Versatel Sonderkündigungsrecht ?

7Antworten
  1. #1
    Avatar von ordu77
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    Frage Versatel Sonderkündigungsrecht ?

    hallo ,
    habe von versatel eine brief erhalten , das AGB geändert wird , habe ich dann eine sonderkündigungsrecht ?

    ************************************************** *********************
    Wichtige Kundeninformation: Änderung der AGB
    ************************************************** *********************

    Lieber Versatel-Kunde,

    wir entwickeln uns kontinuierlich weiter. Diese Weiterentwicklung
    bedingt von Zeit zu Zeit auch Anpassungen der Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen. Wir werden Ihre bestehenden Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen um folgende Regelung ergänzen:

    Die Versatel West GmbH ist berechtigt, den Vertrag auf die Versatel Service West GmbH &
    Co. KG oder die Versatel Beteiligungs GmbH (beide: Niederkasseler Lohweg
    181-183, 40547 Düsseldorf) zu übertragen. Mit der Vertragsübernahme
    erfolgt zugleich auch eine Übertragung einer vom Kunden erteilten
    Einzugsermächtigung auf die Versatel Service West GmbH & Co.KG bzw. die
    Versatel Beteiligungs GmbH. Über die Durchführung der jeweiligen
    Übertragung wird im Rahmen der Rechnungsstellung informiert. Für Sie
    ergeben sich aus der Anpassung der AGB keine weiteren Änderungen.

    Sie haben die Möglichkeit der Änderung mit einer Frist von sechs Wochen ab
    Zugang dieser E-Mail schriftlich zu widersprechen. Ihren Widerspruch
    richten Sie bitte an:

    Versatel West GmbH
    Stichwort AGB
    Postfach 10 39 12
    44039 Dortmund

  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Versatel Sonderkündigungsrecht ?

    Und jetzt? Was genau willst du wissen?

    Anscheinend wurde Versatel umorganisiert, so dass die kunden auf Tochterfirmen umverteilt werden. Dies ist bislang alles, was geschehen kann, dein eigentlicher VFertrag mit dem Leistungsumfang und der Bezahlung ändert sich dadurch nicht, das Kind (die Firma) erhält nur einen neuen Namen, auch die Vertragslaufzeit ist nicht davon betroffen.

    Du kannst nun zustimmen, dann läuft alles so weiter wie bisher, oder du widersprichst, dann wird dein Vertrag wahrscheinlich gekündigt da du mit einer der Rahmenbedingungen nicht einverstanden bist.

  3. #3
    Avatar von ordu77
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    Standard AW: Versatel Sonderkündigungsrecht ?

    genau , das wollte ich wissen ,
    ich möchte gerne den anbieter wechseln , bin unzufrieden mit Versatel
    aber mein vertrag läuft erst 01.01.2012 aus .
    also wenn ich ich widerspruch lege , dann hätte ich die chance vorzeitig mein vertrag zu beenden ?

  4. #4
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Versatel Sonderkündigungsrecht ?

    Aus meiner Sicht sind die AGB der Grundstein eines Vertrages. Werden Änderungen an der AGB nicht akzeptiert, so können entweder die alten AGBs weiter gelten oder, im Falle, dass das nicht möglich ist, die Kündigung ausgesprochen werden.

  5. #5
    Avatar von ordu77
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    Standard AW: Versatel Sonderkündigungsrecht ?

    danke für antw ,
    dann werde ich versuchen mein vertrag vorzeitig zu beenden .

  6. #6
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: Versatel Sonderkündigungsrecht ?

    Denke aber bitte daran, wenn Versatel deinem Widerspruch der AGBs zustimmen sollte und für Dich die alten AGBs weiterlaufen lässt, dann läuft der Vertrag seine komplette Laufzeit weiter und Du kommst nicht früher aus dem Vertrag raus.

  7. #7
    Avatar von .Versa.
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    Standard AW: Versatel Sonderkündigungsrecht ?

    Hi ordu77,

    ich kann mich "Anbei" nur anschließen.

    Jeder Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Mit dem Widerspruch kommt die AGB-Änderung nicht zu tragen, d.h. man stimmt der Übertragung nicht zu und wird damit auch nicht übertragen.

    Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

    Grüße,
    Versa

  8. #8
    Avatar von ordu77
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    Standard AW: Versatel Sonderkündigungsrecht ?

    danke für antworten

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