Rechnung im voraus abbuchen bei ner Flat ist mir neu
Hallo meine lieben,
hab mal wieder nen anliegen haben gerade eine mail von 1&1 bekommen das die grundgebühren für die notebook flat xl im voraus abgebucht werden daher drei tage nach vertragsabschluß eine rechnung wie kann das sein ich habe auch nen vertrag aber bei vodafone und zahle immer kurz nach dem abrechnungszeitraum im voraus kenne ich nicht...bitte um antworten danke
AW: Rechnung im voraus abbuchen bei ner Flat ist mir neu
hallo, es ist so in den AGBs von 1&1 festgeschrieben, die Du mit Vertragsunterzeichnung akzeptiert hast...
3. Entgelte
3.1.
Die Preise sind Festpreise. Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Sind mit dem Kunden nutzungsunabhängige Entgelte vereinbart, so hat 1&1 das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.
AW: Rechnung im voraus abbuchen bei ner Flat ist mir neu
Danke für ihre antwort....Vertragsunterzeichnung alles gut und schön haben den vertrag online abgeschloßen aber nichts unterzeichnet außer beim paketzusteller den empfang des paketes...hatten lediglich ne Auftragsbestätigung und nen retourenschein ,ach ja und ne bedienungsanleitung für den stick dabei sonst nix lg
AW: Rechnung im voraus abbuchen bei ner Flat ist mir neu
Wenn ein Kunde online bestellt - hat er damit den Vertrag unterzeichnet, wenn auch virtuell.
Ob er die AGB, Leistungsbeschreibung etc. gelesen hat oder nicht - ist sein eigenes Problem.
Mit der Bestellbestätigung/Auftragsbestätigung (evtl. per Email) wird auf den möglichen Widerruf hingewiesen und meist sogar auf die AGB.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das bei 1&1 anders ist.
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Zitat von Riekemaus
Hallo meine lieben,
hab mal wieder nen anliegen haben gerade eine mail von 1&1 bekommen das die grundgebühren für die notebook flat xl im voraus abgebucht werden daher drei tage nach vertragsabschluß eine rechnung wie kann das sein ich habe auch nen vertrag aber bei vodafone und zahle immer kurz nach dem abrechnungszeitraum im voraus kenne ich nicht...bitte um antworten danke
Riekemaus, nun nutz es doch wie du es bestellt hast. Es gibt ohnehin kaum ein günstgeres Angebot.
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Wenn sich noch jemand an die gute, alte DEUTSCHE BUNDESPOST erinnern kann, jaaaa lange her.... da war das genau so.
Die monatliche Grundgebühr und evtl. monatliche, fest Kosten für denTelefonapparat oder Zusatzgeräte (Zweite Klingel oder Steckdose) wurden im voraus bezahlt und die angefallenen Gesprächskosten im nachhinein.
Gebühreneinheit (nicht Minute!) war 0,30 DM.
Bei Fern- und Auslandsgesprächen war die Gebühreneinheit im Sekundenbereich.
"Fasse dich kurz"
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Die Grundgebühr für diese Verträge werden immer im voraus abgebucht.
Kannst du nicht zahlen (z.B. mangelnde Deckung auf dem Konto) wird die Karte in deinem Stick gesperrt. Wird erst wieder freigeschaltet, wenn der Betrag beim Provider ist. Das ist u. a. auch bei deinem Handyvertrag so. Die Gesprächseinheiten werden im Nachhinein abgerechnet.
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Zitat von Guenter
Miete, Unterhalt, Alimente... werden auch monatlich im Voraus bezahlt
Genau, was wird heutzutage denn noch im Nachhinein bezahlt? Alle Verträge über (Dienst-)Leistungen bezahlt man im Voraus (Strom, Gas, Kabel-TV, GEZ...).