Hallo liebe Leute
Ich hab über das Thema mit einem Telekommitarbeiter den ich kenne gesprochen und schon einen Thread im T-Online-Forum eröffnet.
Ich hatte bis gestern VDSL 25 mit 23Mbit/4Mbit (upload sogar sehr genau 4000kbit). Nur abends und zu manchen Zeiten hatte ich etwas mehr Upload bis 550kb/s. Gemessen wurde mit Bittorrent und vielen schnellen Quellen, nicht speedtests(auch, parallel)
Jetzt habe ich DSL 50.000 und mir fehlen beim Upload gute 2,5Mbit (7300-7600kb/s), Download bin ich eigentlich mit 46-47 relativ zufrieden.
Mein Telekomfreund hat die Leitung ausgemessen und von Noise Margin 6db und Dämpfung 12,78 gesprochen. Mein Router zeigt DSL Noise Margin 20.1 an. modem etwas weniger, etwa 16/14 sowa s(bin grade nicht zuhause)
Kann man da denn noch was machen?
Ich denke das geht auf kapazitäre Defizite ein. Wie gesagt, ab und an hatte ich abends mal 30-40 kb/s mehr, allerdings nicht wirklich.
Ich würde nicht meckern wenn nur wenig fehlen würde. Beim DOwnload sind 5780kb/s eigentlich okay - wie gesagt, gute 47 mbit erreiche ich und das ist denke ich ein guter wert. Beim Upload fehlt so aber ein Viertel.
(screenshot von wieistmeineip.de, einfache stichpunktmessung:
)
Mich würde mal interessiern ob es sich lohnt zu nörgeln oder ob man da garnix machen kann.
Mein TcomMitarbeiter sagte ich sollte mich mal beschweren.
Mein Telekomfreund hat die Leitung ausgemessen und von Noise Margin 6db und Dämpfung 12,78 gesprochen.
Definition lt. ADSL-FM-DB: Noise-Margin
Noise-Margin = 6 dB
Der VDSL-Anschluss ist mit einem Noise-Margin (Signal-Rausch-Abstand) von 6 dB konfiguriert, dies entspricht der Standardkonfiguration. Die Dämpfung der Kundenanschlussleitung liegt nicht im kritischen Bereich.
Zitat von s8r
Mich würde mal interessiern ob es sich lohnt zu nörgeln oder ob man da garnix machen kann.
Mein TcomMitarbeiter sagte ich sollte mich mal beschweren.
AGB Leistungsbeschreibung
2.2 Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit auf bis zu 51,3 Mbit/s Downstream für den Internet-Zugang
Abweichend zur Standardleistung Ziffer 1.2.1.1 wird der Inter-net-Zugang mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridors
– von 27,9 Mbit/s bis zu 51,3 Mbit/s für den Downstream und
– von 2,7 Mbit/s bis zu 10,0 Mbit/s für den Upstream
überlassen. Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zusätzlich zur Standardleistung zwei Programme in High De-finition Qualität (HDTV) zu empfangen.
Hallo s8r
Da deine Synch i. O. ist hast du da schlechte Karten.
Evtl. ist auch eine der Einstellungen in deinem PC nicht optimal für VDSL 50.000.
Wenn du eine Störung deshalb meldest, kann es passieren, das dir der Messaufwand in Rechnung gestellt wird, wenn festgestellt wird, das der Fehler in deinem Equipment zu suchen ist.
Halt den Ball flach und freu dich über den VDSL 50.
Mit dem was bei dir im Upload fehlt muss ich meinen ganzen Download bestreiten.
Mit dem was bei dir im Upload fehlt muss ich meinen ganzen Download bestreiten.
Ja, das Argument ist wohl Wahr.
Dennoch: Am Equip liegts nichit, habs mit mehreren PCs getestet und schon säuberlichst auf 50.000er-Einstellungen umgesattelt.
2.2 Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit auf bis zu 51,3 Mbit/s Downstream für den Internet-Zugang
Abweichend zur Standardleistung Ziffer 1.2.1.1 wird der Inter-net-Zugang mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridors
– von 27,9 Mbit/s bis zu 51,3 Mbit/s für den Downstream und
– von 2,7 Mbit/s bis zu 10,0 Mbit/s für den Upstream
überlassen. Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zusätzlich zur Standardleistung zwei Programme in High De-finition Qualität (HDTV) zu empfangen.
Broesel hat dir die Antwort doch schon gegeben. Das Zauberwort heit RAM.
hier gibt es einen Korridor von - bis. Und da liegst du nunmal genau drin.
Zum anderne sind Speedtests nicht aussagekräftig.
Dann kommt ggf. ein Paketverlust mit dazu, so dass halt nachher rund 7 Mbit/s ankommen.
Zudem sind die 10000 die dein Router anzeigt Brutto. Netto sind das dann nur noch 8,5-9 MBit/s
Nörgeln lohnt nicht, da die vertraglich zugesicherte Leistung bei dir vorhanden ist. Den AGB wird als vollständig entsprochen.