Hallo,
ich habe bei 1u1 eine Doppelt Flat mit der 16000Leitung.
Ich erhalte nur ca.400kbits und die Telefon Flat geht bei mir nicht weil die Leitung zu schwach ist und deshalb erstattet mir 1u1 die gebühren die ich an Telekom zahl das sind ca.17 Euro.
Ich habe mich schon bei den beschwert aber nicht geht. Ich wollte wenigstens meinen Vertrag auf die 6.000umstellen weil das billiger ist aber die sagen das geht nicht erst in August 2011.
Habe ich nicht ein recht auf eine Sonderkündigung weil die Ihre angebotenen Leistungen nicht erfüllen?
Wenn ja, wie schreibe ich das am besten?
Da immer "bis zu" Angeboten wird und dies auch in den AGB hinterlegt ist, hast du keine Möglichekeit dies zu kündigen, da der Vertrag in vollem Umfang erfüllt wird.
Der Provider garantiert nur eine Mindestleistung von 384er DSL mit bis zu 16000.
Schuld hierfür ist die Leitungslänge deiner Telefonleitung
ggf. gibt es ein günstigeres Paket auf das 1&1 dich herunter stellt. Sprich das am Besten mit deinem Provier ab.
Falls das klappen sollte das die mir ein günstigeres Angebot anbieten, würde das dann nicht wieder als neuer Vertrag gelten? Und hätte ich nicht so die zwei Wochen Zeit zu Kündigen?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#4
Sonicwave
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Sonicwave
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Danke
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AW: Vertrag Sonderkündigungsrecht?
zwei wochen zeit zu kündigen?? die hast du nie.
naja es gilt sicher als Tarifänderung bei dem die Laufzeit wieder von vorne beginnt.
Das was du mit den zwei Wochen meinst, sind die zwei Wochen Widerrufsrecht. Aber die gelten lt. Fernabsatzgesetz auch nur dann, wenn die Leistung nicht schon zustande gekommen ist. Also bis zur Schaltung des Auftrages und nicht danach.
Sobald der Vertrag geschaltet ist, erlischt jedes Widerrufsrecht.
Das nur mal so am Rande.