zur Schilderung des Sachverhalts muss ich etwas ausholen.
Vor zehn Wochen meldete mein Modem eine unsynchrone Verbindung. Nachdem ich alle Endgeräte ohne Erfolg getauscht hatte ging die Meldung an die Telekom. Der Techniker musste dann beim darauf folgenden Termin meine 1.TAE tauschen, da diese defekt sei.
Vor fünf Tagen war mein DSL nun wieder nicht synchron. Ich habe wieder alle Endgeräte inklusive Kabel und Splitter getauscht, wieder ohne Erfolg. Als ich am Ende entnervt auf die Telefondose geklopft habe, synchronisierte sich das Modem auf einmal, verlor das Signal aber nach ca. 3 Minuten wieder. Also habe ich die Dose geöffnet. ( Ich weiss, ist Eigentum der Telekom ) Als ich die TAE aus der Wand gezogen habe sind beide Anschlussadern ab gegangen. Als ich mir die Klemmleiste näher angesehen habe, stellte ich fest dass die Adern gebrochen waren ( die Enden steckten noch in ihren Klemmen ).
Nun habe ich die Adern erstmal direkt in den Splitter gesteckt und mein Internet funktioniert einwandfrei. Nun stehe ich aber vor folgenden Fragen:
1.Mir fehlt ja nun der Prüfwiderstand der 1.TAE - ist das Verboten oder lediglich unerwünscht ? Was droht mir eventuell wenn die Telekom das bemerkt und unter welchen Vorraussetzungen können die es überhaupt bemerken ?
2. Ich habe die Adern in die mit Amt a und Amt b bezeichneten klemmen gesteckt. Schliesse ich nun mein Telefon an kann ich mich zwar anrufen ( es klingelt am Handy,aber mein Festnetz bleibt stumm ) aber "raus" telefonieren geht nicht ( es kommt gar kein Freizeichen ) Woran kann das liegen ?
AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?
Ich hab jetzt nicht die Zeit (und Lust ) nach derartigen Dingen zu suchen, weil es m.E.n. auch indiskutabel ist, dass die APLs Eigentum der Telekom sind, aber als ersten Ansatz mal ein Link ins Telekom-Forum...
AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?
Seltsam, immer (nicht nur hier) werden irgendwelche Behauptungen aufgestellt, was wer am Telekommunikationsanschluß machen darf und was nicht, aber niemand ist auf Nachfrage in der Lage, das entsptrechende Regelwerk zu nennen.
Zur Klarstellung, ich glaube das ja mit dem APL, dennoch hätte ich es gerne mal nachgelesen.
Ich gehe davon aus, daß viele dieser Bestimmungen noch aus der Zeit der Deutschen Bundespost stammen, also eine Zeit als das ganz noch eine Bundesbehörde mit hoheitlichen Aufgaben war.
Nun ist das aber ein Privatunternehmen und die noch verbliebenen hoheitlichen Aufgaben werden von einer neuen Bundesbehörde (BNetzA) wahrgenommen. Und ich vermute mal, daß die Telekom sich immer noch auf die Bestimmungen dieser vergangenen Zeit stützt und es bisher niemand für nötig gehalten hat, diese veralteten Regelungen mal zu überarbeiten und in eine zeitgemäße und rechtskonforme Fassung zu bringen.
Der von @Schrippe angegebene Link ist zwar schön bunt, hilft aber auch nicht weiter!
Zeigt aber, daß die Handwerksbetriebe/Dienstleister mit dieser veralteten Regelungen Probleme haben und ausgebremst werden.
Wenn dann noch auf seiten der Telekom Reaktionszeiten von 7 Werktagen hinzu kommen, kann das die Kunden schon ziemlich verärgern.
Das Unangehme dabei ist, daß die betroffenen Kunden die Verzögerung in der Störungsbearbeitung zunächst bei ihrem Provider sehen und nicht bei der Telekom.
AW: Erste TAE entfernt - Unerwünscht oder illegal ?
Wenn dann noch auf seiten der Telekom Reaktionszeiten von 7 Werktagen hinzu kommen, kann das die Kunden schon ziemlich verärgern.
Bei Kampfpreisen dicht an der Wirtschaftlichkeitsgrenze ist nun mal nicht ein Techniker pro 10 Anschlüsse und 1 Callcenter-Agent pro 10 Kunden drin, da braucht man sich über einige Tage Reaktionszeiten nicht zu wundern...
Natürlich würde mich die rechtliche Regelung aber auch interessieren. Vielleicht sitzen wir ja auch alle einer dicken Fehlannahme auf...