Seit Oktober letzten Jahres versuche ich mehr oder weniger Erfolgreich meinen Vertrag bei Versatel vorzeitig zu kündigen. Anfang November 2010 habe ich dann auch eine Kündigungsbestätigung zum 18.11.2010 erhalten. Da mein neuer Anbieter Vodafone aber Probleme mit der Telekom hatte konnte der Portierungstermin nicht eingehalten werden. So hat Versatel den Vertrag eigenmächtig wieder bis zum 30.09.2011 verlängert. Bei einer erneuten Anfrage hieß es jetzt, dass der Vertrag erst zum 30.09.2011 kündbar sei. Wenn ich das doch richtig sehe, habe ich eine rechtskräftige Kündigung meines Vertrages zum 18.11.2010. Seit diesem Zeitpunkt habe ich auch keinen DSL-Zugang mehr und wenn ich es richtig sehe, habe ich zu diesem Zeitpunkt auch eine Abschlußrechnung bekommen. Ich verstehe nicht, wo da jetzt das Problem liegt, den Vertrag vorzeitig aufzuheben. Die Gründe für meinen Anbieterwechsel habe ich ja schon mehrfach genannt und würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Wie ich bereits geschrieben habe kam die Portierung nich zu stande, weil die Telekom der Meinung war, wir haben keinen Telefonanschluß und Vodafone VDSL bekannterweise über die Telekom vermarktet. Nachdem dies geklärt war wurde der Antrag auf Portierung erneut gestellt. ICh kann nicht nachvollziehen, warum Versatel sich da auf einmal quer stellt und die Kullanzgründe auf einmal nicht mehr akzeptiert.
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#22
Schrippe
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AW: Ausserordentliche Kündigung Versatel
Es ist m.M.n. völlig irrelevant, warum ein Vertrag aufgelöst wird. Sei es Kulanz, eine fristgerechte Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung aufgrund z.B. anhaltender Störungen.
Wenn ein Vertrag aufgelöst wurde und dies bestätigt ist, ist der Vertrag nicht mehr existent.
Er kann daher auch nicht mehr reaktiviert werden.
Dieser Fakt ist wohl unstrittig. Von daher bewegt sich Versatel da m.M.n. nicht im rechtlich zulässigen Rahmen.
Danke Dir, genau so sehe ich das auch. Stornierung hin und her, fakt ist doch, dass mir eine Kündigung des Vertrages zum 18.11.2010 vorliegt.
Mit den 250 Euro empfinde ich schon eine Frechheit, mein Vertrag läuft ja angeblich noch bis zum 30.09.2011, da könnte ich ihn ja auch auslaufen lassen. Aber das bezweckt Versatel wohl auch!
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#24
Guenter24
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Guenter24
AW: Ausserordentliche Kündigung Versatel
Zitat von dkalle
@Schrippe
Danke Dir, genau so sehe ich das auch. Stornierung hin und her, fakt ist doch, dass mir eine Kündigung des Vertrages zum 18.11.2010 vorliegt.
Mit den 250 Euro empfinde ich schon eine Frechheit, mein Vertrag läuft ja angeblich noch bis zum 30.09.2011, da könnte ich ihn ja auch auslaufen lassen. Aber das bezweckt Versatel wohl auch!
Wenn im deutschen Recht alles so einfach wäre, gäbe es keine Rechtsanwälte, weil die alle arbeitslos wären
Ich versuche es mal mit einem "hinkenden" Vergleich":
Ein Vermieter kündigt den Mietvertrag wegen Eigenbenbedarf.
Bis zum Kündigungs-/Auszugs-Termin ändert sich jedoch die Situation und es besteht kein Eigenbedarf mehr.
Jetzt ist die Kündigung unwirksam.
Und wenn der Mieter erst nach dem Auszug vom Wegfall des Kündigungsgrund erfährt, kann er Schadenersatz (Umzugskosten, Urlaubstage...) fordern.
Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht.
Insbesondere auch deshalb, weil VERSATEL mit dieser Kulanzentscheidung ja schon fast einen Präzedenzfall mit Signalwirkung geschaffen hat/hätte.
Denn überall da, wo VDSL möglich ist, aber nicht von VERSATEL, müsste dann ja auch so entschieden und dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
Wahrscheinlich hat man inzwischen bei VERSATEL auch schon solche Überlegen angestellt und deshalb so entschieden.
Dein Vergleich geht ja nicht so ganz auf, denn darin kommt die Kündigung ja vom Vermieter (in diesem Fall währe das Versatel)! In unserem Fall hat ja der "Mieter" (ICH) die Anfrage auf eine vorzeitige Kündigung gestellt und dafür wird er ja auch seine Gründe (sind ja bekannt) gehabt haben.
Dein Vergleich geht ja nicht so ganz auf, denn darin kommt die Kündigung ja vom Vermieter (in diesem Fall währe das Versatel)! In unserem Fall hat ja der "Mieter" (ICH) die Anfrage auf eine vorzeitige Kündigung gestellt und dafür wird er ja auch seine Gründe (sind ja bekannt) gehabt haben.
Vergleiche hinken immer, was ich ja explizit auch so geschrieben habe:
"hinkender Vergleich"
Es ging mir lediglich darum, aufzuzeigen, daß nach Wegfall des Kündigungsgrundes die Kündigung selbst unwirksam werden kann/wird.
Wie auch immer, hier in diesem Forum wird dein Problem mit Sicherheit nicht gelöst.
Wie Du siehst, gibt es verschiedene Ansichten/Meinungen dazu und wenn sowohl Du als auch VERSATEL auf ihrer Meinung bestehen, wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen und die von mir schon zitierten Anwälte sind dann nicht mehr arbeitslos
Wäre schön, wenn Du das Ergebnis hier posten würdest.
Tipp: Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz hast, steht Dir in jedem Falle eine kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt zu.
PS: Ich habe mir mal einen anderen "hinkenden Vergleich" zurecht gebastelt, der deiner Situation näher kommt:
Ein junge Frau bitte den Betreiber eines Sportstudios ihren Vertrag aus Kulanz aufzuheben, da sie ungeplant schwanger wurde.
Der Vertrag wird aufgehoben.
Durch eine "redefreudige Freundin" erfährt der Sportstudiobetreiber, daß sich die "schwangere Kundin" vor zwei Jahren sterilisieren ließ.
Mit Sicherheit wird eine Rechnung mit den Gebühren für die restliche Vertragslaufzeit präsentiert!
OK, hier lag eine Lüge zu Grunde, zeigt aber wieder, daß nach Wegfall des Kulanz-Grundes auch die Kulanz in Frage gestellt ist.
@Guenter
Da ist absolut Null Präzendensfall passiert, denn eine Kündigung aus Kulanz ist für alle anderen Kunden genauso viel wert wie ein Urteil eines Amtsgerichts - nämlich gar nichts.
Es liegt in der unternehmerischen Freiheit jedes Providers, mit wem sie wann wie Verträge schließen und wann wieder kündigen/auflösen/stornieren.
Ich empfehle da sich das Wort "Kulanz" näher anzuschauen...
Die Fakten sie eindeutig, das gibt's eigentlich gar nicht. So eindeutig hab ich's in diesem DSL-Forum noch nie erlebt!
- Bitte, den Vertrag aufzulösen (wieso ist dabei sowas von sch***egal)
- Bitte wird nachgekommen
- Vertrag wird aufgelöst, die Kündigung bestätigt
PUNKT AUS. Da gibt's kein zurück mehr...
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#29
Schrippe
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AW: Ausserordentliche Kündigung Versatel
Anders herum gesagt: welcher Provider würde denn einen Kunden, der erst den Vertrag abschließt, aber 5 Tage später ein besseres Angebot findet, wieder aus dem Vertrag lassen? KEINER!
Aus gutem Grund: Vertrag abgeschlossen gilt genauso fest wie Vertrag aufgelöst/gekündigt!
"Einseitig" ist da das passende Stichwort! Die Rücknahme der Kündigungsbestätigung war eine einseitige Vertragseröffnung, sowas geht schon mal gar nicht, noch weniger als einseitige Änderungen an einem bestehenden Vertrag...
Genau so sehe ich das auch. Ich habe schließlich auch nicht darum gebeten, dass der Vertrag fortgeführt wird. Wie dem auch sei, am 03.02. habe ich einen Termin zur Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale, dann wollen wir mal weiter sehen.
Würde mich freuen, wenn es dann wieder erwarten doch noch klappen sollte. Aber warten wir erst einmal ab, bis ich etwas schriftliches in der Hand habe.
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#33
Guenter24
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Guenter24
AW: Ausserordentliche Kündigung Versatel
Zitat von dkalle
Hallo Versa!
Würde mich freuen, wenn es dann wieder erwarten doch noch klappen sollte. Aber warten wir erst einmal ab, bis ich etwas schriftliches in der Hand habe.
LG
dkalle
Genau, zumal
Zitat Anfang:
dass die Rückportierung zum nächstmöglichen Termin eingeleitet wird.
Zitat Ende
nichts darüber aussagt, von wem zum wem rückportiert und wann dies sein wird.
Auch wenn ich anfangs nicht daran geglaubt habe, hat es jetzt doch noch geklappt. Ich möchte mich nochmals bei Dir und allen anderen, die mich in dieser Angelegenheit unterstützt haben, recht herzlich bedanken!!!