Hallo zusammen
Ich habe ein riesiges Problem mit Versatel.
Von Anfang an ging mit diesem Anbieter alles schief.
Die Rufnummerübertragung muste bei dem ISDN Anschluss exta bezahlt werden usw.
Nun aber ist seit 10 Tagen die DSL Leitung defekt.
Störungen gibt es ja bei Versatel häufig, aber nie über einen so langen Zeitraum.
Von seiten des Technikcenters gibt es nur die Auskunft "man arbeite mit Hochdruck an der Lösung", na wenn das Hochdruck ist, nach 10 Tagen keine Reaktion?
Ich möchte nun so schnell wie möglich von diesem Anbieter wechseln.
Weis jemand Rat wie die Kündigung zu formulieren ist?
Oder besser gleich einen Rechtsanwalt einschalten?
Vielen Dank.
Wenn du einen Vertrag mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit hast, kannst du nicht Einfach kündigen.
Überprüfe erst mal deine Hausverkabelung! Vom Hausanschluss kommend darf nur eine Telefondose angeschlossen sein, es darf nichts Parallel dazwischengeschaltet sein.
Ist bei dir alles Ok, meldest du erst mal eine Störung und gibst Versatel die Möglichkeit die Störung zun beheben. Da hast du wohl schon getan.
Wenn sich über Wochen hin nichts tut und von deiner Seite alles Ok ist, kannst du denen per Einschreiben eine Frist von 14 Tagen zur Behebung der Störung setzen. Erfolgt danach keine Reaktion, kannst du kündigen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da die Telefonrechnungen von Versatel immer pünktlich und im vollem Umfang abgebucht werden, habe ich doch einen Anspruch auf vollständige Leistung.
Der Vertrag läuft, Gott sei gedankt, im Dezember aus.
Aber die ständigen Störungen nerven nur noch.
Der Zeitraum von (bisher) 10 Tagen ist aber unübertroffen.
Der Fehler liegt eindeutig bei Versatel.
Es muss doch ein Sonderkündigungsrecht für uns Verbraucher geben, oder.
Es muss doch ein Sonderkündigungsrecht für uns Verbraucher geben, oder.
Du musst wie gesagt ein Schreiben aufsetzen in dem setzt du eine Frist von 14 Werktagen zur Störungsbehebung. Dieses Schreiben schickst du per Einschreiben mir Rückschein ab. Hiermit gibst du Versatel offiziell die Möglichkeit in angemessener Zeit die Störung zu beheben. Tun sie das nicht, kannst du nach Ablauf dieser Frist den Vertrag kündigen.
Das ganze geht aber nur, wenn von deiner Seite her alles in Ordnung ist. (Hausverkabelung, Endgerät)
Der Fehler liegt eindeutig bei Versatel.
Es muss doch ein Sonderkündigungsrecht für uns Verbraucher geben, oder.
Das ist eben nicht gesagt, dass der Fehler eindeutig bei Versatel liegt. Woher willst du das wissen? Was hast du selbst schon alles unternommen um Fehler bei dir auszuschließen?
Und zum Thema Sonderkündigungsrecht nach dem immer sofort geschrien wird:
Wie würde es dir gefallen, wenn dir Versatel beim ersten Vorkommnis sofort "den Hahn abdrehen" würde?
Ich weiß, fribous, ich wollte nur noch ein wenig ins Detail gehen um ihm die Dringlichkeit vor Augen zu führen auch erst mal vor seiner eigenen Haustür zu kehren.
Du musst wie gesagt ein Schreiben aufsetzen in dem setzt du eine Frist von 14 Werktagen zur Störungsbehebung. Dieses Schreiben schickst du per Einschreiben mir Rückschein ab. Hiermit gibst du Versatel offiziell die Möglichkeit in angemessener Zeit die Störung zu beheben. Tun sie das nicht, kannst du nach Ablauf dieser Frist den Vertrag kündigen.
Das ganze geht aber nur, wenn von deiner Seite her alles in Ordnung ist. (Hausverkabelung, Endgerät)
In diesem Schreiben kannst Du auch gleich noch um Erstattung der monatlichen Gebühren für die Zeit des Nutzungsaufall bitten; das steht dir wohl zu, weil Du ja in dieser Zeit deinen Anschluß nicht vertragsgemäß nutzen konntest. Natürlich nur für die Zeit zwischen (beweisbarer) Störungsmeldung und Behebung der Störung.
Wenn allerdings Versatel sich seinerseits auf einen Fehler außerhalb ihres Einwirkungsbereiches berufen kann, wohl eher nicht, etwa Leitungsstörung bei der Telekom. Dann müsstest evtl. Du deinen Schaden gegen die Telekom geltend machen
Der Begriff Sonderkündigung ist in deinem Fall aber definitiv falsch.
Allenfalls käme eine außerordentliche Kündigung in Frage, aber auch erst nachdem Du Versatel, wie schon beschrieben, durch Fristsetzung in Schriftform in Verzug gesetzt hast.
Die Voraussetzungen für eine Sonderkündigung sind ganz eng gesetzt.
Etwa eine Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit ist ein Grund für eine Sonderkündigung. DSL Sonderkündigungsrecht: außerordentliche bzw. fristlose Kündigung
Tipp: Alles schriftlich machen, da gibt es hinterher keine Hörfehler oder Gedächtnislücken.
In diesem Schreiben kannst Du auch gleich noch um Erstattung der monatlichen Gebühren für die Zeit des Nutzungsaufall bitten; das steht dir wohl zu, weil Du ja in dieser Zeit deinen Anschluß nicht vertragsgemäß nutzen konntest. Natürlich nur für die Zeit zwischen (beweisbarer) Störungsmeldung und Behebung der Störung.
Man sollte aber auch noch mal in die AGBs schauen. Dort steht (in den allermeisten Fällen) eine durchschnittliche Verfügbarkeitsnagabe in Tagen bzw. in Prozent eines Jahres drin.
Wenn da z.B. steht, dass DSL an 97 % der Tage eines Jahres zur Verfügung steht, dann steht einem auch nur eine Rückerstattung zu (rechtlich gesehen, drum bitten kann man natürlich immer!), wenn DSL an weniger als 97 % zur Verfügung stand.
Bei 97 % hieße das, dass DSL mehr als 11 Tage nicht zur Verfügung gestanden haben müsste...
Zitat von Guenter
Dann müsstest evtl. Du deinen Schaden gegen die Telekom geltend machen
Irgendwelche "Schadensersatzforderungen" oder Geltendmachungen gegenüber anderen Firmen/Providern/wemauchimmer sollte man sich gleich aus dem Kopf schlagen.
Man hat ein Vertragsverhältnis mit Versatel. Nur bei denen könnte man Forderungen stellen. Wenn der Fehler woanders liegt, müsste Versatel seinen Kunden entschädigen und sich dann selbst darum kümmern, dies beim Verursacher einzufordern/-treiben.
Vielen Dank für die Antworten.
Aufgrund der Verbindungsprobleme klappt es nicht immer mit der Internetverbindung, deshalb die verspätete Reaktion.
Mein Anschluß kann nicht Ursache des Übels sein weil:
1) die Endgeräte seit 13 Monaten angeschlossen sind
2) bei jeder Versatelstörung immer vom Techniker die Leitung freigeschaltet werden musste, und die Verbindung dann wieder funktionierte
3) der Router höchstens mal von mir resetet werden muste um wieder vollständige Leistungen zu erhalten
4) auf der Versatel Homepage seit 13 Tagen von einer "Störung in meinem Großraum", (was auch immer das heißen soll) die Rede ist, wo "die Techniker mit Hochdruck" dran arbeiten (Hahaha)
Ihr könnt diesen Anbieter noch so sehr in Schutz nehmen aber für mein erarbeitetes Geld verlange ich eine vernünftige Leistung.
Dazu ist der Anbieter Versatel nicht fähig!
Man sollte aber auch noch mal in die AGBs schauen. Dort steht (in den allermeisten Fällen) eine durchschnittliche Verfügbarkeitsnagabe in Tagen bzw. in Prozent eines Jahres drin.
Wenn da z.B. steht, dass DSL an 97 % der Tage eines Jahres zur Verfügung steht, dann steht einem auch nur eine Rückerstattung zu (rechtlich gesehen, drum bitten kann man natürlich immer!), wenn DSL an weniger als 97 % zur Verfügung stand.
Bei 97 % hieße das, dass DSL mehr als 11 Tage nicht zur Verfügung gestanden haben müsste...
Wobei sich diese 11 Tage aber dann auf ein ganzes Jahr beziehen.
Und nun sind es schon 11 Tage und es sind nicht mal ganz 2 Monate um (1/6 Jahr).
Also ist es sinnvoll, die Ausfälle während des ganzen Jahres zu dokumentieren und am Ende des Jahres dann evtl. die "Jahresrechnung" zu präsentieren.
Andere Anbieter, z.B. Vodafone sind da recht großzügig mit einer Gebührengutschrift bei längeren Totalausfällen.
Voraussetzung ist natürlich immer, daß die Störung auch gemeldet wurde, denn nur ab diesem Zeitpunkt kann auch die Ausfallzeit zählen!
Und die Störung muß natürlich auch wirklich im Zuständigkeitsbereich des Anbieter und nicht etwa in dem des Kunden liegen.
Zitat von Schrippe
Irgendwelche "Schadensersatzforderungen" oder Geltendmachungen gegenüber anderen Firmen/Providern/wemauchimmer sollte man sich gleich aus dem Kopf schlagen.
Man hat ein Vertragsverhältnis mit Versatel. Nur bei denen könnte man Forderungen stellen. Wenn der Fehler woanders liegt, müsste Versatel seinen Kunden entschädigen und sich dann selbst darum kümmern, dies beim Verursacher einzufordern/-treiben.
Nun das muss nicht so sein.
Im Schadensrecht gilt ja zunächst mal das Verursacherprinzip.
Und nur daß uns nicht bekannt ist, ob das schon mal jemand erfolgreich versucht hat, heißt ja noch nicht, daß es nicht ginge.
Ich könnte mir schon vorstellen, daß ein betroffener Rechtsanwalt mal "auf diesen Zug aufspringt".
Es gibt immer einen Rechtsanwalt, der auf jeden noch so dämlichen Zug aufspringt... Einfach weil diese Leute damit ihr Geld verdienen, egal, wie's für den Klienten ausgeht...
Sicherlich gilt im Schadensrecht das Verursacherprinzip. Wenn du aber einen Vertrag mit jemandem hast, dass der dir eine Leistung erbringt und er kann es plötzlich nicht mehr/eine gewisse Zeit nicht, braucht dich weder zu interessieren, wieso das so ist noch wo der Verursacher "tatsächlich" steckt. Du hast wenn überhaupt Ansprüche bei dem, der dir die Leistung zugesichert hat, bei niemandem sonst...
Es gibt immer einen Rechtsanwalt, der auf jeden noch so dämlichen Zug aufspringt... Einfach weil diese Leute damit ihr Geld verdienen, egal, wie's für den Klienten ausgeht...
Ich schrieb aber von einem "betroffenen Anwalt" und dachte da an einen Rechtsanwalt als Kunden dessen Telefon längere Zeit gestört ist.
In dem Falle wäre der Anwalt sein "eigener Klient"!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Zitat von Schrippe
Wenn du aber einen Vertrag mit jemandem hast, dass der dir eine Leistung erbringt und er kann es plötzlich nicht mehr/eine gewisse Zeit nicht, braucht dich weder zu interessieren, wieso das so ist noch wo der Verursacher "tatsächlich" steckt. Du hast wenn überhaupt Ansprüche bei dem, der dir die Leistung zugesichert hat, bei niemandem sonst...
Das stimmt so nicht.
Wenn der Vertragspartner sich auf seinen Vorleister beruft und in den AGB in diesen Fällen sogar die Schadensersatzpflicht expliziet ausschließt (siehe AGB von Versatel), kann der betroffene Kunde schon eine Schadensersatzforderung gegen diesen Verursacher haben.
Zumindest wäre dies rechtlich zu prüfen.
Zu prüfen wäre hilfsweise natürlich auch, ob diese Bestimmung in den AGB nicht rechtswidrig ist, denn m.W. haftet der Erbringer einer Leistung auch für die Leistung seines Vorleister (Erfüllungsgehilfe).
Das würde zwar wieder deine Meinung bestätigen, stände aber im Widerspruch zu deiner Auffassung in einem anderen Thread, daß die AGB als Bestandteil des Vertrages rechtlich unantastbar sind und uneingeschränkt gelten.
Weitere Kommentare hierzu wären aber wohl OT und würden auch den Rahmen dieses Forums sprengen.
Und darum geht es dem TE auch gar nicht.
Wo schreibe ich denn, dass AGBs "unantastbar" sind?
Was ich hier regelmäßig runterbete (weil offenbar 95 % der Bürger dieses Landes nicht verstehen, was ein "Vertrag" ist und wie mit dessen Bedingungen umzugehen ist) ist, dass man nicht einfach gegen AGBs verstoßen kann, weil man meint, im Recht zu sein.
AGBs (oder Teile davon) können nur und ausschließlich von einem Bundesgericht für allgemein ungültig erklärt werden.
Was die Horden von Hobby-Juristen, die hier so aufschlagen, für Recht und Unrecht halten oder was deren Anwälte meinen, iist völlig schnurzpiepegal.
Sprich: solange nicht jeder derer, die hier rumhüpfen und meinen, sie müssten sich nicht an die akzeptierten AGBs halten, bis zum Bundesgerichtshof klagt, sollten diese Leute lieber den Mund halten und sich an die akzeptierten Bedingungen halten!
So einfach ist das. Dieses Sinnieren über evtl. vllt. u.U. möglicherweise schätzungsweise illegale AGB-Bestandteile o.ä. ist solange nichts anderes als sinnlos und dämlich, bis man es von einem Bundesrichter hat überprüfen lassen...
was die "Störung in Deinem Großraum" angeht: Ich bin mir sicher, dass es sich dabei lediglich um einen Darstellungsfehler in unserem Kunden-Exklusiv-Bereich handelt. Mit Hilfe Deiner Kundendaten können wir das bestimmt schnell lösen. Sorry dafür!
Ich kann Dir noch einmal anbieten, dass Du mir Deine Kundendaten per PM schickst. So kann ich mir das Problem mit Deiner Internetverbindung einmal genauer anschauen.