Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Dieser Beitrag betrifft Versatel:
Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin im März 2009 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe fristgemäß zum 1. März meinen Telefon- und Internetanschluss gekündigt. Außerdem teilte ich dem Anbieter meine neue Adresse mit.
Da ich in dieser Wohnung nur für eine sehr kurze Zeit für einen Übergang wohne (2-3 Wochen bei einer Freundin), änderte sich schnell meine neue Adresse, welche ich meinem alten Telefonanbieter versäumte anzugeben (zumal ich davon ausging, dass die Angelegenheit geklärt wäre)
Nun bekomme ich rund 2 Jahre später einen Brief von einem Inkassounternehmen welches mich auffordert 122€ zu zahlen, dieser Betrag setzt sich aus Adressermittlung, Inkassogebühren und einer Rechnung des Telefonanbieters für den Monat April und Mai zusammen.
Nach Anmerkung meinerseits, dass ich zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr in der Wohnung gewesen sei und bereits gekündigt hatte, bekam ich als Antwort, dass ich in der Zeit vom 01.März-31. März den Dienst von meinem Anbieter in Anspruch genommen hätte.
Meine Vermutung ist, dass meine Nachmieter wahrscheinlich ihr Telefon angeschloßen- und munter drauf lostelefoniert haben.
Meine Frage: Wenn ich zum 1. März gekündigt habe, kann ich dann für eine Inanspruchnahme des Anschlußes nach Kündigungsdatum belangt werden?
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Nach dem Wirksamwerden der Kündigung gibt es noch eine Abschlußrechnung, die wirst du wahrscheinlich nicht bekommen und/oder nicht bezahlt haben, könnte ich mir vorstellen.
Ob du für die Inanspruchnahme des Anschlusses belangt werden kannst, dass wird dir am besten die Verbraucherberatung oder ein Anwalt sagen können. Ich rate dir dringend eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Zum 1. März wurde gekündigt:
Die Abschlußrechnung, die am 15. März kam (für den Zeitraum Februar) wurde bezahlt.
Doch es kam dann eben am 15. April eine weitere, da der Anschluß weiter benutzt wurde (wahrscheinlich vom Nachmieter). Und es steht ausdrücklich da, für den Zeitraum März, also nach Kündigungsdatum.
Um einen Anwalt zu Hilfe zu holen, müsste ich ersteinmal wissen, ob ich tendenziell im Recht bin, damit die Unkosten nicht noch mehr ausufern.
Weiß also jemand, wer in diesem Falle für die Serviceleistung nach Kündigungsdatum aufkommen muss?
Ich weiß nicht wie ich es hätte verhindern können, dass meine Nachmieter über den nicht-gekappten Anschluß telefonieren. Das kann doch allein Versatel verhindern.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Zitat von Umzugserprobt
Um einen Anwalt zu Hilfe zu holen, müsste ich ersteinmal wissen, ob ich tendenziell im Recht bin, damit die Unkosten nicht noch mehr ausufern.
Genau dazu sind Rechtsanwälte da
Eine Rechtsberatung kostet nicht die Welt und bedeuted ja noch nicht eine Mandatsvergabe an den RA.
Soweit mir bekannt, zahlen alle RS-Versicherungen die erste Rechtsberatung, unabhängig davon, wie diese ausfiel.
Interessant wäre natürlich auch die Frage, warum Versatel den Anschluß nicht abgeschaltet hat und wie der Nachmieter an dein Sprachpasswort kam.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Zitat von Guenter24
Interessant wäre natürlich auch die Frage, warum Versatel den Anschluß nicht abgeschaltet hat und wie der Nachmieter an dein Sprachpasswort kam.
Nun ja, Versatel bietet auch ISDN im Classic-Tarif an, da wäre es leicht, über die nicht abgeschaltete Leitung zu telefonieren.
Sollte es sich jedoch um eine VoIP-Lösung handeln, dann geht Telefonieren natürlich nicht ohne die gültigen Anmeldedaten, also Benutzerkennung und Sprachpasswort. Aber darüber kann uns wohl nur der TE Auskunft geben.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Mir wurden Belege zugeschickt, dass zum Zeitraum nach meines Auszuges mehrere Gespräche geführt wurden.
Z.B. 30Min zu einem Handy ins Ausland, mal satte 11 €, das waren Gespräche über ISDN.
Ehrlich gesagt habe ich mir gedacht, dass der Nachmieter einfach sein Telefon reingesteckt hat und los gings.
Ist das nicht möglich?
Das Telefon befand sich in einer WG und mein Mitbewohner hat die Wohnungsübergabe gemacht. Er war noch 1-2 Tage länger in der Wohnung, vielleicht fielen diese Tage schon in den Monat März und die Gespräche wurden von ihm geführt. Das hab ich nicht mehr im Kopf, ist ja schon 2 Jahre her. Die Verbindungsnachweise die mir das Inkassobüro geschickt hat, enthalten komischerweise keine Zeitpunkte zu denen die Telefonate geführt wurden.
Aber selbst in diesem Fall kann ich doch nicht dafür aufkommen, wenn ich zum 1. März gekündigt habe und wer auch immer damit telefoniert.
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Ja, ich weiß, danach ist man immer schlauer.
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#7
Schrippe
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AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
@Umzugserprobt
Du schreibst, du hast zum 1. März gekündigt - war der 1. März auch das offizielle Vertragsende? Nur weil du zum 1. März ausziehst, endet nicht automatisch auch der Vertrag!
Das dürfte der Knackpunkt sein. Wenn du vor, keine Ahnung, 2, 3 oder 4 Jahren den Vertrag zum 1. März abgeschlossen hast, dann kannst du ihn auch exakt zum 1. März kündigen. Wenn diese Kündigung korrekt war (rechtzeitig usw.), dann kann es dir herzlich egal sein, ob danach noch jemand telefoniert hat und ob das über "deinen" Anschluss war. Wenn Versatel den Anschluss nicht abstellt, ist das nicht dein Bier.
Wenn du allerdings den Vertrag mal zum 15. März abgeschlossen hast, dann kannst du auch nicht zum 1. März kündigen, sondern nur zum 15. März.
Wenn dann jemand über deinen Anschluss telefoniert, wird's schon schwieriger. Dann müsstest du nachweisen, dass nicht du die Kosten verursacht hast und dir vom Verursacher wiederholen.
Versatel aber treibt bei dir ein, ist ja dann auch dein Anschluss gewesen und daher kann es in dem Fall Versatel egal sein, wer die Kosten verursacht hat.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Hallo Schrippe,
genau das wollte ich wissen, wenn das so ist, bin ich beruhigt.
Ja, dass noch geprüft werden muss ob die Kündigung zum 1. März rechtens ist habe ich mir auch schon gedacht. Ich habe das Inkassobüro diesbezüglich schon angeschrieben. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Kündigung zum 1. März rechtens war, da sie mir das zugesichert haben, aber sicherheitshalber habe ich eine Erklärung eingefordert, warum die Kündigung evt. nicht rechtens sein sollte.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Na ja, dem Inkassobüro würde ich auch nicht unbedingt über den Weg trauen! Die werden immer von der Gegenseite bezahlt!
Du musst du wissen bzw. wirst nachvollziehen können (Vertragsunterlagen), ob du den Vertrag zum 1. März abgeschlossen hast oder zum 10. oder 20.!?
Hast du keinen Kontakt mehr zu deinem WG-Mitbewohner?
Übrigens ist auch meine Einschätzung keine rechtsverbindliche! Für mich stellt es sich nur als logisch dar, dass man nur bis zu dem Zeitpunkt, wo eine Kündigung rechtmäßig ist, auch für den Anschluss zu haften hat. Wenn danach noch was passiert, ist das das Problem des Providers...
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Fakt ist, dass das Inkassobüro nicht damit argumentiert hat, dass meine Kündigung nicht gültig sei, sondern damit dass sie ja Einzelbverbindungsnachweise haben und ich demzufolge den Anschluß genutzt habe. Deshalb bräuchten sie mir keine weiteren Unterlagen zuschicken.
Diese Argumentation kommt mir irgendwie sehr an den Haaren herbeigezogen vor. Zumal die Einzelverbindungsnachweise in einem Monat verzeichnet sind, der von Versatel berechnet und bereits abgebucht wurde. Man muss bei Versatel nämlich im Vorraus zahlen, deshalb ist mir das nicht gleich aufgefallen. Ok dann wären noch vielleicht 12 Euro für die Verbindungen aufgekommen, aber selbst dafür wäre das Konto gedeckt gewesen.
Warum die also die Monate April und Mai berechnet haben weiß ich immer noch nicht, da mir darüber keine Auskunft erteilt wird.
Ich habe damals vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, das ging damals noch und wurde mir seitens Versatel auch zugesichert, ich bräuchte nur meinen Umzugsbescheid schicken und dann wäre ich aus dem Vertrag raus. Das habe ich gemacht.
Komischer Weise haben sie mir ja auch nur 2 Monate zusätzlich berechnet, der Vertrag wäre nämlich bis zum Oktober gegangen.
Ich bekomme leider nirgends Auskunft warum mir diese 2 Monate berechnet wurden- nur die Argumentation dass ich im März ja telefoniert hätte.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
@Umzugserprobt
So sicher scheint mir deine Position in der Angelegenheit nicht zu sein
Durch die Weiternutzung des Anschluß, durch wen auch immer, könnte Versatel argumentieren, daß die Kündigung hinfällig wurde, weil der Anschluß über das Kündigungsdatum hinaus weiter benutzt wurde.
Da Du keine RSV hast und der Betrag nun auch nicht so gewaltig ist, würde ich im Interesse der Schadensbegrenzung bezahlen.
Allerdings würde ich vor der Begleichung ein Schreiben an Versatel, mit
Kopie an das Inkassobüro, verfassen mit dem Inhalt:
Ich bin bereit die von Ihnen über das Inkassobüro XY erhobene Forderung zu begleichen, wenn Sie mir schriftlich bestätigen, daß mit der Begleichung dieser Forderung aus dem DSL-Vertrag (Vertragsnummer) keine weiteren Forderungen mehr bestehen.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Seit wann wird denn eine Kündigung hinfällig, wenn irgend ein *** meinen Anschluß weiter benutzt? (dieser Fall scheint mir nämlich am wahrscheinlichsten, da mein Mitbewohner schon aus eigenem Interesse nicht solchen Schaden verursachen würde und 30 Minuten aufs Handy ins Ausland telefoniert, außerdem ist er einen Tag später ausgezogen und ist nur noch zum Umzug vorbeigekommen, ich glaube kaum dass er da nebenbei telefoniert hat)
Das ist doch nicht meine Schuld. Ich kann beweisen, dass ich seit dem 01.März nicht mehr in der Wohnung wohne.
Ich verstehe dann die Argumentationsgrundlage nicht. Es ist doch klar, dass ein Nachmieter diesen Anschluß mit nem ISDN-Telefon nutzen kann. Ich habe den Anschluß doch gekündigt, dann sollen sie die Leitung kappen- ich kanns ja nicht tun. Ich sehe keine Möglichkeit, wie ich mich hätte anders verhalten können. Klebstoff in die Steckdose?
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AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Hallo Umzugserprobt,
es ist so, dass die Rufnummern der Anschlüsse an das Kündigungsdatum gekoppelt sind. Das heisst, es sind über diese Rufnummern keine Gespräche mehr möglich, wenn der Anschluss rechtzeitig gekündigt wurde. In Deinem Fall steht zu vermuten, dass das Kündigungsdatum nicht mit Deinem Auszugsdatum übereinstimmt und es so eine 'Lücke' gab.
Mehr Infos kann ich Dir hierzu leider erstmal auch nicht liefern.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Hallo Versa, kannst du mir das evt. etwas genauer erklären? Ich habe das nicht genau verstanden.Was meinst du mit "die Rufnummer ist an das Kündigungsdatum gekoppelt"?
Scheinbar ja nicht, sonst hätte man ja nicht nach dem 01. März noch telefonieren können, oder?
hm. wenn das so ist, dann wird die Argumentation des Inkassobüros noch unlogischer, denn warum sollte ich dann selbstständig darauf achten dass der Anschluß nicht mehr benutzt werden soll. Aber gut, danke für den Hinweis.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Zitat von Umzugserprobt
Hallo Versa, kannst du mir das evt. etwas genauer erkklären? Ich habe das nicht genau verstanden?
Hast du eine schriftliche Bestätigung wann genau (an welchem Datum) der Vertrag endet?
Wenn dort der 1. März vermerkt ist, dann hätte auch nach dem 1. März niemand mehr mit deinem Anschluß telefonieren können. Wenns eben NICHT der 1. März war, und bislang haben wir ja da nur deine Aussage, dann wars eigenverschuldet und du musst zahlen, das meint Versa damit.
Wenn eben zum 1. März die Kündigung in Kraft getreten ist und der Anschluß zu diesem Zeitpunkt hätte deaktiviert werden müssen, so, und das ist meine persönliche Einschätzung, brauchst du nicht dafür aufzukommen.
Der Knackpunkt ist also, ob der Kündigungstermin, also der Termin, an dem der Vertrag endet nun wirklich der 1. März war oder nicht. Prüfe nochmal deine Unterlagen!
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Zitat von Umzugserprobt
Seit wann wird denn eine Kündigung hinfällig, wenn irgend ein *** meinen Anschluß weiter benutzt? (dieser Fall scheint mir nämlich am wahrscheinlichsten, da mein Mitbewohner schon aus eigenem Interesse nicht solchen Schaden verursachen würde und 30 Minuten aufs Handy ins Ausland telefoniert, außerdem ist er einen Tag später ausgezogen und ist nur noch zum Umzug vorbeigekommen, ich glaube kaum dass er da nebenbei telefoniert hat)
Das ist doch nicht meine Schuld. Ich kann beweisen, dass ich seit dem 01.März nicht mehr in der Wohnung wohne.
Ich verstehe dann die Argumentationsgrundlage nicht. Es ist doch klar, dass ein Nachmieter diesen Anschluß mit nem ISDN-Telefon nutzen kann. Ich habe den Anschluß doch gekündigt, dann sollen sie die Leitung kappen- ich kanns ja nicht tun. Ich sehe keine Möglichkeit, wie ich mich hätte anders verhalten können. Klebstoff in die Steckdose?
Sorry, ich kann ja nichts für dein Problem
Ich habe lediglich meine Gedanken und meine mögliche Vorgehensweise geschildert.
Was DU daraus machst, ist mir eigentlich sowas von egal...
Offenbar ist das Vertragsende/Kündigungsdatum doch nicht so klar wie DU meinst (April und Mai wurden ja noch abgerechnet!).
Zum anderen hast Du es bei unklarem Vertragsende/Kündigungsdatum unterlassen, Versatel rechtzeitig zu beauftragen. den Anschluß ab dem 1. März zu sperren/abzuschalten.
Also, in diesem Sinne, mach was Du denkst und willst!
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Hallo Bernard.Sheyan,
ok verstanden.
Ich hatte mit Versatel telefoniert und die Frau am Tel. hat mir das genau so erklärt, dass ich aus dem Vertrag raus wär, wenn ich die Kündigung + Beweis schicke vom Einwohnermeldeamt. (2. Februar)
Ich habe nachweislich eine Kündigung zum 01. März geschickt mit allen benötigten und geforderten Unterlagen. (per Einschreiben)
Dieser Kündigung wurde nicht widerrufen. Ich habe keine Bestätigung bekommen.
Bin davon ausgegangen, da nicht widerrufen wurde, dass die Kündigung akzeptiert wird.
Mir wird ja immernoch nicht gesagt, dass die Kündigung nicht rechtens war, eben nur mit den Telefongesprächen, also Nutzung des Dienstes argumentiert.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Guenter24
Der Groll ging nicht gegen dich sondern gegen Versatel, sorry wenn das falsch rübergekommen ist
Ich freu mich über alle Antworten von euch und will niemanden von euch angreifen!
Zu deinem Beitrag:
Ich ärger mich in erster Linie einfach darüber, dass mir keine Information gegeben wird, warum ich das zahlen soll und die einem mit solch undurchsichtigen Hinweisen dastehen lassen.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Zitat von Umzugserprobt
Ich habe nachweislich eine Kündigung zum 01. März geschickt mit allen benötigten und geforderten Unterlagen. (per Einschreiben)
Dieser Kündigung wurde nicht widerrufen. Ich habe keine Bestätigung bekommen.
Aber vllt. wurde ein Schreiben mit einem anderen Vertragsende geschickt.
Frag mal die WG-Bewohner, was diese mit deiner Post gemacht haben
Die Tatsache, daß für April und Mai noch Gebühren berechnet wurden sprechen wohl dafür
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Keine Kündigungsbestätigung? Woher willst du dann eigentlich wissen, dass deine Kündigung überhaupt zu dem Zeitpunkt akzeptiert wurde, den du dir da denkst?