Hallo ans Forum...
ich lese nun seit einiger Zeit diverse Foreneinträge, die sich mit Kündigungen, gerichtet an Versatel, seitens der(s) Kunden, wegen Umzugs beschäftigen.
Da auch ich derzeit so meine Probleme mit der lieben Versatel habe, möchte ich nun auch mal meinen "Senf" dazu abgeben.
Folgende vertragliche Grundlagen und Situation:
Mein DSL/Telefonvertrag ist seit 2010 in der automatischen Verlängerung
derzeitiger Anschluss: Witten a.d.R (NRW)
neuer Wohnort: Schwabenheim in Rheinland-Pfalz (Verfügbarkeitscheck bei Versatel ist negativ)
Auch ich habe oder besser gesagt, wollte, meinen derzeitigen Anschluss bei der Versatel, wegen des bevorstehenden Umzugs kündigen.
Es kam zur folgenden Erklärung seitens der Versatel:
Der Anschluss kann nicht außerordentlich gekündigt werden nur weil ich umziehe. Ich muesse den Vertrag erfüllen.
Ausnahmen seien lediglich; Vertrag wird an den Nachmieter abgetreten, bei einer Zusammenlegung zweier Haushalte mit einem bestehenden Versatel Vertrag.
Des Weiteren, bekam ich bei mehreren Anrufen im Service Center, die, für mich lapidare Aussage, dass die Versatel "extra" für mich die Leitung beim Magenta T gemietet hat, um mir die Möglichkeit zu bieten, mit der Versatel Internet und Telefon zu nutzen.
Aha, als wenn ich das nicht wüßte. Mir ist durchaus die Tatsache bewußt, das die "letzte Meile" vom Anbieter XYZ gemietet wird.
Man hat mir jedoch angeboten, dass ich bei einer Zahlung von ca. 250 Euro (entspricht den Kosten der Restlaufzeit) den Vertrag ablösen kann.
Die Versatel (stellvertr. durch die Mitarbeiter) kommuniziert immer wieder gerne das BGH-Urteil (Az.: III ZR57/10) vom 11.11.2010
"
BGH: DSL-Anschluss kann bei Umzug nicht vorzeitig gekündigt werden
Wer einen längerfristigen Dienstleistungsvertrag abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diesen aufgrund von Veränderungen nicht mehr nutzen zu können
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden."
Quelle: hier
"Das wäre schließlich Gesetz !!!"(O-Ton des CC-Agenten)
FEHLER Nr. 1:
Dieses Urteil ist KEIN Gesetz, sondern
nur ein Urteilsspruch eines Einzelfalls der nicht verallgemeinert werden kann und m.E. auch nicht darf - die Gesetzliche Grundlage wird erst noch entschieden (vorauss. Mitte diesen Jahres)
Fehler Nr 2:
Zitat:
["...nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind."] Zitat Ende
An meiner neuen Wohnadresse sind sehr wohl DSL-fähige Leitungen verlegt (Verfügbarkeitschecks bei diversen Anbietern inkl. Magenta T) - nur sind diese nicht, seitens der Versatel, nutz-, bzw. "miet"bar