Diese Meldebescheinigung, mein Lieber, solltest du seit spätestens einer Woche nach deinem Umzug in Händen halten.
Spätestens dann MUSST (oh ja, musst, nicht darfst!) du dich nämlich bei der Einwohnermeldebehörde angemeldet haben und an deinem neuen Wohnsitz gemeldet sein. Das ist zumindest der Stand lt. Hamburgischem Recht. Quelle dazu:
hier
Bei diesem kostenlosen Verwaltungsakt bekommst du eine Bescheinigung, von der könntest du aus deiner großen Güte heraus eine Kopie machen und an Versatel schicken, oder?
nach §36.2 HmbMG hast du vermutlich eine Ordnungswidrigkeit begangen, die sogar mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Ob du diese Verwaltungsvorschriften jetzt toll findest oder nicht, ist eigentlich egal. Sie gelten.
De facto ist es deine Bürgerpflicht, dich ordentlich anzumelden. Dann ist doch der Schritt mit der Kopie auch nicht mehr so schwer.