AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Ich frage mich auch, was das alles soll.
Bei DSL ist der Vertrag an den Standort gebunden - die Leitung kann man schlecht mitnehmen.
Selbstverständlich soll das nicht heißen, daß nicht weiterhin von einem Provider kulanterweise einer Kündigung des Vertrages bei Umzug zugestimmt werden kann -
z.B. bei Umzug in betreutes Wohnen etc.
Da gibt es sicher einige Punkte, in denen zumindest ich selbst mir bis dato nicht vorstellen kann, daß ein Provider weiterhin auf sein Recht besteht.
In vielen Foren wird dieses Thema derzeit heiß diskutiert und oft dabei folgendes vergessen:
Zwei Parteien schließen einen Vertrag - beide Seiten haben sich daran zu halten - das ist doch in allen Verträgen die Regel.
Wenn jeder zu jeder Zeit (glaube, das hatte ich schon mal irgendwo geschrieben) machen könnte, was er wollte - würden Verträge grundsätzlich nicht mehr benötigt.
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Prinzipiell finde ich gut, daß das Ganze jetzt endlich mal geklärt ist - und zwar mit Grundsatzwirkung.
Andererseits müßten sämtliche Verbraucherberatungen etc. den lieben Kläger jetzt sprichwörtlich steinigen, weil dadurch ja die Einzelfallentscheidung erschwert bis unmöglich gemacht wurde. Warum sollen sich jetzt Provider auf irgendwelche Vergleiche einlassen oder Freikaufmöglichkeiten zu reduziertem Tarif anbieten, wenn sie ohnehin Recht bekommen? Mußte das sein?
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Ich denke auch, dass es weiterhin Kulanzregelungen geben wird. Ich stelle mir das so vor:
Umzug - DSL lieferbar - keine Kündigung
Umzug - kein DSL verfügbar - Auflösung des Vertrags
So wie bisher nur mit dem Unterschied, dass der Kunde jetzt auch niedrigere Geschwindigkeiten am neuen Wohnort akzeptieren muss ohne gleich zum Anwalt oder dem Gericht zu rennen.
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Zitat von Bernard.Sheyan
Manche kapieren es einfach nicht, und wenn man es ihnen in Spiegelschrift aufs Hirn tätowiert. Ich geb auf, und ich tu es gerne, denn das Urteil hat Gültigkeit, da kann, Gott sei dank, auch Vulpecula mit seinem Mist nichts dran ändern.
Einfach mal nehmen wie ein Mann, es zwingt einen ja keiner einen Vertrag mit Laufzeit abzuschließen, es werden auch laufzeitfreie Verträge angeboten.
Aha, und wo und zu welchem Preis??? Ich habe mich selbst gerade auf die Suche nach solche einem Vertrag gemacht, da ich sehr sicher davon ausgehen kann, dass ich nicht länger als ein dreiviertel Jahr am gleichen Standort, nicht mal im gleichen Land sein werde und habe nichts unter einem Jahr Mindestvertragslaufzeit gefunden.
Kannst du mir vielleicht einen Namen geben, bei dem ich keine Laufzeit habe und eine Flatrate nicht mehr als 30 € im Monat kostet? Dann wäre mir wirklich geholfen
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
@speedo
Wenn du wirklich "gesucht" hast, wirst du etliche Tarife bei Alice oder Congstar (und inzwischen sogar bei 1&1 glaube ich) gefunden haben, die OHNE MVLZ sind und dazu noch binnen einer kurzen Frist kündbar sind (Alice, Congstar 1 Monat, 1&1 3 Monate glaube ich).
Natürlich sind diese Tarife etwas teurer - die Provider können ja auch nicht mit 24 Monaten kalkulieren, das Risiko ist höher und offenbar, wie bspw. in deinem Fall, auch real, dass der Vertrag nicht über längere Zeit laufen wird.
Wo ist also dein Problem? Wer so viel Flexibilität fordert, muss eben eventuell auch ein paar Euro mehr bezahlen (das ist übrigens ÜBERALL so üblich, bei Banken, Versicherungen, DSL, Handy......)!
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
So schaut es aus, Nicht suchen wollen, nichts dafür tun, aber hinterher meckern, rumnölen und das Maul ganz weit aufreißen. Denn der Provider hat sich ja nach dem Kunden zu richte, Verträge einhalten muss ja nur der Anbieter.
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Zitat von speedo
Aha, und wo und zu welchem Preis??? Ich habe mich selbst gerade auf die Suche nach solche einem Vertrag gemacht, da ich sehr sicher davon ausgehen kann, dass ich nicht länger als ein dreiviertel Jahr am gleichen Standort, nicht mal im gleichen Land sein werde und habe nichts unter einem Jahr Mindestvertragslaufzeit gefunden.
Kannst du mir vielleicht einen Namen geben, bei dem ich keine Laufzeit habe und eine Flatrate nicht mehr als 30 € im Monat kostet? Dann wäre mir wirklich geholfen
Hast Du nicht erst einen Alice Vertrag abgeschloßen? oder wie ist das hier zu verstehen?
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Zitat von Bernard.Sheyan
Im übrigen kannst auch du mal akzeptieren, dass es jetzt eben so ist.
Ja, natürlich. Ich hatte ja auch schon geschrieben, dass ich das Urteil nicht in Frage stelle (sofern du deine Aussage darauf beziehst), aber es ist eben nur jetzt so. Die Urteile sind nicht in Stein gemeisselt und auf Ewigkeit beständig. Das solltest du auch akzeptieren
Ansonsten gebe ich dir Recht.
Zitat von Bernard.Sheyan
Alles andere ist nur Herausgerede und an den Haaren herbeigezogen.
Entschuldige bitte, aber bei der Aussage bin ich mir nicht ganz sicher, worauf du die beziehst. Falls du hier die "grundsätzlichen" Themen ansprichst, dann kann ich aus meiner Sicht sagen, dass diese auf den "ersten Blick" wirklich sich anhören wie "an den Haaren herbeigezogen", aber im Nachhinein sich dann doch als valide herausgestellt haben.
Ich finde es gut, wie sich die Autoren hier an der Diskussion beteilligt haben. Ich denke, dass jeder hier Fragen und Antworten (auch ich) mitgenommen hat.
Eine erfolgreiche Woche wünsche ich.
Tschöö...nee, moment noch
Zitat von MariaR
Zwei Parteien schließen einen Vertrag - beide Seiten haben sich daran zu halten - das ist doch in allen Verträgen die Regel.
Wenn jeder zu jeder Zeit (glaube, das hatte ich schon mal irgendwo geschrieben) machen könnte, was er wollte - würden Verträge grundsätzlich nicht mehr benötigt.
Bei dem Satz kann ich dann doch nicht widerstehen noch ein Kommentar los zu werden. Generell hast du Recht, dass sich 2 Vertragspartner an den Vertrag zu halten haben. Da aber die Verträge zumeist nicht alle Eventualitäten abdecken, sucht man bei Problemen die Gerichte auf, welche eine Lösung herbeiführen sollen. Im Gegenzug könnte ich dann behaupten, wären alle Verträge umfassend korrekt, dann bräuchten wir keine Gerichte mehr
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Zitat von Vulpecula
Ja, natürlich. Ich hatte ja auch schon geschrieben, dass ich das Urteil nicht in Frage stelle (sofern du deine Aussage darauf beziehst), aber es ist eben nur jetzt so. Die Urteile sind nicht in Stein gemeisselt und auf Ewigkeit beständig. Das solltest du auch akzeptieren
Ansonsten gebe ich dir Recht.
Bleibt dir ja auch nichts anderes übrig.
Zitat von Vulpecula
Entschuldige bitte, aber bei der Aussage bin ich mir nicht ganz sicher, worauf du die beziehst. Falls du hier die "grundsätzlichen" Themen ansprichst, dann kann ich aus meiner Sicht sagen, dass diese auf den "ersten Blick" wirklich sich anhören wie "an den Haaren herbeigezogen", aber im Nachhinein sich dann doch als valide herausgestellt haben.
Tut mir leid dir hier energisch wiedersprechen zu müssen, aber sich an einen Vertrag halten zu müssen den man abgeschlossen hat (man bedenke den kollektiven Aufschrei, wenn irgendein Provider so mirnichts-dirnichts kündigen würde, nur weil es ihm in den Kram passt) und dann mit dem Grundrecht der freien Entfaltung daherzukommen um trotzdem einfach machen zu können, was immer man will, das hat schon etwas kindliches, oder ist Sturheit pur. Sowas ist eine an den Haaren herbeigezogene Argumentation. Aber kein Wunder, dass bei uns die Gerichte permanent überlastet sind, bei so viel "Erfindungsreichtum".
Zitat von Vulpecula
Bei dem Satz kann ich dann doch nicht widerstehen noch ein Kommentar los zu werden. Generell hast du Recht, dass sich 2 Vertragspartner an den Vertrag zu halten haben. Da aber die Verträge zumeist nicht alle Eventualitäten abdecken, sucht man bei Problemen die Gerichte auf, welche eine Lösung herbeiführen sollen. Im Gegenzug könnte ich dann behaupten, wären alle Verträge umfassend korrekt, dann bräuchten wir keine Gerichte mehr
Wir sind, Gott sei dank, noch nicht in Amerika, wo man einen Autohersteller verklagen kann, wenn man einen Crash baut und im Handbuch nicht drinstand, dass man bei eingeschaltetem Tempomat das Steuer nicht verlassen darf. Aber irgendwann wird das so weit kommen, man hat dann ca 500 Seiten AGB bei denen alles abgedeckt ist, sogar das jüngste Gericht, ein Vulkanausbruch und der Einmarsch Rotchinas. Und trotzdem ist es für die Katz, weil es dann zum einen wieder Leute gibt, die mit fadenscheinigen Argumenten sich vor Erfüllung des Vertrags drücken wollen und zum anderen Leute schreien werden, dass so ein Vertrag einfacher und übersichtlicher gehört. Leuten, die mit Argumenten daherkommen wie du es tust, kann man es NIE recht machen, und eigentlich sollten die auch keinerlei Verträge mehr bekommen.
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Im Gegenzug könnte ich dann behaupten, wären alle Verträge umfassend korrekt, dann bräuchten wir keine Gerichte mehr
Verträge werden im allgemeinen im beiderseitigem Einverständnis unterschrieben - und meistens bleibt es ja auch dabei.
Es wird immer Menschen geben, die das im Nachhinein anders sehen und somit eigentlich ihren eigenen Geisteszustand bei Vertragsabschluß bezweifeln - es ist ja weit verbreitet, AGB nicht lesen zu müssen.
Oder Menschen, die gegen ein Vertrag verstoßen (wollen) - egal welche Seite.
Daß Gerichte weit mehr als Vertragsrecht verhandeln - dürfte eigentlich bekannt sein.
Im besagten Fall könnte es sich (Achtung: Vermutung!!!) um einen handeln, der ständig recht behalten möchte oder sich damit profilieren wollte, in dem er ein Exempel setzt.
Leider ist dieser Schuß nach hinten los gegangen.
Er hätte ja auch einfach abwarten können, bis der Provider ihn verklagt - was wohl bekanntlich kaum erfolgt wäre, wie die bisherige Erfahrung gezeigt hat.
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Zitat von MariaR
Verträge werden im allgemeinen im beiderseitigem Einverständnis unterschrieben - und meistens bleibt es ja auch dabei.
Es wird immer Menschen geben, die das im Nachhinein anders sehen und somit eigentlich ihren eigenen Geisteszustand bei Vertragsabschluß bezweifeln - es ist ja weit verbreitet, AGB nicht lesen zu müssen.
Oder Menschen, die gegen ein Vertrag verstoßen (wollen) - egal welche Seite.
Daß Gerichte weit mehr als Vertragsrecht verhandeln - dürfte eigentlich bekannt sein.
Im besagten Fall könnte es sich (Achtung: Vermutung!!!) um einen handeln, der ständig recht behalten möchte oder sich damit profilieren wollte, in dem er ein Exempel setzt.
Leider ist dieser Schuß nach hinten los gegangen.
Er hätte ja auch einfach abwarten können, bis der Provider ihn verklagt - was wohl bekanntlich kaum erfolgt wäre, wie die bisherige Erfahrung gezeigt hat.
Genau. Hier lieferst du auch das entscheidene Argument mit "meistens". Vertragsabschlüsse und deren Einhaltung führen aber im täglichen Leben in einigen Fällen aus den unterschiedlichsten Gründen zu Problemen zwischen den Vertragsparteien, welche dann bei Gericht einer Lösung zugeführt werden sollen.
Meine Behauptung, welche du zitiert hast, hat natürlich keine praktikabele Berechtigung. Es ist nur die gegensätzliche Behauptung zu deiner Aussage.
Und zwischen diesen Aussagen läuft das reale Leben, mal mit einer Tendenz zur einen, mal zur anderen Seite...und meistens bleibt es dabei
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Zitat von Bernard.Sheyan
Tut mir leid dir hier energisch wiedersprechen zu müssen, aber sich an einen Vertrag halten zu müssen den man abgeschlossen hat (man bedenke den kollektiven Aufschrei, wenn irgendein Provider so mirnichts-dirnichts kündigen würde, nur weil es ihm in den Kram passt) und dann mit dem Grundrecht der freien Entfaltung daherzukommen um trotzdem einfach machen zu können, was immer man will, das hat schon etwas kindliches, oder ist Sturheit pur. Sowas ist eine an den Haaren herbeigezogene Argumentation. Aber kein Wunder, dass bei uns die Gerichte permanent überlastet sind, bei so viel "Erfindungsreichtum".
Ich habe nichts abgeleitet oder bin zu einer Schlussfolgerung gekommen, sondern habe lediglich die Frage gestellt, ob dieses Urteil mit einer Beeinträchtigung von Grundrechten verknüpft werden kann.
Apropos "an den Haaren herbeigezogen". Dazu mal ein mögliches Szenario. Zum Beispiel in einer zivilrechtlichen Gerichtsverhandlung sagt eine beteilligte Partei (Person) zum Richter während der Verhandlung: "Diese Verhandlung ist eine Farce". Der Richter verhängt darauf hin ein Ordnungsgeld wegen ungebührlichen Verhaltens. Und in einer weiteren Reaktion schreit diese Person den Richter an mit den Worten "Sie sind eine Schande für die deutsche Richterschaft".
Wer würde hier seine Grundrechte verletzt sehen, in der Verhängung des Ordnungsgeldes, und bis zum Verfassungsgericht ziehen ? Würdest du ? Oder ist das an den Haaren herbei gezogen ?
Das mal nur nebenbei.
Zitat von Bernard.Sheyan
Und trotzdem ist es für die Katz, weil es dann zum einen wieder Leute gibt, die mit fadenscheinigen Argumenten sich vor Erfüllung des Vertrags drücken wollen und zum anderen Leute schreien werden, dass so ein Vertrag einfacher und übersichtlicher gehört. Leuten, die mit Argumenten daherkommen wie du es tust, kann man es NIE recht machen, und eigentlich sollten die auch keinerlei Verträge mehr bekommen.
Ich drücke mich nicht vor der Erfüllung eines Vertrages. In der Richtung habe ich auch nicht argumentiert oder gefragt. Aber z.B. äußere Umstände können ggf. dazu führen, dass die vorbehaltlose Erfüllung des Vertrages, welche dann durch eine Partei nicht mehr zu gewährleisten ist, zu Beeinträchtigung von Grundrechten führen kann. Und darauf zielte die Fragestellung ab.
Ich gewinne auch den Eindruck, dass es in dem Falle des Urteils nicht der Fall ist, aber da die Urteilsbegründung noch aussteht, bleibt dieser Punkt zumindest noch im Detail offen.
Und ja, du hast Recht. Sollte ich je in die Situation kommen, an der ich nicht mehr hinterfrage, ob ich im Recht bin oder nicht, dann wäre es wahrscheinlich auch egal, ob man mir es Recht macht. Und an dem Punkt könnte man mit mir machen was man will.
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Du beschreibst mit deiner Argumentation den Prototyp des sogenannten Streithansels.
Frei nach dem Motto: Ihr könnt machen, was ihr wollt, ich finde immer irgendwas, und wenn es noch so lächerlich ist.
Da du anscheinend Lern- und Beratungsresistent bist hat eine Diskussion mit dir keinerlei Grundlage mehr, du ignorierst sowieso alles und weist es besser.
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Zitat von Vulpecula
Aber z.B. äußere Umstände können ggf. dazu führen....
Dieser Satz steht beispielhaft für die Haltung, die deutsche Gerichte verzweifeln lässt. Aus jeder Eindeutigkeit kann man 100 Zweideutigkeiten konstruieren - und entscheiden soll immer ein Richter.
Glücklicherweise gehören die allermeisten Richter einer anderen Spezies an, nämlich der, die vereinfachen und verallgemeinern.
So ist auch dieses Grundsatzurteil zustande gekommen.
Es wird nämlich schlichtweg zugrunde gelegt, dass ein von beiden Seiten akzeptierter Vertrag für einen definierten Standort über einen definierten Zeitraum auch von beiden Seiten eingehalten wird. PUNKT AUS.
Jede Änderung, egal von welcher Seite, egal welchen Teil des Vertrags betreffend, ist für die andere Seite prinzipiell nicht hinnehmbar. PUNKT AUS.
Der BGH gibt auf so einen Quark wie freie Entfaltung und Co. in diesem Fall keinen Wert, da freie Entfaltung eben auch und vor allem bedeutet, selbstständig Verpflichtungen eingehen zu können - die dann freilich eingehalten werden müssen.
Über das Argument freie Entfaltung jede Konsequenz eben jener umgehen zu können, ist nicht im Sinne des Erfinders. Diese Argumentation hat einfach keinen Bestand vor einem hohen Gericht.
Von daher lässt das Urteil überhaupt keinen Spielraum zu.
Und ich glaube darüber hinaus auch nicht, dass das BVG da eine weitere Instanz darstellt - aus einer Vertragsstreitigkeit, die einen Sachwert von ein paar hundert Euro hat, lässt sich keine Verfassungsklage konstruieren, die vom BVG akzeptiert würde. Genauso wenig übrigens vom EuGH. So blöd sind die da nicht, dass sie eine Verfassungsklage zulassen, weil sich ein Bürger aufgrund seines eigenen Umzugs und allen daraus resultierenden Konsequenzen in seiner freien Entfaltung behindert fühlt... Sowas funktioniert in juristischen Entwicklungsländern wie den USA, aber doch nicht in Deutschland....
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Zitat von Schrippe
Es wird nämlich schlichtweg zugrunde gelegt, dass ein von beiden Seiten akzeptierter Vertrag für einen definierten Standort über einen definierten Zeitraum auch von beiden Seiten eingehalten wird. PUNKT AUS.
Jede Änderung, egal von welcher Seite, egal welchen Teil des Vertrags betreffend, ist für die andere Seite prinzipiell nicht hinnehmbar. PUNKT AUS.
Genau so ist es - genau so war es auch schon vor dem Urteil.
Hier ist sogar Schrippes Text in der Signatur unzutreffend.
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Zitat von Bernard.Sheyan
Da du anscheinend Lern- und Beratungsresistent bist hat eine Diskussion mit dir keinerlei Grundlage mehr, du ignorierst sowieso alles und weist es besser.
Ich habe in der Diskussion nichts ignoriert. Ich habe eine Frage gestellt. Aprospos Frage. Würdest du jemand als ignorant bezeichnen, wenn dieser deine Frage nicht beantwortet ?
Zitat von Schrippe
...die einen Sachwert von ein paar hundert Euro hat, lässt sich keine Verfassungsklage konstruieren, die vom BVG akzeptiert würde.
Bezüglich zu meinem "Szenario", welches ich in Verbindung mit dem Argument "an den Haaren herbeigezogen" aufgestellt habe, wäre da folgendes BVG Urteil interessant:
Jede Änderung, egal von welcher Seite, egal welchen Teil des Vertrags betreffend, ist für die andere Seite prinzipiell nicht hinnehmbar. PUNKT AUS.
Urteilen Gerichte nach Prinzipien oder Gesetzen ? Mir wäre das zuletzt genannte lieber.
Zitat von Schrippe
Der BGH gibt auf so einen Quark wie freie Entfaltung und Co. in diesem Fall keinen Wert, da freie Entfaltung eben auch und vor allem bedeutet, selbstständig Verpflichtungen eingehen zu können - die dann freilich eingehalten werden müssen.
Das Grundrecht auf freie Entfaltung bedeutet aber nicht, dass Verpflichtungen ein massgeblicher Bestandteil dessen sind. Wenn ein Vertrag mich dermassen einschränkt, dass ich meine Grundrechte nicht wahrnehmen kann, dann sind die Grundrechte grundsätzlich höher einzustufen. "PUNKT AUS" (sorry, aber die Vorlage hattest du ja geliefert).
Zitat von Schrippe
Von daher lässt das Urteil überhaupt keinen Spielraum zu.
Ich denke auch, dass in dem speziellem Falle des Urteils zum jetzigen Zeitpunkt kein Spielraum vorhanden ist. Dieses Urteil zweifel ich ja auch nicht an (zum 3. mal).
Ich wünsche allen einen schönen Tag....hmm, besser ne gute Nacht für den jetzigen Zeitpunkt
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Gebts auf, Leute, der kapiert einfach nichts, schlimmer noch, der will nichts kapieren.
Ein Vertragsabschluss ist eine freiwillige Willenserklärung. Dabei akzeptiert man die Bedingungen, die an einen Vertrag geknüpft sind. Wenn man sich von dem Vertrag eingeengt fühlt oder in seinen Grundrechten beschitten, so schließt man so einen Vertrag nicht ab. Tut man es trotzdem, so ist die darauf folgende Argumentation gegen die Rahmenbedingungen eigentlich ein vorsätzlicher Bruch des Vertrags, nicht mehr und nicht weniger.
QAber was schreibe ich eigentlich, er ist ja sowieso viel schlauer, als wir alle. Das sind dann die Kunden, die vor Gericht mächtig eine geklatscht bekommen und dann über den Scheißstaat, den Drecksrichter oder die Mistgesetze meckern. Kapieren werden sie es trotzdem nicht, dass es nicht nach ihren Vorstellungen geht.
Im übrigen schränkt so ein Vertrag nicht ein. Man kann ihn ja umziehen lassen, mittlerweile ist ja sogar die Vertragslaufzeit von einem Umzug unberührt.
Jeder kann sich mit jedem Vertrag nach wie vor frei entfalten und kein Grundrecht wird dadurch eingeschränkt. Nur, wenn man von seinen Rechten Gebrauch macht, muss man auch mit dem Konsequenzen leben. Auf jede Aktion folgt eine Reaktion, so etwas nennt man Leben.