Erstattung Hotlinekosten

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  1. #1
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    Standard Erstattung Hotlinekosten

    Hallo,

    ich habe Anfang September 2010 bei Alice einen DSL-Anschluss bestellt und eine Bestätigung per Post am 17.09.2010 erhalten. In diser stand, dass mein Anschluss innerhalb von drei Wochen freigeschlatet wird (also bis zum 8.10.2010).
    Da ich bis Mitte Oktober keine weiteren Informationen erhalten habe, habe ich bei der kostenpflichtigen Hotline angerufen (mit dem Handy, da ich ja kein Telefonanschluss habe). Die Hotline meinte, dass mein Anschluss in nächster Zeit gelegt wird und ich dann eine schriftliche Bestätigung erhalte.
    Anfang November, nachdem ich wieder nichts gehört habe, habe ich wieder die Hotline angerufen (15 min in der Warteschleife entspricht ca. 7EUR), bei der mir das gleiche mitgeteilt wurde. Zudem wurde mir gesagt, dass ich die Hotlinekosten erstattet bekomme, wenn ich aktiv nach Anschlusslegung danach frage.
    Naja, wie es so kommen sollte habe ich Anfang dieser Woche (15.11.2010) eine Nachricht per Mail erhalten, dass das Produkt aufgrund von Leistungsmangel nicht möglich ist. Daher kommt kein Vertragsverhältnis zu stande und ich bleibe auf den Hotlinekosten (insgesamt ca 15 EUR) hängen, ohne eine Leistung von Alice erhalten zu haben.
    1. Ist wirklich kein Vertragverhältnis zustande gekommen? Ich habe ja auch nur ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Wenn ich mich danach entscheide zu kündigen, hatte ich doch vorher auch einen Vertrag, oder? Bis mir eine Absage von Alice mitgeteilt wurde sind 2 Monate vergangen. In dieser Zeit hatte wir doch ein Vertragsverhältnis.
    2. Mir wurde mit dem Brief vom 17.09.2010 verbindlich mitgeteilt, dass ich einen Anschluss innerhalb von drei Wochen erhalte. Dass ich nun nach fünf bis sechs Wochen bei Alice anrufe um zu fragen, warum noch kein Anschluss gelegt wurde ist doch verständlich, oder? Mir erscheint es, dass Alice in meinem Fall mir mitteilt, dass ich einen Anschluss erhalte und darauf spekuliert, dass ich die kostenpflichtige Hotline anrufe. Hierdurch generiert das Unternehmen mehr Erlöse und kann nach einiger Zeit sagen, dass es nicht möglich ist, bei mir einen Anschluss zu legen. Das ist doch reine Verarschung und Ausnutzung der Kunden, oder? Kann man da nicht etwas gegen unternehmen? Kein Wunder, dass Alice die Preise so drücken kann, wenn man einige Kunden so übers Ohr haut.
    Habe ich Chancen, dass Geld zurückzubekommen? Bringt es etwas, wenn ich mich an die Verbraucherzentrale wende? Ich meine, es geht hier "nur" um 15 EUR, aber ich finde das Vorgehen einfach unglaublich und kann es nicht verstehen, dass so etwas in Deutschland möglich ist.

    Nun habe ich sehr viel geschrieben, sorry. Aber ich kann mich darüber echt aufregen.
    Vielen Dank für eure Antworten

    P.S.: Habe gestern bei der Telekom angerufen. Die meinen mir innerhalb von 10 Tagen DSL freischalten zu können.

  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Nein, es kam kein Vertragsverhältnis zustande. Wäre dies so, dann hättest du jetzt einen Vertrag an der Backe, für den du bezahlen müsstest. Bislang wurden jedoch weder Grundgebühren noch Anschlußgebühren noch sonstwas in Rechnung gestellt.

    Und bevor du zur Verbraucherzentrale wanderst: Hast du schon mal bei Alice selber nachgefrat?

  3. #3
    Avatar von Ma-Wallace
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    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Auf Deine Frage: Natürlich habe ich nicht bei der Hotline angerufen und nachgefragt, ob die mir entgegenkommen. Den Fehler mache ich nicht nochmal. Allerdings habe ich bereits zweimal per Mail geschrieben (sogar mit meiner Rechtsschutz gedroht, die jetzt auch eingeschaltet ist), in der ich beidesmal eine Mitteilung erhielt, dass sie keine Hotlinekosten ersetzen können, wenn ich kein DSL bei Ihnen beziehe.

    Aber nochmal zu Deinem ersten Punkt: Du meinst, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, da ich ansonsten jetzt einen Vertrag an der Backe hätte... den hätte ich ja gerne, da ich den Vertrag mit Alice ja auch geschlossen habe. In dem Brief vom 17.09.2010 spricht Alice auch ausdrücklich von einem Vertrag mit mir. Dementsprechend ist es Alice auch bewusst, dass Sie mit mir einen Vertrag geschlossen haben.
    Was allerdings noch interessantes in diesem Brief steht ist folgendes:
    Die Bereitstellung des Anschlusses kann nicht innerhalb unseres Anschlussversprechens (bis 3 Wochen nach dem 17.09.2010) erfolgen, wenn sich während der Bearbeitung herausstellt, dass uns wichtige Informationen für die Anschlussrealisierung fehlen.
    Hier gehen die aber meiner Meinung nach nur dasauf ein, das die Möglichkeit besteht, dass mein Anschluss erst nach den drei Wochen gelegt wird. Sie schreiben nicht, dass die Möglichkeit besteht, dass gar kein Anschluss gelegt wird.
    Naja, wie auch immer. Ich finde es unglaublich, dass so große Konzerne mit so schmierigen Sachen und Ausbeutung von Kunden ihr Geld verdienen (dürfen).

    Wenn ihr mir wegen dem Anschlussversprechen weiterhelfen könnt, gerne.

    Viele Grüße

    Marcel

  4. #4
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Hallo Marcel
    Der Vertrag kommt erst mit der Lieferung zustande.

  5. #5
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Ich find's irgendwie schon ein bissl lächerlich, wegen 15 EUR die Rechtschutzversicherung einzuschalten....

  6. #6
    Avatar von Serialz
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    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Also meiner Meinung nach kommt ein Vertrag zustande wenn zwei Willenserklärungen vorliegen.
    Das ist in diesm Fall ja eindeutig geschehen.
    Somit hatte der Vertrag solange bestanden bis Alice ihre Einverständniserklärung zurückgezogen hat.
    Somit hat der Kunde natürlich ein Recht auf Vertragsentschädigung.
    In Höhe der Kosten die dem Kunden entstanden sind.
    In diesem Fall die 15 Euro, denn hätte er nicht denn Vertrag gehabt hätte er nicht bei Alice angerufen. Somit wäre der Schaden von 15 Euro nicht entstanden.
    Zu dem Argument der Vertrag kommt erst mit Lieferung zustande.
    Das ist nicht richtig, denn wenn ich eine Pizza bestelle und der Pizza Service zusagt mir diese zu liefern dann ist ein Vertrag zustande gekommen.Die Kosten entstehen dann erst ab Lieferung.
    Der Vertrag galt aber schon ab dem Telefonat.

    So auch bei Provider, sobald Der Provider sagt wir liefern ist der Vertrag zustandegekommen. Die wechselseitigen Pflichten (Kosten) werden erst
    ab Lieferung fällig.

    Ich würde darauf bestehen bei Alice das sie die 15 Euro entschädigen.
    Da hir ein Vertrag bestand hatte, auch wenn er in der praxis ruhte.
    Denn ohne einen rechtsgültigen Vertrag darf ein Provider gar nicht aktiv werden.
    Alice wird diese 15 Euro an die Terrorkom weiterleiten, da sie ja die Leitung in der Vermittlungsstelle nicht an Alice weitergegeben hat.
    Nur wenn Alice die Leitung und denn Port in der Vermittlungsstelle von der Telekom nicht vermietet bekommt, nur dann kann es zu ein solches Szenario kommen.
    Hoffe das ich etwas weiterhelfen konnte.

  7. #7
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Zitat Zitat von Serialz
    Denn ohne einen rechtsgültigen Vertrag darf ein Provider gar nicht aktiv werden.
    Das sag mal den Leuten, die auf ihr Widerrufsrecht pochen, obwohl bereits gaschaltet wurde. Die sagen dir nämlich was ganz anderes

  8. #8
    Avatar von Serialz
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    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Die Leute im support haben meist nur das zu sagen was ihr Chef ihnen aufträgt.
    Juristisch ist der Vertrag zustandegekommen sobald eine Willenserklärungen
    von jeder Partei vorliegt.
    Das geschiet meist am Telefon. Dann ist die schriftliche Terminirung eingetroffen som it war das Vertragsverhältniss schriftlich abgesichert.
    Da interressiert es dem Kunden doch nicht wenn Alice von einer Drittfirma abhängig ist.
    Ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten muss jeder selbst wissen.
    15 Euro ist ja nicht enorm viel.
    Aber wenn man so argumentiert denke ich hat man sehr gute Karten in der Hand.
    zudem hatte ich wegen Telekom 2 Wochen kein Anschluß komplettausfall.
    Bin auch bei Alice. Habe Alice Comfort Anschluß.
    Habe dann auch zum Support gesagt, es ist mir wurscht was Telekom tut oder auch nicht, ich habe mit Alice einen Vertrag und der wird nicht erfüllt.
    Allso Vertragsentschädigung und ich bin durchgekommen.
    Denn Alice hätte nie einen Anschlußtermin gennant, wenn sie nicht Liefern kann.
    Es kann nur an eine kurzfristige Sache an der Leitungsübergabe gescheitert sein.
    Sollte der Support nicht einsichtig sein so verlanget man eben denn Teamleiter oder den Abteilungsleiter.

    Wiederufsrecht hat man ja auf gesetzlich zugesicherte Art und Weise.
    Bei Telefonabschlüße hat man grundsätzlich 7 Tage Wiedrufrecht.
    vorher macht auch kein Provider etwas. Deshalb wartet man auch durchschnittlich 3 Wochen auf Freischaltung.
    Denn da ist der Wiederrufrecht verstrichen da der Vertrag mit dem Telefonat beginnt.
    Nach 7 Tagen etwa bekommt man die schriftliche Terminierung der Freischaltung.
    Dann hat man noch ne Woche um zu revedieren.
    Ist die Verstrichen wird alles in Auftrag gegeben. So kommen die berühmten 3 Wochen Wartezeit zustande. Deshalb kann man nach Freischaltung nicht mehr Wiederufen.

  9. #9
    Avatar von Guenter24
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    @Serialz
    Du kannst wieder, wieder und wieder "Wiederufen" es ändert nichts.

  10. #10
    Avatar von Schrippe
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    Zitat Zitat von Serialz
    Bei Telefonabschlüße hat man grundsätzlich 7 Tage Wiedrufrecht.
    Da du augenscheinlich firm bist in dieser Hinsicht, kannst du mir doch sicher auch die gesetzliche Grundlage dafür nennen, oder?

    Mir ist bisher nur das Fernabsatzgesetz bekannt, nachdem man für Käufe im Internet 4 Wochen Widerrufsfrist hat.

    Bei DSL-Anschlüssen wie auch allen anderen Dienstleistungen gibt es allerdings eine Besonderheit: sobald mit der Leistung begonnen wurde, erlischt das Widerrufsrecht.
    Bestellt man also telefonisch und der Provider beginnt am nächsten Tag mit dem Prozedere, den Anschluss zu realisieren, hat man ein Problem.

    Und was du zu den "berühmten 3 Wochen Wartezeit" schreibst, ist auch Quark...

  11. #11
    Avatar von Ma-Wallace
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    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Das ist ja schön, wie sehr ihr euch mit meinem Problem auseinandersetzt.
    @ Schrippe: es ist doch völlig egal, ob es hier um 15 EUR oder um 150 EUR geht. Wenn jeder so denken würde wie Du, würden sich solche Unternehmen dumm und dämlich verdienen. Und dem möchte ich entgegenwirken. Natürlich werde ich auch ohne diesen 15 EUR weiterleben können, aber darum geht es mir gar nicht...
    @Serialz: Vielen Dank für Deine konstruktiven Nachrichten. Ich sehe es ähnlich. Wenn zwei Vertragsparteien über einen Gegenstand oder eine Dienstleistung einen Vertrag beschließen (egal ob dieser schriftlich oder mündlich vereinbart wurde), müssen beide diesen auch einhalten. Ich als Kunde kann ja auch nicht einfach nach einem Monat sagen, dass ich keinen Bock mehr habe. Ich bin an mein Vertragsverhältnis gebunden.
    Und wegen den 3 Wochen: Ich weiß nicht genau, wie die Widerrufsfristen sind. Da man allerdings bei einem Telefonanschluss nur ein paar Tage Zeit hat, von seinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen und der Techniker ja auch etwas Zeit benötigt, kommt das schon hin.

    Schönes Wochenende. Ich kann erst wieder Monatg einsteigen

  12. #12
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    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Zitat Zitat von Ma-Wallace
    Das ist ja schön, wie sehr ihr euch mit meinem Problem auseinandersetzt.
    @ Schrippe: es ist doch völlig egal, ob es hier um 15 EUR oder um 150 EUR geht. Wenn jeder so denken würde wie Du, würden sich solche Unternehmen dumm und dämlich verdienen. Und dem möchte ich entgegenwirken. Natürlich werde ich auch ohne diesen 15 EUR weiterleben können, aber darum geht es mir gar nicht...
    @Serialz: Vielen Dank für Deine konstruktiven Nachrichten. Ich sehe es ähnlich. Wenn zwei Vertragsparteien über einen Gegenstand oder eine Dienstleistung einen Vertrag beschließen (egal ob dieser schriftlich oder mündlich vereinbart wurde), müssen beide diesen auch einhalten. Ich als Kunde kann ja auch nicht einfach nach einem Monat sagen, dass ich keinen Bock mehr habe. Ich bin an mein Vertragsverhältnis gebunden.
    Und wegen den 3 Wochen: Ich weiß nicht genau, wie die Widerrufsfristen sind. Da man allerdings bei einem Telefonanschluss nur ein paar Tage Zeit hat, von seinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen und der Techniker ja auch etwas Zeit benötigt, kommt das schon hin.

    Schönes Wochenende. Ich kann erst wieder Monatg einsteigen
    Vllt. sollte man einfach mal in die AGB von ALICE schauen:
    https://static.alice.de/provider/cont...AliceLight.pdf
    Zitat (Auszug):
    (...)
    12 Selbstbelieferungsvorbehalt
    Sollte die von dem Anbieter bei der Deutschen Telekom AG oder anderen
    Telekommunikationsunternehmen anzumietende Teilnehmeranschlussleitung von diesen
    Telekommunikationsunternehmen aus von dem Anbieter nicht zu vertretenden Gründen nicht
    bereitgestellt oder das Vertragsverhältnis gekündigt werden, ist der Anbieter zur außerordentlichen
    Kündigung des Vertrages mit dem Kunden berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden
    bestehen im Rahmen der vertraglichen Bedingungen nur insoweit, als der Anbieter
    Schadensersatzansprüche gegenüber den Telekommunikationsunternehmen zustehen.
    (...)

    Zitat Ende

    Noch Fragen Kienzle?

  13. #13
    Avatar von Ma-Wallace
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    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Wenn das so der Fall ist (ich habe es nicht noch einmal überprüft und glaube es), ist es dennoch ein Hammer. Denn nur weil die mal wieder eine Kleinigkeit in die AGB´s schreiben, holen die sich wieder Geld in die Kassen.
    Tja, so ist es halt als kleiner Mann. Keine chance

  14. #14
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    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    @Ma-Wallace
    Das Geld, was "die sich in die Kassen holen" geht größtenteils für die Menschen, die dort arbeiten und die Unterhaltung der Technik drauf...
    Oder meinst du, das Führen eines Callcenters inkl. dazugehöriger Infrastruktur gibt's für lau vom Staat??

    Und natürlich hast du vom Prinzip her Recht. Man sollte grundsätzlich auch auf den Ausgleich kleinerer Beträge bestehen. Nur ist es ja nicht so in deinem Fall, dass ausschließlich du Kosten hast und die Gegenseite keinerlei Arbeitszeit o.ä. aufbringen musste...

  15. #15
    Avatar von Guenter24
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    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Beitrag gelöscht, Denkfehler...

  16. #16
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    Reden AW: Erstattung Hotlinekosten

    Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312d I BGB

    Sind somit die Voraussetzungen bei einem Fernabsatzvertrag für ein Widerrufs- und Rückgaberecht gegeben, hat der Verbraucher die Möglichkeit den Fernabsatzvertrag zu widerrufen.


    a) Die Widerrufsfrist


    Der Widerruf selbst richtet sich nach §§ 355- 359 BGB. Die Widerrufsfrist selbst beträgt gemäß § 355 I BGB zwei Wochen. Der Beginn der Zweiwochenfrist ist jedoch, damit sie ordnungsgemäß zu laufen beginnt, an einige Voraussetzungen gebunden, die in der Praxis nur selten eingehalten werden:
    Gemäß § 312d II BGB muss der Unternehmer gemäß § 312c II BGB bestimmte Informationspflichten einhalten. Tut er dies nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Diese Informationspflichten sind äußerst umfangreich und werden nach unseren Erfahrungen nur seltensten Fällen eingehalten.
    Die Informationen sind durch den Unternehmer spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, in Textform mitzuteilen. Unternehmern ist es daher anzuraten, eine ordnungsgemäße Information gemäß § 312c II BGB bei Warenlieferungen in Papierform (Ausdruck) beizulegen. Alles andere schafft nur Beweisprobleme, da der Unternehmer die ordnungsgemäße Information nachweisen muss.
    Der Inhalt der Informationspflichten des Unternehmers richtet sich nach der BGB- Info- Verordnung und muss mindestens enthalten:
    1. die Identität des Unternehmers
    2. seine Anschrift
    3. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt
    4. die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.
    5. eine Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.
    6. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern oder sonstigen Preisbestandteile
    7. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
    8. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung
    9. das Bestehen eines Widerruf- oder Rückgaberechts
    Dies sind u.a. die Informationen, die der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen immer zu erteilen hat. Kommt ein Widerrufsrecht in Betracht, sind ferner noch folgende Informationen zu erteilen:
    1.Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts sowie über den Ausschluss des Widerrufs- oder Rückgaberechts.
    2. Die Anschrift der Niederlassung des Unternehmens, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmens und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten.
    3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleitungs- und Garantiebedingungen.
    4. Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.
    Es wird in der Literatur vertreten, dass die zu Nr. 1-4 genannten Informationen dem Verbraucher selbst dann noch mal mitgeteilt werden müssen, wenn dies vorvertraglich bereits geschehen ist. Ein Hinweis auf der Internetseite des Unternehmers ist daher nicht ausreichend.
    Wie somit zu erkennen ist, sind die Informationspflichten sehr umfangreich. Werden diese auch in einem einzigen Punkt nicht erfüllt, beginnt die Widerrufsfrist von zwei Wochen nicht zu laufen. Wir raten Unternehmern daher, anhand des Gesetzestextes der BGB- Info- Verordnung diese Informationen genau und sorgfältig zu erbringen. Des Weiteren ist zu beachten, dass gemäß § 355 II 1 BGB dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels in Textform mitgeteilt werden muss. Hier kann analog die Rechtsprechung zum Verbraucherkreditgesetz oder Haustürwiderrufsgesetz herangezogen werden. Daher kann nach unserer Auffassung die Widerrufsbelehrung gar nicht deutlich genug gestaltet sein. Die Widerrufsbelehrung muss sich daher durch Farbe, größere Schrift, Sperrschrift oder Fettdruck in nicht zu übersehender Weise aus dem übrigen Text herausheben. Bei einem im Übrigen gleichförmigen Schriftbild reicht ein geringerer Randabstand und die Verwendung größerer Absätze nicht aus, wie auch eine Unterstreichung oder die graue Unterlegung des Belehrungstextes. Die Belehrung selbst darf keine verwirrenden oder ablenkenden Zusätze enthalten. Ein beliebter Fehler ist deshalb die Bitte des Unternehmens, Gründe für den Widerruf anzugeben. Auch wenn sich in einem geringen Abstand ein anderer Text befindet, der auf Grund seiner Gestaltung stärker ins Auge springt als die Belehrung, sind die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Belehrung nicht gegeben.


    b) Der Widerruf an sich



    Die Widerrufs- oder Rückgabefrist des Verbrauchers beträgt zwei Wochen, gemäß § 355 I 2 BGB. Der Widerruf selbst muss keine Begründung enthalten.. Der Widerruf selbst erfolgt durch eine Widerrufserklärung in Textform oder durch eine Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen ab Fristbeginn. Zu Fristwahrung selbst genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware, so dass es nicht darauf ankommt, wann der Unternehmer die Ware zurück erhält.
    Sowohl der Widerruf wie auch die Belehrung des Unternehmers bedürfen der so genannten Textform. Die Textform ist in § 126b BGB geregelt. Die Erklärung muss somit in einer Urkunde oder auf eine andere, zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben werden, die Person des Erklärenden nennen und den Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar machen. Soweit der etwas umständliche Gesetzestext. Die Erklärung selbst muss letztlich so abgegeben sein, dass der Text dauerhaft wiedergegeben werden kann. Ausreichend ist hier eine am Computer abgefasste und per e-Mail zugeleitete Erklärung. Denkbar ist auch eine Diskette oder CD.
    Der Lesbarkeitserfordernis ist genüge getan, wenn der Empfänger den Text auf seinem Bildschirm lesen kann. Die Erklärung kann auch per Post oder per Fax übermittelt werden. Bei einer Übermittlung durch Fax oder e- Mail muss jedoch ein Absender angegeben sein, dass heißt entweder die Faxnummer oder die e-Mailadresse. Ferner muss die Person des Erklärenden angegeben sein, also ein Absender. Eine mechanisch hergestellte Unterschrift ist ausreichend.
    ************************************************** ******
    So nun mal das Wiederufsrecht ganz ausführlich.
    Für die die es mal so nebenbei interessiert.


    Zudem ist nicht immer alles juristisch conform was in AGB´s steht.
    Man sollte dann bei wichtigen Sachen schon mal die AGB´s eines Vertrages
    genau Prüfen lassen.
    Das meiste ist aus Gesetzestexten übernommen, aber manche Unternehmen schmuckeln auch eigene Pasagen hinein die so nicht rechtens sind. Meist weil sie gegen andere gesetze verstossen.
    Deshalb darf auch die Ausschlußklausel nicht fehlen.
    Übrigens, das Wiederufsrecht gilt für alle Fernabsatzverträge.
    Der Clou ist es nun zu erfahren wann im Einzelfall die Wiederufsfrist beginnt.
    Grundsätzlich ab Vertragsabschluss, ausnahme gibt es immer.
    Zum Beispiel wenn es sich um verderbliche Waren handelt, wie auch oben kurz beschrieben.
    Bei Dienstleistungen die standartisiert sind siehts wieder anders aus.
    Das trifft auf die Providerprodukte zu, solange im Vertrag nicht besonderheiten vereinbart werden, die von der Regelvertragsform abweicht.


    @Guenter24


    der Selbstlieferungsvorbehalt ist nur ein sehr dünner Rettungsanker von seiten von Alice.
    Denn man hat den Vertrag mit Alice nicht mit anderen Telekomunikationsanbieter wie Telekom. Zudem wird einem ja auch gleich gesagt am Telefon ob eine Lieferung der Dienstleistung möglich ist oder nicht.
    Folgedessen wenn es erst möglich ist auch schriftlich bestätigt wird,
    dann im letzten Momment aber durch Drittverschulden nicht klappt mit der Lieferung, ist diese Klausel in meinen Augen nichtig.
    Denn technisch ist die Lieferung möglich.

    Das ein anderer Vertragsunabhängiges Unternehmen dann sagt nö,
    ist zumindest juristisch sehr fraglich.


    Ich hoffe denn einen oder anderen vieleicht geholfen zu haben.



    Quelle des Textes
    Internetrecht - Widerrufsrecht Fernabsatzgesetz

  17. #17
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Hmmmm.......

    Alles schön und recht, gut kannst du zitieren.

    Wenn du uns jetzt noch sagst, dass du eine juristisch gebildete Person bist, dann werde ich dir vielleicht noch glauben.

    In jedem Falle werden jedoch die Kosten um die 15€ zurück zu bekommen wesentlich höher sein, als der Streitwert.

    Wenn man also die juristische Seite und vor allem die Vielzahl der Auslegungsmöglichkeiten außer Acht lässt und solch lächerliche Beträge einfach mal zahlt und nichts tut, dann ist das zwar vielleicht nicht nach den Buchstaben des Gesetzes, aber dafür nach gesundem Menschenverstand.

    Was will der TE machen? Klagen? Ich zweifle, dass irgend ein Gericht eine Klage über 15€ überhaupt annimmt.


    Zu der Grundsatzdiskussion mancher Kunden, die die AGBs so lange anerkennen und für gültig erachten, bis ein Passus unbequem wird, und sie erst dann ja eigentlich für ungültig oder nicht gesetzeskonform halten, also alle dir, die sich es genau so hindrehen, wie es ihnen gerade passt, möchte ich mich nur so weit äußern:

    Wenn man die AGBs als für nicht gültig oder gesetzeskonform empfindet, dann unterschreibe ich den Vertrag nicht.

  18. #18
    Avatar von Serialz
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    Blinzeln AW: Erstattung Hotlinekosten

    Allso Volljurist bin ich nicht, juristisch gebildet in meinen Augen ja.
    Schließlich benötige ich nur noch Anwälte um bei gericht alles einzureichen.
    Habe in denn letzten zwei jahren alle 7 Zivilverfahren die meine person betreffen alleine aufgebaut und durchgezogen.
    2 davon mit Vergleich, und 1 verloren.

    Nun zum nexten Punkt, es ist klar das die Klagekosten höher sind als die 15 Euro Schaden. Aber es geht hir nicht darum ob sich eine mögliche Klage rechnet sondern ob die Art und Weise diesen hir diskutierten Fall rechtens ist.
    Auf gut deutsch ob man sich überhaupt wehren kann, oder ob man gar keine Chance hat.
    zudem trägt der Verlierer die Zeche. Das heist sämtliche Gerichtskosten und Anwaltskosten. Gerichtskosten werden vom Streitwert berechnet.
    ist dieser zu gering wie in diesem Fall, so setzt der richter denn Streitwert fest. Wird dann irgendwo zwischen 150 - 600 Euro liegen.
    Dies ist im ermässen des Richters.
    Und ja der Richter muss die Klage zulassen, da ein zu geringer Streitwert durch die Streitwertfestlegung ja denn mindeststreitwert automatisch erfüllt ist.
    Zum Beispiel wenn jemand seinen Arbeitgeber verklagt weil er ein zu schlechtes zeugnis bekommen hat wird in Stuttgart der Streitwert auf 400
    Euro festgelegt(in aller Regel). Daraus ergeben sich dann auch die Anwaltskosten die vom Streitwert heraus berechnet wird.

    Ob sich allso ein Gerichtsverfahren lohnt oder nicht hängt davon ab wer am Schluß gewinnt. Aus diesem Grund ist eine Anwaltliche Beratung doch sehr empfehlenswert. zumal wissen diese auch wie die Richter ticken.

    Schließlich geht es ja auch um das Prinzip das man sich nicht alles gefallen lassen muss.
    Deshalb muss jeder selbst entscheiden welche Variante für einen die bessere ist.
    Zudem was sind unsere Gesetze wert Wenn sich unternehmen sich immer wieder rauswinden?
    In einem solchen Fall wie hir beschrieben wo es um einen Provider geht würde es am ehesten Sinn machen eine Sammelklage einzureichen.
    Dann minimiert sich das Risiko das die Kosten größer sind wie der nutzen.
    Und übers Internet ist es sicherlich kein problem andere user zu finden die das gleiche Problem haben.

  19. #19
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    Zitat Zitat von Serialz
    Allso Volljurist bin ich nicht, juristisch gebildet in meinen Augen ja.
    Schließlich benötige ich nur noch Anwälte um bei gericht alles einzureichen.
    Habe in denn letzten zwei jahren alle 7 Zivilverfahren die meine person betreffen alleine aufgebaut und durchgezogen.
    2 davon mit Vergleich, und 1 verloren.
    Ohje, so einer, mehr sage ich nicht.

  20. #20
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Erstattung Hotlinekosten

    @Serialz
    Hast Du eigentlich den Topic und den Thread selbst gelesen?
    Wo ist denn da ein Problem bzgl. des Widerrufes beschrieben?

    Dein Beitrag fällt in die Rubrik:
    - Eine Lösung hätte ich schon, nur sie passt nicht zum Problem -


    Bei einem Schulaufsatz würde es heißen:
    ungenügend, Thema verfehlt.

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