Seit Oktober letzten Jahres versuche ich mehr oder weniger Erfolgreich meinen Vertrag bei Versatel vorzeitig zu kündigen. Anfang November 2010 habe ich dann auch eine Kündigungsbestätigung zum 18.11.2010 erhalten. Da mein neuer Anbieter Vodafone aber Probleme mit der Telekom hatte konnte der Portierungstermin nicht eingehalten werden. So hat Versatel den Vertrag eigenmächtig wieder bis zum 30.09.2011 verlängert. Bei einer erneuten Anfrage hieß es jetzt, dass der Vertrag erst zum 30.09.2011 kündbar sei. Wenn ich das doch richtig sehe, habe ich eine rechtskräftige Kündigung meines Vertrages zum 18.11.2010. Seit diesem Zeitpunkt habe ich auch keinen DSL-Zugang mehr und wenn ich es richtig sehe, habe ich zu diesem Zeitpunkt auch eine Abschlußrechnung bekommen. Ich verstehe nicht, wo da jetzt das Problem liegt, den Vertrag vorzeitig aufzuheben. Die Gründe für meinen Anbieterwechsel habe ich ja schon mehrfach genannt und würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Wenn du ein Schreiben bekommen hast, in dem steht, dass der Vertrag mit Nr. XYZ zum XX.YY.ZZZ gekündigt wird und du zudem seit diesem Tag keinen Zugang mehr hast, besteht auch kein Vertragsverhältnis.
Da hilft wohl am schnellsten, einen Fachanwalt hinzu zu ziehen, der deine Nummer (so sie denn für dich wichtig ist) schnellstmöglich bei Versatel frei bekommt und damit die Neuschaltung bei einem anderen Provider ermöglicht.
Ansonsten musst du das selbst durchziehen, was langwierig und nervtötend werden kann bzw. ziemlich sicher wird.
zur Kündigung führte meine Anfrage wegen einer schlechten DSL-Verbindung, da ich das Internet auch immer mehr beruflich nutzen muß. Wie gesagt, das Kündigungsschreiben zum 18.11.2010 habe ich vorliegen. Da mein neuer Anbieter Vodafone aber Probleme mit der Telekom hatte (angeblich hätten wir keinen Telefonanschluß) konnte der Umschlttermin nicht eingehalten werden und VF hatte die Portierung storniert. Nachdem diese Probleme dann beseitigt waren und VF erneut die Portierung beantragt hat hieß es bei Versatel mein Vertrag laufe noch bis zum 30.09.2011
ich mir das nun angeschaut (wir hatten ja auch schon eine PM ausgetauscht). Laut System benutzt Du derzeit aber noch den Versatel-Anschluss.
Eine Endabrechnung hast Du bekommen, das stimmt. Wir hatten den Anschluss ja auch erst gekündigt. Nun bist Du aber wieder im System als Kunde vermerkt, der auch den Anschluss nutzt. Daher werden die Gebühren noch nachberechnet werden müssen.
Wie ich Dir bereits per pm geschrieben habe:
"Vodafone hatte die Portierung storniert, weshalb wir selbstverständlich den Vertrag weiterlaufen lassen mussten. Du schreibst ja auch, dass Vodafone da Probleme hatte. Die erneute Portierung kam nach Ablauf der Kündigungsfrist, sodass diese nun nicht mehr bearbeitet werden konnte. Der Vertrag hat sich daher um ein weiteres Jahr verlängert."
dass ist nicht ganz richtig. Ich kann zwar über Versatel telefonieren, ins Internet komme ich aber seit dem 19.11.2010 nicht mehr!
Und welche Frist überhaupt, es handelte sich hier doch um eine ausserordentliche Kündigung.
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#8
Bernard.Sheyan
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Bernard.Sheyan
AW: Ausserordentliche Kündigung Versatel
Kleinen Moment, ja?
Wenn der Kündigung stattgegeben wurde, hätte der Anschluß deaktiviert werden müsse, Portierung hin oder her. Kündigung ist Kündigung. Versatel war meiner Meinung nach nicht befugt, einen gekündigten und als gekündigt bestätigten Vertrag stillschweigend zu verlängern und eigenmächtig die Kündigung zu stornieren, nur weil der Portierungsauftrag des neuen Providers zurückgezogen wurde!
@TE:
Sollte sich Versatel hier quer stellen, empfehle ich dringend einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen
dass ist nicht ganz richtig. Ich kann zwar über Versatel telefonieren, ins Internet komme ich aber seit dem 19.11.2010 nicht mehr!
Und welche Frist überhaupt, es handelte sich hier doch um eine ausserordentliche Kündigung.
Die Tatsache, daß Du den Anschluß nach dem bestätigten (?) Kündigungstermin weiter benutzt hast, könnte aber auch als Zustimmung zur Aufhebung der Kündigung ausgelegt werden (Konkludentes Handeln).
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#10
Schrippe
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AW: Ausserordentliche Kündigung Versatel
@Guenter
Ohne das Wissen, dass man über Versatel surft und/oder telefoniert, kann man aber auch nicht konkludent handeln...
Und auch wenn es konkludentes Handeln wäre - dies konnte ja nur geschehen, weil Versatel einen rechtmäßig gekündigten Vertrag reaktiviert hat.
Da könnte ja jeder Provider kommen, dich heimlich schalten und wenn du einen Tag surfst/telefonierst, hast du den ungewollten Vertrag konkludent angenommen...
Sehe ich auch so, hatte ja auch keinerlei Möglichkeit auf die Fortführung zu reagieren, die schriftliche Mitteilung ist mir ja erst nach dem 18.11.2010 zugestellt worden. Ich denke, ich werde mich wohl erst einmal an die Verbraucherzentrale wenden.
@Guenter
Ohne das Wissen, dass man über Versatel surft und/oder telefoniert, kann man aber auch nicht konkludent handeln...
Und auch wenn es konkludentes Handeln wäre - dies konnte ja nur geschehen, weil Versatel einen rechtmäßig gekündigten Vertrag reaktiviert hat.
Da könnte ja jeder Provider kommen, dich heimlich schalten und wenn du einen Tag surfst/telefonierst, hast du den ungewollten Vertrag konkludent angenommen...
Das kann's nicht sein!
Äh, wenn man nicht die Zugangsdaten von Vodafone hat und trotzdem weiter surft, über wen sollte man dann eigentlich online sein? Also nicht wissend über wen man surft, wenn man keine Zugansdaten verändert hat, kann ja nicht sein.
Davon abgesehen, gilt nach meinem Verständniss die bestätigte Kündigung von Versatel.
Äh, wenn man nicht die Zugangsdaten von Vodafone hat und trotzdem weiter surft, über wen sollte man dann eigentlich online sein? Also nicht wissend über wen man surft, wenn man keine Zugansdaten verändert hat, kann ja nicht sein.
Davon abgesehen, gilt nach meinem Verständniss die bestätigte Kündigung von Versatel.
Hallo? Anbei? Der surft nicht, der hat nicht mal geschaltetes DSL. Er telefoniert nur. So viel zum Weiterführen von Versatel.
Ich kann dich beruhigen, seit dem 19.11.10 surfe ich über Vodafone UMTS (Surf-Sofort-Paket) ist immer noch schneller als der alte Versatel-DSL-Zugang, den ich ja sowieso nicht mehr habe
Stellt sich mir noch die Frage warum Versa den Vertrag weiter laufen lassen musste?
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#15
Schrippe
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AW: Ausserordentliche Kündigung Versatel
Das "musste" ist da aus meiner Sicht reine Rhetorik, um einen Sachverhalt zu konstruieren, der so nicht bestanden hat.
Nur weil die Portierung zum neuen Anbieter fehlschlug, muss noch lange kein rechtsgültig gekündigter Vertrag reaktiviert werden oder weiterlaufen!
Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, die evtl. anfallende Kosten übernimmt, wenn du dir in diesem Fall einen Anwalt nimmst, ist die Verbraucherzentrale natürlich auch ein guter Anlaufpunkt. Die können dir auch rechtlich gut Auskunft geben.
Frag aber auch dort nach einem Experten für dieses Gebiet! Nur weil da jemand in der Beratung sitzt, heißt das nicht, dass diese Person Ahnung davon hat!
Ansonsten musst du den Kampf so ausfechten. Dann müsstest du Versatel schriftlich darlegen, wie das (zeitlich) abgelaufen ist, eine Kopie der Kündigungsbestätigung beifügen und entsprechend das fordern, was du möchtest (Auflösung des Vertrages ab dem 18.11.; Freigabe des Ports usw.). Und setz eine Frist, bis wann du eine Reaktion möchtest.
Du kannst auch hinein schreiben, dass du bei Verstreichen der Frist ohne Reaktion dir rechtliche Beratung nehmen und eine Klage vor Gericht in Erwägung ziehen wirst und evtl. anfallende Kosten Versatel in Rechnung stellen wirst.
Das ist allerdings die zeitlich aufwendigere Variante, da Versatel auf einen Anwalt sicherlich anders (=schneller) reagieren wird als auf deine Briefe...
Ach so und alles immer per Einschreiben+Rückschein, damit du im Zweifel vor Gericht etwas rechtlich belastbares in der Hand hast!
Beste Grüße,
Julian
P.S.: @Anbei
Auch wenn er über Versatel gesurft hätte, hätten ihm maximal die Kosten für die Zeit bzw. das Datenvolumen in Rechnung gestellt werden können! Da aber einen Vertrag draus zu konstruieren, ist lachhaft...
Ich habe jetzt erst einmal eine Anfrage an die Verbraucherzentrale gestellt, mal sehen, was dabei rumkommt. Werde euch dann informieren.
@Schrippe
Den chronologischen Ablauf hat Versatel schön archiviert. Habe ich letzte Woche mitbekommen, als ich Versatel-Shop in DO wahr, jedes einzelne Schriftstück ist da hintelegt. Von daher solten die eigentlich wissen, worum es geht. Aber jetzt erst einmal abwarten, was die VZ sagt.
ich habe soeben erfahren, dass wir der ursprünchlichen Portierungsanfrage von Vodafone nachgegangen waren, und Dir eine Kündigungsbestätigung zum Ende Deiner Laufzeit am 30. September 2011 geschickt hatten. Nachdem wir Deinerseits eine Beschwerde, dass Deine Bandbreite zu niedrig ist und Du die Möglichkeit hättest über Vodafone VDSL zu bekommen, erhalten haben, hatte Versatel der vorzeitigen Vertragsauflösung aus Kulanz zugestimmt.
Daraufhin hat Vodafone die Portierung storniert, der Wechsel konnte nicht durchgeführt werden und ein Switch zurück ins normale Vertragsverhältnis mit Vertragslaufzeit bis 30.09.2011 startete.
Unsrerseits wurde Dir mehrmals mitgeteilt, dass uns eine korrekte Rückportierung seitens Vodafone vorlag, welche von Vodafone aber storniert wurde. Du hast nun zwei Möglichkeiten: Du bleibst im Vertrag, alternativ ist eine Aufhebung gegen eine Gebühr von 250 Euro möglich. Dies wurde Dir mitgeteilt.
Daher muss ich Dich leider bitten, Dich in dieser Sache bei Vodafone zu melden, um Deine Ansprüche dort ggf. geltend zu machen.
Nachdem wir Deinerseits eine Beschwerde, dass Deine Bandbreite zu niedrig ist und Du die Möglichkeit hättest über Vodafone VDSL zu bekommen, erhalten haben, hatte Versatel der vorzeitigen Vertragsauflösung aus Kulanz zugestimmt.
Daraufhin hat Vodafone die Portierung storniert, der Wechsel konnte nicht durchgeführt werden und ein Switch zurück ins normale Vertragsverhältnis mit Vertragslaufzeit bis 30.09.2011 startete.
Und genau das kann es nicht sein. Ihr habt der Vertragsauflösung zugestimmt, diese Zustimmung war weiterhin gültig und konnte nicht einfach zurückgezogen werden. Ich empfehle eine Klage gegen Versatel, es muss festgestellt werden dass eine Vertragsauflösung nicht ohne das explizite Zustimmen des Kunden aufgehoben werden kann!
Wie so oft muss man im nach hinein feststellen, daß User bei ihrer Fragestellung nicht alle relevanten Informationen posten, nur um dann vllt. (Spekulation) eine Antwort zu bekommen, die ihre Meinung stützt.
Wenn dann sich jemand erdreistet, eine kritische Meinung zu haben, also auch eine andere Möglichkeit in Betracht zu ziehen, wird er von den "Platzhirschen" nieder gemacht.
Ist aber ok, der Mensch lernt vorwiegend aus Erfahrung.
Ich finde die Stellungnahme von @.Versa. sehr aufschlußreich und interessant.
Für mich wurde der Sachverhalt schon sehr übersichtlicher.
Es kann nur von Vorteil sein, beide Seiten zu hören/lesen.
ich habe soeben erfahren, dass wir der ursprünchlichen Portierungsanfrage von Vodafone nachgegangen waren, und Dir eine Kündigungsbestätigung zum Ende Deiner Laufzeit am 30. September 2011 geschickt hatten. Nachdem wir Deinerseits eine Beschwerde, dass Deine Bandbreite zu niedrig ist und Du die Möglichkeit hättest über Vodafone VDSL zu bekommen, erhalten haben, hatte Versatel der vorzeitigen Vertragsauflösung aus Kulanz zugestimmt.
Daraufhin hat Vodafone die Portierung storniert, der Wechsel konnte nicht durchgeführt werden und ein Switch zurück ins normale Vertragsverhältnis mit Vertragslaufzeit bis 30.09.2011 startete.
Und mit der Stornierung durch Vodafone ist m.M.n. dann auch die Vertragsauflösung aus Kulanz hinfällig geworden, weil der durch den Kunden angegebene Grund (VDSL von Vodafone) nicht mehr gegeben war.