Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem:
Wir wohnen zur Zeit in einer Mietwohnung und haben einen Versatel-Vertrag mit Laufzeit bis zum 30.10.2011. Ich bin eigentlich zufriedener Kunde und möchte gerne bei Versatel bleiben.
Gleichzeitig bauen wir allerdings momentan ein EFH, in das wir im Juni 2011 einziehen wollen. In dieses Einfamilienhaus möchte ich auch ein TV-Kabel von Unitymedia legen lassen. Um dieses Kabel halbwegs bezahlbar zu machen, muss ich einen 3play-Tarif bei Unitymedia abschließen.
Somit kann ich meinen bisherigen Versatel-Tarif nicht mit ins neue Haus nehmen. Ich habe also nachgefragt, ob ich bei Weiterzahlung der mtl. Beträge lt. Vertrag eine Abschaltung meines Anschlusses in der bisherigen Wohnung ohne eine neue Schaltung an anderer Stelle bekommen könnte. Antwort der Hotline: Nein, der Anschluss würde bis zum Ende der Laufzeit geschaltet bleiben, der Nachmieter könnte also telefonieren und der DSL-Port ist belegt.
Um das zu vermeiden, könnte ich eine Vertragsauflösung beantragen. Kostenpunkt: 240 €. Bei einer Restlaufzeit von 4 Monaten und ausstehenden Zahlungen in Höhe von nur noch 120 € bei 30 € mtl. ist mir das allerdings zu teuer.
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Moin bookworm!
Was dir die Hotline da erzählt, ist Schwachsinn!
Du bist natürlich nicht verpflichtet, deinen Anschluss umzuziehen.
Und dein Nachmieter kann natürlich nicht mit deinem Anschluss telefonieren oder surfen. Ohne die entsprechende Hardware und (vor allem) Einwahldaten kann der lange an der TAE-Dose rumfummeln, passieren wird gar nichts.
Dein Nachmieter bekommt natürlich auch den Port für sich frei, wenn er nachweist, dass er dort wohnt. Hatte ich auch schon in einer Mietwohnung. Da wurde gesagt, der Port wäre belegt durch Person XY. Nachdem ich nachgewiesen habe, dass ich nicht Person XY sonder AB bin und tatsächlich dort wohne (Mietvertrag, Meldebescheinigung), wurde der Anschluss problemlos und schnell für mich freigemacht und mein eigener Vertrag geschaltet.
Ich würde dir raten, einfach den Vertrag fristgemäß zu kündigen und auslaufen zu lassen, ohne einen Umzugsantrag zu stellen.
Ich denke mal (korrigiere mich, wenn dem nicht so ist), die 120 EUR, die du dann "umsonst" bezahlst, fallen da nun auch nicht mehr ins Gewicht. Besser als die 240 EUR für die Vertragsauflösung zu bezahlen. Das halte ich sowieso für fragwürdig und falsch. Welcher Kunde ist so doof und zahlt mehr als die Grundgebühren der Restlaufzeit??
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Hallo!
Besten Dank für die schnelle Antwort!
Die 4 x 120 € für die ausstehenden 4 Monate von Juli bis Oktober zahle ich ja, das ist selbstverständlich. Ich will nur, dass mein Nachmieter den Anschluss stressfrei nutzen kann - und natürlich, dass er nicht auf meinen Anschluss telefoniert.
DSL kann er natürlich nicht nutzen, da fehlen im die Zugangsdaten. Aber telefonieren könnte er, er muss ja nur den Stecker in die Wand stecken und wäre unter meiner alten Nummer erreichbar. Das möchte ich gerne vermeiden.
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#4
Schrippe
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AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Hmm, ok, mit dem Telefonieren kannst du recht haben...
Wende dich doch mal hier im Forum an die Userin versa, eventuell kann sie dir da weiterhelfen.
Auf jeden Fall hat sie Einblick in die internen Geschichten von Versatel und kann damit gezielter Auskunft geben...
Wenn es da gar keine Einigung gibt, wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen und den Versatel-Anschluss umziehen. Das beeinträchtigt deinen Kabel-Anschluss ja nicht.
Ich weiß allerdings nicht, ob nach einem Umzug die VLZ neu beginnt! Darauf solltest du achten.
Ansonsten bliebe nur eine Regelung mit dem Nachmieter zu suchen. Wobei ich es nach wie vor für frech halte, für die Vertragsauflösung mehr zu verlangen als die ausstehenden Grundgebühren, das habe ich noch nie gehört sowas...
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Hallo bookworm,
da Du ein Haus baust, gehe ich mal davon aus, dass die Deutsche Telekom noch keine Telefonleitung dorthin verlegt hat (den Antrag dazu hättest Du selber stellen müssen). Wenn bei Deinem neuen Heim keine Leitung liegt die wir anmieten können, können wir den Versatel-Anschluss an Deiner neuen Adresse nicht liefern und würden Dich somit ohne Abstandszahlung aus dem Vertrag lassen.
Du müsstest uns dazu bitte schriftlich bekannt geben, dass Du in einen Neubau ziehst der keine Telefonleitung hat. Sobald Du sie hast, bräuchten wir dann zur internen Bearbeitung noch Deine Ummeldebestätigung und dann dürfte sich das Thema von alleine klären.
Nun zu Deinem Nachmieter: Es ist selbstverständlich möglich eine Anschlussübernahme für den Nachmieter zu tätigen. Die Kriterien hierzu sind, dass Du ihn kennst und er Kunde bei uns werden möchte bzw. nicht schon bei einem anderen Unternehmen gebunden ist.
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Hallo Versa!
Ich frage mal bei meinem Architekten nach. Grundsätzlich gehe ich schon davon aus, dass bei uns eine Telefonleitung verlegt wird, die auch von niemandem geblockt wird. Also wäre es wohl doch möglich, den Vertrag umzustellen.
Allerdings würde das dann mit Unitymedia kollidieren, denn die wollen mir ja auch Telefon und Internet liefern.
Oder benutzen die nur das Kabel, so dass ich quasi zwei Lieferanten parallel haben könnte?
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Also könnte ich folgendes machen:
Ich beauftrage Unitymedia, mir zum 1.6.2011 3Play anzuschließen und das Kabel zu legen.
Ich Kündige Versatel zum 31.10.2011. Im Mai schicke ich eine Umzugsmeldung an Versatel und bitte um Leitungsumstellung zum 30.6.2010.
Von Juli bis Ende Oktober hätte ich dann einmal TV, Internet und Telefon über das Kabelnetz von Unitymedia und einmal Internet und Telefon über das Telefonkabel und Versatel.
Ab November hätte ich dann nur noch TV, Internet und Telefon von Unitymedia.
Ist das zutreffend und technisch möglich? Kommt sich das technisch nicht in die Quere?
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#9
Schrippe
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AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Moin!
Ich sehe gerade in den AGBs, dass dort tatsächlich steht, dass bei vorzeitiger einvernehmlicher Stornierung Kosten von 250 EUR entstehen.... Krass....
Dafür habe ich nichts zu einer Laufzeitveränderung/-verlängerung bei Umzug gefunden. Auch in anderen Foren steht nichts derartiges.
@versa
Wäre gut, wenn du das noch mal bestätigen könntest.
Sollte sich die Laufzeit des Vertrages doch mit dem Umzug verlängern, wäre es gut zu wissen, wo dies in den AGBs steht.
@bookworm
Wenn dem so ist (wovon ich aktuell ausgehe), dass sich die VLZ nicht ändert und du deinem Nachmieter nicht den Vertrag überschreiben kannst, dann gehst du wie folgt vor:
- Versatel zum Umzugstermin in dein neues Haus umziehen lassen
- Versatel rechtzeitig (also fristgemäß) zum 31.10.11 kündigen
- die Grundgebühren vom Umzug bis 31.10.11 bezahlen, dann biste den Versatel-Vertrag los
- Unitymedia realisiert gleichzeitig ab Einzug ins Haus DSL, Telefon und TV über Kabel
Wenn du nach dem Umzug den Versatel-Anschluss nicht mehr nutzt (also einfach nicht anschließt), kann ja nix schief gehen.
Ist auf jeden Fall günstiger als die 250 EUR "Konventionalstrafe" zu zahlen (das finde ich echt frech von Versatel!).
Technisch möglich ist DSL/Telefon über die Telefonleitung parallel zu DSL/TV/Telefon über Kabel definitiv, sind zwei völlig getrennte Paar Schuhe.
beste Grüße,
Julian
P.S.: Wie gesagt, lass dir das mit der Laufzeit noch mal bestätigen, am besten vielleicht schriftlich per Mail vom Versatel-Support!
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AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Hi bookworm,
bei einem Umzug verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht, es sei denn, Du möchtest gleichzeitig den Tarif wechseln.
Dein Unitymedia-Anschluss würde über das TV-Kabel laufen, wobei wir Dich über die Kupfer-Doppelader (Telefonleitung) anschließen würden. Aber wie bereits erwähnt, muss der Neubau zunächst von der Telekom erstversorgt werden, so dass die Leitung bei der Telekom im Bestand ist. Bevor dies nicht der Fall ist, können wir keinen Anschluss schalten. Das hieße also, dass wir Dich nicht versorgen können und Du aus dem Vertrag gelassen wirst.
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Hallo Versa!
Danke für die letzte Klarstellung! Damit dürften sich alle Probleme erledig haben, werde es genau so machen wie vorgeschlagen.
Meine Telefon-Anschluss bei der Telekom gehe ich heute beantragen. Der muss ja mit in die Grube gelegt werden, wenn demnächst Strom und Kabel verlegt werden.
Nochmal ganz herzlichen Dank an alle hier im Forum für die Hilfe!
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Hallo zusammen!
Ich möchte noch einmal berichten, was es in dieser Angelegenheit gegeben hat:
Ich habe Versatel über meinen Umzug informiert und angeboten, für die Restlaufzeit (bis 31.10.11) auf die Schaltung eines neuen Anschlusses zu verzichten und das Vertragsverhältnis aufzulösen. Darauf ist Versatel nicht eingegangen und schickt mir jetzt einen Techniker, der bei mir den Erstanschluss schalten soll.
Somit wird der Telefonanschluss geschaltet und dann zum 31.10. wieder abgeschaltet.
Mit der Auflösung des Vertages hat es also leider nicht geklappt!
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
@passer
Wenn du dich mit dem "ob das rechtlich ok ist, bezweifle ich" beziehst, dass Telekom u.a. bei Umzug einen neuen Vertrag mit neuer MVLZ einsetzen, dann empfehle ich auch dir das Urteil des BGH (hier im Forum in der Rubrik "Neuigkeiten" nachzulesen) zu Gemüte zu führen.
Dort ist eindeutig entschieden worden, dass ein Umzug ein Vertragsbruch des Kunden gegenüber dem Provider ist und es allein dem Provider obliegt, wie er in einem solchen Fall handelt.
Der Provider muss gar nix, im Gegenteil, der Kunde muss - nämlich seinen Vertrag erfüllen...
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Vertrag erfüllen
Aber mir ging es um den speziellen Fall ob es zulässig ist das der Vertrag dann um 2 Jahre verlängert werden darf,im genannten Streitfalle ging es um einen anderen Sachverhalt.
Oder gibt es dafür schon ein konkretes Urteil das der Kunde im Falle des Umzuges damit einverstanden sein muß,das der Anbieter ihm eine Verlängerung um 2 Jahre auferlegt.
Und ich kann als Kunde im Falle des UMzuges im Extremfalle sagen-ich bin nicht mit der Vertragsverlängerung von 2 Jahren einverstanden,sondern zahle die Beträge der Restlaufzeit ohne Gegenleistung mit Kündigung zum Termin.
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Zitat von passer
Vertrag erfüllen
Aber mir ging es um den speziellen Fall ob es zulässig ist das der Vertrag dann um 2 Jahre verlängert werden darf,im genannten Streitfalle ging es um einen anderen Sachverhalt.
Oder gibt es dafür schon ein konkretes Urteil das der Kunde im Falle des Umzuges damit einverstanden sein muß,das der Anbieter ihm eine Verlängerung um 2 Jahre auferlegt.
Und ich kann als Kunde im Falle des UMzuges im Extremfalle sagen-ich bin nicht mit der Vertragsverlängerung von 2 Jahren einverstanden,sondern zahle die Beträge der Restlaufzeit ohne Gegenleistung mit Kündigung zum Termin.
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
@passer
Natürlich kannst du auch ohne Gegenleistung den Vertrag am alten Standort ruhen lassen und ihn bezahlen, bis er ausläuft. Hat doch niemand gesagt, dass man einen neuen Vertrag nehmen MUSS. Und es hat auch niemand gesagt, dass man seinen Anschluss umziehen MUSS.
Meine Aussage hier (und auch sonst immer) war und ist, dass bei Umzug des Anschluss der Provider eine neue MVLZ ansetzen kann.
Bevor also du und Guenter hier losposaunt, ich würde etwas nicht lesen oder verstehen, erstmal vor der eigenen Türe kehren! Wer im Kartenhaus sitzt......