Ich muss vorab sagen,ich war bis letztes Jahr im Dez. Freenet Kunde,bis dieser Laden 1&1 ,Freenet übernommen hat. Bei freenet ,habe ich ab an auch graue haare bekommen,wenn die Leitung mal nicht stand.Aber zum Vergleich mit 1&1,waren die Leutz aus Rendsburg harmlos.
Bei Freenet hatte ich einen 16.000er Komplett Anschluss.Gut,es kamen auch "nur" 8000er bei mir an.
Ab Januar diesen Jahres waren es noch 6000er über 1&1. Danach fingen die Probleme an. Ich weiß schon gar nicht mehr wie oft ich die Service Hotline anrief.Mal sollte es an meiner fritzbox liegen,die wäre nicht geeignet,ich solle die Samsung anschließen,obwohl bekannt war, das die wohl bei 1&1 schnell ausgetauscht wurde .
Dann wollte ich im Sommer meinen 2 Jahres Vertrag kündigen. Leider habe ich es wohl versäumt dies pünktlich zu tun. Mein vertrag ging bis zum 09.09.2010 !!
Ich erhilt eine Bestätigung das mein Vertrag bis zum 09.09.2011 gekündigt wird.An 10.09.2010 hatte ich weder Internet noch telefon .Am 11.09.bekam ich ein schreiben mit der Bestätigung der Kündigung zum 09.09.2010...Ich war wohl zu optimistisch,als ich 1 Tag später einen neuen Vertrag bei 1&1 abschloss.
Habe seit 01.10.2010 wieder einen 6000er Komplett. 6700/733
Nach 3 tagen funktionierte mein Telefon nicht mehr,trotz neuer Hardware (Homeserver). Nach 1 tag ging es wieder.
Seit letzten freitag morgen um 7.34 Habe ich lauter Verbindungsabbrüche.Alle 3 min...Verbindungen zwischen 327/733 - 2800/733.Unzählige Anrufe meinerseits folgten. Immer wieder wird man vertröstet."DER TECHNIKER MELDET SICH BEI IHNEN INNERHALB 24 STUNDEN !!!Nichts passierte. Seit Sonntag morgen habe ich gar nichts mehr. Weder Telefon,noch Internet..Und wieder soll man vertröstet werden. Noch keine Rückmeldung der telekom.
Wenn ich morgen,wieder keine Nachricht von 1&1 habe,gehts zum Anwalt.
Berufe mich dann auf die Leistungs und Entstörungs-Garantie. Habe mittlerweile 15 DIN A4 Seiten ,die belegen,das ich kein Internet bekomme
(DSL-Synchronisierung beginnt). Nun bin ich beim Nachbar, damit ich überhaupt etwas im Internet mnachen kann...
Hallo Guenter
Wer kein Bankkonto hat, kann in der Tat kein Auto zulassen.
Es geht hier nicht um den einmaligen bei der Anmeldung zu entrichtenden Betrag, sondern um die KFZ-Steuer, die ja jährlich fällig wird.
Das wurde vor ein paar Jahren geändert, um die Verwaltungskosten zu senken. Was meinst du, wieviele Leute die KFZ-Steuer nicht bezahlt haben und was das gekostet hat, bei diesen Leuten die Steuer einzutreiben.
OK, Finanzbehörden haben natürlich besondere Rechte.
Der Beitrag mit der Zulassungsstelle, las sich für mich so, als wenn es um die einmaligen Zulassungebühren ginge.
Ich denke aber, bei der Kfz-Steuer ist es zunächst erst mal so, wie bei einer Ware die ich irgendwo kaufe und mit meiner EC-Karte bezahle.
Durch die Einzugsermächtigung für diesen zunächst einmaligen Zahlungsvorgang, sichert die Finanzbehörde der Zulassungstelle zu, daß die Kfz-Steuer bezahlt ist, und dies ist wiederung Voraussetzung für die Zulassung, ebenso wie die Versicherung, welche durch die Versicherungsdoppelkarte oder durch elektronische Datenübermittlung bestätigt wird.
Das ist natürlich eine ganz andere Sache, den
die Zulassungsstelle ist ist keine Inkasso-Stelle für die Kfz-Versicherung oder das Finanzamt.
Es könnte allerdings sein, daß bei Kurzzeitzulassungen die Beträge für Versicherung und Steuer von der Zulassungsstelle erhoben werden aus Gründen von "Bürgernähe"(Vermutung).
Aber das ganz ja ein "Nebenkriegsschauplatz" den @Bernard.Sheyan hier wieder mal eröffnet hat und weit ab vom eigentlichen Thema. @Bernard.Sheyan versucht wohl Nebelkerzen zu werfen
Habe über das Problem Kfz-Steuer nochmals nachdedacht.
Ich denke es geht doch ohne Konto, nur dauert das ganze etwas länger und ist etwas kompliziert.
Du gehst zur Zulassungsstelle mit den Kfz-Papieren und der Versicherungsdeckungskarte und beantragts die Zulassung.
Die Zulassungsstelle stellt dir eine Bescheinigung aus, daß für das KFZ mit den techn. Daten X und dem Kennzeichen Z die Zulassung beantragt wurde.
Mit dieser Bescheinigung gehst Du zur Kfz-Steuerstelle beim Finanzamt und lässt Dir für dieses Fahrzeug einen Steuerbescheid ausstellen. Die sich daraus ergebende Steuerschuld bezahlst Du gleich bei der Finanzkasse die dann auch die entsprechende Quittung mit dem Steuerzeitraum, für den die Steuer bezahlt wurde, ausstellt.
Mit diesm Steuerbescheid und der dazugehörigen Quittung gehst Du zur Zulassungsstelle zurück und bekommst dein Fahrzeug zugelassen.
Wie immer checkt Guenter24 nicht all zu viel und will nicht wahr haben, was er nicht begreift.
Mit meiner Unterschrift unter dem Vertrag erkenne ich die AGBs an und richt mich so lange danach, wie es mir passt, so sein Gedankengang. Speziell dann denkt er so, wenn es um die Leistungsgarantie geht, die auch Teil der AGBs sind, aber so natürlich im Vertrag nicht drinstehen. Das müssen sie nicht, denn es steht ja dick und fett, dass man mit dem Absenden der Bestellung bzw. der Unterschrift unter den Vertrag die AGBs als bindend anerkennt. Nur wenn die AGBs unbequem werden, ja dann werden sie als nicht Teil des Vertrags im Zweifel, und im übrigen nach Lust und Laune, ungültig erklärt.
Schrippe hat sowas als Doppelmoral bezeichnet, ich gehen, nachdem Guenterchen mich direkt angegriffen hat, noch weiter und bezeichne es als verlogen und hinterfotzig.
Zum Thema KFZ-Steuer und seinem "Gedankengang" ein eindeutiger Bericht des hamburger Abendblattes vom 18. Januar 2006. Diese Vorschrift ist im übrigen nicht nur für Hamburg bindend, eine Bankverbindung und Einzugsermächtigung ist auf jeden Fall von Nöten, Tricks gibt es nicht, da die Einzugsermächtigung direkt bei der Zulassungsstelle unterschrieben werden muss.
Außer Spesen also nichts gewesen bei Guenterchen, außer seinem üblichen klugscheißen und Halbwahrheitenerzählen.
Und weils so schön war, auch bei mir fett gedruckt: Wenn du schon so superschlau bist, dann erzähle uns doch mal auf welche rechtlich verbindlichen Grundlagen du dich beziehst wenn du hier öffentlich erzählst du könntest einfach einseitig die Zahlungsbedingungen eines laufenden Vertrags ändern!
Jetzt bin ich mal gespannt, ob mehr kommt als bei Plankton (eine Figur aus Spongebob, schaut mein Kleiner gerne an): 1% Wissen 99% heiße Luft
Bernardchen... habe ich doch schon, Du musst es nur lesen und verstehen.
Außerdem würest Du es ja nicht verstehen, wenn ich es erzählen würde,
darum habe ich es in einem vorangegangenen Beitrag geschrieben.
Kannst Du lesen?
So, jetzt kämpf Du mal alleine weiter auf deinem Nebenkriegsschauplatz!
Deiner Signatur: Streite dich nicht mit Dummköpfen, denn sie werden dich auf ihr Niveau herunterziehen und dich dann mit Erfahrung schlagen folgend, stelle ich jetzt jeden "Schriftwechsel" mit Dir ein.
EOF
Man kann nur den Kopf schütteln über das Rechtsverständnis vieler Menschen in diesem Land...
Ein Vertrag ist bindend, mit allen Bedingungen, die ihm zugrunde liegen. Das ist ein Prinzip, dass nicht erst seit Gründung der BRD gilt, sondern schon sehr viel länger.
Solch krude Gedankengänge, wie aufgrund des Vorhandenseins einer salvatorischen Klausel darauf zu schließen, dass der Provider schon weiß, dass einige Klauseln der AGBs unwirksam seien, sind mehr als lachhaft.
Wie m82045 richtig schrieb, kann - wenn dem so wäre - ein Richter eine Klausel für ungültig erklären. Da dies aber weder geschehen ist noch geschehen wird (bzgl. der Einzugsermächtigung), sind alle Behauptungen von Guenter nicht mehr wert als ein müdes Lächeln.
Ich habe das Gefühl, dass hier bei einigen nicht mal das Prinzip eines Vertrages, das übrigens auch im BGB verankert ist, bekannt ist.
Ein Provider ist ein Privatunternehmen. Im Prinzip dasselbe wie eine Privatperson.
Provider und Kunde schließen einen Vertrag, dem gewisse Bedingungen zugrunde liegen. Wer diese Bedingungen für nicht rechtens hält, darf bzw. sollte diesen Vertrag nicht abschließen. Wer es dennoch tut, kann nicht hinterher einseitig einzelne Bestandteile als unwirksam bezeichnen und nach gutdünken abändern.
Aber wenn nicht mal dieses Prinzip akzeptiert wird, kann man den Leuten eh nicht helfen. Vielleicht müssen alle diese Leute mal von einem Richter erklärt bekommen, wo der (juristische) Hammer hängt...
Deiner Signatur: Streite dich nicht mit Dummköpfen, denn sie werden dich auf ihr Niveau herunterziehen und dich dann mit Erfahrung schlagen folgend, stelle ich jetzt jeden "Schriftwechsel" mit Dir ein.
EOF
Schön, dass du es endlich einsiehst und dich zu dem Personenkreis zählst, den meine Signatur beschreibt.
Weil nur ein absoluter Dummkopf kann Fakten leugnen, so wie du es tat.
Hat man dann keine Argumente mehr, dann stellt man den Schriftwechsel ein, ist am einfachsten und erspart die komplette Niederlage.
Aber wenn nicht mal dieses Prinzip akzeptiert wird, kann man den Leuten eh nicht helfen. Vielleicht müssen alle diese Leute mal von einem Richter erklärt bekommen, wo der (juristische) Hammer hängt...
In der Vergangenheit habe ich schon schon mehrfach bis zur Klärung von Unstimmigkeiten erfolgreich eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.
Zuletzt bei Kabel Deutschland.
Auch wurden mir nie vom Provider irgendwelche Nachteile oder Übel angedroht.
Lediglich den Mehraufwand für das Zuschicken der Rechnungen mußt ich ausgleichen.
Und kein Richter hat seinen "juristischen Werkzeugkoffer" aufgemacht.
Merke:
Recht ist eine so komplizierte Sache, daß sich selbst Juristen nicht immer einig sind!
Und das ist die Geschäftsgrundlage von Rechtsanwälten!
Staune nur das Sonicwave hier noch nicht zu gemacht hat...oder das ganze zu kfzsteuer-forum.de verschoben hat...
Ich kann auch in meine AGB schreiben, dass ich bei Kabelbruch den Besitzer des Kabels für einen Tag entführen und versklaven kann ... und darf ich das dann? Soviel dazu!
Daher Öffnungsklauseln in den Gesetzen genau lesen und deuten wer das kann und versteht, ich eher selten.. Und wenn unsere Gesetze nicht so schwer verständlich wären, hätten wir Scharen von Anwälten und Richtern die wir sinnvoll im Strassenbau und beim DSL Netzausbau einsetzen könnten!
Hahahahahaha .... jetzt kommt das Schärfste 1&1 hat uns heute sage und schreibe 5.- Euro überwiesen ..... ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll Knappe 200.- Euro für Nichts bezahlt und 5.- Euro raus bekommen, ist schon ne tolle Sache. Das Spielchen sollte man wirklich öfter spielen. Ich frage mich wirklich, ob die da in Montabaur noch richtig ticken Und meine Freundin ist bestimmt nicht die Einzige, mit der 1&1 diese miese Nummer durchzieht. Alle Achtung für so viel Dreistigkeit! Man sollte mit dieser Geschichte wirklich mal an die BILD Zeitung gehen und ganz deutlich aufzeigen, wie man mit zahlenden, seriösen Kunden umspringt. Hier sollte man 1&1 endlich mal das Handwerk legen. Wie gesagt, hier geht es hauptsächlich ums Prinzip und nicht um 200.- Euro!
Ich kann auch in meine AGB schreiben, dass ich bei Kabelbruch den Besitzer des Kabels für einen Tag entführen und versklaven kann ... und darf ich das dann? Soviel dazu!
Danke für diesen mehr als grunzdämlichen Vergleich... Damit hast auch du dich selbst disqualifiziert...
Seid ihr alle zu doof dafür zu verstehen, was ein "Vertrag" ist?? Das ist ja Wahnsinn, wie lächerlich ihr euch macht dabei... Wenn man das alles liest, kann man direkt vermuten, dass ihr die 6. Klasse eben nicht erfolgreich abgeschlossen habt...
*grins* gebe zu ist ein bischen weit hergeholt und ein seeeehr hinkender Vergleich, aber meine AGB werden auch bei Bestellung (somit kommt ein Kaufvertrag zu Stande, --->extra dick gemacht, weil Du das Wort so gut findest<--- akzeptiert und ja es waren mehr als 6 Klassen bei mir...daher weiß ich auch das ein Gesetz über einem Vertrag steht, mehr wollte ich mit meinem, wie sagst Du :
Zitat von Schrippe
grunzdämlich
en Aussagen gar nicht ausdrücken, es tut mir leid unverstanden geblieben zu sein und dass ich Euren Disput hier damit gestört habe..
OnTopic:
@ cooper Mensch 5 Euro, die werden das bestimmt abstottern bei Dir.. , Nee mal im Ernst, schau am besten mal nach, wofür die 5 Euro sind, hat sicher einen Grund und bestimmt auch nichts mit der eigentlichen, hoffentlich noch folgenden Gutschrift zu tun..
Meines Erachtens sieht es in diesem Fall so ähnlich wie hier aus.
Ich kenne eigentlich keine AGBs, in denen eine "unwiderrufliche Einzugsermächtigung" steht. Ob die zulässig sind, ist ohnehin noch nicht abschließend geklärt.
Außerdem:
Warum um alles in der Welt werden denn überhaupt Lastschriftverfahren verwendet? Weil es schneller und vor Allem günstiger ist als alle anderen Verfahren. Und daß dieser Effekt nicht wegen wenigen verpufft, werden die mit hohen Gebühren für das Nichtfunktionieren/Widersprechen dieser vertraglich vereinbarten Verfahrensweise abgestraft.
Früher gab es beispielsweise bei der Telekom die Möglichkeit, per Rechnung zu bezahlen - gibts jetzt meines Wissens auch nicht mehr.
Ich persönlich finde das Lastschriftverfahren am bequemsten und auch für mich am sichersten. Hätte ich nämlich selbst Geld überwiesen, wäre es ohne Einigung mit dem Empfänger futsch. Beim Lastschriftverfahren kann ich es problemlos bis zu 6 Wochen zurückholen. Und das sollte doch ausreichen, um Sachverhalte zu klären.
Auch wenn nicht, kann ich nicht einfach wegen einer Minderleistung der Gegenseite selbst vertragsbrüchig werden.
Übrigens:
Das mit dem "sachlich bleiben" fällt derzeit wohl der Winterdepression zum Opfer - hoffentlich wird das bald besser...
Wir wissen gar nicht, was wir mit den 5,15.- Euro (ich habe doch tatsächlich 15 Cent unterschlagen) machen sollen? Vielleicht fahren wir davon in den Urlaub oder holen uns einen neuen Wagen. Evtl. legen wir das Geld auch an der Frankfurter Börse an. Mal sehen ..... Ich kann dat alles immer noch nicht glauben ..... wir fassen unser Glück noch gar nicht so richtig. Wir werden uns dann mit einem Einschreibebrief für 4.- Euro für die Gutmütigkeit bei 1&1 bedanken. Jetzt mal im Ernst: Für mich ticken die bei 1&1 nicht mehr richtig, ganz ehrlich. Das muss man einfach mal so klar und deutlich sagen. Zum Glück ist heute Freitag ..... da rege ich mich grundsätzlich nie auf
Das was Cooper-1966 hier beschreibt kenne ich zu gut. Genau den selben Kampf muss ich jetzt auch führen.
Musste diesen Thread noch mal aufwärmen, weil das genau zur jetzigen Situation passt. Benutze auch gerade einen UMTS-Stick um diese Worte zu verfassen, da schon seit längeren der Anschluss nicht geht.
Schön das Cooper-1966 es geschafft hat aus diesen Knebelvertrag raus zu kommen, das gibt ein wenig Hoffnung.
Das was Cooper-1966 hier beschreibt kenne ich zu gut. Genau den selben Kampf muss ich jetzt auch führen.
Musste diesen Thread noch mal aufwärmen, weil das genau zur jetzigen Situation passt. Benutze auch gerade einen UMTS-Stick um diese Worte zu verfassen, da schon seit längeren der Anschluss nicht geht.
Schön das Cooper-1966 es geschafft hat aus diesen Knebelvertrag raus zu kommen, das gibt ein wenig Hoffnung.
Interessant wäre natürlich, was für einen Kampf Du da führst!?
Der selbe Kampf kann es übrigends nicht sein, denn der ist ja soweit schon gekämpft.
Bestenffals könnte es der gleiche Kampf sein
@calisto
Solange du nicht einwandfrei beweisen kannst oder durch einen Richter bewiesen wurde, dass dein Vertragspartner dich unrechtmäßig im Vertrag "festknebelt" (z.B. durch unrechtmäßige AGB-Bestandteile o.ä.), brauchst du hier nicht von Knebelverträgen zu sprechen.
Da du diesen Vertrag selbst unterschrieben und die Bedingungen akzeptiert hast, sind dir die Folgen bewusst gewesen.... (sollten sie zumindest)