Gebühr trotz Auszug

28Antworten
  1. #1
    Avatar von mjones19851
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    Standard Gebühr trotz Auszug

    Hallo,

    ich habe folgende Frage.
    Ich bin zum September nach Hamburg gezogen.
    In meiner alten Wg wurde ein neuer Telefonanbieter installiert und die Mitbewohner nutzen jetzt einen komplett neuen Anbieter und Tarif.
    Meine Sonderkündigungen hat Versatel ignoriert, weil ich noch keine Ummeldebescheinigung geschickt habe, Mietvertrag und Telefonrechnung reichen nicht aus. Soweit ist alles klar.

    Jetzt meine Frage:
    Darf Versatel mir für den alten Anschluss die volle Gebühr berechnen, also Anschlussgebühr plus Flatrate und so weiter, obwohl dieser Anschluss längst von einem anderen Anbieter genutzt wird, und Versatel mir faktisch keine Leistung bietet?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  2. #2
    Avatar von lennyd53
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Du hast doch einen Vertrag mit Versatel, also musst DU ihn einhalten mit allen Rechten und Pflichten!

  3. #3
    Avatar von mjones19851
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von lennyd53
    Du hast doch einen Vertrag mit Versatel, also musst DU ihn einhalten mit allen Rechten und Pflichten!
    Ich habe das gleiche Problem schonmal 2006 mit 1 & 1 gehabt. Damals konnte Sie mir nur 10 Euro Flatrate-Gebühr abbuchen, da der Anschluss nicht mehr von Ihnen benutzt wurde.

    Es müsste eigentlich so sein, dass der Vertrag für den Anschluss an den Anschluss gekoppelt ist.

  4. #4
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Laut Urteil des BGH bedingt ein Umzug keine Kündigung

  5. #5
    Avatar von mjones19851
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Es geht auch nicht um die Kündigung, das ist erstmal zweitrangig, es geht mir darum wieviel ich bezahlen muss, obwohl Sie mir keine Leistung bieten können, da der Anschluss belegt ist!
    Bei 1 & 1 damals musste ich nur die Flatrate weiter bezahlen.

  6. #6
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Hattest Du bei 1&1 nur DSL und der Telefonanschluß war von der Telekom? Dann hast Du auch nur die DSL Flat bezahlt.

    Wenn Du bei Versatel aber einen komplett Anschluß hast, dann zahlst du auch das Komplettpaket.

  7. #7
    Avatar von mjones19851
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Hey danke erstmal für deine Antwort.

    Wow, das ist ja mal dreist hoch 10. Das nenne ich wirtschaftliche Effizienz, die machen einfach aus einem Anschluss zwei Anschlussverträge, und bieten aber nur eine Leistung an. Respekt Versatel.....

  8. #8
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Mal abgesehen davon, daß es einzelne Komponenten fast gar nicht mehr gibt - das sind fast alles Komplettanschlüsse ...

    Du bist echt lustig.
    Hast Du nicht gelesen, was Du bestellt/abgeschlossen hast?
    Hast Du nicht die AGB gelesen?
    Die Leistungsbeschreibung?
    Hast Du nicht gelesen, wie das bei Umzug ist/wie dieser gehandhabt wird etc.?
    Hast Du nicht gelesen .....??????????????????

  9. #9
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    @mjones
    Versatel kann es ziemlich egal sein, ob du irgendwohin ziehst und damit die Leistungen des Vertrages am ursprünglich vereinbarten Ort nicht mehr nutzen kannst.

    Wer umzieht, muss seinen Vertrag mit umziehen. Ansonsten hat er halt Pech und zahlt weiter für die Leistung, die am alten, ursprünglich vereinbarten Anschlussort erbracht werden können.

    Hier im Forum unter "Neuigkeiten" gibt's einen Hinweis auf ein Urteil des BGH zu diesem Thema. Das sagt eindeutig aus, dass der Kunde, der umzieht, kein Recht auf Kündigung respektive Ermäßigung der Kosten hat. Das ist nicht dreist, das ist nur rechtlich logisch.

    Nur, wenn du den Vertrag ordnungsgemäß umziehen lässt und Versatel dann nicht liefern kann, ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrages AUS KULANZ des Providers möglich, meistens gegen eine Gebühr, deren Höhe verhandelbar ist.

    Aber wer umzieht und den Vertrag einfach nicht mitnimmt, muss natürlich weiter die volle Höhe zahlen! Die Leistung wird ja erbracht, nur eben am vertraglich vereinbarten Ort.
    Ein Umzug ist, so wie du ihn machst, eine einseitige Veränderung des Vertrages und damit nichtig.


    Grüße,
    Julian

  10. #10
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von mjones19851
    Meine Sonderkündigungen hat Versatel ignoriert, weil ich noch keine Ummeldebescheinigung geschickt habe, Mietvertrag und Telefonrechnung reichen nicht aus. Soweit ist alles klar.
    Hallo

    Schick Versatel die Ummeldebescheinigung. Wenn Versatel dir in Hamburg keinen Anschluss selbst schalten oder über Partner anbieten kann, kann es sein das sie dich über eine Gebühr aus dem Vertrag lassen. Ob das so Klappt, kann dir niemand Garantieren.

    Gruß fribous

  11. #11
    Avatar von wagnerd
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Ich halte mir die Augen zu (--> ich bin dann mal weg und schick die Meldebescheinigung nicht an Versatel, ist ja auch eine Zumutung!), also bin ich weg (--> also gibts den Vertrag nicht mehr!). Merkste was?

    Mann, die vorzeitige Vertragsauflösung ist mitnichten eine "Sonderkündigung" mit Rechtsanspruch, das ist ein Entgegenkommen von Versatel. Und dann aber auch zu ihren Bedingungen. Und wenn du die nicht erfüllen magst, mußt du mit den Konsequenzen leben, also zahlen. Und wie kommst du auf die Idee, daß die weniger verlangen dürften, nur weil du wegziehst und deine Vereinbarungen nicht einhältst?

    Was mich nur wundert: Warum gibt Versatel den Port frei, solange noch ein Vertrag besteht?

  12. #12
    Avatar von mjones19851
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten!

    @ MariaR:
    Und was hätte mir das Lesen des Vertrages gebracht?
    Hätte ich nachfragen sollen?
    "Entschuldigen Sie bitte, die Klausel § 13 besagt, dass ich gezwungen bin, in jedem Falle zu bezahlen, egal was passiert, können wir da nicht was machen?"

    Liesst du jede AGB durch?
    Ein Großteil der Menschen lesen AGBs nicht vollständig durch.

    Ich habe die AGBs im Nachhinein gelesen, und da stand zum Beispiel nichts von:

    "Versatel wird durchgehend versuchen, Ihre Kundenanfragen entweder unzureichend zu beantworten, auf Fragen mit Gegenfragen zu reagieren, oder gar keine Antwort zu übermitteln.
    Wann immer Sie versuchen, Ihren Vertrag zu kündigen, werden Ihnen alle Mitarbeiter von Versatel verwirrende, aber nicht rechtskräftige Aussagen mitteilen, um sicher zu gehen, dass Sie nicht den formal korrekten Weg der Kündigung eingehen.
    Die Kosten der Kontakversuche seitens der Kunden muss in jedem Falle die monatlichen Vertragskosten übersteigen, damit der Kunde aus Frustration weiter bezahlt, obwohl er keine Leistung in Anspruch nimmt."

    Und was ist das eigentlich für eine Unart geworden in Deutschland?
    Jetzt ist es soweit, dass es selbst schon in den Foren des Volkes gerechtfertigt wird, wenn ein Großkonzern Geld eintreibt ohne eine Leistung dafür zu bieten.

    Wenn eure Eltern sterben und euer Haus in die Luft fliegt und ihr auf der Straße stehen würdet, freut ihr euch dann auch, dass ihr weiterhin nen Haufen Geld an Versatel überweisen müsst obwohl Ihr nicht mal nen Dach überm Kopf habt?
    Hättet Ihr doch dann wissen müssen, Ihr habt doch die AGB gelesen!

  13. #13
    Avatar von wagnerd
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Ich halte mir die Augen zu (--> ich bin dann mal weg und schick die Meldebescheinigung nicht an Versatel, ist ja auch eine Zumutung!), also bin ich weg (--> also gibts den Vertrag nicht mehr!). Merkste was?

    Mann, die vorzeitige Vertragsauflösung ist mitnichten eine "Sonderkündigung" mit Rechtsanspruch, das ist ein Entgegenkommen von Versatel. Und dann aber auch zu ihren Bedingungen. Und wenn du die nicht erfüllen magst, mußt du mit den Konsequenzen leben, also zahlen. Und wie kommst du auf die Idee, daß die weniger verlangen dürften, nur weil du wegziehst und deine Vereinbarungen nicht einhältst?

    Was mich nur wundert: Warum gibt Versatel den Port frei, solange noch ein Vertrag besteht?

  14. #14
    Avatar von mjones19851
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von wagnerd
    Ich halte mir die Augen zu (--> ich bin dann mal weg und schick die Meldebescheinigung nicht an Versatel, ist ja auch eine Zumutung!), also bin ich weg (--> also gibts den Vertrag nicht mehr!). Merkste was?

    Mann, die vorzeitige Vertragsauflösung ist mitnichten eine "Sonderkündigung" mit Rechtsanspruch, das ist ein Entgegenkommen von Versatel. Und dann aber auch zu ihren Bedingungen. Und wenn du die nicht erfüllen magst, mußt du mit den Konsequenzen leben, also zahlen. Und wie kommst du auf die Idee, daß die weniger verlangen dürften, nur weil du wegziehst und deine Vereinbarungen nicht einhältst?

    Was mich nur wundert: Warum gibt Versatel den Port frei, solange noch ein Vertrag besteht?
    Ich habe Ihnen einen Mietvertrag und aktuelle Telefonrechnungen geschickt! Meinste ich miete ne Wohnung für 500 Euro in Hamburg an, nur so zum Spaß??? Im Mietvertrag steht mein beschissener Name, ne Kündigungsbescheinigung der alten Wohnung vom Vermieter hat Versatel auch bekommen. Die Meldebescheinigung kostet mich nen ganzen Vormittag an Zeit, und Zeit ist Geld. Ich hasse diesen Bürokraten-Mist!

  15. #15
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von mjones19851
    Ich habe Ihnen einen Mietvertrag und aktuelle Telefonrechnungen geschickt! Meinste ich miete ne Wohnung für 500 Euro in Hamburg an, nur so zum Spaß??? Im Mietvertrag steht mein beschissener Name, ne Kündigungsbescheinigung der alten Wohnung vom Vermieter hat Versatel auch bekommen. Die Meldebescheinigung kostet mich nen ganzen Vormittag an Zeit, und Zeit ist Geld. Ich hasse diesen Bürokraten-Mist!
    Ohne jetzt etwas unterstellen zu wollen, aber ein Mietvertrag ist schnell einfach mal so ausgestellt und da Du dich ja so oder so ummelden musst, bekomst Du doch vom Amt eine Meldebescheinigung, das ist, soweit ich weiß kein besondere Schein. Bei mir hat bisher immer der Schein ausgreicht den ich bei der Ummeldung bekommen habe.

    Mal nebenbei gefragt, hast Du bei Versatel eigentlich einen Umzug Deines Anschlußes beauftragt?

  16. #16
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von Anbei
    Ohne jetzt etwas unterstellen zu wollen, aber ein Mietvertrag ist schnell einfach mal so ausgestellt und da Du dich ja so oder so ummelden musst, bekomst Du doch vom Amt eine Meldebescheinigung, das ist, soweit ich weiß kein besondere Schein. Bei mir hat bisher immer der Schein ausgreicht den ich bei der Ummeldung bekommen habe.

    Mal nebenbei gefragt, hast Du bei Versatel eigentlich einen Umzug Deines Anschlußes beauftragt?
    Nein ich habe keinen Umzug des Anschlusses beauftragt, ich war einmal im Versapoint und habe mit denen besprochen, was ich tun kann. Da wurde gesagt außerordentliches Kündigungsrecht, mit Mietvertrag und Telefonrechnung.

    Im Endeffekt wird es wohl so sein, dass ich Lehrgeld zahle aufgrund meines eigenen Versäumnis allen Anforderungen nachzukommen, die in den AGBs standen.......
    ABER ES IST HALT TROTZDEM ZUM KOTZEN FÜR ABSOLUT KEINE LEISTUNG GELD ZU BEZAHLEN!

    Vielen Dank nochmal für die Antworten,

    Gruß Martin

  17. #17
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Martin,

    Versatel erbringt nach wie vor die Leistung, du nutzt sie nur nicht mehr bzw. kannst sie nicht mehr nutzen, weil du umgezogen bist.

    Das ist aber nicht das Bier des Vertragspartners. Dem kann es wurscht sein, ob du die Leistungen nutzt oder nicht. Du zahlst doch auch weiter deine Rechnungen wie Miete, Telefon oder Handy, wenn du 4 Wochen im Urlaub bist und auch da die Leistungen nicht nutzt/nutzen kannst.

    Vertrag ist nun mal Vertrag. Dabei geht es nicht um Geldschneiderei der Großkonzerne. Das ist das Prinzip, was auch für jeden noch so winzigen Vertrag und Privatmenschen gilt.


    Wenn also sogar der Versapoint sagt, mit der Ummeldebescheinigung würde der Vertrag aufgelöst - warum zum Geier kopierst du das Ding nicht einfach??? Diesen DIN A5-Schnipsel bekommt JEDER Bürger, der sich KORREKT beim MELDEAMT ummeldet! Und zwar direkt auf die Hand!
    Eine Kopie im Copy-Shop kostet ca. 5 Cent, der Brief zu Versatel 55 Cent. Macht also 60 Cent plus den "Aufwand". Gegenleistung: monatliche Ersparnis von 30 EUR.


    Und ja, jeder mündige Bürger MUSS JEDE AGB, die er unterschreibt VORHER VOLLSTÄNDIG LESEN! Da führt kein Weg dran vorbei.
    Wenn du das nicht mal durch so einen Stress verstehst, wirst du noch sehr oft in deinem Leben stolpern und Stress haben! Irgendwann geht's nämlich nicht mehr um 30 EUR monatlich fürs Telefon, sondern vllt. um die Altersvorsorge, den Kredit für's Haus oder den teuren Sportwagen. In so einem Fall wärst du ruiniert bis ans Lebensende, wenn du meinst, ein paar Seiten AGBs nicht lesen zu müssen...


    Grüße,
    Julian

    P.S.: Ohne zu privat werden zu wollen, aber ich hoffe (am meisten für dich), dass dieser Absatz
    Wenn eure Eltern sterben und euer Haus in die Luft fliegt und ihr auf der Straße stehen würdet
    lediglich ein äußerst überspitztes Beispiel war und nicht tatsächlichen Umständen entspricht. Das wären dann nämlich aus meiner Sicht andere Umstände, die auch einen anderen Ton hier im Forum bedingten....

  18. #18
    Avatar von wagnerd
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Diese Meldebescheinigung, mein Lieber, solltest du seit spätestens einer Woche nach deinem Umzug in Händen halten.

    Spätestens dann MUSST (oh ja, musst, nicht darfst!) du dich nämlich bei der Einwohnermeldebehörde angemeldet haben und an deinem neuen Wohnsitz gemeldet sein. Das ist zumindest der Stand lt. Hamburgischem Recht. Quelle dazu: hier

    Bei diesem kostenlosen Verwaltungsakt bekommst du eine Bescheinigung, von der könntest du aus deiner großen Güte heraus eine Kopie machen und an Versatel schicken, oder?

    nach §36.2 HmbMG hast du vermutlich eine Ordnungswidrigkeit begangen, die sogar mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Ob du diese Verwaltungsvorschriften jetzt toll findest oder nicht, ist eigentlich egal. Sie gelten.

    De facto ist es deine Bürgerpflicht, dich ordentlich anzumelden. Dann ist doch der Schritt mit der Kopie auch nicht mehr so schwer.

  19. #19
    Avatar von mjones19851
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von wagnerd
    Diese Meldebescheinigung, mein Lieber, solltest du seit spätestens einer Woche nach deinem Umzug in Händen halten.

    Spätestens dann MUSST (oh ja, musst, nicht darfst!) du dich nämlich bei der Einwohnermeldebehörde angemeldet haben und an deinem neuen Wohnsitz gemeldet sein. Das ist zumindest der Stand lt. Hamburgischem Recht. Quelle dazu: hier

    Bei diesem kostenlosen Verwaltungsakt bekommst du eine Bescheinigung, von der könntest du aus deiner großen Güte heraus eine Kopie machen und an Versatel schicken, oder?

    nach §36.2 HmbMG hast du vermutlich eine Ordnungswidrigkeit begangen, die sogar mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Ob du diese Verwaltungsvorschriften jetzt toll findest oder nicht, ist eigentlich egal. Sie gelten.

    De facto ist es deine Bürgerpflicht, dich ordentlich anzumelden. Dann ist doch der Schritt mit der Kopie auch nicht mehr so schwer.

    Als erstes: Ihr habt Recht. Ihr habt sogar alle vollkommen Recht.......
    Mir ist eigentlich genau bewusst, dass ich absolut selber schuld bin.

    Ist aber ein absolut unbefriedigendes Gefühl, wenn man einfach nur selber verschuldet hat, sich umzumelden, und den Vertrag vernünftig zu kündigen.

    Ummeldebescheinigung wollte ich mir nicht holen, da ich nur ein dreimonatiges Praktikum in Hamburg mache, und danach eine neue Wohnung in Münster beziehen werde. Tja muss ich wohl die Konsequenzen daraus ziehen.

    Danke nochmal für eure Antworten.

    Gruß Martin

  20. #20
    Avatar von mjones19851
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von Schrippe

    P.S.: Ohne zu privat werden zu wollen, aber ich hoffe (am meisten für dich), dass dieser Absatz

    lediglich ein äußerst überspitztes Beispiel war und nicht tatsächlichen Umständen entspricht. Das wären dann nämlich aus meiner Sicht andere Umstände, die auch einen anderen Ton hier im Forum bedingten....
    Selbstverständlich war dies nur ein überspitztes Beispiel, das aber gleichzeitig die Ironie darüber ausdrücken soll, wie bescheuert diese Verträge sind.
    Ihr zahlt auf jeden Fall, egal was auch immer passiert.

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