Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

15Antworten
  1. #1
    Avatar von tuxhunter
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    Standard Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Die Regierung setzt künftig durch, dass DSL-Anbieter einen Mindest-Speed in ihren Verträgen angeben. Zudem soll im Falle eines Umzugs ein gesondertes Kündigungsrecht greifen.


    Den vollständigen Artikel findet ihr hier

  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Nun ja, was von dem Entwurf zu halten ist weiß ich nicht recht, auch nicht, in wie fern sich die Regierung noch in der gleichen Realität befindet, wie es wir tun.
    Der Passus, dass Telefon und DSL beim Anbieterwechsel nur noch maximal einen Tag ausfallen darf dürfte nur sehr schwer, wenn überhaupt, realisierbar sein.

  3. #3
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Einige Dinge klingen nicht uninteressant, aber der Mindestspeed ist ganz einfach zu händeln, dann schreiben die Anbieter eben mindestens 384 k/bits in Ihre Verträge.
    Mit dem Sonderkündigungsrecht bei Umzug sofern die Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann und damit meine ich nicht einfach nur eine geringere Geschwindigkeit, sondern gar kein DSL , habe ich keine Probleme.

  4. #4
    Avatar von tuxhunter
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    In diesem Artikel bleiben sicherlich noch einige Fragen offen, aber vom Ansatz her ist der Vorstoß aus meiner Sicht nicht ganz so verkehrt.
    Was nun aber letztlich drauss wird bleibt abzuwarten, da ja bekanntlich nichts so heiß gegessen wird wie es gekocht wird. Der ein oder andere Provider wird dann auch sicher Mittel und Wege finden um dann wieder das eine oder andere zu "umschiffen"

  5. #5
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Da ist dann wieder die Lobbyarbeit gefragt, damit das nicht so kommt.

  6. #6
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    So. ich habe mir jetzt den Entwurf in aller Ruhe noch einmal durchgelesen.
    Was ich gut finde:

    - Zahlung nur noch gegen Leistung. Höchste Zeit, wie ich finde. Wenn ich in der Warteschleife hänge, sollte auch nichts berechnet werden

    - Kündigungsrecht bei Umzug. Aber nicht immer. Kunden, denen kein DSL mehr zur Verfügung gestellt werden kann sollten unentgeldlich entlassen werden, Kunden, bei denen am neuen Wohnort bereits ein Zugang existiert, müsste die Möglichkeit gegeben werden gegen Zahlung eines Abschlags, wobei dieser zwei Grundgebühren nicht überschreiten darf, gegeben werden

    Was ich für unrealisierbar halte:

    - Rufnummernportierung innerhalb eines Arbeitstages. Das dürfte nicht so ohne weiteres realisierbar sein

    - Anschlußausfall von maximal einem Tag. Auch hier wird das nicht problemlos zu bewerkstelligen sein. Spätestens wenn innerhalb unterschiedlicher Technikpartner gewechselt wird, dürfte es am Ende daran scheitern, dass die Telekom die Leitung umschalten muss.

    Ist meine private Meinung zu dem Entwurf.

  7. #7
    Avatar von jangrabowski
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Also "Suma Summarum" tut sich nichts.
    Meine von 16000 auf 6000 Rate, die NUR 3-4000 erreicht ist nicht kündbar,oder?

  8. #8
    Avatar von tuxhunter
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Bei welchem Provider bist du den?

  9. #9
    Avatar von jangrabowski
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    1und1.
    HomeNet 6000 schafft nicht mal 4 ! Vor allem bin ich von 16000 über 2000 bis zum 6000 gekommen.
    Immer ließ ich mich überzeugen.
    Also, man wechselt den Vertrag, hat sonder Kündigungsrecht, aber innerhalb dieser Zeit läuft alles gut. Also man "verpasst" den Termin und bleibt, bis die Probleme wieder anfangen

  10. #10
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Nun ja, bleibt erstmal abzuwarten, was von der Initative übrig bleibt. Dann muß sich zeigen, wie das z.B. auf bestehende Verträge umgesetzt wird. Ich vermute aber, das die neuen Regelungen dann erstmal auch nur für Neukunden gelten werden.

    Was deinen Internetanschluß betrifft, so wende dich doch mal an den User 1und1internet hier aus dem Forum. Der Andreas Forner und Kollegen haben schon dem ein oder anderen verzweifelten 1&1 Kunden helfen können.

  11. #11
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Hallo jangrabowski,

    Auch noch mal von mir persönlich das Hilfsangebot. Schicken Sie mir einfach eine PN oder Mail (online@1und1.de) mit Ihrer KdNr und ich werde sehen, ob und was ich für Sie tun kann.

    Gruß,
    Andreas Forner

  12. #12
    Avatar von jangrabowski
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Das die "Altkunden" "nix" Wert sind kenne ich schon seit 20 Jahren. Damals noch mit ISDN-Flat (kennt schon fast keiner?)
    Was mich ärgert ist, dass der Kunde ohne dieser Laufzeiten, auch bei unerfüllten Vertrag(die berühmte bis 16000!) nicht sofort entweder den Vertrag ändern kann, anpassen kann, oder auch kündigen darf.
    Bei bestellen von irgendwelchen Extras steckt man 2 Jahre drin, was Geld kostet.
    Die Idee, Aufmachung von 1und1 finde ich gut. Diesen PR-Gag mit Herrn D´Avis einfach lustig. (Der armer Mann, sein Gesicht steht jetzt für alle Pannen!)
    Trotz diesen Umständen, dass 1und1 nicht richtig was anbietet, oder sagen wir "Durchschnitt", habe ich öfters den Provider schon bekannten, Verwandten empfohlen, was es eben einfach ist.
    Aber warum tuen sie nicht dagegen, dass die Leitungen so lahm sind ???
    Danke.

  13. #13
    Avatar von 1und1internet
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Hallo jangrabowski,

    Bitte entfernen Sie Ihre Kundennummer aus Ihrem obigen Beitrag! Persönliche Daten sollten nicht öffentlich in Foren u.ä. gepostet werden!
    So kann ich sie mir zwar notieren und mich um Ihren Fall kümmern, aber halt auch jeder andere. Persönliche Daten bitte nur per PN oder Mail weitergeben.

    Gruß,
    Andreas Forner

  14. #14
    Avatar von jangrabowski
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    OK! Meine Blödheit. Ich dachte, ohne meinen Passwort kann man da auch nicht viel anfangen.

  15. #15
    Avatar von 1und1internet
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Theoretisch nicht, aber praktisch finden Hacker und Betrüger erschreckend oft einen Weg, 1. an persönliche Daten zu kommen und 2. damit auch etwas anzufangen. Zur eigenen Sicherheit einfach nie derlei öffentlich posten.

  16. #16
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    Standard AW: Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte

    Hallo jangrabowski,

    Ihr Anliegen habe ich bereits vorhin zur Überprüfung weitergeleitet. Ihre KdNr sollten Sie aber bitte wirklich noch entfernen. Dazu müssen Sie ja nicht mal den ganzen Beitrag löschen.

    Gruß,
    Andreas Forner

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