Kündigung Versatel

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  1. #1
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    Standard Kündigung Versatel

    Hallo,
    hier meine Situation:

    Ich wurde im März 2010 von einer freundlichen Dame angerufen und gefragt, ob ich nicht meinen aktuellen Versatel-Vertrag aufmöbeln und eine schnellere DSL-Leitung haben wolle. Der Preis wäre 1 Euro billiger als mein derzeitiger Tarif.
    Bei dem Telefonat wies ich die Mitarbeiterrin darauf hin, dass ich ziemlich sicher im März 2011 umziehen werde, in ein Gebiet das von Versatel gar nicht unterstützt wird. (PLZ 69245) und dass sich die aus dem neuen "Vertrag" resultierenden 24 Monate Verlängerung der Vertragslaufzeit damit "beissen"
    Daraufhin meinte die Dame, das wäre kein Problem - wenn ich nachweislich in ein Gebiet ziehe, dass von Versatel nicht unterstützt wird, könnte Versatel ja den Vertrag nicht erfüllen und somit hätte ich ein außerordentlichen Kündigungsrecht und würde aus dem Vertrag vorzeitig rauskommen.
    Das würde schnell gehen und wäre total unproblematisch.

    Anzumerken ist hier, dass ich seit 2005 Versatel-Kunde bin und bis dato nur die Hardware von 2005 verwende. Mit dem neuen Vertrag wurde mir also keine neue Hardware zur Verfügung gestellt.

    Nun ist es so, dass ich ab dem ersten März in ein Haus ziehe das in einem Gebiet ist, was wirklich von Versatel nicht unterstützt wird.
    Zudem haben wir uns dazu entschieden (nachdem Versatel ja nicht verfügbar war) zu Kabel BW zu wechseln und meine Freundin hat einen entsprechenden Vertag mit Kabel BW abgeschlossen, damit wir ab 1. März auch Telefon und Internet am Start haben.

    Jetzt wollte ich heute früh meinen Vertrag bei Versatl zum 1. März kündigen.

    Der - wirklich sehr freundliche - Mitarbeiter in der Hotline teilte mir mit, dass die Aussage der Mitarbeiterin im März 2010 zwar richtig war, aber sich die Vertragslage nach einem aktuellen Gerichtsurteil jedoch geändert hätte. Ich könnte also nicht kündigen und müsste auf Kulanz von Versatel hoffen.

    Um überhaupt eine Chance zu haben müsste ich folgende Schritte befolgen:
    1. Ich brauche eine aktuelle Rechnung des neuen Anschlusses
    2. Ich muss meinen Umzug durch die neue Anmeldung (Schrieb von der Gemeinde) bestätigen
    3. Ich muss in ein Gebiet ziehen in welchem Versatel nicht liefert
    4. Ich muss hoffen, dass mir Versatel wohlgesonnen ist.

    So:
    1. Ich habe noch keine aktuelle Rechnung von KabelBW - der Anschluss ist beantragt aber noch nicht aktiv. Somit auch keine Rechnung. Angenommen ich bekomme am 1. März den Anschluss, bekomme ich frühestens im April eine Rechnung. Bzw. meine Freundin
    2. Eine Anmeldung bei der Gemeinde mache ich natürlich auch erst am 1 März denn erst ab diesem Zeitpunkt wohne ich ja offiziell dort.
    3. Das Gebiet ist definitiv nicht von Versatel erschlossen und ganz nebenbei liegt bei uns noch nicht mal der normale T-Com anschluss im Haus (klar, an der Aussenwand - aber nicht im Haus)
    4. liegt ja an Versatel

    Ich frage mich nun ob das alles mit rechten Dingen zugeht.
    Soweit ich informiert bin, geht es bei dem Gerichtsurteil darum, dass die Provider deshalb geklagt haben, weil sie bei der Hardware mitunter drauf gelegt haben. Das ist ja bei mir nicht der Fall ... und ich ziehe halt in ein Gebiet wo Versatel nicht verfügbar ist.
    Und als ich meinen Vertag abgeschlsosen habe, sagte man mir dass das ein "Sonderkündigungsrecht" ist...
    Leider habe ich mir das natürlich nicht schriftlich geben lassen...

    Wie sind denn eure Erfahrungen mit Versatel?

  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Hallo und willkommen im Forum!

    Erst einmal zum unangenehmen Teil der Sache:
    Du kannst wirklich nicht kündigen. Das Gerichtsurteil sieht keine Ausnahmen vor, wenn keine neue Hardware vergeben wurde, daher gilt einheitlich für alle:
    Umzug ist kein Kündigungsgrund. Es ist auch dann keiner, wenn am neuen Standort nicht mit DSL versorgt werden kann.
    Die Aussage der Mitarbeiterin im März 2010 hatte schon seine Richtigkeit, durch das berühmte Grundsatzurteil wurden aber nun neue, rechtssichere Grundlagen für das Verhalten der Provider geschaffen.

    Tut mir leid, dass ich dir keine andere Auskunft geben kann, aber setze dich doch mal mit dem User .Versa. in Verbindung, vielleicht kann sie dir helfen zu einer gütlichen Lösung zu kommen.

  3. #3
    Avatar von randomresult
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Ich habe soetwas geahnt.
    Ich wundere mich jedoch darüber, dass ein Urteil quasi rückwirkend gülitg ist.
    Naja, ich hoffe Versatel wird meiner Kündigung aus Kulanz stattgeben. Immerhin war ich lange Jahre Kunde.
    Wie erreiche ich .Versa. ?
    Danke für die schnelle Antwort.
    Grüße

  4. #4
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Per PN. Findest du hier:

    Und nein, das Urteil ist nicht "rückwirkend", sondern es klärt nur die Rechtslage, so wie sie schon immer war.

  5. #5
    Avatar von randomresult
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Ich habe gerade die Meldung bei heise.de gelesen:
    heise online - BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

    Ich verstehe ja, dass man die Provider auch schützen muss. Nur habe ich der Dame im CallCenter klipp und klar gesagt, dass ich in ein Gebiet ziehe das von Versatel nicht erschlossen ist. Und Sie sagte mir, dass das kein Problem ist.
    Das ärgert mich halt. Und Hardware habe ich immer noch die von 2005. Ergo sind Versatel ja keine weiteren Kosten entstanden und die Kosten der ersten Hardware von 2005 sollten ja beglichen sein (Laut Urteil geht man davon aus, dass die Hardware sich im 2ten Jahr amotisiert... )

    Aber man muss ja auch sagen: noch hat Versatel nicht nein gesagt. Also schaun wir mal. Vielleicht verstehen Sie ja meine Argumentation.
    Problem ist nur, die von Versatel geforderten Sachen (Bestätigung vom Amt, Rechnung des neuen Providers) habe ich halt frühestens im März bzw. die Rechnung erst im April...

    Und da ich im Internet tätig bin (selbständiger Webdesigner) musste ich dafür sorgen, dass wir in der zukünftigen Wohnsituation Internet und Telefon zur verfügung haben... denn nicht selten muss ich abends noch was arbeiten.
    Und jetzt habe ich 2 Anschlüsse die bezahlt werden wollen... das ist halt nicht besonders schön.
    Anyway, ich probiere jetzt die von Versatel geforderten Dinge zu bekommen und werde Sie denen zukommen lassen.
    Dann schaun wir mal
    Noch bin ich guter Dinge.
    Grüße

    ps. .Versa. habe ich schon eine PN geschickt.

  6. #6
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Hi randomresult,

    leider kann ich Dir nicht direkt helfen - Du kannst Dich aber gerne schriftlich (Email, Fax, Brief) an unseren Kundenservice wenden. Da Du im letzten Jahr noch eine andere Auskunft erhalten hast, gilt unser Wort und wird von unserem Kundenservice an Hand von Chronoeinträgen, Gesprächsaufzeichnungen o.ä. geprüft.

    Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug war eine reine Kulanzentscheidung von Versatel. Nach dem BGB ist es schon immer so, dass der Umzug nicht zur Aufhebung des Vertrages berechtigt.

    Das angesprochene Urteil betrifft einzig und allein eine Einzelfallentscheidung. Die Entscheidung von Versatel, ab 2011 nicht mehr diese Kulanz währen zu lassen, hat nichts mit diesem Gerichtsurteil zu tun, weil sich eben keine neuen, rechtssicheren Grundlagen für die Provider ergeben haben. Und es ist aus diesem Grund auch nicht so, dass hier ein Urteil rückwirkend zählt.

    Grüße,
    Versa

  7. #7
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Kündigung Versatel

    Zitat Zitat von randomresult
    Ich habe gerade die Meldung bei heise.de gelesen:
    heise online - BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

    Ich verstehe ja, dass man die Provider auch schützen muss. Nur habe ich der Dame im CallCenter klipp und klar gesagt, dass ich in ein Gebiet ziehe das von Versatel nicht erschlossen ist. Und Sie sagte mir, dass das kein Problem ist.
    Das ärgert mich halt.
    Richtig lesen! Das Urteil ist vom 11. November 2010.
    Die Aussage der Versatel-Mitarbeiterin ist nach deinen Angaben vom März 2010.
    Wie soll denn diese Mitarbeiterin im März wissen, was im Novemer durch ein BGH-Urteil geregelt wird!?

  8. #8
    Avatar von randomresult
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Ich sehe ja ein, dass das Urteil vom November auch für die Zeit davor gültig ist... Ich bin ja auch entspannt. Nur habe ich halt bei Abschluss gesagt, dass ich vor Ablauf der Vertragszeit in ein Gebiet ohne Versatel ziehe... und da sagte Sie kein Problem.

    Natürlich kann auch die Mitarbeiterin nicht in die Zukunft sehen. Aber ich musste zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass ich kündigen kann. Und davon bin ich ausgegangen.

    Und - Asche über mein Haupt - ich habe von diesem Urteil nichts mitbekommen.
    Nichts für ungut, ich denke man wird sich in irgendeiner Form einig werden.
    Bisher war Versatel mir gegenüber ein guter Provider und ich ein guter (und immer pünktlich zahlender) Kunde. Bis dato sehe ich keinen Grund warum das Verhältnis sich jetzt ändern sollte

    Danke für euren Support, ich werde hier berichten wie die Geschichte ausgegangen ist.
    Und egal wie, ich werde probieren "neutral" und "sachlich" zu berichten.

    Grüße

  9. #9
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Das Urteil ist nicht rückwirkend gültig.

    Es ist nur erst jetzt von einer hohen Instanz festgestellt worden, dass ein Umzug kein Kündigungsgrund ist.
    Wenn schon mal jemand vor dem BGH-Urteil sowas durchgefochten hätte, wäre so ein Urteil auch schon vor 3 Jahren gefällt worden.

    Grundsätzlich war es auch schon ohne das BGH-Urteil so, dass ein Provider zu nichts verpflichtet war, wenn der Kunde umzieht. Es herrscht nun einfach Rechtssicherheit.


    Versatel muss also gar nichts. Sie können die Zahlung des restlichen Grundgebühren verlangen oder eine Gebühr für die Auflösung des Vertrages (die liegt bei Versatel bei 250 EUR pauschal).


    Grüße,
    Julian

  10. #10
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Hi randomresult,

    wie gesagt, die Aussage der Mitarbeiterin, wenn sie nachgewiesen werden kann, führt dazu, dass Du das Sonderkündigungsrecht wahrnehmen kannst. Dies prüft jedoch der Kundenservice. Diesen müsstest Du bitte schriftlich (Email, Fax, Brief) kontaktieren.

    Grüße,
    Versa

  11. #11
    Avatar von Bernard.Sheyan
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Na also. Versatel steht zu dem, was gesagt wurde und windet sich nicht. Das ist doch mal eine Sache!

  12. #12
    Avatar von Guenter24
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Na also. Versatel steht zu dem, was gesagt wurde und windet sich nicht. Das ist doch mal eine Sache!
    Versa schrieb:
    "die Aussage der Mitarbeiterin, wenn sie nachgewiesen werden kann..."

  13. #13
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Wie sollte das nachgewiesen werden?
    Per Mitschnitt? Sorry, der ist leider bereits gelöscht worden.
    Per Aussage? Sorry, wenn sie keinen Namen der Mitarbeiterin haben.... Und dann steht Aussage gegen Aussage...

  14. #14
    Avatar von Bernard.Sheyan
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Wie stellt ihr euch das sonst vor? Natürlich muss ein nachweis her, sonst könnte ja jeder behaupten ein Versatelmitarbeiter hat dieses oder jenes gesagt.

    Oder glaubt ihr etwa alles was jemand erzählt?

  15. #15
    Avatar von Guenter24
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Wie stellt ihr euch das sonst vor? Natürlich muss ein nachweis her, sonst könnte ja jeder behaupten ein Versatelmitarbeiter hat dieses oder jenes gesagt.

    Oder glaubt ihr etwa alles was jemand erzählt?
    ja was jetzt?
    Hütt oder Hott...
    oder wie sonst ist dieser Beitrag von Dir in Posting #11 zu verstehen!?

    Zitat von Bernard.Sheyan:
    Na also. Versatel steht zu dem, was gesagt wurde und windet sich nicht. Das ist doch mal eine Sache!

  16. #16
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Richtig. Andere Provider kämen rein mit dem Gerichtsurteil und würden eine Ablösesumme verlangen. Versatel lässt einen gehen, sofern dieses Versprechen nachgewiesen werden kann, und sie bieten dafür sogar an, die Telefonmitschnitte und Einträge als Beweis zur Verfügung zu stellen, so wie es Versa im Post 6 gesagt hat. Aber das scheint dir und Schrippe ja auch nicht zu reichen. Und jetzt frage ich mich, was ihr von Versatel verlangt.

  17. #17
    Avatar von Guenter24
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Richtig. Andere Provider kämen rein mit dem Gerichtsurteil und würden eine Ablösesumme verlangen. Versatel lässt einen gehen, sofern dieses Versprechen nachgewiesen werden kann, und sie bieten dafür sogar an, die Telefonmitschnitte und Einträge als Beweis zur Verfügung zu stellen, so wie es Versa im Post 6 gesagt hat. Aber das scheint dir und Schrippe ja auch nicht zu reichen.
    Also ich verlange von Versatel überhaupt nichts. Warum auch? Ich bin ja nicht Kunde bei denen.

    Von "Telefonmitschnitte und Einträge als Beweis zur Verfügung zu stellen" kann ich weder im Posting #6 noch im gesamten Thread etwas lesen.
    Zwischen "zur Verfügung stellen" (dein Posting) und "von unserem Kundenservice an Hand von Chronoeinträgen, Gesprächsaufzeichnungen o.ä. geprüft" (Posting #6 von .Versa) ist ein gewaltiger Unterschied!

  18. #18
    Avatar von Bernard.Sheyan
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Ich gebs aus. Manche Leute haben immer was zu meckern, egal, was die Firma auch tut. Überprüft sie die Aussage des Kunden und lässt ihn raus wenn alles klar ist, dann ist das nicht recht und es wird gemeckert. Tun sie nichts und lassen den Vertrag so weiterlaufen, wie es das Urteil ja möglich macht wird gemeckert und fordern sie eine Ablösesumme, ja dann ist es auch nicht recht.

    Also frage ich jetzt eben anders:
    Wie hätte sich Versatel verhalten sollen, dass ihr zufrieden seid und nicht meckert? Und jetzt nicht wieder ausweichen. Wenn euch das nicht passt, was von Versa geschrieben wurde und ihr was dran auszusetzen gefunden habt muss es ja ein Verhalten geben, dass ihr gut heißt, und das will ich jetzt mal von euch wissen.

  19. #19
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    Standard AW: Kündigung Versatel

    Bernard, es geht nicht darum, wann wir zufrieden sind. Und wir müssen auch keine "Variante" skizzieren, wann wir es wären.

    Es geht darum, dass hier ein Fall vorliegt, der grundsätzlich glasklar geregelt ist (Umzug = kein Kündigungsgrund - alles andere ist Kulanz).
    Wenn nun Versatel sagt, wenn Hotline-Mitarbeiter was zugesagt haben, stehen sie dazu, aber man muss es beweisen, dann ist das schön und gut - wie der Beweis erbracht wird, ist aber die große Frage.

    Bei einem Unternehmen wie Versatel, die als pauschale Vertragsstornierungsgebühr 250 EUR haben wollen, gehe ich nicht davon aus, dass bereitwillig allerlei Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die der Kunde gerne hätte.
    In einem anderen Fall hier kürzlich war es ja nicht mal möglich, ein angeblich vorliegendes Portierungsformular vorzulegen...

    Man könnte es also auch umdrehen: wo liegt dein Problem? Wenn es dir nicht passt, dass man derlei Aussagen von Providern nicht glaubt, dann nimm es hin, aber gib nicht deinen Senf dazu. Du predigst doch sonst genauso großspurig, dass man solchen Aussagen nicht trauen kann/darf/soll...

  20. #20
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

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    Zitat Zitat von Schrippe
    Man könnte es also auch umdrehen: wo liegt dein Problem? Wenn es dir nicht passt, dass man derlei Aussagen von Providern nicht glaubt, dann nimm es hin, aber gib nicht deinen Senf dazu. Du predigst doch sonst genauso großspurig, dass man solchen Aussagen nicht trauen kann/darf/soll...
    Wenn du glaubst mir sagen zu dürfen, wann ich etwas posten darf und wann nicht, dann bist du auf dem Holzweg. Das ist definitiv nicht dein Forum. Und gerade du brauchst hier nicht von Großspurigkeit reden, die scheinst du ja gepachtet zu haben, besonders wenn du mir nahelegst die Fresse zu halten, eine Unverschämtheit an und für sich.

    Im übrigen dreht es sich eben schon darum, wann ihr zufrieden seid, denn ihr meckert an allem herum, selbst wenn ein Unternehmen sich bereit erklärt unter gewissen Voraussetzungen ein Entlassen aus dem Vertrag ohne irgendwelche Leistungen zu gewähren. Also habe nicht ich ein Problem, sondern du.

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