Gebühr trotz Auszug

28Antworten
  1. #1
    Avatar von mjones19851
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    Standard Gebühr trotz Auszug

    Hallo,

    ich habe folgende Frage.
    Ich bin zum September nach Hamburg gezogen.
    In meiner alten Wg wurde ein neuer Telefonanbieter installiert und die Mitbewohner nutzen jetzt einen komplett neuen Anbieter und Tarif.
    Meine Sonderkündigungen hat Versatel ignoriert, weil ich noch keine Ummeldebescheinigung geschickt habe, Mietvertrag und Telefonrechnung reichen nicht aus. Soweit ist alles klar.

    Jetzt meine Frage:
    Darf Versatel mir für den alten Anschluss die volle Gebühr berechnen, also Anschlussgebühr plus Flatrate und so weiter, obwohl dieser Anschluss längst von einem anderen Anbieter genutzt wird, und Versatel mir faktisch keine Leistung bietet?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  2. #21
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von mjones19851
    Selbstverständlich war dies nur ein überspitztes Beispiel, das aber gleichzeitig die Ironie darüber ausdrücken soll, wie bescheuert diese Verträge sind.
    Ihr zahlt auf jeden Fall, egal was auch immer passiert.
    Das stimmt nicht, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Der Tod eines Vertragspartners löst den Vetrag mit sofortiger Wirkung auf.

  3. #22
    Avatar von mjones19851
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von Anbei
    Das stimmt nicht, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Der Tod eines Vertragspartners löst den Vetrag mit sofortiger Wirkung auf.
    Vom Tod des Vertragspartners war nicht meine Rede.

  4. #23
    Avatar von .Versa.
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Hi mjones19851,

    wie die anderen User schon sagten: um den Anschluss zu kündigen benötigen wir die Ummeldebestätigung. Es ist ja erstmal unherheblich, wer in der Wohnung wohnt. Wir haben für diese Wohnung eine Leitung bei der Telekom angemietet, für die auch wir Gebühren bezahlen müssen. "Offiziell" wissen wir ja auch nicht, dass Du gerade nicht in der Wohnung wohnst, da uns keine Ummeldebescheinigung vorliegt. Auch wenn dies mit bürokratischem Aufwand verbunden ist, müssen wir das einfordern.

    Weiterhin kann man davon ausgehen, dass wir Dich in Hamburg hätten anschließen können. Es wäre wahrscheinlich nur über VoIP möglich gewesen, aber in diesem Falle hätte man dann aus Kulanz über die Möglichkeit einer Sonderkündigung sprechen können.

    Wir könnten den Anschluss auch stilllegen bis Du wieder dorthin ziehst, das hätte den Vorteil das Deine Rufnummern ect. nicht weg sind. Das machen wir z.B. bei Kunden die für 1 Jahr ins Ausland gehen. Aber auch dafür benötigen wir die Ummeldebescheinigung.

    Grüße,
    Versa

  5. #24
    Avatar von wagnerd
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Wenn man sich auf die Aussage von Versa hier im Forum verlassen kann, klingt das doch alles wieder nur halb so schlimm, oder?

    Frage: Wie gehst du eigentlich derzeit ins Netz? (hoffentlich nicht mit einem neuen Vertrag...)

    Die unkomplizierteste Variante wäre wahrscheinlich, sich die drei Monate in Hamburg irgendwie mit einem Surfstick oder so durchzuschlagen und den Vertrag solange ruhen zu lassen. Vorausgesetzt, Versa spielt mit. Dann würde ich in Münster entsprechend die Möglichkeiten ausloten, den Vertrag zu reaktivieren.

  6. #25
    Avatar von mjones19851
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von wagnerd
    Wenn man sich auf die Aussage von Versa hier im Forum verlassen kann, klingt das doch alles wieder nur halb so schlimm, oder?

    Frage: Wie gehst du eigentlich derzeit ins Netz? (hoffentlich nicht mit einem neuen Vertrag...)

    Die unkomplizierteste Variante wäre wahrscheinlich, sich die drei Monate in Hamburg irgendwie mit einem Surfstick oder so durchzuschlagen und den Vertrag solange ruhen zu lassen. Vorausgesetzt, Versa spielt mit. Dann würde ich in Münster entsprechend die Möglichkeiten ausloten, den Vertrag zu reaktivieren.
    Hey, das ist es ja gerade. Ich wohne in Hamburg in einer Wg, zahle ein Vermögen und die haben schon einen Telefonanbieter (Alice) dort.
    Ich würde ja den Vertrag reaktivieren wollen wenn ich in Münster in eine Wohnung ziehe, die noch keinen Anbieter nutzt. Aber das weiss ich ja jetzt noch nicht genau, wo ich eine Wohnung bekomme, werde sonst erstmal bei meiner Freundin wohnen für ein paar Wochen.

    Ich will ja gar nicht unbedingt aus dem Vertrag raus, ich will eigentlich nur zahlungsstop haben bis januar. Ich würde auch meinen Vertrag dementsprechend um die Zeit verlängern, aber das geht ja irgendwie alles nicht so einfach.
    Und für ein paar Monate extra ummelden hatte ich für nicht nötig gehalten, ein böser Fehler.....

  7. #26
    Avatar von mjones19851
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Ich entschuldige mich mal für mein schlechtes deutsch im letzten Beitrag .

  8. #27
    Avatar von wagnerd
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Wenn sich das wie folgt darstellt

    Ich will ja gar nicht unbedingt aus dem Vertrag raus, ich will eigentlich nur zahlungsstop haben bis januar. Ich würde auch meinen Vertrag dementsprechend um die Zeit verlängern, aber das geht ja irgendwie alles nicht so einfach.
    hättest du das Versatel gegenüber auch kommunizieren sollen, nicht die Nummer mit der Sonderkündigung. Einerseits sind die Bandagen (gerade auch vertraglicherseits) echt sehr hart geworden, so daß man sich nicht immer auf Kulanz und Entgegenkommen verlassen kann. Andererseits kann das ja nix werden, wenn man nicht drüber redet, und zwar offen.

    Ich würde dir empfehlen, mit Versatel zu sprechen, vielleicht tatsächlich persönlich im Shop, wenn das möglich ist. Ein vernünftiges Gespräch wirkt oft Wunder und vermindert (v. A. wenn du ja eigentlich gar nicht den Anbieter wechseln willst) Mißmut dem Vertragspartner gegenüber u.U. massiv.

    Ich wollt Dir persönlich nur insofern auf den Schlips treten, daß du in eine im Moment weit verbreitete Kerbe geschlagen hast: Mein Kampf gegen den Vertragspartner, David gegen Goliath. Nur verkennen die meisten, daß hier nicht gekämpft werden sondern miteinander gearbeitet und v. A. geredet werden muß. Dass das in vielen Fällen nicht einfach ist, bestreitet keiner. So das mußte einfach noch mit gesagt werden.

  9. #28
    Avatar von musv
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    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von mjones19851
    Liesst du jede AGB durch?
    Ein Großteil der Menschen lesen AGBs nicht vollständig durch.
    Bei bestimmten Sachen, besonders aber bei längerfristigen Verträgen mach ich das durchaus. Bei meinem Umzug (hat nix mit Telefon zu tun) hab ich mich z.b. nicht über das Versicherungsrecht informiert. Folge: Ich hab jetzt einen Haufen kaputter Möbel und einen netten Brief von der zuständigen Versicherung, dass sie nicht zahlen brauchen.

    Bei meinem Umzug hatte ich übrigens meinen Vertrag auch auslaufen lassen. D.h. ich hab noch 3 Monatsbeiträge zahlen müssen, da ich mit den Folgevertragsbedingungen nicht einverstanden war.

  10. #29
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Gebühr trotz Auszug

    Zitat Zitat von mjones19851
    (...)
    Liesst du jede AGB durch?
    Ein Großteil der Menschen lesen AGBs nicht vollständig durch.
    (...)
    Das kann natürlich jeder machen wie er will.
    Nur darf er sich dann später nicht darauf berufen, daß ihm dies oder das nicht bekannt war, weil er die AGB zwar unterschrieben aber nicht gelesen hat.

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