Hallo,
hier meine Situation:
Ich wurde im März 2010 von einer freundlichen Dame angerufen und gefragt, ob ich nicht meinen aktuellen Versatel-Vertrag aufmöbeln und eine schnellere DSL-Leitung haben wolle. Der Preis wäre 1 Euro billiger als mein derzeitiger Tarif.
Bei dem Telefonat wies ich die Mitarbeiterrin darauf hin, dass ich ziemlich sicher im März 2011 umziehen werde, in ein Gebiet das von Versatel gar nicht unterstützt wird. (PLZ 69245) und dass sich die aus dem neuen "Vertrag" resultierenden 24 Monate Verlängerung der Vertragslaufzeit damit "beissen"
Daraufhin meinte die Dame, das wäre kein Problem - wenn ich nachweislich in ein Gebiet ziehe, dass von Versatel nicht unterstützt wird, könnte Versatel ja den Vertrag nicht erfüllen und somit hätte ich ein außerordentlichen Kündigungsrecht und würde aus dem Vertrag vorzeitig rauskommen.
Das würde schnell gehen und wäre total unproblematisch.
Anzumerken ist hier, dass ich seit 2005 Versatel-Kunde bin und bis dato nur die Hardware von 2005 verwende. Mit dem neuen Vertrag wurde mir also keine neue Hardware zur Verfügung gestellt.
Nun ist es so, dass ich ab dem ersten März in ein Haus ziehe das in einem Gebiet ist, was wirklich von Versatel nicht unterstützt wird.
Zudem haben wir uns dazu entschieden (nachdem Versatel ja nicht verfügbar war) zu Kabel BW zu wechseln und meine Freundin hat einen entsprechenden Vertag mit Kabel BW abgeschlossen, damit wir ab 1. März auch Telefon und Internet am Start haben.
Jetzt wollte ich heute früh meinen Vertrag bei Versatl zum 1. März kündigen.
Der - wirklich sehr freundliche - Mitarbeiter in der Hotline teilte mir mit, dass die Aussage der Mitarbeiterin im März 2010 zwar richtig war, aber sich die Vertragslage nach einem aktuellen Gerichtsurteil jedoch geändert hätte. Ich könnte also nicht kündigen und müsste auf Kulanz von Versatel hoffen.
Um überhaupt eine Chance zu haben müsste ich folgende Schritte befolgen:
1. Ich brauche eine aktuelle Rechnung des neuen Anschlusses
2. Ich muss meinen Umzug durch die neue Anmeldung (Schrieb von der Gemeinde) bestätigen
3. Ich muss in ein Gebiet ziehen in welchem Versatel nicht liefert
4. Ich muss hoffen, dass mir Versatel wohlgesonnen ist.
So:
1. Ich habe noch keine aktuelle Rechnung von KabelBW - der Anschluss ist beantragt aber noch nicht aktiv. Somit auch keine Rechnung. Angenommen ich bekomme am 1. März den Anschluss, bekomme ich frühestens im April eine Rechnung. Bzw. meine Freundin
2. Eine Anmeldung bei der Gemeinde mache ich natürlich auch erst am 1 März denn erst ab diesem Zeitpunkt wohne ich ja offiziell dort.
3. Das Gebiet ist definitiv nicht von Versatel erschlossen und ganz nebenbei liegt bei uns noch nicht mal der normale T-Com anschluss im Haus (klar, an der Aussenwand - aber nicht im Haus)
4. liegt ja an Versatel
Ich frage mich nun ob das alles mit rechten Dingen zugeht.
Soweit ich informiert bin, geht es bei dem Gerichtsurteil darum, dass die Provider deshalb geklagt haben, weil sie bei der Hardware mitunter drauf gelegt haben. Das ist ja bei mir nicht der Fall ... und ich ziehe halt in ein Gebiet wo Versatel nicht verfügbar ist.
Und als ich meinen Vertag abgeschlsosen habe, sagte man mir dass das ein "Sonderkündigungsrecht" ist...
Leider habe ich mir das natürlich nicht schriftlich geben lassen...
Wie sind denn eure Erfahrungen mit Versatel?