Zitat von
Bernard.Sheyan
Da sich piquero berufen gefühlt hat in einem anderen Thread vor 1&1 zu warnen möchte ich nun meine 50ct zu dem Fall dazugeben:
Es gehört zu den Pflichten des Kunden dem Techniker freien Zugang zu den Technikräumen zu gewähren, denn der Provider hat keinen Vertrag mit dem Vermieter, sondern mit seinem Kunden. Also hat dieser mit dem Vermieter eine möglichkeit zu schaffen, dass ein freier Zugang gewährt wird. Die Aussage, dass dies also nicht das Problem des Kunden sei kann in dieser Form nicht stehen gelassen werden. Im Zweifel hätte man bei einer Institution wie der Sparkasse wo anscheinend auch bei einer stillgelegten Filliale immer noch ein hohes Sicherheitsinteresse besteht es so regeln können, dass ein Mitarbeiter an diesem Tag auf Abruf bereit steht und so Zugang gewähren kann, dies wurde versäumt.
Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags ist also nicht gerechtfertigt, da ja weder eine schriftliche Frist gesetzt, noch dem Techniker überhaupt die Möglichkeit gegeben wurde, den Fehler zu korrigieren, demzufolge besteht also immer noch ein rechtsgültiger Vertrag mit 1&1 aufgrund dessen die Firma befugt ist die vereinbarten Beträge vom Konto abzubuchen. Diese hätte man jederzeit wieder zurückbekommen, wenn man mit 1&1 den Konsens gesucht hätte, hier wurde aber zurückgebucht und dies zu Unrecht.
Fazit:
Es gibt keinen Grund sich hier oder in anderen Threads hinzustellen und vor 1&1 zu warnen, wenn man als Kunde weder seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und auch nicht das gültige Procedere zur vorzeitigen Auflösung eines Vertrags eingehalten hat. Durch die unrechtmäßigen Rückbuchungen (und solange der Vertrag besteht sind die Rückbuchungen unrechtmäßig) ist die Tochter vertragsbrüchig geworden.
Und bevor jetzt wieder der übliche Schmarrn eines gefrusteten Menschen kommt, der nicht gehört hat, was er hören wollte:
Nein, ich bin weder bei 1&1 noch bei einem anderen Provider beschäftigt und werde es in absehbarer Zeit auch nicht sein. Aber Regeln, Vorschriften und Gesetze gelten für beide Seiten und müssen auch von beiden Seiten eingehalten werden.