat, bekommt man eben nicht 500 EUR, sondern nur 480 EUR raus. Das ändert aber nichts am grundsätzlich bestehenden Rückgabe-/Rücktrittsrecht bei Onlinegeschäften!

  13. #13
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    @Schrippe

    Du hast natürlich völlig Recht. Aber meines erachtens liegt der Fall doch hier ganz anders.
    Wie bereits schon einmal von einem User erwähnt, erfüllt das Gerät doch die angegebenen Leistungen und es wurde nichts weggelassen oder hinzugefügt wie ich das verstanden habe. Blos hat der Käufer wohl entweder nicht gelesen oder gewusst, dass nach einem bestimmten erreichten Volumen (von jedem Anbieter) die Bandbreite reduziert wird. Deshalb brauch der Verkäufer auch keine Rücknahme akzeptieren. Das ist jedenfalls meine Meinung. Ich lasse mich aber immer gerne eines besseren belehren, denn auslernen tut keiner.

  14. #14
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    @rudi51
    Es geht bei Onlinegeschäften schlichtweg nicht um das ordnungsgemäße Funktionieren oder die korrekt beschriebene Farbe einer Ware. Bei Onlinegeschäften hat man grundsätzlich und prinzipiell 4 Wochen lang die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen die Ware/das Produkt zurückzugeben. Die Frist wird gewahrt, wenn rechtzeitig zurückgeschickt wird.
    Natürlich gilt dieser Grundsatz nicht für Verträge, die können nicht einfach "zurückgegeben" werden.
    Jedoch kann jede Ware, egal ob ein paar alte Socken, ein Laptop oder ein Privat-Jet, der über das Internet gekauft wird, ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.

    In diesem Fall würde der Vertrag natürlich weiterlaufen und müsste bezahlt werden. Der Laptop kann aber, ohne Angabe von Gründen und egal ob er alle Anforderungen/Leistungen/Beschreibungen erfüllt, zurückgesendet werden.
    Das alles gilt natürlich nicht bei Privatverkäufen, solange es wie z.B. bei Ebäh üblich in der Auktion angegeben wird, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und eine Rückgabe und Gewährleistung ausgeschlossen ist.

  15. #15
    Avatar von rudi51
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    Standard AW: Telekom Vertrag kündigen

    Da gebe ich Dir natürlich Recht. Eigentlich ging es mir auch hauptsächlich um den Vertrag, wie Du richtig sagst, dass dieser nicht zurück genommen werden kann.

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