Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

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  1. #1
    Avatar von stfn
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    Standard Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Hallo DSL-Forum,

    zur Schilderung des Sachverhalts muss ich etwas ausholen.
    Vor zehn Wochen meldete mein Modem eine unsynchrone Verbindung. Nachdem ich alle Endgeräte ohne Erfolg getauscht hatte ging die Meldung an die Telekom. Der Techniker musste dann beim darauf folgenden Termin meine 1.TAE tauschen, da diese defekt sei.
    Vor fünf Tagen war mein DSL nun wieder nicht synchron. Ich habe wieder alle Endgeräte inklusive Kabel und Splitter getauscht, wieder ohne Erfolg. Als ich am Ende entnervt auf die Telefondose geklopft habe, synchronisierte sich das Modem auf einmal, verlor das Signal aber nach ca. 3 Minuten wieder. Also habe ich die Dose geöffnet. ( Ich weiss, ist Eigentum der Telekom ) Als ich die TAE aus der Wand gezogen habe sind beide Anschlussadern ab gegangen. Als ich mir die Klemmleiste näher angesehen habe, stellte ich fest dass die Adern gebrochen waren ( die Enden steckten noch in ihren Klemmen ).
    Nun habe ich die Adern erstmal direkt in den Splitter gesteckt und mein Internet funktioniert einwandfrei. Nun stehe ich aber vor folgenden Fragen:

    1.Mir fehlt ja nun der Prüfwiderstand der 1.TAE - ist das Verboten oder lediglich unerwünscht ? Was droht mir eventuell wenn die Telekom das bemerkt und unter welchen Vorraussetzungen können die es überhaupt bemerken ?

    2. Ich habe die Adern in die mit Amt a und Amt b bezeichneten klemmen gesteckt. Schliesse ich nun mein Telefon an kann ich mich zwar anrufen ( es klingelt am Handy,aber mein Festnetz bleibt stumm ) aber "raus" telefonieren geht nicht ( es kommt gar kein Freizeichen ) Woran kann das liegen ?

    Bin für jede Hilfe dankbar.

    gruss, stefan

  2. #2
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Hallo Stefan
    Ich tippe auf eine Unterbrechung einer Ader.
    Ich tippe auf die b-Ader (Ader an Amt b sofern nicht vertauscht).
    Anscheinend sind die Adern bei dir sehr marode, das diese abbrechen. Das das Inetrnet funktioniert hat, nachdem der Techniker die TAE-Dose getauscht hat, war wahrscheinlich reiner Zufall.

  3. #3
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Die TAE ist nicht Eigentum der Telekom - die Dose im Hausanschlussraum (meist im Keller) ist Eigentum der Telekom, verplombt und nur von einem autorisierten Techniker zu öffnen und zu bearbeiten.

    Was du mit deiner TAE machst, kannst du frei entscheiden.


    Grüße,
    Julian

  4. #4
    Avatar von scolopender
    scolopender ist offline

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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Die "Hoheit" geht bis einschließlich zur sog. "1. TAE".

    G., -#####o:

  5. #5
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Die "Hoheit" geht bis einschließlich zur sog. "1. TAE".
    Heißt das, die Telekom kann mir vorschreiben, statt loser Drähte zu verklemmen eine TAE-Dose anzubringen?

  6. #6
    Avatar von Titoo
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Sagen wir mal so:

    Es gibt ja noch viele alte TAEs ( oder die aus dem Baumerkt), die noch über keinen Prüfabschluss verfügen, d.h. man kann allein durch eine Messung nicht sagen, ob an dem Anschluss nun eine TAE hängt oder nicht.

    Sollte es aber Probleme geben, könnte der Techniker/ die Diagnose ja auf die Idee kommen, das die Leitung unterbrochen ist, oder der Fehler durch die Bastelei zustande gekommen ist.

    Ausserdem haben viele Leute lieber eine Dose in Wand, statt ein Loch wo ein Kabel raus kommt.

  7. #7
    Avatar von stfn
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    @ Schrippe:

    Ja, ist so. Bis und einschliesslich zur 1.TAE Dose in deiner Wohnung gehört alles der Telekom, wie scolopender richtig bemerkte. Das ganze macht nämlich im Störungsfall genau dann Sinn, wenn wir über verantwortlichkeiten reden. Hast du nämlich ( angenommen, du wohnst in einem Mietshaus mit - sagen wir mal, 10 Mietparteien ) mal eine Störung, wärst du nach deinem Szenario auch verantwortlich, wenn nach dem Hausanschlusskasten im Keller ein Kabel defekt wäre. Macht natürlich aus Kundensicht wenig Sinn, daher beginnt deine Zuständigkeit nach der ersten TAE, um genau zu sein meist an dem kleinen Kabel, welches von dieser Dose zum Splitter führt ( normalerweise ). Vereinfacht gesagt bietet dir die Telekom an der ersten TAE ihre Dienste an, alles, was du danach machst ist dein Bier. Aber genau dort kommt "Telekom" raus. Desweiteren ist in der "1.TAE" ein Widerstand eingebaut, den der Kundendienst beim durchmessen auch erwartet. Fehlt dieser, vermuten die natürlich erstmal einen Defekt an ihrer Leitung ( weil sie andere elektrische Werte liefert als erwartet ). Sollte dann raus kommen, dass du die TAE entfernt hast, kann es vorkommen dass alle angefallenen Kosten auf dich umgelegt werden, daher meine Eingangsfrage.

    Danke euch allen auf jeden fall für die Antworten. Habe die Kabelenden mittlerweile aus der Klemmleiste befreit und werde die Dose wieder anschliessen. Eine Mail an den Eigentümer ist bereits raus, dass die inhouse verkabelung reichlich marode ist.

    Preisfrage, die brechenden Kabel liegen vor der ersten TAE. Zuständigkeit ? ( scheint mir reichlich bürokratisch zu werden, kann ja meinen Vemieter wohl kaum klar machen, Eigentum der Telekom auf eigene Kosten auszutauschen.... )

  8. #8
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Das Kabel ist nicht Eigentum der Telekom.
    Wenn die Telekom bis zur ersten TAE verkabeln müsste, würde die erste TAE im Keller sitzen, ca. 20 cm neben dem Anschlusspunkt (APL).
    Die Telekom schaltet aber aus Kulanz auch die erste TAE auf ein vom Eigentümer verlegten Kabel bis in die Wohnräume. Sollte an diesem Kabel etwas defekt sein, muss das der Eigentümer beseitigen.
    Die Telekom würde in diesem Fall die Störung in diesem Kabel feststellen. Alles weitere ist dann Sache des Eigentümers.

  9. #9
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Also ist es doch nicht so einfach gesagt "bis einschließlich zur 1. TAE ist es Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Telekom"!

    Dann ist die Telekom nur bis zum Anschlusspunkt im Keller der einzige und wahre Ansprechpartner, alles, was mit der Hausverkabelung zu tun hat, ist Eigentümersache.

  10. #10
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Die Verkabelung im Haus muss vom Eigentümer durchgeführt werden. Das Anschließen ist dann wieder Sache der Telekom bzw. beautragter Unternehmen.
    Für andere ist es auch gar nicht möglich, die richtige Schaltung durchzuführen, da in einem Haus nicht nur 2 Adern ankommen. Meist sind es 10 Möglichkeiten, die von der Telekom benutzt werden können. In Mehrfamilienhäusern sind es sogar bis zu 100 Möglichkeiten. Die notwendigen Daten hat der Servicetechniker auf seinem Auftrag stehen.

  11. #11
    Avatar von NightCruiser
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Heutzutage ist der PPA (Passive Prüfabschluss) nicht mehr ganz so wichtig, denn man kann auch das NTBA oder den Splitter messen (oder auch nicht, bei offner leitung).
    Man kann die Leitungslänge ja auch über die Kapazität bestimmen

  12. #12
    Avatar von Mamboo
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    In einem Einfamilienhaus (bei mir) war Telefonleitung tot (ich wusste warum ).

    Meldung an Telekom und Techniker kam am nächsten Tag.
    Fand den Fehler nicht und legte einfach vom APL bis zur 1.TAE ein neues Telefonkabel und ne neue TAE.
    Kostete mir keinen Cent.

    Bei meinem diesjährigen Umzug in neue Wohnung kam auch ein Telekomtechniker,zweck Prüfung.
    1.TAE war unten und ich wollte es im mittleren Stock haben (ein TAE war dort schon vorhanden und angeschlossen).
    Er klemmte die 1.TAE ab und prüfte die TAE im mittleren Stock.
    Somit ist meine 1.TAE nun wunschgemäß im 1. Stock.
    Kostete mir auch keinen Cent.

    Alles Kulanzsache der Telekom?
    Die sind ja großzügiger als ich dachte.

  13. #13
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Zitat Zitat von Mamboo
    Kostete mir auch keinen Cent.

    Alles Kulanzsache der Telekom?
    Die sind ja großzügiger als ich dachte.
    Bist ja auch ein guter Kunde .. Bei mir heißt es aber immer so: "Es kostet m i c h keinen Cent "

    Mal im Ernst das Thema PPA und 1. TAE ist immer leidlich und ich denke die MS - Fahrer des rosa Riesen sind dankbar, wenn Sie nicht jede defekte 1. TAE tauschen müssen, die der Blitz oder anderes zerstört hat.

    Komme ich z. B. zu einem Blitzschlag, so mache ich das in der Regel schon mit, auch damit mein Kunde, den ich gerne behalten will, nicht nochmal 2 Tage warten muss, garantiert sachkundig und ordentlich und nicht mit Baumarktware klebt sogar wieder ne 1 drauf. Und auch der APL ist dann eben manchmal nicht sicher vor mir.

    Also am besten lieber stfn klemmst Du die zwei Drähtchen wieder etwas gekürzt an und hoffst, dass es etwas länger geht mit TAE. Oft ist der Bruch auch ein Stückchen weg von der Klemmstelle, so zum Beispiel dort wo das Kabel bei Einsetzen der Dose immer gebogen wird. Kannst ja mal wackeln ob da nur noch Isolation den Draht zusammenhält.

    BG

  14. #14
    Avatar von stimmtsonicht
    stimmtsonicht ist offline

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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    also:

    ein APL im HASt ist nicht verblombt, sondern abgeschlossen.
    Die Hausverkabelung hingegen ist fast ausnahmelos Privatnetz. Hier muss der Vermieter bei Fehlern nachbessern, oder der Netzbereiber/andere Elektro-Firma gegen Aufpreis(ist ja klar )
    Die 1. TAE mit PPA als Netzabschluss gehört dem Netzbetreiber. Alles andere danach nicht.

    Was der Telekomtechniker nach der 1. TAE noch aus Kulanz macht, liegt an eurer "Nettigkeit"

  15. #15
    Avatar von Sonicwave
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Zitat Zitat von stimmtsonicht
    also:

    ein APL im HASt ist nicht verblombt, sondern abgeschlossen.
    )
    stimmtsoauchnicht.
    es gibt genügend APL die noch verplompt sind. nicht alle APL lassen sich abschließen. Die alten Dinger haben eine Haube und diese ist nunmal verplompt.

  16. #16
    Avatar von Guenter24
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Zitat Zitat von stimmtsonicht
    also:

    ein APL im HASt ist nicht verblombt, sondern abgeschlossen.
    Die Hausverkabelung hingegen ist fast ausnahmelos Privatnetz. Hier muss der Vermieter bei Fehlern nachbessern, oder der Netzbereiber/andere Elektro-Firma gegen Aufpreis(ist ja klar )
    Die 1. TAE mit PPA als Netzabschluss gehört dem Netzbetreiber.
    Wenn dem so ist, frage ich mich:
    Wie kann der Errichter des privaten Hausnetzes legal das Netz am APL anklemmen und im Störungsfall prüfen!?
    Wer schließt die 1. TAE am privaten Hausnetz an?
    Ist doch alles nur Theorie...
    Die Praxis sieht wohl anders aus

  17. #17
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Zitat Zitat von Guenter
    Wie kann der Errichter des privaten Hausnetzes legal das Netz am APL anklemmen und im Störungsfall prüfen!?
    Gar nicht. Das "Haus-Netz" wird von der Telekom am APL angeschlossen (bei dessen Installation) und im Störungsfall stellt ein Telekom-Techniker fest, dass es eine Störung gibt und wo diese genau ist.
    Zitat Zitat von Guenter
    Wer schließt die 1. TAE am privaten Hausnetz an?
    Wurde hier auch schon gesagt - die 1. TAE wird aus Kulanz von der Telekom mitverlegt.

  18. #18
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    Zitat Zitat von Schrippe
    Gar nicht. Das "Haus-Netz" wird von der Telekom am APL angeschlossen (bei dessen Installation) und im Störungsfall stellt ein Telekom-Techniker fest, dass es eine Störung gibt und wo diese genau ist.

    Wurde hier auch schon gesagt - die 1. TAE wird aus Kulanz von der Telekom mitverlegt.
    Damit ergibt sich im ungünstigsten Fall folgendes Entstörungsszenario:

    Tag 1: Kunde meldet Störung.
    Provider bestätigt durch Fernmessung die Störung.

    Tag 2: ein Techniker vom ISP kommt vor Ort und stellt fest, daß an "seiner" TAE-Dose kein Signal ankommt. SIP verständiogt die Telekom zu Entstörung

    Tag 6:ein telekombeauftragter Fremdunternehmer und stellt fest daß er keinen Schlüssel für den Raum hat, wo sich der APL befindet. Er geht wieder unverrichterter Dinge.

    Tag 7: Kunde klärt mit dem Hausmeister, daß der Raum für den Telekombeauftragten geöffnet ist. Ein Telekomtechniker, öffnet den APL, stellt fest, daß die Ltg. bis zum APL in Ordnung ist, rückt wieder ab. Freundlicherweise klemmt er vorher die Ltg. des Hausnetzes ab.
    Kund verständigt nun wieder den privaten Handwerker.

    Tag 9: der Handwerker kommt erneuert die Ltg. des privaten Hausnetzes. Nachdem er seine Leitung durchgemessen hat, geht auch er wieder.
    Kunde verständigt wieder seinen ISP, damit dieser erneut die Telekom verständigt.

    Tag 11: Der Telekomtechnikerkommt nochmals, um die neue Ltg. des Hausnetzes im APL anzuschließen. Zum Glück hatte der Hausmeister den Kellerraum in dem sich der APL befindet, noch nicht wieder verschlossen.
    Weil der Kunde so lieb "bettelt" und einen Espresso anbietet, klemmt der Telekomtechniker auch gleich noch die TAE-Dose an.

    Endlich kann der Kunde wieder telefonieren und im Internet surfen.

    Allerdings weis der Kunde noch nicht, daß er in den nächsten Tagen eine Rechnung seines ISP bekommt für den Einsatz des Technikers, weil die Störung ja außerhalb des Zuständigbereiches des ISP war.

    Auch die Telekom schickt eine Rechnung für den dreimaligen Einsatz eines Technikers, da ja die Störung außerhalb ihres Zuständigbereiches lag.

    Natürlich wird auch noch der Handwerker eine Rechnung für seinen zweimaligen Einsatz in den Briefkasten werfen.

    Alles in allem dürften die Rechnungen gesamt bei ca. 500,00 EUR liegen.
    (Technikereinsätze, Fahrzeitpauschalen, Kabel)

    Die Enstörungszeit mit angenommenen 9 Tagen ist noch gut gerechnet, wahrscheinlich dauert das länger, da die Telekom gegenüber den anderen Anbietern eine zulässige Reaktionszeit von 7 Werktagen hat.

    Damit könnte die Entstörungszeit realistisch zwischen 4 und 5 Wochen liegen.

  19. #19
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    @Guenter
    Und?
    Wo ist da jetzt das Problem?

    Wenn die Hausleitungen defekt sind (in welcher Weise auch immer, kann dem Mieter ja egal sein), muss der Eigentümer es richten.
    Wenn dafür nun ein Handwerker kommen muss (oder zwei Mal, oder 3 Mal) und die Telekom, ist das halt so.
    Wo liegt das Problem?

    Wenn die hauseigene Infrastruktur defekt ist, muss es vom Besitzer repariert werden. Wenn er's selbst nicht kann, muss ein Handwerker her.
    Dass ein Mieter (oder auch unversierter Hauseigentümer) erstmal eine Störung meldet, wenn DSL nicht mehr funzt, ist klar. Dass es an "seinen" Leitungen liegen kann, daran denkt niemand. Ist aber auch nicht das Problem der Telekom oder sonstewem.

    Darüber hinaus passiert dieses Szenario genau 1 Mal in 50 Jahren. Nämlich wenn Leitungen neu verlegt werden und eben angeschlossen werden müssen. So geht das jeden Häuslebauer, der einen Telefonanschluss haben will. Kostet alles. Und natürlich kostet das alles. Warum sollte das jemand für lau machen?

    Du solltest dich einfach damit abfinden, dass der APL NICHT zum Besitz und Machtbereich eines Hauseigentümers gehört, sondern Eigentum (wie dein PC dein Eigentum ist) der Telekom ist. Und nur die darf da ran. Ob da jetzt was verplombt, abgeschlossen, mit Wachs abgedichtet oder einfach nur ein großer roter Zettel dran klebt, ist völlig irrelevant.

    Die Hausverkabelung macht der Eigentümer auf seine Kosten. Den Anschluss an den APL die Telekom, wofür ebenfalls Kosten anfallen. Üblicherweise, das solltest du auch bedenken, wird diese Anschlussgebühr bei jedem Vertragsabschluss erhoben, aber "netterweise" fast immer erlassen. Du kannst doch nicht davon ausgehen, dass es normalerweise umsonst ist und nur bei Störungen fast kostet.



    Kurzum: wenn ein Eigentümer kaputte Leitungen hat, hat er natürlich die Kosten zu tragen. Und zwar von der Instandsetzung bis zum Anschluss. Dass er das nicht alles selbst machen kann bzw. darf, hat schon seinen Sinn. Stromleitungen darf auch nicht jeder Depp verlegen oder machst du das auch selbst bis an den Stormzähler?? Darfste auch nicht, nur so nebenbei...

  20. #20
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?

    @Schrippe
    Du hast das Problem nicht verstanden,
    die unnötig lange Ausfallzeit ist das Problem!

    Und da passt dein Beispiel mit den Stromleitungen ganz gut.
    Der Handwerker (Elektriker) kann nämlich das Leitungsnetz bis in die Zählertafel mit den Haussicherungen, ja sogar bis zu den Panzersicherungen (Hauptsicherungen direkt nach der Hauseinführung der Stromleitung) prüfen, schalten und verlegen. Und der versierte Kunde kann auch bis zu den Haussicherungen sein Leitungsnetz prüfen.

    Aber zurück zum eigentlichen Thema:
    Gibt es ein Regelwerk, wo das alles so nachzulesen ist, wie Du das hier beschreibst?
    Und gibt es da auch eine Strafbestimmung?

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