Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum. Auf alle Fälle ist meine Geduld extrem am Ende und hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt.
Also folgendes ist passiert:
Ich hatte den Freischalttermin bei GMX für den 24.07.2005. Davor hatte ich Telekom. Ab diesem Tag hatte ich ca. für 1,5 wochen gar kein DSL mehr. Nach mehreren Anrufen in der extrem teuren Hotline für 0,99 €/min hatte ich dann wieder DSL.
Allerdings hatte ich nur DSL 1000 statt DSL 2000. Außerdem konnte ich nur ins Netz wenn ich den Splitter vom NTBA getrennt habe. Warum auch immer? Keiner konnte mir helfen und ich hab auch die Geräte ausgetauscht. Dieser Zustand hielt ca. 3 Wochen an. In dieser Zeit hab ich wieder mehrmals bei der Hotline angerufen, aber nix gebracht. Immer die Ausage dass eine Störungsmeldung gestellt wird und ich mich gedulden soll.
Seit 3 Wochen ist es jetzt so, dass ich gar kein DSL mehr habe. Plötzlich.
Also ich wieder mehrmals angerufen, vertröstet worden etc. Es wurden mir Rückrufe versprochen, aber nie getätigt.
Letzten Sonntag ruft mich ein Techniker an und spricht mich auf das Problem NTBA und Splitter an. 4 Wochen nach meinem Anruf! Musste ihn erstmal aufklären, dass ich dieses Problem seit längerem nicht mehr habe sondern noch ein viel größeres. Nun ja, er versprach mir dann, dass ein Techniker sich in den nächsten 2 Tagen melden und bei mir vorbeikommen würde. Geschehen ist natürlich nichts.
Hab dann auch versucht meinen Vertrag zu stornieren via Fax. Man wollte sich deshalb wieder mit mir in Verbindung setzen. Na ja, wieder nix passiert. Also hab ich heute angerufen. Fazit. Die von GMX lehnen natürlich ab: "Wir haben die Hardware ausgeliefert und somit ist der Vertrag zustande gekommen". Egal ob ich jetzt DSL hab oder nicht.
Ich soll warten bis wieder alles geht. Super!
Weiß jemand Rat was ich jetzt tun kann? Hab echt keine Lust mehr. Kundenservice ist das bestimmt nicht. Möglichkeit wäre ja die Abbuchungen wieder zu holen. Weiß aber nicht ob das klug ist.
Hallo,
erstmal die klassische Frage (sorry, aber es geht aus Deinem Post nicht ganz klar hervor):
Hast Du den Splitter, NTBA etc. RICHTIG installiert?
Telefondose --> Splitter:
Ausgang1: NTBA --> Telefon
Ausgang2: DSL-Modem --> PC
Wenn Du bei einem DSL-Anschluss den Splitter entfernst, dann kannst DU u.U. noch im Internet surfen, aber jedesmal wenn Dich jemand anruft, bricht die Verbindung zusammen.
Ja ich hab es schon richtig verkabelt. Hab alles mehrmals geprüft. Hab ja auch im Prinzip nix geändert an der Verkabelung. Hab auch die Geräte ausgetauscht. Alles leider nix geholfen... Jetzt geht auf alle Fälle gar nix mehr
Ne die LED für die Sync blinkt ständig seit 3 Wochen. Wie gesagt hab ja da mehrmals angerufen und mein Problem geschildert. Hilft aber alles nix... Es passiert nichts.
Hast Du mal das Modem für ca. 15 Minuten von der Strom-Steckdose getrennt und es danach wieder neu synchronisieren lassen (dauert manchmal 5-10 Minuten)
Jetzt kommt es darauf an, wem man mehr vertraut:
- die einen werden sagen, dass es die Telekom ihnen nicht gemeldet hat, dass der Port schon freigeschalten wurde
- die anderen behaupten, dass der Auftrag bei GMX untergegangen ist
- die nächsten schimpfen auf die Technik, die es verschluckt hat
Wenn ich Du wäre würde ich bei der T-Com anrufen (0800/3301000) oder noch besser den nächsten T-Punkt besuchen, und die herausfinden lassen, ob der Port schon freigeschalten (an GMX übergeben) wurde oder nicht, denn im Moment scheint es so, als ob bei Dir überhaupt kein DSL gebucht ist. Danach würde ich mir nochmals die von GMX (am besten schriftlich - Einschreiben Rückschein) "vorknöpfen" (natürlich nur, wenn es die T-Com bejaht hat)
Also ich geh mal davon aus, dass GMX den Port schon hat. Weil ich ja nach 1,5 wochen (siehe oben) mal DSL eingeschränkt zur Verfügung hatte. Jetzt ja aber seit 3 wochen nicht mehr. Oder kann die Telekom dan immer noch den Port haben?
evtl. hat Sonicwave noch nen Tipp parat.
Ansonsten würde ich GMX auf Vertragserfüllung anmahnen und danach fristlos kündigen ... dabei spielt es dann keinerlei Rolle wo der Fehler liegt (dies hat mir vor längerer Zeit mal ein Anwalt erklärt)
Da ich keinerlei Online-Rechtsberatung machen darf, will und werde, möchte ich an dieser Stelle einfach mal meinen Gedanken freien Lauf lassen
Zu einem VERBINDLICHEN Rechtsgeschäft gem. BGB gehören mindestens zwei Parteien, die sich - in der Regel in der Schriftform - über die Inhalte des zu erbringenden Rechtsgeschäfts (Leistung, Zeiträume, Preise, weitere Modalitäten, etc.) verständigt und GEEINIGT haben.
Diese EINIGUNG muss von beiden Seiten durch ihre Einverständniserklärung (sprich: VERTRAG) zum Ausdruck gebracht worden sein. Erfüllt nun eine der Seiten die Inhalte der Einverständniserklärung nicht, würde sie im Sinne des BGB vertragsbrüchig.
Um einem solchen Bruch vorzubeugen, könnte nun eine der beiden Seiten darauf bestehen, dass ihm die andere Seite innerhalb einer vertretbaren Frist (sagen wir mal zehn Werktage) SCHRIFTLICH bestätigt, dass die erzielte Einigung nach wie vor Bestand hat und in keinster Weise modifiziert worden ist. Verweigert eine der beiden Seite diese verbindliche Erklärung, könnte die andere Seite durchaus zu dem Schluss kommen (nach dem Prinzip von Recht und Glauben), dass im schlimmsten Fall eine arglistige Täuschung vorliegt; in jedem Fall jedoch ein mit dem BGB nicht zu vereinbarender Zustand. Sämtliche Forderungen (RECHNUNGEN, etc.) würden somit ZWEIFELHAFT werden, was bedeutet, dass ich für meine Person meinen Vertragspartner in schriftlicher Form darüber in Kenntnis setzen würde, dass ich bis zur endgültigen und verbindlichen Klärung jede Forderung als GEGENSTANDSLOS betrachten werde.
Wie gesagt, ich stelle hier lediglich ein Gedankenspiel an , aber Regeln sollten für ALLE Beteiligten gelten.
kurz gefasst:
Vertragserfüllung per Frist Anmahnen, wenn diese nicht erfüllt wird, die fristlose Kündigung schicken... - natürlich alles per Einschreiben mit Rückschein, denn ansonsten wird es mit den Beweisen etwas schwierig.
Ich würde nicht die Vertragserfüllung anmahnen (da ich davon ausgehen muss, dass der Vertrag zustande gekommen ist), sondern höflich - aber sehr entschieden mit Fristsetzung - darum bitten, mir den Vertragsgegestand verbindlich zu bestätigen
Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte der Vertragspartner ziemlich in Rotieren geraten, da ihm so die Grundlage, sich mit Standardausflüchten aus der Verantwortung zu ziehen, genommen wird.
Kurz gesagt:
Ich würde von meinem Vertragspartner nicht hören wollen, warum etwas nicht wie vereinbart funktioniert, sondern einzig und allein, dass es einen gültigen Vertrag, in dem gewisse Leistungen definiert worden sind, existiert.
Sobald die besagte Bestätigung vorliegt, wird der Vertragspartner u.U. mit sofortiger Wirkung schadenersatzpflichtig.