Kündigung bei1&1 wird nur mit Rechnungen Inkasso und Anwälten geantwortet
Hallo Ihr Experten
Habe leider ein großes Problem,wer kann mir da noch helfen?Wiederholt nehme ich Bezug auf Schreiben von Beauftragten Inkassounternehmen von 1&1.Am18.12.2009 führte ich ein Gespräch mit der Anschlußnr.01805001006 (Gesprächspartner Schuster)Kündigte hier zum wiederholten Mal mündlich, sowie mit schriftlichem Kündigungsschreiben.
Beim Telefonat sagte man mir, das ich ein Freikauf tätigen kann um den Vertrag zu lösen mit 1&1.Was ich auch tat.Von meinem Konto überwies ich den Freikaufsbetrag von 69€ an 1&1mit dem Vermerk Kündigungszahlung am 10.03.09.
Hatte schon am 05.01.09 alle von 1&1 erhaltene Ware zurückgesendet mit sammt meiner schriftlichen Kündigung.
Habe gekündigt aus dem Grund,das ich umgezogen bin, an meinem neuen Wohnort kein DSL empfangen kann.Somit 1&1 mir gegenüber Vertragsbrüchig geworden ist,da Sie mir laut Vertrag kein DSL zur Verfügung stellen können. Bei Stern TV Günther Jauch verfolgt in Sendung,das man dann fristlos künigen kann)
So nun bekam ich am 21.09.09 56,75€ am 23.02.09 39,13€ von meinem Konto abgebucht.Am 25.02.sollten wiederum 39.13€ abgebucht werden,wogegen ich mit Wiederspruch ablehnte.Da ich sowieso keine Software mehr von 1&1 besaß.
Am23.03.wurden wiederum 12,12€ plus 17,87€ also 29.99€.Am 24.03.09 habe ich mit Wiederspruch meine Kontobelastung zurückgezogen.Wobei mir die 17.87€ micht wieder zurückgebucht wurden.
Mit einem Schreiben vom beauftragten Inkassounternehmen( Infoscore) seitens 1&1 an mich Datiert vom 15.05.09 wurde ich dann aufgefordert 106,28€ an diese zu zahlen.Die ich erstmals nicht zahlte.
Dann wurde mir ein Schreiben von der Anwaltskaslei Schneider (beauftragt von Inkassoinstitut)zugestellt,mit der Aufforderung sofort 136,35€ an diese zu überweisen.
Am 25.05.09 telefonierte ich mit dieser Kanzlei die die Interessen von 1&1 vertreten,vereinbarte nun fernmündlich das ich nun zum allerlezten Mal diese Zahlung vornehmen werde,aber in keinster Weise mehr an einem weiteren Vertrag interessiet bin mit 1&1,und keine Freischaltungen mehr wünsche,da ich sowieso schon alle Ware an 1&1 zurückgesand habe.
Am selben Tag überwies ich den Betrag von 136,35€ an Rechsanwalt Schneider in gutem Glauben,das nun endlich dies die Schlußvorderung war und die Kündigung nun wirksam war.
Doch dann der Hammer ein anderes Inkassounternehmen ( Credireform)wurde seitens 1&1 beauftragt wiederum Gelder von mir einzutreiben.
Am 10.01.09 erhielt ich eine Vertragsinfo von 1&1 datiert vom 14.Mai 2008 das die Deutsch Telekom AG 1&1 mitgeteilt hat, das sich die Leisungsdaten ändern.
Das somit auch der 1&1 DSL Netzanschluß entfällt zum 08.05.2008.
Hieraus teilte ich 1&1 mit, das Sie Ihren Vertragspflichten nicht nachkommen,mir kein DSL zur Verfügung stellen können und daher Vertragswiedrig handeln und ich somit von meinem sofortigen Kündigungsrecht gebrauch machen würde.
Ich bin es Satt seit meiner Kündigung jagen mich eine Rechnung nach der anderen.Ich vertraute den Anwälten Schneider ,das nach der Zahlung von 136,35€ alles erledigt sei.
Am 26.12.09 erhielt ich von 1&1 ein Schreiben da ich ja schon 20 Kalendetage im Verzug bin kündigen Sie mir mein Vertrag.
Nach all der langen Zeit,meldet sich nun Philip Maxemilian Ganzmüller Rechtsanwalt mit einer Forderung von 114,07€ wegen einer Hauptforderung von18,90€ Zinsen 0,83€ Mahnspesen 20,45€ Inkassokosten 34,89€ 1,3 Gebühren gem.NR.2400VV RVG32,50€ Auslagenpauschale gem.NR.7002VV RVG6,50€ Gesammtforderung per 27.2010 114,07€.
Die durch die Beauftragung entstandenen Kosten sind im Rahmen des Verzugsschadens gemäß §286 ff.BGB nun von mir zu tragen.Sollte dieser Betrag von mir nun nicht bezahlt werden,wird eine gerichtliche Verfolgung vorgenommen.
Nun meine Frage was kann ich noch tun um all dem ein Ende zu setzen ,bin schon ganz verzweifelt.
AW: Kündigung bei1&1 wird nur mit Rechnungen Inkasso und Anwälten geantwortet
Bei Umzügen wo der Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann ist die Berechnung einer Gebühr nicht rechtens bzw. der Vertrag kann kostenfrei aufgelöst werden.
Gerichtsurteile in dem ZUsammenhang bestätigen dies.
Gebrauchswertvorteile (Wie Hardware oder günstigere Gebühr) müssen zurückgewährt werden.
AW: Kündigung bei1&1 wird nur mit Rechnungen Inkasso und Anwälten geantwortet
Jedes Gerichtsurteil ist nur für den jeweiligen Fall gültig. Ein Grundsatzurteil hat noch kein Gericht gefällt.
Im übrigen besteht der Vertrag an einer bestimmten Adresse. Wenn man umzieht wird man Vertragsbrüchig. Es ist eine Kulanz des Providers, das ein Umzug des Anschlusses gestattet wird. Es ist außerdem Kulanz des Providers den Kunden gegen eine Abschlagzahlung aus dem Vertrag zu lassen, wenn am neuen Wohnort kein DSL mehr möglich ist.
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Zitat von 45grisu
Wenn man umzieht wird man Vertragsbrüchig.
Weil die alte Wohnung abgebrannt ist.ich sage nur cttv....
Und gegenläufige Urteile konnte ich nicht finden.
Würden wohl alle Gerichte so urteilen,sofern es überhaupt dazu kommt meisst knicken die Provider (unabh. von 1und1 oder andere) bei Nichtzahlung im Inkassoverfahren auch ein,damit es nicht zu Grundsatzurteilen kommt.
AW: Kündigung bei1&1 wird nur mit Rechnungen Inkasso und Anwälten geantwortet
Zitat von passer
Und gegenläufige Urteile konnte ich nicht finden.
Spaßvogel - weil ja wohl auch nieman darauf klagt, seinen Vertrag behalten zu dürfen, wenn kein DSL am neuen Wohnort geht! Denk doch mal nach!
Zitat von passer
Würden wohl alle Gerichte so urteilen,sofern es überhaupt dazu kommt meisst knicken die Provider (unabh. von 1und1 oder andere) bei Nichtzahlung im Inkassoverfahren auch ein,damit es nicht zu Grundsatzurteilen kommt.
Blödsinn. Die Provider "knicken ein", weil es sich einfach nicht rechnet, wegen 6 oder 10 ausstehenden Monatsgebühren ein Gerichtsverfahren durchzuführen, inkl. eigenen Kosten (Anwalt usw.).
Schon erstaunlich, wie sich manche Leute die Welt zurecht drehen...
Wenige Fakten sagen ganz klar aus, wie hier die Rechtslage ist:
- Ein Provider bietet eine Dienstleistung an. Diese Dienstleistung gibt es nach den Bedignungen des Providers zu mieten.
- Diese Dienstleistung ist ortsgebunden, d.h. es wird eine Absprache getroffen, dass an einem bestimmten Ort für eine bestimmte Zeit eine bestimmte Leistung erbracht wird.
- Ein einseitiger Ortswechsel stellt eine Verletzung der vereinbarten Vertragsgrundlage dar. Der Kunde hat also im Falle eines Umzuges keinerlei Rechte auf Entlassung, Auflösung oder Stornierung des Vertrages, schon gar nicht zum Nulltarif.
Von daher stellt sich mir sowieso die Frage, wie da mancher (wenige!) Amtsrichter überhaupt anders urteilen können...
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Ob nun die Forderung einer Gebühr rechtens ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Tatsache ist, dass die Inkasso-Maschinerie durch die Rückforderung der Lastschrift des TE in Gang gesetzt wurde. Bevor man eine Lastschrift zurückbuchen lässt, sollte erst mal die Sachlage mit dem Vertragspartner geklärt werden. Wenn eine Einigung erzielt werden kann und der Partner z.B. auf die Gebühr verzichtet, werden die überzahlten Beträge in aller Regel wieder erstattet.
Durch eine eigenmächtige Lastschrift-Rückbuchung lässt sich ein solcher Fall jedenfalls nicht in eine positive Richtung lenken.
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Hallo Ihr alle da Draußen
Zunächst möchte ich mich bei allen bedanken die sich mit meinem Tema beschäftigt haben.
Herr Andreas Forner,der dieses Forum beobachtet,hat mein Anliegen an 1&1 weitergeleitet.
Heute habe ich schon mit der Post ein Schreiben bekommen.Um es kurz zu machen,1&1 hat im Rahmen der Kulanz das Inkassoverfahren zu Ihren Lasten eingestellt.
Ich bin heilfroh,das alles nun ein Ende gefunden hat.Ich möchte mich hier nochmals gesondert herzlich bedanken an Herrn Forner(Mitarbeiter von 1&1)der dieses Forum verfolgt.
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Ach ja Herr Forner
Was ich noch sagen wollte.Ich habe keine Einzelheiten mehr aufschreiben wollen.Aber was Sie glauben zu wissen was falsch gelaufen ist und mir 1&1 im Brief mitgeteilt hat stimmt nicht. Ich habe mich sehrwohl des öffteren telefonisch gemeldet.
Immer wieder bekam ich eine andere Anweisung was noch an Formaliäten fehlen würde wie z.B.Umzugsummeldebescheinigung.Ferner hatte ich schon lange den Betrag des Freikaufs von 69€ an 1&1 überwiesen,mit dem Vermerk Kündigungszahlung.Danach hatte ja erst alles angefangen mit Inkasso Rechtsanwälten u.s.w.Hatte auch alle erhaltene Ware schon zurückgesand auf meine Kosten.Ich konnte nicht verstehen warum ich nun ein Inkassounternehmen an der Backe hatte.Nachdem ich das auch bezahlt hatte,in ein neues Inkassounternehmen an der Backe.Danach habe ich mich erst hier im Forum zu Wort gemeldet.Doch alles ist nun gut.Es ist vorbei.Danke nochmals
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Hallo Tieger,
Das kann ich natürlich nicht im Detail nachvollziehen, ob und wie oft Sie angerufen und welche Informationen Sie im Einzelnen erhalten haben. Tatsache ist wohl, dass alles in Ihrem Fall ein wenig durcheinander ging. Aber Hauptsache, es konnte nun geklärt werden.
Gruß,
Andreas Forner
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Zitat von Schrippe
Blödsinn. Die Provider "knicken ein", weil es sich einfach nicht rechnet, wegen 6 oder 10 ausstehenden Monatsgebühren ein Gerichtsverfahren durchzuführen, inkl. eigenen Kosten (Anwalt usw.).
Schon erstaunlich, wie sich manche Leute die Welt zurecht drehen...
Looool,
machst es ja mit deinem Satz das gleiche und versuchst die Welt, nach deinen Gedankengang, zurecht zu drehen.
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Das ist schlichtweg Fakt.
Unternehmen denken rein wirtschaftlich nicht, prinzipiell.
Ein Gerichtsverfahren kostet weit mehr als sie durch einen Kunden durch ein paar Grundgebühren reinholen (gerade weil ja die Preise so neidrig sind und die Gewinnmarge extrem dünn pro Kunde).
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Zitat von Schrippe
Ein Gerichtsverfahren kostet weit mehr als sie durch einen Kunden durch ein paar Grundgebühren reinholen...
Nicht nur das. Der Vorgang bindet auch Arbeitskraft, die auch bei 1&1 nicht kostenfrei ist. Es lohnt nicht, dass da irgendwer für ein noch nicht mal gesichtertes positives Ergebnis hinlangt.
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Darüber hinaus gebe ich auch noch zu bedenken, dass auch 1&1, oder irgend ein anderer Provider, vor einem Amtsgericht kein grundsätzliches Urteil zustande bringt. Es kann also trotzdem jeder mit Aussicht auf Erfolg oder Misserfolg weiter klagen, und das lohnt sich für den Provider nicht, zumal der Kunde in jedem Fall kündigen würde.