Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem:
Wir wohnen zur Zeit in einer Mietwohnung und haben einen Versatel-Vertrag mit Laufzeit bis zum 30.10.2011. Ich bin eigentlich zufriedener Kunde und möchte gerne bei Versatel bleiben.
Gleichzeitig bauen wir allerdings momentan ein EFH, in das wir im Juni 2011 einziehen wollen. In dieses Einfamilienhaus möchte ich auch ein TV-Kabel von Unitymedia legen lassen. Um dieses Kabel halbwegs bezahlbar zu machen, muss ich einen 3play-Tarif bei Unitymedia abschließen.
Somit kann ich meinen bisherigen Versatel-Tarif nicht mit ins neue Haus nehmen. Ich habe also nachgefragt, ob ich bei Weiterzahlung der mtl. Beträge lt. Vertrag eine Abschaltung meines Anschlusses in der bisherigen Wohnung ohne eine neue Schaltung an anderer Stelle bekommen könnte. Antwort der Hotline: Nein, der Anschluss würde bis zum Ende der Laufzeit geschaltet bleiben, der Nachmieter könnte also telefonieren und der DSL-Port ist belegt.
Um das zu vermeiden, könnte ich eine Vertragsauflösung beantragen. Kostenpunkt: 240 €. Bei einer Restlaufzeit von 4 Monaten und ausstehenden Zahlungen in Höhe von nur noch 120 € bei 30 € mtl. ist mir das allerdings zu teuer.
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Zitat von scolopender
Dieser Artikel is vom "Donnerstag, 16.07.2009" und somit Schnee von vorgestern.
G., -#####o:
Nur weil ein Beitrag schon etwas älter ist. muß er ja nicht falsch sein
Immerhin wird die Vertragsverlängerung bzw. Neuvertrag bei Umzug von den einzelnen Anbietern unterschiedlich gestaltet.
Überdies sieht das neue TKG-E vor, daß beim Umzug eines DSL/Telefon-Anschlusses keine neue Vertragslaufzeit entstehen darf.
Allerdings konnte ich nichts finden ob das neue TKG-E schon in Kraft ist
Auch ist mir nicht klar, ob das "E" für Entwurf oder Europa steht
Unter vielem anderen im Netz schien mir dieses besonders interessant: Reform des TKG nimmt Fahrt auf | Der Energieblog
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Dass unterschiedliche Provider unterschiedlich kulant bei Umzügen vorgehen, rechtfertigt keine Ableitung auf sich selbst, wenn der eigene Provider weniger kulant ist.
Und auch wenn bei einem Umzug der alte Vertrag mitgenommen werden kann, ohne dass sich die Laufzeit ändert, obliegt es laut BGH-Urteil dem Provider, wie er den Umzug gestaltet. Wenn der Provider zwar den Umzug mitmacht, dafür aber einen Neuvertrag verlangt, ist dies genauso rechtens, wie wenn er den Umzug des Anschlusses ablehnt und auf die Fortführung (=weitere Bezahlung bis Vertragsende) besteht.
Wenn der Kunde also umzieht und den Vertrag mitnimmt, muss er sich (laut BGH) den Konditionen des Providers fügen. Nimmt er den Vertrag nicht mit, ändert sich halt nichts am Vertrag. Dass der Kunde dann die Leistung nicht mehr nutzen kann, ist nicht das Problem des Providers...
AW: Freigabe eines Anschlusses von Versatel vor Vertragsende
Hallo bookworm,
die Vertragsauflösung bei einem Umzug ist wie gesagt nur dann möglich, wenn Versatel Dich am neuen Standort nicht anschließen kann. Ist der Telefonanschluss denn mittlerweile an der neuen Adresse gelegt?
Allgemein handelt Versatel beim Umzug so, dass bei Zahlung einer Umzugspauschale von 19,90 € der Vertrag so weiterläuft wie bisher - oder man aber auf die Zahlung verzichten kann und der Vertrag sich somit um weitere 24 Monate verlängert.
Ich melde mich nochmal, sobald ich weitere Informationen für Dich habe.