AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Danke für den Link.
Besonders interessant ist Ziffer 6
Bei beruflich bedingtem und unabwendbarem Umzug scheint doch eine
vorzeitiige Vertragsauflösung möglich zu sein.
In diesem Falle würde ich aber immer eine Vertragsaufhebung in gegenseitim Einvernehmen anstreben
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Vorsicht Günter24, da steht
... Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen sei allenfalls anzunehmen, wenn der Kunde aus unabweisbaren beruflichen Gründen zu einem Ortswechsel gezwungen sei. ...
Das ist ganz wichtig, und heißt dass diese Gründe vom Arbeitgeber u. U. bestätigt werden müssen. Dass der Arbeitnehmer sonst gekündigt wird, und einiges mehr. Die Grenzen für diese Gründe sind hier - ich vermute bewusst - ganz eng gesteckt
AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
@stadtindianer
deswegen schrieb ich ja auch "scheint (...) möglich zu sein"
Klar daß nach dem vorliegenden BGH-Urteil da ganz enge Grenzen sind.
Daher auch meine Einlassung, daß ich da stets eine eivernehmliche Vertragsauflösung anstreben würde.
Auf den Rechtsweg würde ich mich da nicht einlassen.
Aber danke für den Hinweis. Hoffentlich wird er auch von potetiellen "Sonderkündigern" gelesen